der "wichtige frage thread"


j.d.

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Erfolgloser Detektiv, Hobbyarzt
Strafraumkobra schrieb vor 5 Stunden:

Der aktuelle Mieter will 8.000€ Ablöse für seine Einrichtung. Eine Kaution an den Vermieter ist nicht angeführt.

Wichtig ist, dass du ihm folgenden Text schreibst:

"Was lädsde Prais?"

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Workaholic
Neocon schrieb vor 5 Stunden:

Ob das wirklich so durchgeht oder es irgendwelche Fallstricke gibt, sollte aber ein auf Mietrecht spezialisierter Anwalt klären.

Wo sind die Zeiten hin wo man nicht für jeden scheiß gleich einen Anwalt brauchte.

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Erfolgloser Detektiv, Hobbyarzt
rapidwien21 schrieb vor 13 Stunden:

Wo sind die Zeiten hin wo man nicht für jeden scheiß gleich einen Anwalt brauchte.

Das ist so schleichend durch amerikanische Folklore zu uns übergeschwappt. In den USA brauchst für jeden Sch... einen Anwalt. Wir wären in einer angenehmeren Lage, geben diese aber auf Grund unserer Sehgewohnheiten auf.

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!

Naja, was will man machen ... Streitfälle brauchen nun mal eine unabhängige Schlichtungsstelle, und das ist halt ein Gericht. Selbst wenn es nicht dorthin kommt, sollte es rechtlich sicher sein, und dafür gibt es Anwälte.

Aber man kann auch zur Mietervereinigung oder zum Konsumentenschutz gehen, als Alternative.

Dauert halt vielleicht länger.

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Oasch
Neocon schrieb am 28.2.2024 um 07:37 :

Ich hätte das jetzt auch so verstanden, dass der VORmieter ein Weitergaberecht hat und der VERmieter außen vor ist. Daher ist der VORmieter einfach etwas dreißt und gibt sein Weitergaberecht demjenigen, welcher die meiste Ablöse zahlt. Das ist im privaten Bereich durchaus zulässig.

Die einzige Chance wäre meiner Ansicht nach eine Verkürzung über die Hälfte. Also wenn die Einrichtung objektiv weniger als 4.000€ wert ist. Dabei kauft man dem Vormieter die Einrichtung um 8.000€ ab worauf hin dieser dem Vermieter die Weitergabe vorschlägt. Sobald man den Mietvertrag mit dem Vermieter abgeschlossen hat, klagt man den Vormieter wegen Verkürzung über die Hälfte. Der Kaufvertrag über die Einrichtung wird dann aufgehoben oder der Kaufpreis reduziert. Der Mietvertrag mit dem Vermieter bleibt davon jedoch unberührt. So zumindest in der Theorie. Ob das wirklich so durchgeht oder es irgendwelche Fallstricke gibt, sollte aber ein auf Mietrecht spezialisierter Anwalt klären.

Ist die Ablöse zu versteuern vom Vormieter? Frage für einen Freund.

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Wien nur du allein!
revo schrieb vor 6 Stunden:

Ist die Ablöse zu versteuern vom Vormieter? Frage für einen Freund.

Nur wenn die Anschaffungskosten für den ganzen Kram bei unter 8.000€ liegen. Weil nur dann hat er damit einen Gewinn gemacht. Das ist selbst bei einer überhöhten Ablöse eher unwahrscheinlich. Und ein paar hundert Euro Gewinn sind glaub ich ohnehin steuerfrei.

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Olle weg !!!
Relii schrieb am 28.2.2024 um 10:54 :

8.000 euro für eine basic-looking-küche und zwei kastln im wohnzimmer? :D

grundsätzlich kann der vormieter gaxen gehen wenn du dich mit dem vermieter einigst. wennst es drauf anlegst, muss er die wohnung leer (bzw. was im mietvertrag drinnen steht) übergeben.

hab das aus der vormieter-sicht selbst kennen lernen dürfen; hab für 8 meter pax-schränke auch eine ablöse haben wollen und der nachmieter meinte, dass er das selbst günstiger kriegt - also hab ich die scheiß 8 meter pax-schrank abmontieren und auf willhaben verschenken dürfen. :glubsch:

bei uns war damals auch die Küche dabei ... richtig gschissen am 26.12 die Küche abbauen zu dürfen 

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Rapid. Immer. Überall.
Neocon schrieb vor 4 Stunden:

Nur wenn die Anschaffungskosten für den ganzen Kram bei unter 8.000€ liegen. Weil nur dann hat er damit einen Gewinn gemacht. Das ist selbst bei einer überhöhten Ablöse eher unwahrscheinlich. Und ein paar hundert Euro Gewinn sind glaub ich ohnehin steuerfrei.

kommt wohl auf die Dauer auch an, die das in seinem Eigentum stand. Wenn er nicht gewerblich veräußert, ist es ja kein Einkommen, sonst spekulationsgeschäft, oder?

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Wien nur du allein!
BuchiRapid schrieb vor 4 Minuten:

kommt wohl auf die Dauer auch an, die das in seinem Eigentum stand. Wenn er nicht gewerblich veräußert, ist es ja kein Einkommen, sonst spekulationsgeschäft, oder?

Da hast wohl Recht. 

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letzter Zehner

Wenn man sich bei einem Social Media Kanal mit Klarnamen anmeldet wie etwa X, Bluesky usw. gibt es da eine Möglichkeit das man via Google und anderen Suchmaschinen nicht gleich gefunden wird? Bei X war es so das immer Posts gefunden wurden.

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SF95 | Avant Garde

das ist schwierig, du bist ja nicht ad personam gelistet sondern der Suchbegriff "Vorname Nachname" wird ja auf X, LinkedIn oder wo auch immer gefunden... Sprich, es wird die Unterseite gefunden die der Suche entspricht. Du kannst dein Profil höchstens auf "privat" stellen, so wirst du zwar gefunden aber man sieht nicht gleich deine Inhalte...

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