COVID-19 in Österreich


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Wien nur du allein!
Silva schrieb vor 7 Minuten:

MMn sollte das Probenlokal ebenso wie mein Eigenheim als nicht öffentlicher Ort von den Verordnungen ausgenommen worden sein. Ist das richtig so oder sticht hier das Veranstaltunsverbot den nicht öffentlichen Bereich?

In der Lockerungs-VO sind lediglich Veranstaltungen im privaten Wohnbereich ausgenommen. 

Silva schrieb vor 7 Minuten:

Proben werden zwar als Veranstaltungen unter der VO angesehen, jedoch wären lt. Lockerungs-Verordnung unter 10 Personen erlaubt, solange der Abstand gegeben ist. Wenn es nach 1.5. war, wären 5 Personen bei entsprechenden Abstand auch erlaubt, oder?

Max. 10 Personen und pro Person mind. 10m²

Denke, dass so eine Probe durch die Lockerungs-VO nicht erlaubt ist. Kurioserweise könnte die Probe vor dem 1.5. aber sogar zulässig gewesen sein (weil in der Vorgänger-VO explizit der öffentliche Raum genannt wurde).

bearbeitet von Neocon

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ASB-Legende
Lucho schrieb vor einer Stunde:

Ist das jetzt als "Pro" oder "Contra" gegenüber der allgemeinen Corona-Hysterie zu verstehen?

Das ist ein mit einer Pneumonie ist auch 2020 nicht zu spaßen noch dazu bei ein unberechenbares  unbekanntes Virus wo wir keine Behandlungsmöglichkeiten haben! 

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Anyone?
Zidane85 schrieb vor 4 Minuten:

Das ist ein mit einer Pneumonie ist auch 2020 nicht zu spaßen noch dazu bei ein unberechenbares  unbekanntes Virus wo wir keine Behandlungsmöglichkeiten haben! 

Wieso hast du keine Behandlungsmöglichkeiten?

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My rule is never to look at anything on the Internet.
raumplaner schrieb vor 46 Minuten:

wäre spannend, inwiefern das lokal als nicht-öffentlich gilt. ist doch beim rauchverbot auch eine ähnliche diskussion, wo man ja auch solche konstruktionen angedacht hat, oder?

Keine Ahnung. Als Laie würde ich schon sagen, dass etwas nicht öffentlich ist, was die meiste Zeit abgesperrt ist und nur von berechtigten Personen betreten werden darf. Bei Proben ist zwar die Tür nicht zugesperrt, aber Zuschauer sind nicht erwartet. (Aber würde wohl keiner verbieten, wenn es wirklich jemanden interessiert.) :ratlos:

Neocon schrieb vor 43 Minuten:

In der Lockerungs-VO sind lediglich Veranstaltungen im privaten Wohnbereich ausgenommen. 

Sicher? Es steht im Abs. 5, dass "Abs. 1" nicht für Veranstaltungen im privaten Wohnbereich gilt. Abs. 1 ist, dass "Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen" untersagt sind. Würde das nicht heißen, dass eine Veranstaltung mit 5 Personen im öffentlichen Bereich erlaubt ist? (Wenn wir mal davon ausgehen, dass ein Probenlokal als öffentlich einzustufen ist.) 

Neocon schrieb vor 43 Minuten:

Denke, dass so eine Probe durch die Lockerungs-VO nicht erlaubt ist. Kurioserweise könnte die Probe vor dem 1.5. aber sogar zulässig gewesen sein (weil in der Vorgänger-VO explizit der öffentliche Raum genannt wurde).

Interessant, danke für die info. :)

Ich habe mal auf der Seite des Verbandes nachgelesen und da steht folgendes als Erkärung durch das Ministerium

Zitat

nach der COVID-19-Lockerungsverordnung, BGBl. II Nr. 197/2020, handelt es sich sowohl bei Proben, als auch bei Konzerten von Blasmusikverbänden um Veranstaltungen nach § 10 dieser Verordnung. Hierfür gilt eine Personenobergrenze von zehn Personen pro einzelner Veranstaltung (Probe oder Konzert). Darüber hinaus ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten und in geschlossenen Räumen eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen. Ferner muss für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen pro Person eine Fläche von 10 m² zur Verfügung stehen.

Also imho wären die 5 Personen wohl nicht das Problem, aber es ist wohl schwierig eine mechanische Schutzvorrichtung zu tragen und gleichzeitig ein Instrumen (abseits von Streich-, Zupf- und Schlaginstrumenten) zu spielen. ;)

Offen bleibt für mich noch immer, ob ein vereinseigener Raum als "öffentlicher Ort" einzuschätzen ist bzw. ab wann etwas ein öffentlicher Ort ist.

bearbeitet von Silva

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Fuck Heraldry!
Alex011 schrieb vor 2 Minuten:

Der McDonalds hat hinterlistigerweise auch die Strohhalme zu Papierdingern geändert. Jetzt kommts mir vor als würd ich mein Cola durch die Kronen Zeitung saufen. 

Den Becher direkt zum Mund zu führen ist keine Alternative?

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Wien nur du allein!
Silva schrieb vor 9 Minuten:

Keine Ahnung. Als Laie würde ich schon sagen, dass etwas nicht öffentlich ist, was die meiste Zeit abgesperrt ist und nur von berechtigten Personen betreten werden darf. Bei Proben ist zwar die Tür nicht zugesperrt, aber Zuschauer sind nicht erwartet. (Aber würde wohl keiner verbieten, wenn es wirklich jemanden interessiert.) :ratlos:

Auch hier wieder: Gibt keine Definition in der VO, daher andere Gesetze:

Zitat

Öffentliche Orte sind solche, die von einem nicht von vornherein bestimmten Personenkreis betreten werden können.

27/2 SPG

Proberaum würde ich daher nicht als öffentlich einstufen.

Silva schrieb vor 11 Minuten:

Sicher? Es steht im Abs. 5, dass "Abs. 1" nicht für Veranstaltungen im privaten Wohnbereich gilt. Abs. 1 ist, dass "Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen" untersagt sind. Würde das nicht heißen, dass eine Veranstaltung mit 5 Personen im öffentlichen Bereich erlaubt ist? (Wenn wir mal davon ausgehen, dass ein Probenlokal als öffentlich einzustufen ist.) 

Veranstaltungen bis 10 Personen sind zulässig, egal wo (sofern die anderen Bestimmungen eingehalten werden).

Im privaten Wohnbereich sind auch Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen zulässig.

Silva schrieb vor 15 Minuten:

Also imho wären die 5 Personen wohl nicht das Problem, aber es ist wohl schwierig eine mechanische Schutzvorrichtung zu tragen und gleichzeitig ein Instrumen (abseits von Streich-, Zupf- und Schlaginstrumenten) zu spielen. ;)

Richtig. 5 Personen ist zulässig aber es braucht dafür auch 50m². Plus das Problem mit dem Mundschutz.

Silva schrieb vor 16 Minuten:

Offen bleibt für mich noch immer, ob ein vereinseigener Raum als "öffentlicher Ort" einzuschätzen ist bzw. ab wann etwas ein öffentlicher Ort ist.

Wie gesagt, bezüglich Veranstaltungen gibt es in der Lockerungs-VO keine Unterscheidung in öffentliche und nicht-öffentliche Orte. Daher ist diese Unterscheidung für die Beurteilung in diesem Fall nicht relevant. Lediglich für den privaten Wohnbereich gilt die Ausnahme, und darunter wird der Proberaum nicht fallen.

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Postinho
Alex011 schrieb vor 7 Minuten:

Der McDonalds hat hinterlistigerweise auch die Strohhalme zu Papierdingern geändert. Jetzt kommts mir vor als würd ich mein Cola durch die Kronen Zeitung saufen. 

Ordentlich ablutschen, damit er schön feucht ist. Dann flutschts fast wie früher. :)

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Austrianer
Alex011 schrieb vor 10 Minuten:

Der McDonalds hat hinterlistigerweise auch die Strohhalme zu Papierdingern geändert. Jetzt kommts mir vor als würd ich mein Cola durch die Kronen Zeitung saufen. 

Hat aber nichts mit Corona zu tun, eher mit FFF

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Workaholic
Alex011 schrieb vor 19 Minuten:

Der McDonalds hat hinterlistigerweise auch die Strohhalme zu Papierdingern geändert. Jetzt kommts mir vor als würd ich mein Cola durch die Kronen Zeitung saufen. 

McDonalds ist sowieso lustig. Wie lange gibt's den in Österreich? 25 Jahre? Während Corona haben sie glaub ich zum ersten Mal eine Aussendung gemacht, dass man ihr Zeug nicht einfach während dem Autofahren aus dem Fenster schmeißen soll.

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My rule is never to look at anything on the Internet.
Neocon schrieb vor 22 Minuten:

Wie gesagt, bezüglich Veranstaltungen gibt es in der Lockerungs-VO keine Unterscheidung in öffentliche und nicht-öffentliche Orte. Daher ist diese Unterscheidung für die Beurteilung in diesem Fall nicht relevant. Lediglich für den privaten Wohnbereich gilt die Ausnahme, und darunter wird der Proberaum nicht fallen.

Hast du natürlich Recht, bei den Veranstaltungen steht nichts mehr bzgl. öffentlicher Ort. :facepalm: 

Edit: Danke auf jeden Fall.

bearbeitet von Silva

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Bekennender Dr. House Fan
Alex011 schrieb vor 28 Minuten:

Der McDonalds hat hinterlistigerweise auch die Strohhalme zu Papierdingern geändert. Jetzt kommts mir vor als würd ich mein Cola durch die Kronen Zeitung saufen. 

Fällt dir aber hoffentlich nicht erst seit Corona auf, oder ?

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ASB-Legende
Alex011 schrieb vor 34 Minuten:

Der McDonalds hat hinterlistigerweise auch die Strohhalme zu Papierdingern geändert. Jetzt kommts mir vor als würd ich mein Cola durch die Kronen Zeitung saufen. 

1st-world-problems ;)

solche strohhalme aus plastik gibts um 50 cent bei merkur und co

bearbeitet von Michael_sksg

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