Bankerldrücker Dauer-ASB-Surfer Geschrieben 26. Februar 2013 kannst die ANV zurückziehen! und das geht wie? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
cmburns Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur! Geschrieben 26. Februar 2013 und das geht wie? Einloggen, dort muss ein Unterpunkt sein bzw. gibts eine Frist nachdem du den Bescheid bekommen hast, müsste aber alles dortstehen im Onlinebereich. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bankerldrücker Dauer-ASB-Surfer Geschrieben 26. Februar 2013 Einloggen, dort muss ein Unterpunkt sein bzw. gibts eine Frist nachdem du den Bescheid bekommen hast, müsste aber alles dortstehen im Onlinebereich. ok danke, aber ich hab gerade den onlinebereich durchsucht und leider nichts derartiges gefunden 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
cmburns Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur! Geschrieben 26. Februar 2013 ok danke, aber ich hab gerade den onlinebereich durchsucht und leider nichts derartiges gefunden Normal müsst es bei deinem Online-Bescheid dabeistehen (kleingedruckt?) als Belehrung oder so! Kann aber nix sagen, hab ihn heuer noch nicht gemacht und muss erst wieder meine Logindaten suchen, kann daher nicht nachschauen momentan. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
HMF Im ASB-Olymp Geschrieben 27. Februar 2013 Normal müsst es bei deinem Online-Bescheid dabeistehen (kleingedruckt?) als Belehrung oder so! Kann aber nix sagen, hab ihn heuer noch nicht gemacht und muss erst wieder meine Logindaten suchen, kann daher nicht nachschauen momentan. Meinst Du diese: Rechtsmittelbelehrung: Sie haben das Recht, gegen diesen Bescheid Berufung einzulegen (z.B. wenn Fehler aufgetreten sind bzw. wenn Sie Positionen vergessen haben). Die Berufung muss innerhalb eines Monats nach der Zustellung des Bescheides beim oben angeführten Finanzamt eingereicht oder bei der Post aufgegeben werden. In der Berufung sind der Bescheid zu bezeichnen (Einkommensteuerbescheid für 2012 vom 22. Februar 2013) sowie die gewünschten Änderungen anzuführen und zu begründen. Die Berufung hat keine aufschiebende Wirkung (§ 254 BAO). 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Kris ASB-Süchtige(r) Geschrieben 27. Februar 2013 Aufpassen...Ich hab in erinnerung das Berufung nicht gleich Rückzug der Veranlagung ist...sind 2 unterschiedliche sachen! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
blunted235 Fanatischer Poster Geschrieben 27. Februar 2013 So bei mir erstmalig steuerausgleich mit kind! Gibts was zu beachten? Sohnemann seit august da, freundin auf karenz!<br /> Bei mir auch! Bin schon gespannt was Wir bekommen werden... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
juergen2070 Europaklassespieler Geschrieben 27. Februar 2013 (bearbeitet) So bei mir erstmalig steuerausgleich mit kind! Gibts was zu beachten? Sohnemann seit august da, freundin auf karenz! Normalerweiße nicht, also du kannst sie machen wie immer, Alleinverdienerabsetzbetrag bekommst leider nicht, hab es voriges Jahr probiert, da unsere Kleine Ende Juni auf die Welt gekommen ist und ich gedacht habe ich bekommen, den Alleinverdiener. Begründung war das man mindestens ein halbes Jahr Kinderbeihilfe beziehen muss um den Alleinverdienerabsetzbetrag zu erhalten. Ansonsten würde mir jetzt nichts einfallen, was du sonst noch so ansetzen könntest für deinen Sohnemann. bearbeitet 27. Februar 2013 von juergen2070 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Admira Fan V.I.P. Geschrieben 27. Februar 2013 dankeschön!! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
juergen2070 Europaklassespieler Geschrieben 27. Februar 2013 Kinderfreibetrag gibts dann erst nächstes Jahr. Alleinverdiener wie schon bereits ausgeführt, gibts ebenfalls, bei zutreffen der anderen Bedingungen, erst nächstes Jahr. (obwohl bei juergen2070 der Alleinverdiener eigentlich zugestanden wäre, weil das Kind vor 1. Juli geboren ist....) Das mit dem Alleinverdiener war auch mein Gedanke, nur lt. Bescheid stand er mir nicht zu, kann Ihn zuhause ausgraben da elektronische Zustellung und dann könnte ich die Begründung posten, aber ist bereits hinfällig weil der Zeitraum für den Einspruch bereits abgelaufen ist. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Doug Heffernan *BOFH* Geschrieben 27. Februar 2013 Man muss MINDESTENS 7 Monate Kinderbeihilfe bezogen haben, dann gilts. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Pompfinewra Grantscherm Geschrieben 27. Februar 2013 sollten euch bei der geburt kosten entstanden sein, könnts die auch geltend machen 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Admira Fan V.I.P. Geschrieben 27. Februar 2013 sollten euch bei der geburt kosten entstanden sein, könnts die auch geltend machen 2 cola und ein salzstangerl was ist eigentlich mit wahlarztrechnungen? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
psywalker 1899 Geschrieben 27. Februar 2013 was ist eigentlich mit wahlarztrechnungen? http://www.arzt-online.at/grobner2.htm 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
floschwarzweiß HASTA LA VICTORIA SIEMPRE! Geschrieben 27. Februar 2013 Funktioniert bei euch das Ganze eigentlich online? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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