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A.E.I.O.U.

Oder kann ich ganz normal bei der EKSt-Erklärung bleiben, obwohl ich keine selbständigen Einkünfte hatte?

Warum nicht?

In die entsprechenden Felder/Kästchen wird dann halt nix eingetragen!

Allerdings werden AFAIK Einkommenssteuererklärungen genauer geprüft als die übliche Arbeitnehmerveranlagung.

Die Formulare unterscheiden sich ja jetzt nicht so großartig!

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Bitte gehen Sie weiter, es gibt hier nichts zu sehen.

Naja, es ist ja nicht so dass ich vor eine Prüfung Angst hätte ;-)

Laut Auskunft des FA heißt "veranlagt", dass der EK-Steuerbescheid für das entsprechende Jahr ergangen bereits ergangen ist. Eigenartigerweiße kann ich via Finanz-Online trotzdem nicht auf AV wechseln, weil da eine Fehlermeldung kommt:

"Verarbeitung konnte nicht durchgeführt werden, folgende Fehler sind aufgetreten:

Der Wechsel auf Arbeitnehmerveranlagung ist erst nach Übermittlung der Erklärung für die Vorjahre bzw. für jenes Jahr, für die eine Erklärung zugesandt wurde, möglich."

Hmm.. ich habe die Erklärung ja letztes Jahr zeitgerecht übermittelt.

bearbeitet von Toast

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  • 8 months later...
legende

wenn man als praktikant angemeldet ist, kann man dann einen lohnsteuerausgleich machen?

meine freundin hat 2011 bis märz als praktikantin gearbeitet, danach bei einer anderen bude als fix angestellte. wollt jetzt die arbeitnehmerveranlagung machen; nachdem ich bei der anzahl der lohnauszahlenden stellen "2" eingegeben hab, kam diese fehlermeldung:

Verarbeitung konnte nicht durchgeführt werden, folgende Fehler sind aufgetreten:

Eine Vorberechnung ist nicht möglich, weil nicht alle Berechnungsgrundlagen vorhanden sind (z.B. Ihr Lohnzettel wurde vom Dienstgeber noch nicht übermittelt oder ist fehlerhaft). Ihre Erklärung können Sie trotzdem schon senden, das Ergebnis kann allerdings erst berechnet werden, wenn die Grundlagen vollständig und fehlerfrei sind. Ab diesem Zeitpunkt wird auch die Vorberechnung zum Erfolg führen.

wenn ich nur einen 1er eintrag, wird die veranlagung berechnet. in der lohnzettel übersicht sind beide firmen aufgelistet. ich würd ja den 1er eintragen; nachdem die rückzahlung aber über 700 euro ausmacht, bin ich etwas skeptisch ob da nicht genauer nachgesehen wird. what to do? den alten arbeitgeber kontaktieren, könnte mühsam werden...

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ei - klar

wenn man als praktikant angemeldet ist, kann man dann einen lohnsteuerausgleich machen?

meine freundin hat 2011 bis märz als praktikantin gearbeitet, danach bei einer anderen bude als fix angestellte. wollt jetzt die arbeitnehmerveranlagung machen; nachdem ich bei der anzahl der lohnauszahlenden stellen "2" eingegeben hab, kam diese fehlermeldung:

Verarbeitung konnte nicht durchgeführt werden, folgende Fehler sind aufgetreten:

Eine Vorberechnung ist nicht möglich, weil nicht alle Berechnungsgrundlagen vorhanden sind (z.B. Ihr Lohnzettel wurde vom Dienstgeber noch nicht übermittelt oder ist fehlerhaft). Ihre Erklärung können Sie trotzdem schon senden, das Ergebnis kann allerdings erst berechnet werden, wenn die Grundlagen vollständig und fehlerfrei sind. Ab diesem Zeitpunkt wird auch die Vorberechnung zum Erfolg führen.

wenn ich nur einen 1er eintrag, wird die veranlagung berechnet. in der lohnzettel übersicht sind beide firmen aufgelistet. ich würd ja den 1er eintragen; nachdem die rückzahlung aber über 700 euro ausmacht, bin ich etwas skeptisch ob da nicht genauer nachgesehen wird. what to do? den alten arbeitgeber kontaktieren, könnte mühsam werden...

naja, würde ich aber schon, man hat aber glaub ich bis märz zeit, einzureichen

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!

naja, würde ich aber schon, man hat aber glaub ich bis märz zeit, einzureichen

Arbeitnehmerveranlagung geht 5 Jahre zurück und einreichen kannst das ganze Jahr.

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ei - klar

Arbeitnehmerveranlagung geht 5 Jahre zurück und einreichen kannst das ganze Jahr.

mir wurde letztes jahr auf anruf erklärt, dass die AGs bis Ende März oder Ende Februar einreichen müssen, wen sie wie lange angestellt haben. das ist aber nur das von der telefondame, ohne gewähr

€: ich mein nicht die veranlagung selbst, sondern das einreichen

bearbeitet von antisymmetric

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Im ASB-Olymp

mir wurde letztes jahr auf anruf erklärt, dass die AGs bis Ende März oder Ende Februar einreichen müssen, wen sie wie lange angestellt haben. das ist aber nur das von der telefondame, ohne gewähr

da muss der arbeitgeber die lohnzettel des vorjahres einschicken (was bei relii wohl wurscht ist, wenn es um 2011 geht), der arbeitnehmer hat fünf jahre zeit für seine veranlagung

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legende

jop, dass die arbeitgeber bis märz zeit haben weiß ich eh - deswegen hab ich die anv ja auch für 2011 gemacht und nicht für 2012. :clever:

was anderes: abschreibungsdauer für büromöbel? sind 5 jahre zu wenig? :D

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get the fuck in!

wenn man als praktikant angemeldet ist, kann man dann einen lohnsteuerausgleich machen?

meine freundin hat 2011 bis märz als praktikantin gearbeitet, danach bei einer anderen bude als fix angestellte. wollt jetzt die arbeitnehmerveranlagung machen; nachdem ich bei der anzahl der lohnauszahlenden stellen "2" eingegeben hab, kam diese fehlermeldung:

Verarbeitung konnte nicht durchgeführt werden, folgende Fehler sind aufgetreten:

Eine Vorberechnung ist nicht möglich, weil nicht alle Berechnungsgrundlagen vorhanden sind (z.B. Ihr Lohnzettel wurde vom Dienstgeber noch nicht übermittelt oder ist fehlerhaft). Ihre Erklärung können Sie trotzdem schon senden, das Ergebnis kann allerdings erst berechnet werden, wenn die Grundlagen vollständig und fehlerfrei sind. Ab diesem Zeitpunkt wird auch die Vorberechnung zum Erfolg führen.

wenn ich nur einen 1er eintrag, wird die veranlagung berechnet. in der lohnzettel übersicht sind beide firmen aufgelistet. ich würd ja den 1er eintragen; nachdem die rückzahlung aber über 700 euro ausmacht, bin ich etwas skeptisch ob da nicht genauer nachgesehen wird. what to do? den alten arbeitgeber kontaktieren, könnte mühsam werden...

Einfach Finanzamt anrufen und sagen, dass eine Fehlermeldung kommt. Das kann ständig passieren, braucht z.B. nur der Arbeitgeber irgendwas versehentlich doppelt übermitteln, wieder stornieren blablabla und schon sind die Lohnzettel mal automatisch im System auf gesperrt gestellt und werden nicht angerührt, bis sich wer dort meldet und das abklärt. Wenn die Finanzler dann sagen worans scheitert, gegebenfalls Arbeitgeber kontaktieren und richtig stellen lassen. In den meisten Fällen ist das nix, was sich nicht in einer halben Stunde regeln lässt. Kann ja nicht das große Problem sein, wenn das erst 2011 war.

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ASB-Legende

Problem: Ich habe vor einer Woche den Einkommenssteuerbescheid von 2011 bekommen. Aber es fehlt darauf der Arbeitgeber von Jänner bis Juni. Ich weiß, dass der damals in grobe finanzielle Schwierigkeiten geschlittert ist und jetzt habe ich den Verdacht, dass ich zwar mein Gehalt bekommen habe, das Finanzamt aber nie was von ihm gesehen hat. Was soll ich tun?? An wen wende ich mich da? Direkt ans Finanzamt, an die Arbeiterkammer?

Geht ja auch um Pensionsanspruch usw.

bearbeitet von narya

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