Covid-19 und wirtschaftliche Folgen


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ASB-Legende
OidaFoda schrieb vor 14 Minuten:

My favourite ist der Part, wo er empfiehlt seinen Vermieter via Rechtsanwalt den Streit zu erklären, auf Basis eines nicht ausjudizierten Anspruchs auf Nichtzahlung des Mietzinses<3

:facepalm: Empfohlen habe ich gar nichts. Aber ja, kommentarlos ohne Vorbehalt die Miete für ein vom Betretungsverbot betroffenes Geschäftslokal weiterzuzahlen ist sicher besser.

bearbeitet von Blackie75

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what's the chapel of mine
Blackie75 schrieb vor 16 Minuten:

:facepalm: Empfohlen habe ich gar nichts. Aber ja, kommentarlos ohne Vorbehalt die Miete für ein vom Betretungsverbot betroffenes Geschäftslokal weiterzuzahlen ist sicher besser.

die rechtslage ist eindeutig, aber nicht ausjudiziert. wennst nicht zahlst, fliegst.

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Oasch

l o l

Zitat

Between 18 March and 10 April 2020, over 22 million Americans lost their jobs. Over the same three weeks, my co-authors and I find in a new study for the Institute for Policy Studies, US billionaire wealth increased by $282bn – an almost 10% gain.

https://www.theguardian.com/commentisfree/2020/apr/24/billionaires-coronavirus-not-in-the-same-boat

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V.I.P.
OidaFoda schrieb am 23.4.2020 um 17:55 :

Für viele ist der Grund für die Selbstständigkeit die Verwirklichung von Visionen, Ideen, Freiheit und Unabhängigkeit.

Wenn sich zusätzlich daraus noch ein finanzieller Erfolg einstellt, gilt es sehr vorsichtig mit dem Gewinn umzugehen, denn das Geschäft kann jederzeit selbst verschuldet oder unverschuldet (wie aktuell) einbrechen, es kann sich das Konsum Verhalten der Kunden ändern (zB Digitalisierung etc), Gesetzesänderungen (zB Nichtraucherschutzgesetz in der Gastro) die SVA bzw. Finanz geht von den Vorschreibungen von einem ständigen Wachstum aus, wenns dann nicht mehr so läuft bist halt rasch zahlungsunfähig, folglich in der Insolvenz.

Aber mit den EPUs/KMUs kann man es ja machen, undenkbar wie die Sozialpartner rotieren würden, wenn man bei den Arbeitnehmern wie bei den Selbstständigen argumentieren würden:

Arbeitslosengeld gibt es keines, hätts mit eurem Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld Rücklagen gebildet. Na da wär was los

Deswegen: BGE. Erleichtert die Selbstständigkeit und versichert etwas gegen fehlende Einnahme. :)

LASK08 schrieb vor 19 Minuten:

Bald sind wir von den Besitzverhältnissen wieder im 19. Jahrhundert angelangt. Das ist ein großes Pulverfass, auf dem viele Industriestaaten sitzen. 

Jetzt kommst du Kummerl gleich mit Umverteilung ...

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Eierschaukelverzichter
Blackie75 schrieb vor 10 Stunden:

:facepalm: Empfohlen habe ich gar nichts. Aber ja, kommentarlos ohne Vorbehalt die Miete für ein vom Betretungsverbot betroffenes Geschäftslokal weiterzuzahlen ist sicher besser.

Als Wohnungsmieter gehst zur AK, das MRG schützt dich ex lege, eine Räumungsklage dauert rd 1,5 Jahre (noch länger wennst zw. wieder mal eine Miete von den 12 offenen zahlst).

Als Geschäftsmieter kannst dich brausen gehen wennst deppert wirst

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OidaFoda schrieb vor 3 Minuten:

Als Wohnungsmieter gehst zur AK, das MRG schützt dich ex lege, eine Räumungsklage dauert rd 1,5 Jahre (noch länger wennst zw. wieder mal eine Miete von den 12 offenen zahlst).

Als Geschäftsmieter kannst dich brausen gehen wennst deppert wirst

auch ein geschäftsvermieter wird nicht gleich kündigen, wenn bisher alles gepasst hat. ist ja dann auch nicht so einfach, gerade jetzt dann einen neuen Mieter zu finden

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Eierschaukelverzichter
J.E schrieb Gerade eben:

auch ein geschäftsvermieter wird nicht gleich kündigen, wenn bisher alles gepasst hat. ist ja dann auch nicht so einfach, gerade jetzt dann einen neuen Mieter zu finden

Natürlich, es geht aber generell um den Rechtsanspruch.

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Eierschaukelverzichter
J.E schrieb vor 27 Minuten:

der nicht GRUNDSÄTZLICH gegeben ist. in erster Linie kommt es auf den Vertrag an

Ja, ob es tatsächlich Verträge gibt, die diesen Punkt beinhalten, wag ich mal zu bezweifeln, insb. da die Verträge idR von den Vermietern gestellt werden

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OidaFoda schrieb vor 2 Stunden:

Als Wohnungsmieter gehst zur AK, das MRG schützt dich ex lege, eine Räumungsklage dauert rd 1,5 Jahre (noch länger wennst zw. wieder mal eine Miete von den 12 offenen zahlst).

Als Geschäftsmieter kannst dich brausen gehen wennst deppert wirst

Da wäre eine klarstellende Regelung durch den Gesetzgeber gefordert, jedoch nicht bloß eine Stundung wie bei den Abgaben, sondern je nach Ausmaß der Nichtbenutzbarkeit des Geschäftslokals ein gesetzlich eindeutig geregelter vorübergehender teilweiser oder gänzlicher Entfall der Miete. Damit dieser Anspruch eben nicht im Einzelfall ausjudiziert werden muss, was man sich auch erst mal leisten können muss. Die Krise wäre ein guter Zeitpunkt für eine solche Regelung, auch Vorgängerregelungen des MRG stammen aus einer Krise - nämlich aus der Zeit nach dem 1. Weltkrieg.

Beim Arbeitsrecht - Stichwort einseitiger vom Arbeitgeber angeordneter Urlaubsverbrauch - ging es ja auch. Klar, die Immobilienlobby würde aufschreien, aber die Prioritäten müssen bei den aktiven Bereichen der Wirtschaft liegen und nicht bei den Beziehern passiver Einkünfte, wie Mieten.

Spechtl schrieb vor 4 Stunden:

Deswegen: BGE. Erleichtert die Selbstständigkeit und versichert etwas gegen fehlende Einnahme. :)

Jetzt kommst du Kummerl gleich mit Umverteilung ...

Wenn dafür die gesamte Sozialbürokratie (Arbeitslosengeldverwaltung, Notstand, Mindestsicherung, Wohnbeihilfen, sonstige Sozialförderungen, WKO-Härtefallfonds, GIS-Befreiung etc. ) abgeschafft werden würde, wäre dies eventuell gar nicht viel teurer als das derzeitige System. Was in Österreich dagegen spricht: damit würden die Sozialpartner massiv an Einfluss verlieren, daher dürfte bei diesen das Interesse daran nicht allzu hoch sein... Wobei sich ein solches BGE betragsmäßig wohl eher im unteren Bereich des Härtefall-Fonds bewegen dürfte, mehr als ein 1000er pro Person (natürlich degressiv gestaffelt bei mehreren Personen im Haushalt, weil sich die Fixkosten auf mehr Köpfe verteilen) wird sicher nicht zweckmäßig sein, sonst fallen im schlecht qualifizierten Segment sämtliche Arbeitsanreize weg.

bearbeitet von Blackie75

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Blackie75 schrieb vor 25 Minuten:

Da wäre eine klarstellende Regelung durch den Gesetzgeber gefordert, jedoch nicht bloß eine Stundung wie bei den Abgaben, sondern je nach Ausmaß der Nichtbenutzbarkeit des Geschäftslokals ein gesetzlich eindeutig geregelter vorübergehender teilweiser oder gänzlicher Entfall der Miete. Damit dieser Anspruch eben nicht im Einzelfall ausjudiziert werden muss, was man sich auch erst mal leisten können muss. Die Krise wäre ein guter Zeitpunkt für eine solche Regelung, auch Vorgängerregelungen des MRG stammen aus einer Krise - nämlich aus der Zeit nach dem 1. Weltkrieg.

Beim Arbeitsrecht - Stichwort einseitiger vom Arbeitgeber angeordneter Urlaubsverbrauch - ging es ja auch. Klar, die Immobilienlobby würde aufschreien, aber die Prioritäten müssen bei den aktiven Bereichen der Wirtschaft liegen und nicht bei den Beziehern passiver Einkünfte, wie Mieten.

Wenn dafür die gesamte Sozialbürokratie (Arbeitslosengeldverwaltung, Notstand, Mindestsicherung, Wohnbeihilfen, sonstige Sozialförderungen, WKO-Härtefallfonds, GIS-Befreiung etc. ) abgeschafft werden würde, wäre dies eventuell gar nicht viel teurer als das derzeitige System. Was in Österreich dagegen spricht: damit würden die Sozialpartner massiv an Einfluss verlieren, daher dürfte bei diesen das Interesse daran nicht allzu hoch sein... Wobei sich ein solches BGE betragsmäßig wohl eher im unteren Bereich des Härtefall-Fonds bewegen dürfte, mehr als ein 1000er pro Person (natürlich degressiv gestaffelt bei mehreren Personen im Haushalt, weil sich die Fixkosten auf mehr Köpfe verteilen) wird sicher nicht zweckmäßig sein, sonst fallen im schlecht qualifizierten Segment sämtliche Arbeitsanreize weg.

ein bge ist natürlich nicht gestaffelt 

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J.E schrieb vor 1 Minute:

ein bge ist natürlich nicht gestaffelt 

Meiner Meinung nach muss es einen Unterschied machen, ob sich eine Person allein eine Wohnung mietet oder 3 Personen, weil die Belastung mit den Wohnkosten pro Kopf bei mehr Personen im Haushalt reduziert. Eine Wohnung für 3 Personen kostet nicht automatisch 3 mal soviel wie eine für eine Person.

Bei gleichem Pro-Kopf-BGE unabhängig von der Haushaltsgröße würden sich bald WGs von 3, 4 Personen (oder auch mehr bilden), die sich gemeinsam eine große Wohnung mieten, die Pro-Kopf-Miete ist relativ niedrig (niedriger als für eine Kleinwohnung für 1 Person), mit dem Rest kann man locker leben. Arbeitsanreize würden verloren gehen. Mag sein, dass es für viele, vor allem Idealisten, Kreative etc. eine willkommene Absicherung wäre, sodass man sich ohne wirtschaftliche Existenzsorgen seiner Tätigkeit widmen würde. Aber für "bildungsferne Schichten" wäre dies die Einladung zum Nichtstun.

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Blackie75 schrieb vor 35 Minuten:

sonst fallen im schlecht qualifizierten Segment sämtliche Arbeitsanreize weg.

Das wäre natürlich der Bestcase, wenn schlecht bezahlte Heisljobs entweder wegfallen oder eben höher bezahlt werden.

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