COVID-19 in Österreich


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tafka BusZero
blauweiss78 schrieb vor 21 Minuten:

wie gesagt ich bin der mitn braunen Pulli und viel Rauch falls es wen interessiert....und wir haben tatsächlich auf den Abstand mehr als wie geachtet...aber es war uns auch durchaus bewusst dass da was kommen wird....da wir nicht nur einmal von der Brücke aus fotografiert wurden

Ich hoffe du teilst mit der sitzenden Person neben dir den Haushalt , sonst schaut’s schlecht aus mit Abstand , dafür fordere ich Sicherheitsverwahrung!!! :davinci:

 

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XSCHLAMEAL schrieb vor 18 Minuten:

50 EUR für die Lesereporter.

@GooseAUT

PjotrTG schrieb vor 15 Minuten:

An sich hat Anschober gesagt, dass die Kontakte um ein Drittel reduziert werden müssen. Ich persönlich - Bubble, eh klar - kenne niemanden, bei dem das nicht weit stärker der Fall war.

Alle Effekte des Lockdowns waren immer frühestens (!) morgen oder übermorgen spürbar - ich kann daher Leute auch nicht ernst nehmen, die heute mit den Zahlen herumwerfen und Verschärfungen fordern.

Und auch da geht's "nur" um die neuen Infizierten laut Popper. Die Intensiv wird sich erst später beruhigen. 

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ASB-Gott
Mark Aber schrieb vor 37 Minuten:

Meines Erachtens ja

 

Zitat

 

Veranstaltungen sind derzeit nicht möglich.

Ausgenommen sind vor allem:

  • Zusammenkünfte von bis zu sechs Personen, aus höchstens zwei verschiedenen Haushalten zuzüglich bis zu sechs Minderjähriger,
  • Begräbnisse; hier gilt eine Obergrenze von 50 Personen.
  • Berufliche Zusammenkünfte, wenn dies zur Aufrechterhaltung der beruflichen Tätigkeit erforderlich ist,
  • Zusammenkünfte im privaten Wohnbereich, mit Ausnahme von Orten, die nicht der Stillung eines Wohnbedürfnisses dienen,
  • Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz,
  • Zusammenkünfte von Organen politischer Parteien,
  • Unaufschiebbare Zusammenkünfte von statutarisch notwendigen Organen juristischer Personen, sofern eine Abhaltung in digitaler Form nicht möglich ist.
  • Die Benützung von Seil- und Zahnradbahnen zu Freizeitzwecken bzw. zum Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung ist nicht zulässig.

 

  •  

Waren ja deutlich mehr als 6 Personen, zudem wohl auch nicht aus nur 2 Haushalten. 

 

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Leistungsträger

Wie lange gilt das Veranstaltungsverbot?

Von 3. November, 0.00 Uhr, bis 30. November, 24.00 Uhr sind Veranstaltungen untersagt (siehe § 13 der COVID-19 Schutzmaßnahmenverordnung). Danach tritt - theoretisch - die COVID-19 Maßnahmenverordnung wieder in Kraft. Weitere Einschränkungen oder eine Verlängerung des Veranstaltungsverbots sind nach aktuellem Stand nicht auszuschließen. 
 

Für wen gilt das Veranstaltungsverbot? 

Als Veranstaltung gelten laut COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung: "insbesondere geplante Zusammenkünfte und Unternehmungen zur Unterhaltung, Belustigung, körperlichen und geistigen Ertüchtigung und Erbauung. Dazu zählen jedenfalls kulturelle Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Hochzeitsfeiern, Geburtstagsfeiern, Jubiläumsfeiern, Filmvorführungen, Fahrten mit Reisebussen oder Ausflugsschiffen zu touristischen Zwecken, Ausstellungen, Kongresse, Fach- und Publikumsmessen und Gelegenheitsmärkte."

Für die Praxis heißt dies: sämtliche Veranstaltungen mit Publikum sind untersagt - gleich ob Konzerte, Führungen, Vernissagen, Lesungen, Perfomances, Filmscreenings, Diskussionen, Fachmessen oder Gelegenheitsmärkte, etc. etc. 
Proben und künstlerische Darbietungen ohne Publikum sind zulässig, sofern sie zu beruflichen Zwecken erfolgen (siehe Ausnahmen) - die Regelungen für Proben kommen zur Anwendung. Auch wenn die Rechtsgrundlage hier nicht eindeutig formuliert ist, gehen wir davon aus, dass damit physisch anwesendes Publikum gemeint ist und virtuell teilnehmendes Publikum (etwa Live-Streaming) bei künstlerischen Darbietungen sehr wohl zulässig ist... 

 

Gibt es Ausnahmen vom Veranstaltungsverbot? 

Ja. Das Veranstaltungsverbot gilt unter anderem nicht für

  • berufliche Zusammenkünfte, wenn diese zur Aufrechterhaltung der beruflichen Tätigkeiten erforderlich sind; 
    --> siehe Regelungen zur Arbeit im Kulturverein;
  • Zusammenkünfte zu erforderlichen beruflichen Aus- und Fortbildungszwecken, unter der Bedingung, dass gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten und eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung getragen wird; ist dies auf Grund der Eigenart der Ausbildung nicht möglich, ist durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko zu minimieren. 
  • unaufschiebbare Zusammenkünfte von statutarisch notwendigen Organen juristischer Personen, sofern eine Abhaltung in digitaler Form nicht möglich ist 
    --> siehe Regelungen zu Vereinsversammlungen im Lockdown
  • Proben und künstlerische Darbietungen ohne Publikum, die zu beruflichen Zwecken erfolgen
    --> siehe Regelungen zu Proben  
  • Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz 1953, BGBl. Nr. 98/1953; diese sind unter den Voraussetzungen des genannten Bundesgesetzes mit der Maßgabe zulässig, dass Teilnehmer eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen haben,
  • den privaten Wohnbereich, mit Ausnahme von Orten, die nicht der Stillung eines unmittelbaren Wohnbedürfnisses dienen, wie insbesondere Garagen, Gärten, Schuppen oder Scheunen;
  • Zusammenkünfte von nicht mehr als sechs Personen, wobei diese nur aus zwei verschiedenen Haushalten stammen dürfen, zuzüglich deren minderjähriger Kinder oder Minderjähriger, denen gegenüber eine Aufsichtspflicht besteht, insgesamt höchstens jedoch sechs Minderjähriger.

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schreibt ...

Natürlich verboten, wurscht, was die Polizei zu euch gesagt hat. Selbstverständlich sind die Fotografen und Heute-Anschreiber lächerlich, aber öffentliches Saufen/Treffen/Hunde streicheln mit Personen aus mehr als 2 verschiedenen Haushalten ist aktuell natürlich nicht erlaubt. 

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ASB-Gott
blauweiss78 schrieb vor 6 Minuten:

Polizei meinte nein....also darfst dir es aussuchen 

Ich denke mal die Polizei wird auch noch nicht durch die Bank die aktuell geltenden Regeln intus haben. Die konzentrieren sich halt mal auf die Garagenpartys.

Aber die Folge wird sein (solche Bilder gab es ja nicht nur von euch, die sieht man quasi aus jeder Stadt), dass man wieder sämtliche Parks, Spielplätze, Bundesgärten etc. schließt - weil sich da dann halt die Leute treffen. Und dann ist das Geheul erst recht wieder groß. 

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V.I.P.
aXXit schrieb vor 3 Minuten:

Natürlich verboten, wurscht, was die Polizei zu euch gesagt hat. Selbstverständlich sind die Fotografen und Heute-Anschreiber lächerlich, aber öffentliches Saufen/Treffen/Hunde streicheln mit Personen aus mehr als 2 verschiedenen Haushalten ist aktuell natürlich nicht erlaubt. 

Wenns nicht geplant war, nein.

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ASB-Gott
aXXit schrieb vor 7 Minuten:

Natürlich verboten, wurscht, was die Polizei zu euch gesagt hat. Selbstverständlich sind die Fotografen und Heute-Anschreiber lächerlich, aber öffentliches Saufen/Treffen/Hunde streicheln mit Personen aus mehr als 2 verschiedenen Haushalten ist aktuell natürlich nicht erlaubt. 

warum wurden wir dann nicht mal ermahnt...stattdessen wurde uns nur mitgeteilt dass wir weiterhin auf den Abstand achten sollen und zusätzlich wünschten sie uns noch einen schönen Tag....aber gut die Möchtegern Sheriffs wissen es halt besser....des wird in Zukunft noch super werden:super:

aurinko schrieb vor 7 Minuten:

Ich denke mal die Polizei wird auch noch nicht durch die Bank die aktuell geltenden Regeln intus haben. Die konzentrieren sich halt mal auf die Garagenpartys.

Aber die Folge wird sein (solche Bilder gab es ja nicht nur von euch, die sieht man quasi aus jeder Stadt), dass man wieder sämtliche Parks, Spielplätze, Bundesgärten etc. schließt - weil sich da dann halt die Leute treffen. Und dann ist das Geheul erst recht wieder groß. 

Ich möchte mich hiermit offiziell vorab schon mal entschuldigen dass ich eine Mitschuld trage wenn die Parks geschlossen werden....hoffe ihr nehmt es mir nicht übel

bearbeitet von blauweiss78

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