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Hatte eigentlich immer spaetestens 2 Tage nach Erhalt des Bescheides das Geld am Konto. Waere also der Mittwoch gewesen. Nachdem Bankueberweisungen in der EU nur mehr einen Werktag benoetigen duerfen, haette es also lt. Gesetz schon drauf sein muessen. Die Banken spielen mal wieder mit fremder Kohle, geht ja allen so.

steht im bescheid irgendwo wann die kohle da sein muss? wenn nicht, pech gehabt

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für leiwand, gegen oasch.

Hatte eigentlich immer spaetestens 2 Tage nach Erhalt des Bescheides das Geld am Konto. Waere also der Mittwoch gewesen. Nachdem Bankueberweisungen in der EU nur mehr einen Werktag benoetigen duerfen, haette es also lt. Gesetz schon drauf sein muessen. Die Banken spielen mal wieder mit fremder Kohle, geht ja allen so.

Das ist die Zeit, die der Bank bleibt um den Auftrag durchzuführen. Wenn das FA keinen Auftrag erteilt hat, fängt diese Frist nicht zu laufen an.

Edit: Rechtschreibung...

bearbeitet von unnerum

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  • 4 weeks later...
A.E.I.O.U.

Ist es normal, dass eine Pensionistin, welche sonst keinerlei zusätzliches Einkommen hat, trotz der ein oder anderen Einkommensminderung (Kirchenbeitrag, Personenversicherungen) eine Steuernachzahlung vom ~ € 350 hat, bzw. zahlen soll?

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  • 2 months later...
Top-Schriftsteller

Ich arbeite als neuer Selbstständer (Werkvertrag) für ein Unternehmen, dass in Forschung & Beratung tätig ist. Sowohl nationale als auch internationale (EU)-Projekte.

Wie sieht das bei der Steuererklärung mit Weiterbildungskosten aus? Können da zB COmputerkurse (InDesign und so zB) von der Steuerabgezogen werden? Der Kurs wär auf meine Initative, nicht der des Arbeitgebers, aber prinzipiell könnte ich das Programm schon mal anwenden (erstellen von Poster für Konferenzen).

Zweiteres betrifft einen Englisch-Sprachkurs. Arbeit ist zum Teil auf Englisch, Initiative würde wieder nur von mir ausgehen, nicht vom AG.

Ist das auch von der Steuer absetzbar?

Wer kann mir da weiterhelfen?

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Tribünenzierde

Ich arbeite als neuer Selbstständer (Werkvertrag) für ein Unternehmen, dass in Forschung & Beratung tätig ist. Sowohl nationale als auch internationale (EU)-Projekte.

Wie sieht das bei der Steuererklärung mit Weiterbildungskosten aus? Können da zB COmputerkurse (InDesign und so zB) von der Steuerabgezogen werden? Der Kurs wär auf meine Initative, nicht der des Arbeitgebers, aber prinzipiell könnte ich das Programm schon mal anwenden (erstellen von Poster für Konferenzen).

Zweiteres betrifft einen Englisch-Sprachkurs. Arbeit ist zum Teil auf Englisch, Initiative würde wieder nur von mir ausgehen, nicht vom AG.

Ist das auch von der Steuer absetzbar?

Wer kann mir da weiterhelfen?

Sind eigentlich Werbungskosten, müssten absetzbar sein. Kann höchstens sein das das FA eine Bestätigung von deinem Arbeitgeber fordert die die Notwendigkeit der Ausgaben bestätigt.

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Homerist

bei einem Werkvertrag sinds Betriebsausgaben und keine Werbungskosten. Abziehbar sind die Kurse aber mMn auch - der Nachweis der berufliche Notwendigkeit sollte da kein Problem sein. Bei den Computerkursen wärs allerdings im Zweifelsfall hilfreich, wenn du tatsächlich mit den Programmen arbeiten würdest (oder das zumindest glaubhaft behaupten kannst ;) ), die Argumentation, dass du das Programm theoretisch anwenden könntest wär (bei einem Beamten ders ganz genau nimmt) etwas schwach.

Du wirst aber normalerweise als Selbstständiger - im Gegensatz zu Arbeitnehmerveranlagungen - kein Ergänzungsersuchen betreffend eines Jahres erhalten (außer evt. für Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen). Für Selbstständige gibts die Betriebsprüfung wo dann gleich drei Jahre geprüft werden (gibt aber auch die Nachschau wo kleinere Zeiträume geprüft werden können).

Auf jeden Fall bist als Selbstständiger an die 7-jährige Aufbewahrungspflicht gebunden - trotzdem gleich Überweisungsbestätigungen, Kursbestätigungen etc. für die Kurse gleich ausdrucken und ordentlich aufbewahren. Denn wenn du zB in ein paar Jahren eine Betriebsprüfung bekommst wirds dann umständlich die erforderlichen Unterlagen im Nachhinein noch zu besorgen.

Zusätzlich zu den reinen Kurskosten auch auf die "Reisekosten" nicht vergessen (Öffi-Tickets, Kilometergeld (gibts übrigens auch beim Fahrrad) oder tatsächliche KFZ-Kosten falls das Auto >50% für betriebliche Zwecke genutzt wird, Taggelder falls die Entfernung Wohnung-Kursort >25 km). Reisekosten sind beim Werkvertrag übrigens auch zum Unternehmen anzusetzen (anstatt Pendlerpauschale bzw. Verkehrsabsetzbetrag).

Ganz allgemein - gerade beim Werkvertrag - auch betriebliche Anteile von Internet und Handy nicht vergessen. Unter Umständen auch Ausgaben (z.B. anteilige Miete) für ein Arbeitszimmer (davon würd ich allerdings die Finger lassen wenns nicht völlig eindeutig ist). Und auf keinen Fall auf die Beiträge zur SVA der gewerblichen Wirtschaft vergessen (wie ich aus beruflicher Erfahrung weis werden die gerade von frisch Selbstständigen sehr, sehr oft vergessen).

bearbeitet von onkelandy

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ASB-Süchtige(r)

Ich hab im letzten Monat bissl die Wohnung renoviert jetzt hab ich mir die Rechnungen zusammen gerechnet und es ist doch bissl was zusammenkommen... kann ich das nächstes Jahr auch absetzen ? :D

Sind paar Obi, Bauhaus, Ikea, Lutz etc. Rechnungen... nix aufregendes neuer Boden, Farbe etc. Knapp unter 3k euros...

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