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Ich bin /root, ich darf das!

Würd das auch mit Termin machen, kann sein dass sie voll sind und dich wieder heim schicken.

Kurz anrufen, Problem schildern, die verbinden dich und du kriegst einen Termin.

AK ist bei sowas echt super.

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ASB-Legende

So, hab mich jetzt noch einmal im Finanzonline gespielt. Da habe ich gefunden, dass die Eingänge doch da sind, allerdings im Steuerakt nicht wie die anderen beiden Arbeitgeber unter "L1", sondern unter "W". Ich finde irgendwie keine Infos, was der Unterschied ist bzw. warum das eine im Einkommenssteuerbscheid auftaucht, das andere aber nicht?!

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legende

So, hab mich jetzt noch einmal im Finanzonline gespielt. Da habe ich gefunden, dass die Eingänge doch da sind, allerdings im Steuerakt nicht wie die anderen beiden Arbeitgeber unter "L1", sondern unter "W". Ich finde irgendwie keine Infos, was der Unterschied ist bzw. warum das eine im Einkommenssteuerbscheid auftaucht, das andere aber nicht?!

wenn ichs jetzt noch vor mir sehe, war das gestern bei mir (bzw. bei meiner freundin) auch der fall. bitte diese frage beantworten. :D

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ASB-Legende

So, ich habs jetzt halbwegs verstanden. Der "W" Betrag aus Jänner bis Juni war als freier Dienstnehmer und anscheinend hätte ich das schon bis April letztes Jahr über eine spezielle Eingabe geltend machen müssen, auch wenn der Gesamtverdienst nicht die angegebenen 12.000€ pro Jahr übersteigt. Verdammt. Da muss ich jetzt aktiv werden und schauen, ob sich da noch etwas machen lässt, auch wenn die Frist schon vorbei ist. Irgendwie muss der Betrag in die Einkommenssteuererklärung rein. Was anderes akzeptieren die auf der Uni nicht für den Erlass bzw. die Rückerstattung der Studiengebühr. :kopfwand:

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  • 1 month later...

Und ich kann den Online-Antrag fertigstellen, da ich letztes Jahr im Dezember nebenbei wo gejobbt habe, und diese Firma gemeint hat, sie schickt keine Lohnbestaetigungen ans Finanzamt. Das muessten die doch automatisch bis Ende Jaenner, oder? Na jedenfalls werd ich heute aufs Finanzamt fahren und mal die mir damals ausgehaendigte Honorarnote mitnehmen. Ob diese reicht?

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if i were a robot, my arm would be an aeropress.

Bis Ende Februar haben die Firmen Zeit die Daten zu übermitteln. Mein Dienstgeber hat's die letzten Jahre immer am 28. gemacht, heuer waren sie das erste Mal früher dran...

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get the fuck in!

Bis Ende Februar haben die Firmen Zeit die Daten zu übermitteln.

Nur bei Beschäftigung bis inkl. 31.12., sonst mit Ende Folgemonat.

e: Wobei, wenn er von Honorarnote redet, dann geht's vielleicht net um einen Lohnzettel, sondern um die §109a-Meldung. Die sollt auch bis Ende Jänner gemacht sein, aber vielleicht liegt es ja unter den Grenzen für die Mitteilungspflicht.

bearbeitet von Maulinho

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Grantscherm

Nachdem mir der Firmenbesitzer aber schon mitgeteilt hat, dass er nix zum FA schickt, kann ich mir die Warterei bis Ende Feber sparen und geh mit der Honorarnote gleich zum FA.

arbeitest du in nordkorea oder auf einer galeere ?

Jahreslohnzettel (L16)

Der oder die ArbeitgeberIn ist verpflichtet bis Ende Februar (auf elektronischem Wege, sonst bis Ende Jänner) einen L16 für das vorangegangene Kalenderjahr für alle ArbeitnehmerInnen an das Betriebssitzfinanzamt oder die zuständige Sozialversicherungsanstalt zu übermitteln.

http://www.arbeiterkammer.at/online/lohnabrechnung-2798.html

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