Covid-19 und wirtschaftliche Folgen


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Oasch

Positive Nachrichten :v: 

Zitat

Vor ungefähr vier Wochen haben die letzten Reisenden die Airbnb-Wohnungen verlassen. Im Voraus gebuchte Zimmer wurden storniert. Seitdem passiert das, was Airbnb und seine Lobbyisten immer geleugnet hatten: Die Wohnungen tauchen wieder auf dem Wohnungsmarkt auf, bei Mietportalen etwa. Wie viele Wohnungen Airbnb dem Wohnungsmarkt entzogen hat, darüber lässt sich nur spekulieren. Dass es viele waren, lässt das Beispiel Dublin erahnen: Einer Visualisierung von Mitte März nach standen dem Mietmarkt in der irischen Hauptstadt schon da 64 Prozent mehr Wohnungen zur Verfügung als vor dem Einbruch.

https://www.freitag.de/autoren/der-freitag/wenn-alles-gut-laeuft-werden-wir-airbnb-los

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ASB-Gott
patriot18 schrieb vor 12 Stunden:

Und das bringt genau welche Vorteile?

Vorallem die kleinen sind von der Krise am meisten betroffen.

Die Großen werden sich nach der Krise wieder mit erheblichen Parteispenden revanchieren - somit wäscht eine Hand die andere. 

Gerade der ÖVP sind die Kleinen prinzipiell schnurzegal. 

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V.I.P.
J.E schrieb vor 1 Stunde:

koste es, was es wolle 

 

was ich gestern gehört habe, wird covidgesetzt nicht halten und dann wird es für sehr viele ein böses Erwachen geben

ich kann nur empfehlen, Anträge an die BH zu stellen, wenn man sei  Geschäft nicht öffnen durfte

Das ist im Übrigen Blödsinn und höchstgradig unwahrscheinlich, dass da jemals jemand einen Cent sieht.

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V.I.P.
PjotrTG schrieb vor 3 Minuten:

Das ist im Übrigen Blödsinn und höchstgradig unwahrscheinlich, dass da jemals jemand einen Cent sieht.

das schon. es geht um den wichtigen fristenlauf. es könnte bei der kurzarbeit ein ganz böses Erwachen geben, die kammer ist in Aufruhr und ratlos, eher tendiert man zur Geltendmachung. 

im worst case kriegst da und dort nichts, und ein Hauptproblem sind halt die kurzen Fristen 

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V.I.P.
J.E schrieb vor 1 Minute:

das schon. es geht um den wichtigen fristenlauf. es könnte bei der kurzarbeit ein ganz böses Erwachen geben, die kammer ist in Aufruhr und ratlos, eher tendiert man zur Geltendmachung. 

im worst case kriegst da und dort nichts, und ein Hauptproblem sind halt die kurzen Fristen 

 Das ist Bauernfängerei, die da betrieben wird. Natürlich kann man da Anträge stellen, das ganze grenzt aber schon an Geldmacherei durch Berater, so aussichtslos ist das eigentlich.

Naja, vielleicht hilft der politische Druck (hoffentlich nicht).

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V.I.P.
PjotrTG schrieb vor 4 Minuten:

 Das ist Bauernfängerei, die da betrieben wird. Natürlich kann man da Anträge stellen, das ganze grenzt aber schon an Geldmacherei durch Berater, so aussichtslos ist das eigentlich.

Naja, vielleicht hilft der politische Druck (hoffentlich nicht).

oder man setzt auf Zeit. wer nicht binnen sechs Wochen den Antrag stellt, hat sowieso verloren. für den Antrag brauchst keinen Berater, das könnte jeder selber schaffen. die BH wirds eh per Bescheid ablehnen und dann wird es spannend. 

hab gestern auf einem Webinar gehört, dass covid SO verfassungswidrig ist; das dürfte ja kurz auch wissen. dem ist es aber wünscht, wenn es gekippt wird, weil es dann nicht mehr un Kraft ist. und wenn das so ist, und das Epidemiegesetz doch zählt (aber es haben nur wenige einen Antrag gestellt), kostet es wenig und jetzt kommt es: dann kann das AMS die ganze Kurzarbeit zurückverlangen, weil man abziehen muss, was man vergütet BEKOMMEN KÖNNTE

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V.I.P.
J.E schrieb vor 1 Minute:

oder man setzt auf Zeit. wer nicht binnen sechs Wochen den Antrag stellt, hat sowieso verloren. für den Antrag brauchst keinen Berater, das könnte jeder selber schaffen. die BH wirds eh per Bescheid ablehnen und dann wird es spannend. 

hab gestern auf einem Webinar gehört, dass covid SO verfassungswidrig ist; das dürfte ja kurz auch wissen. dem ist es aber wünscht, wenn es gekippt wird, weil es dann nicht mehr un Kraft ist. und wenn das so ist, und das Epidemiegesetz doch zählt (aber es haben nur wenige einen Antrag gestellt), kostet es wenig und jetzt kommt es: dann kann das AMS die ganze Kurzarbeit zurückverlangen, weil man abziehen muss, was man vergütet BEKOMMEN KÖNNTE

 Das ist völliger Unsinn, sorry. Selbst wenn das CovidG verfassungswidrig ist, hast du noch lange keinen Anspruch nach dem Epidemiegesetz, und schon gar keinen Amtshaftungsanspruch. 

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V.I.P.
PjotrTG schrieb vor 10 Minuten:

 Das ist völliger Unsinn, sorry. Selbst wenn das CovidG verfassungswidrig ist, hast du noch lange keinen Anspruch nach dem Epidemiegesetz, und schon gar keinen Amtshaftungsanspruch. 

sag dann nicht, dass ich es hier nicht erwähnt habe

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revo schrieb vor 3 Stunden:

Und der Corona-Virus wurde in einem Airbnb Heim gezüchtet oder?

Wofür will man Airbnb noch die Schuld geben? 

P.S: selbst wenn Airbnb gehen sollte, es wird nicht lange dauern und man findet andere Modelle und Möglichkeiten.

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Oasch
wienerfußballfan schrieb vor 28 Minuten:

Und der Corona-Virus wurde in einem Airbnb Heim gezüchtet oder?

Wofür will man Airbnb noch die Schuld geben? 

P.S: selbst wenn Airbnb gehen sollte, es wird nicht lange dauern und man findet andere Modelle und Möglichkeiten.

Natürlich entzieht Airbnb dem Wohnungsmarkt Einheiten, nicht so schwer zu verstehen.

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ASB-Messias
PjotrTG schrieb vor 3 Stunden:

 Das ist Bauernfängerei, die da betrieben wird. Natürlich kann man da Anträge stellen, das ganze grenzt aber schon an Geldmacherei durch Berater, so aussichtslos ist das eigentlich.

Naja, vielleicht hilft der politische Druck (hoffentlich nicht).

Gebe dir großteils recht, die Hotels welche in den ersten 10 Tagen nach dem Epidemiegesetz geschlossen wurden wird man aber ziemlich sicher entschädigen (müssen).

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FC Wacker Innsbruck 1913
sebold schrieb vor 3 Minuten:

Sauber, ich hab noch gar nicht gecheckt, dass die Regierung an einem Fenstertagen, nach 6 Wochen Schließung, die EKZ öffnet.

Ob das wirtschaftlich mittelfristig gut ist, naja

Die Lehrer müssen da aber arbeiten also werden sich kaum Staus bilden :davinci:

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get the fuck in!

Die Klarstellungen u. FAQs vom AMS sind auch schon wieder so geil.

Eintritte müssen vor Beginn Kurzarbeit ein volles Kalendermonat beschäftigt sein und können nicht mehr einbezogen werden, wenn sie zu Kurzarbeitsbeginn die Voraussetzung nicht erfüllen.

Eintritt Hausnummer mit 03.03.2020 - Kurzarbeit erst ab 01.05.2020 möglich.

Beginn Kurzarbeit im Betrieb mit 15.03.2020 - Kurzarbeit für oben genannten Eintritt überhaupt nicht mehr möglich.

:love:

bearbeitet von Maulinho

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