mido456 Postinho Beitrag melden Geschrieben 28. April 2020 patriot18 schrieb vor 3 Minuten: Kann mir einer erklären aus welchen Gründen die Regierung im Falle des Verdienstentgangs aufgrund einer Epidemie neue Verordnung erlassen hat obwohl im Epidemiegesetz ALLES geregelt gewesen ist?? Das hat aus meiner laienhaften Sicht merklich dazu beigetragen das viele EPUs und Betriebe jetzt vor dem Ruin stehen, da die Unterstützungen teilweise zu gering sind etc. Das geld soll vor allem an die großen Firmen gehen und nicht an alle 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
patriot18 Kennt das ASB in und auswendig Beitrag melden Geschrieben 28. April 2020 (bearbeitet) mido456 schrieb vor 8 Minuten: Das geld soll vor allem an die großen Firmen gehen und nicht an alle Und das bringt genau welche Vorteile? Vorallem die kleinen sind von der Krise am meisten betroffen. Aus meiner Sicht wäre ab 2.05 für fast alle Branchen die Auszahlung aufgrund des Epidemiegesetz von 1950 eh wieder hinfällig, da fast alle Schließungen audgehoben sind . D.h. man hätte für den Zeitraum von 1,5 Monate den Verdienstentgang 1 zu 1 ersetzen müssen und die Sache wäre erledigt gewesen. bearbeitet 28. April 2020 von patriot18 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
flanders #27 Branko Boskovic Beitrag melden Geschrieben 28. April 2020 patriot18 schrieb vor 32 Minuten: Und D.h. man hätte für den Zeitraum von 1,5 Monate den Verdienstentgang 1 zu 1 ersetzen müssen und die Sache wäre erledigt gewesen. Das wäre sich aber vermutlich mit 38 Mrd. nicht ausgegangen. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
#Black# optimistischer Realist Beitrag melden Geschrieben 28. April 2020 patriot18 schrieb vor 40 Minuten: D.h. man hätte für den Zeitraum von 1,5 Monate den Verdienstentgang 1 zu 1 ersetzen müssen und die Sache wäre erledigt gewesen. War im Gesetz nicht die Rede von geschlossenen Betrieben auf Grund der Pandemie? Was machst du mit denen die nicht schließen mussten aber dennoch extreme Umsatzeinbußen hatten? Die würden dann nichts bekommen und komplett durchfallen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Neocon Wien nur du allein! Beitrag melden Geschrieben 28. April 2020 patriot18 schrieb vor einer Stunde: Kann mir einer erklären aus welchen Gründen die Regierung im Falle des Verdienstentgangs aufgrund einer Epidemie neue Verordnung erlassen hat obwohl im Epidemiegesetz ALLES geregelt gewesen ist?? Das hat aus meiner laienhaften Sicht merklich dazu beigetragen das viele EPUs und Betriebe jetzt vor dem Ruin stehen, da die Unterstützungen teilweise zu gering sind etc. Das Epidemiegesetz war darauf ausgelegt, den Verdienstentgang einzelner Betriebe zu ersetzen, weil dort eine Seuche ausbricht und diese behördlich gesperrt werden müssen. Die komplette Wirtschaftsleistung für 2 Monate zu ersetzen ist einfach nicht finanzierbar. 7 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
J.E V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 28. April 2020 Ernesto schrieb vor 5 Stunden: ich habe die klare vorgabe rausgegeben dass die zeitaufzeichnung auf punkt und beistrich zu erfolgen hat, dazu gibts auch eine unterweisung die von allen mitarbeiterinnen unterschrieben wurde. ich will da gar nix missbräuchlich verwenden - ich will ja nur überleben und dann neu durchstarten. ich ärgere mich aber schon darüber dass ich jetzt an alle mögliche stellen eine meldung schicken muss dass mitarbeiter a und mitarbeiter b eventuell nun mehr zu tun hat. das geht sich ja nicht aus - wie auch im mail geschrieben, bin ich ja kein hellseher. am ende des tages gehts wieder um einen bürokratischen mehraufwand - jetzt gibts eh schon die unsicherheit mit der lohnverrechnung bei der kurzarbeit. niemand weiß aktuell wann mit diesen geldern zu rechnen ist. ehrlich gesagt rechne ich gar nicht mehr mit den geldern - ich habe nun schon den überbrückungskredit beantragt um bis zum herbst ein auslangen zu finden bzw um die liquidität zu sichern. und ich bin keine kleine firma, ich habe da einige leute, die mir helfen und die diverse formulare ausfüllen für mich. leid tun mir die kleinen firmen, die einfach nicht die infrastruktur haben und sich durchquälen müssen. aber anderseits habe ich jeden monat lohnkosten von einer viertel mio euro - das halte ich auch nicht ewig aus, soviel ist klar. anderseits darf ich nicht jammern, ich werde schon weich fallen - es geht weniger um mich als um x arbeitplätze und das schmerzt halt. ich fühle mich verantwortlich da schlummert noch eine ganz andere gemeinheit in der kurzarbeit, stichwort "Stunden, für die Ersatzleistungen gebühren" 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
sulza V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 28. April 2020 (bearbeitet) Mit welcher Begründung ist der Anspruch auf Auszahlungen aus dem Hilfsfond eigentlich an die aktive Einbezahlung der gewerblichen od. auch allgemeinen Pensions- und Krankenversicherung gebunden? Ich bin hiervon zwar ausgenommen, muss aber trotzdem die Unfallversicherung bezahlen und bin trotzdem nicht anspruchsberechtigt. Zusätzlich ist ein vollumfängliches ASVG-Versicherungsverhältnis dem GSVG-Verhältnis gleichgesetzt. Ich kann mir nicht erklären, weshalb gerade die Pensions- und Krankenversicherung dazu relevant ist. Zitat Für Freiberufler besteht unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, aus der Pensions- und Krankenversicherung auszutreten („Opting-out“). In diesem Fall wird dies dem Erfordernis der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung gleichgestellt.Das bedeutet, dass auch Freiberufler antragsberechtigt sind. Nach diesem Passus kann man als Freiberufler über der Beitragsgrundlage von den Versicherungsbeiträgen ausgenommen werden und ist trotzdem anspruchsberechtigt bearbeitet 28. April 2020 von sulza 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
muk Bunter Hund im ASB Beitrag melden Geschrieben 28. April 2020 (bearbeitet) Falls es wem interessiert. Die genauen Regelungen für das Gastgewerbe bearbeitet 28. April 2020 von muk 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
WorkingPoor Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird Beitrag melden Geschrieben 28. April 2020 patriot18 schrieb vor 10 Stunden: Kann mir einer erklären aus welchen Gründen die Regierung im Falle des Verdienstentgangs aufgrund einer Epidemie neue Verordnung erlassen hat obwohl im Epidemiegesetz ALLES geregelt gewesen ist?? Angeblich, weil das Gesetz schon so alt und nicht mehr zeitgemäß war. Über die wahren Hintergründe kann man nur spekulieren. Es wird viele kleine Betriebe treffen, die Nutznießer sind deren großen Marktbegleiter. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
anonymo ASB-Messias Beitrag melden Geschrieben 28. April 2020 weil eine epidemie, für die es geschaffen wurde, zeitlich und örtlich begrenzt ist. es sollte verlustausfälle einiger weniger unternehmen die unmittelbar betroffen sind zulasten der allgemeinheit voll entschädigen. dass das bei einer globalen pandemie nicht funktioniert sollte klar sein. dass es für diesen fall nicht geschaffen wurde zeigt auch die höhe der entschädigung, es wird ja der komplette umsatz ersetzt, österreichweit unmöglich durchführbar. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
J.E V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 28. April 2020 anonymo schrieb vor 10 Minuten: weil eine epidemie, für die es geschaffen wurde, zeitlich und örtlich begrenzt ist. es sollte verlustausfälle einiger weniger unternehmen die unmittelbar betroffen sind zulasten der allgemeinheit voll entschädigen. dass das bei einer globalen pandemie nicht funktioniert sollte klar sein. dass es für diesen fall nicht geschaffen wurde zeigt auch die höhe der entschädigung, es wird ja der komplette umsatz ersetzt, österreichweit unmöglich durchführbar. koste es, was es wolle was ich gestern gehört habe, wird covidgesetzt nicht halten und dann wird es für sehr viele ein böses Erwachen geben ich kann nur empfehlen, Anträge an die BH zu stellen, wenn man sei Geschäft nicht öffnen durfte 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OidaFoda Eierschaukelverzichter Beitrag melden Geschrieben 28. April 2020 anonymo schrieb vor 3 Minuten: weil eine epidemie, für die es geschaffen wurde, zeitlich und örtlich begrenzt ist. es sollte verlustausfälle einiger weniger unternehmen die unmittelbar betroffen sind zulasten der allgemeinheit voll entschädigen. dass das bei einer globalen pandemie nicht funktioniert sollte klar sein. dass es für diesen fall nicht geschaffen wurde zeigt auch die höhe der entschädigung, es wird ja der komplette umsatz ersetzt, österreichweit unmöglich durchführbar. effektiv geht es nur um die Finanzierbarkeit. Andererseits wenn man sich ansieht, wie die Arbeitslosenzahlen explodieren, die Kosten für die Kurzarbeit belaufen sich mittlerweile bei 7 Milliarden, darunter halt einige große Betriebe, die sich trotz voller Auftragsbücher, mal die Belegschaft für mindestens 3 Monate vom Staat finanzieren lassen, in der Gastro, Hotellerie und Tourismusbranche wird die Nachwirkung der Krise auch nochmal um die Ohren bekommen und es wird Insolvenzen hageln, viele EPU/KMUs werdens nicht übertauchen und folglich in den Privatkonkurs schlittern und Notstandshilfe beantragen müssen. Nach der Krise, wenn dann die Stundungen fällig werden, werden für viele Betriebe die Lichter ausgehen und nochmals die Arbeitslosenzahlen in unglaublichen Höhen treiben 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
J.E V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 28. April 2020 OidaFoda schrieb Gerade eben: effektiv geht es nur um die Finanzierbarkeit. Andererseits wenn man sich ansieht, wie die Arbeitslosenzahlen explodieren, die Kosten für die Kurzarbeit belaufen sich mittlerweile bei 7 Milliarden, darunter halt einige große Betriebe, die sich trotz voller Auftragsbücher, mal die Belegschaft für mindestens 3 Monate vom Staat finanzieren lassen, in der Gastro, Hotellerie und Tourismusbranche wird die Nachwirkung der Krise auch nochmal um die Ohren bekommen und es wird Insolvenzen hageln, viele EPU/KMUs werdens nicht übertauchen und folglich in den Privatkonkurs schlittern und Notstandshilfe beantragen müssen. Nach der Krise, wenn dann die Stundungen fällig werden, werden für viele Betriebe die Lichter ausgehen und nochmals die Arbeitslosenzahlen in unglaublichen Höhen treiben kurzarbeit hat halt jeder Maximum beantragt, wird sicher nicht soviel ausmachen 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OidaFoda Eierschaukelverzichter Beitrag melden Geschrieben 28. April 2020 J.E schrieb vor 1 Minute: kurzarbeit hat halt jeder Maximum beantragt, wird sicher nicht soviel ausmachen Mitte März mit 400 Mio budgetiert, Ende April sind wir bei 7 Milliarden. Da wird gar nix weniger 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
J.E V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 28. April 2020 OidaFoda schrieb Gerade eben: Mitte März mit 400 Mio budgetiert, Ende April sind wir bei 7 Milliarden. Da wird gar nix weniger es wird ja hoffentlich nicht bei jedem bei den 10% Arbeit für drei Monate bleiben, man hat halt mal worst case angesucht 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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