raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Geschrieben 14. Mai 2020 dialsquare schrieb vor 22 Minuten: Beim Wirten darf man mit 4 Personen aus unterschiedlichen Haushalten eng zusammen sitzen darfst du eh erst ab freitag. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
LiamG V.I.P. Geschrieben 15. Mai 2020 Und? Sitzt schon wer beim Wirt? 5 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
dialsquare clock is ticking Geschrieben 15. Mai 2020 sulza schrieb vor 7 Stunden: Ohne jetzt andere Vereine anschwärzen zu wollen, sechs Tage zuvor, wenige Kilometer weiter und mit über 100 Personen gab es folgende "Veranstaltung" inkl. Medienberichte und Fotos: https://www.bvz.at/sport/guessing/corona-lockerungen-der-erste-probelauf-fuer-den-sv-guessing-guessing-coronavirus-sv-guessing-generalversammlung-204428903 Ich seh da auch nichts gefährliches, vorallem im Freien ist das Infektionsrisiko sehr gering, wenn sowas gefährlich sein soll, dann macht das aufsperren der Wirte überhaupt keinen Sinn Und deine Strafe ist natürlich auch massiv lächerlich, ich hoffe dass sich das ohne großen Aufwand erledigt LiamG schrieb vor 3 Minuten: Und? Sitzt schon wer beim Wirt? Bei dem Wetter wird sich alles nach drinnen verlagern aber Hauptsache man kann Bürger im Freien die Abstand halten bestrafen Die magische Miesmuschel der Regierung wird unzuverlässig... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Der Koch V.I.P. Geschrieben 15. Mai 2020 sulza schrieb vor 9 Stunden: Ich habe lange überlegt, ob ich diesen Vorfall überhaupt mit euch teilen soll. Jedenfalls wurde auch ich letzten Freitag Opfer einer mMn zu unrecht erfolgten Personalienfeststellung inklusive Anzeige. Grundsätzlich fand am Sportplatz ein Informationsaustausch zwischen Spielern und Verein statt, wie es bei den Nachbarvereinen in den Tagen zuvor inklusive Bilder und Medienberichten üblich war. Nachdem die Beamten immer wieder unterschiedliche Gründe dafür genannt haben - von Ruhestörung bis hin zur angeblichen Vorschrift, dass Masken auch im Freien zu tragen sind - habe ich heute Post von der BH erhalten. Jedenfalls wird mir vorgeworfen, einen Sportplatz betreten zu haben. Dem stimme ich auch zu. Als verletzte Rechtsvorschriften wird § 8 Abs. 1 der Lockerungsverordnung genannt. Diese lautet: § 8. (1) Das Betreten von Sportstätten gemäß § 3 Z 11 BSFG 2017, BGBl. I Nr. 100/2017, zur Ausübung von Sport ist untersagt. Gilt das für den Zusatz nicht nur für die Ausübung von Sport? Genau das sagt der Paragraph aus,.... Solange also keiner inflagranti beim Laufen, Liegstütz oder sonstigen Tätigkeiten die die Ausübung von Sport nahelegen "erwischt" wurde wars ne schöne Schreibarbeite für alle incl. euch weil ihr auch nen Einspruch schreiben müsst. Aber danach sollte sich die Sache haben. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Rainman80 ASB-Legende Geschrieben 15. Mai 2020 LiamG schrieb vor 20 Minuten: Und? Sitzt schon wer beim Wirt? Tankstellenausschank und dann zum Lagerhaus ? 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Feanor1990 ASB-Gott Geschrieben 15. Mai 2020 dialsquare schrieb vor 8 Stunden: Beim Wirten darf man mit 4 Personen aus unterschiedlichen Haushalten eng zusammen sitzen aber auf einem Sportplatz im Freien darf man sich nicht unterhalten? Wtf, es ist nur noch lächerlich Sollten mal das Hirn einschalten und alles auf Sinnhaftigkeit prüfen bevor sie irgendwelche willkürlichen Maßnahmen auswürfeln Zusaufen ist erlaubt aber sportliche Betätigung nicht. Da weiß man eh was es gespielt hat. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Spechtl V.I.P. Geschrieben 15. Mai 2020 Feanor1990 schrieb vor 17 Minuten: Zusaufen ist erlaubt aber sportliche Betätigung nicht. Da weiß man eh was es gespielt hat. Die Österreichische Bundesliga. 3 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
HMF Im ASB-Olymp Geschrieben 15. Mai 2020 LiamG schrieb vor 2 Stunden: Und? Sitzt schon wer beim Wirt? Ja, der @Muerte 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Muerte Austrianer Geschrieben 15. Mai 2020 Und gegenüber von mir der @Tintifax1972 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
HMF Im ASB-Olymp Geschrieben 15. Mai 2020 Muerte schrieb vor 2 Minuten: Und gegenüber von mir der @Tintifax1972 Prost, Burschen! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Muerte Austrianer Geschrieben 15. Mai 2020 Prost 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wolfinho so shuffle your feet Geschrieben 15. Mai 2020 Feanor1990 schrieb vor 2 Stunden: Zusaufen ist erlaubt aber sportliche Betätigung nicht. Finde das beschreibt unser Heimatland ziemlich gut. 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
sulza V.I.P. Geschrieben 15. Mai 2020 sulza schrieb vor 14 Stunden: Ich habe lange überlegt, ob ich diesen Vorfall überhaupt mit euch teilen soll. Jedenfalls wurde auch ich letzten Freitag Opfer einer mMn zu unrecht erfolgten Personalienfeststellung inklusive Anzeige. Grundsätzlich fand am Sportplatz ein Informationsaustausch zwischen Spielern und Verein statt, wie es bei den Nachbarvereinen in den Tagen zuvor inklusive Bilder und Medienberichten üblich war. Nachdem die Beamten immer wieder unterschiedliche Gründe dafür genannt haben - von Ruhestörung bis hin zur angeblichen Vorschrift, dass Masken auch im Freien zu tragen sind - habe ich heute Post von der BH erhalten. Jedenfalls wird mir vorgeworfen, einen Sportplatz betreten zu haben. Dem stimme ich auch zu. Als verletzte Rechtsvorschriften wird § 8 Abs. 1 der Lockerungsverordnung genannt. Diese lautet: § 8. (1) Das Betreten von Sportstätten gemäß § 3 Z 11 BSFG 2017, BGBl. I Nr. 100/2017, zur Ausübung von Sport ist untersagt. Gilt das für den Zusatz nicht nur für die Ausübung von Sport? Update: Wie viele von euch, haben auch zwei Juristen bestätigt, dass das Betreten von Sportplätzen nur in Verbindung mit der Ausübung von Sport verboten war. Demzufolge hätte ein Einspruch sehr hohe Erfolgschancen. Meine Angst ist aber, dass die vollkommen inkompetent auftretenden Beamten in ihren Niederschriften die vor Ort fälschlicherweise vorgeworfene Unterschreitung des Sicherheitsabstandes erwähnt haben und die BH daraufhin eine neue Anzeige ausstellt. Jedenfalls und das ist offensichtlich, der Vollzug der Verordnung ist aufgrund mangelnder Komeptenz in allen Bereichen eigentlich eine Frechheit und fast schon eine Gefährdung! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
patriot18 Postinho Geschrieben 15. Mai 2020 Sind die Beamten da so uneinsichtig?? Ich mein, dass sieht man ja eindeutig wenn da eine Besprechung stattfindet und kein Training. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
aurinko V.I.P. Geschrieben 15. Mai 2020 sulza schrieb vor 14 Stunden: Ich habe lange überlegt, ob ich diesen Vorfall überhaupt mit euch teilen soll. Jedenfalls wurde auch ich letzten Freitag Opfer einer mMn zu unrecht erfolgten Personalienfeststellung inklusive Anzeige. Grundsätzlich fand am Sportplatz ein Informationsaustausch zwischen Spielern und Verein statt, wie es bei den Nachbarvereinen in den Tagen zuvor inklusive Bilder und Medienberichten üblich war. Nachdem die Beamten immer wieder unterschiedliche Gründe dafür genannt haben - von Ruhestörung bis hin zur angeblichen Vorschrift, dass Masken auch im Freien zu tragen sind - habe ich heute Post von der BH erhalten. Jedenfalls wird mir vorgeworfen, einen Sportplatz betreten zu haben. Dem stimme ich auch zu. Als verletzte Rechtsvorschriften wird § 8 Abs. 1 der Lockerungsverordnung genannt. Diese lautet: § 8. (1) Das Betreten von Sportstätten gemäß § 3 Z 11 BSFG 2017, BGBl. I Nr. 100/2017, zur Ausübung von Sport ist untersagt. Gilt das für den Zusatz nicht nur für die Ausübung von Sport? Schau dir §8 Z 2 an: § 8. (1) Das Betreten von Sportstätten gemäß § 3 Z 11 BSFG 2017, BGBl. I Nr. 100/2017, ist untersagt. (2) Abweichend von Abs. 1 dürfen Sportstätten zur Sportausübung im Freiluftbereich betreten werden, wenn während der Sportausübung gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens zwei Metern eingehalten wird. In Innsbruck wurden von der Stadt sogar einige Sportstätten geöffnet sofern, dort Sport durchgeführt wird bei dem man den Abstand einhalten kann und zwar sämtliche Sportanlagen mit LA-Bahn drum herum (gelegentlich spielen halt auch ein paar Kinder Fussball dort). 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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