since1312 Postet viiiel zu viel Geschrieben 19. Dezember 2016 LASK08 schrieb vor einer Stunde: Kurze Frage: Meine Frau hat nach dem Tod ihrer Oma 2011 als Erbe einen in ein Kodizill gepackten Bausparer von der Wüstenrot bekommen, der 2013/14 ausgelaufen ist und dort weiter als Sparbuch angelegt wurde, weil man damals im Vergleich noch ganz brauchbare Konditionen dort bekommen hat. Jetzt hätte sie gerne Zugriff auf das Geld, vom Notar hat sie aber damals keine Unterlagen dazu bekommen. Die Wüstenrot-Beraterin ihrer Oma ist schon ein wenig senil und im Altenheim, jetzt meine Frage: Wir haben nichts als die Kontonummer, wo ihr Bausparer damals bei der Wüstenrot untergebracht wurde. Kann ich bzw. meine Frau damit zur Wüstenrot-Vertretung in Wien gehen und irgendwie Zugriff auf dieses Konto erhalten? Bzw. was gäbe es sonst für eine Lösung, ohne auf die senile Beraterin zurückgreifen zu müssen? welche hilfe erwartet man sich genau von der senilen beraterin die im pflegeheim wohnt und daher wohl auch nicht mehr im dienst bei der wüstenrot sein wird? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
LASK08 Naturbua Geschrieben 19. Dezember 2016 since1312 schrieb vor 5 Minuten: welche hilfe erwartet man sich genau von der senilen beraterin die im pflegeheim wohnt und daher wohl auch nicht mehr im dienst bei der wüstenrot sein wird? Konkret wär die Hilfestellung, ob sie von den ehemaligen Kunden noch Unterlagen hat, die meine Frau berechtigen würden, auf den Bausparer zuzugreifen. Aber ok, es wird irgendwie über die Wüstenrot-Zentrale laufen müssen. Das Geld muss ja noch irgendwie da sein. Es geht jetzt nicht um eine existenzbewegende Summe, aber zwecks der Ordnung wär es halt super, wenn sie dann auf ihr Geld zugreifen kann. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gordonstone Erfolgloser Detektiv, Hobbyarzt Geschrieben 19. Dezember 2016 Entweder die Wüstenrot hat bereits einen Beschluss erhalten, dann muss sich deine Frau nur ausweisen. Ansonsten mit dem Beschluss dorthingehen. Wenn ihr den verloren habt, einfach mit dem Verlassabwickler noch einmal Kontakt aufnehmen. Da bekommt ihr ihn sicher. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
LASK08 Naturbua Geschrieben 19. Dezember 2016 Danke @gordonstone, das hilft mir schon einmal sehr weiter. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gordonstone Erfolgloser Detektiv, Hobbyarzt Geschrieben 19. Dezember 2016 Gerne. Meld dich, wenn es Probleme geben sollte. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PostingGmbH DIE Firma für Ihr Posting! Geschrieben 20. Dezember 2016 Verbraucht eine Gastherme weniger, wenn ich nur ein paar Heizkörper in der Wohnung aufgedreht habe, als wenn ich alle aufgedreht habe? Habe in der Wohnung zwei kalte Räume und müsste die ganze Wohnung mindestens auf 23 Grad aufheizen, damit die Räume halbwegs warm sind. Stattdessen würd ich in den wärmeren Räumen die Heizkörper zurück- bzw. teilweise abdrehen, damit die Heizung länger läuft, um die eingestellte Temperatur zu erreichen (Thermostat hängt in einem warmen Raum). In den kalten Räumen lasse ich die Heizkörper voll offen, damit sie verhältnismäßig mehr geheizt werden. Macht das vebrauchstechnisch also einen Unterschied oder soll ich einfach alle Heizkörper voll offen lassen und die ganze Bude mehr aufheizen (wodurch die Heizung auch öfter laufen würde)? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
RenZ Ich bin /root, ich darf das! Geschrieben 21. Dezember 2016 (bearbeitet) @PostingGmbH Wir haben vor 2 Jahren bei allen Heizkörpern Regler montiert, die du nach Uhrzeit und Grad regulieren kannst. Die Heizkörper sind dadurch immer etwas, aber selten ganz und teilweise eben gar nicht offen. Dies hat die Kosten merklich gesenkt. Ich persönlich denke, dass ALLE ein bisschen aufdrehen besser wäre. bearbeitet 21. Dezember 2016 von RenZ 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PostingGmbH DIE Firma für Ihr Posting! Geschrieben 21. Dezember 2016 Wenn ich ein Paket für jemand anderen (meinem Mitbewohner) bei der Post abholen will, was brauch ich dann? Reicht der Wisch vom Paketdienst und ein Ausweis von ihm? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
indestructable najo Geschrieben 21. Dezember 2016 bei einem normalen packl reicht im normalfall der gelbe wisch. zumindest is bei mir noch nie ein ausweis verlangt worden. bei rsa/rsb hingegen natürlich schon. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Devil Jin Junior Vizepräsident Geschrieben 21. Dezember 2016 (bearbeitet) @PostingGmbH Wenn du seinen Ausweis herzeigst, dann kann es zu Problemen kommen. Einfach mit dem Zettel hingehen und sich selber ausweisen, sofern gefragt wird, fertig. bearbeitet 21. Dezember 2016 von Devil Jin 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PostingGmbH DIE Firma für Ihr Posting! Geschrieben 21. Dezember 2016 indestructable schrieb vor 13 Minuten: bei einem normalen packl reicht im normalfall der gelbe wisch. zumindest is bei mir noch nie ein ausweis verlangt worden. bei rsa/rsb hingegen natürlich schon. Devil Jin schrieb vor 12 Minuten: @PostingGmbH Wenn du seinen Ausweis herzeigst, dann kann es zu Problemen kommen. Einfach mit dem Zettel hingehen und sich selber ausweisen, sofern gefragt wird, fertig. Ist eine ganz normales Paket von Amazon, nur etwas größer. Danke für die Info, dann werd ich wohl morgen Vormittag zur Post tigern 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
RenZ Ich bin /root, ich darf das! Geschrieben 21. Dezember 2016 Ich habe in China ein Handy im Wert von 120 Euro bestellt. Nun habe ich vom Auslandszentrum Wien eine Benachrichtung bekommen, dass ich die Rechnung hinschicken soll. Bekomme ich von denen einfach nur einen Erlagschein mit der Höhe der Einfurumsatzsteuer oder wie läuft das? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Indyinho Captain oh Captain Geschrieben 21. Dezember 2016 RenZ schrieb vor einer Stunde: Ich habe in China ein Handy im Wert von 120 Euro bestellt. Nun habe ich vom Auslandszentrum Wien eine Benachrichtung bekommen, dass ich die Rechnung hinschicken soll. Bekomme ich von denen einfach nur einen Erlagschein mit der Höhe der Einfurumsatzsteuer oder wie läuft das? Soweit ich weiß ja. Meistens ist es so, dass der Zoll dann den genauen Wert der Ware nicht feststellen konnte. Deswegen brauchen sie dann eine Rechnung um die Zollabgabe zu berechnen. Da dein Einkauf aber unter 150 Euro liegt, solltest du aber eben nur einen Erlagschein in Höhe der EuSt. bekommen. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
since1312 Postet viiiel zu viel Geschrieben 21. Dezember 2016 (bearbeitet) tipp für die zukunft: waren über 25€ die von außerhalb der Eu eingeführt werden, müssen versteuert werden. man kann den chinesischen händlern aber meist sagen, dass sie das packet mit einem gewissen wert deklarieren sollen bearbeitet 21. Dezember 2016 von since1312 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Orodreth Cremig, der Oro Geschrieben 21. Dezember 2016 RenZ schrieb vor 7 Stunden: Ich habe in China ein Handy im Wert von 120 Euro bestellt. Nun habe ich vom Auslandszentrum Wien eine Benachrichtung bekommen, dass ich die Rechnung hinschicken soll. mir is gestern exakt das selbe passiert, nur dass ich in den usa bestellt hab. ich hab halt nicht mal eine rechnung bekommen. hab ihnen dann die bestellbestätigung geschickt - hoffe, das reicht ihnen 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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