chili if i were a robot, my arm would be an aeropress. Geschrieben 25. Mai 2016 (bearbeitet) gibts hier mailand-spezialisten? werd umziehen und bräucht jemanden der sich mit wohnungssuche/stadtteilen etc auskenntWürde im Italien-Channel fragen... bearbeitet 25. Mai 2016 von chili 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mazunte Ω Geschrieben 25. Mai 2016 Was kann ich gegen Blattläuse machen? Letztes Jahr ging mir meine Gurke durch die Mistviecher ein (und haben dann auch noch Ameisen angelockt) und heute früh hab ich schon wieder die ersten auf einer Chili Pflanze gesehen. Mit Milch/Wasser Gemisch abspritzen hat letztes Jahr genau nichts gebracht, Gift will ich logischerweise auch nicht spritzen. PS: Die Pflanzen stehen auf der Dachterrasse. http://www.haushalt-garten-ratgeber.de/brennesseljauche 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lurker Beruf: ASB-Poster Geschrieben 26. Mai 2016 ÖBB Fahrkarten gelten 2 Tage. Wenn ich am Tag 1 nicht gezwickt werde und damit am 2. Tag nochmal fahr gibt's wohl kein Problem. Wie sieht das mit Online Tickets aus. Können die überhaupt 'entwertet' werden? Also die am Handy mittels App gekauften Karten gelten ebenfalls 2 Tage. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
LarsUlrich ASB-Gott Geschrieben 27. Mai 2016 so mal ein bissl was (zumindest für mich) kniffligeres: plane mittels Selbsterhalter-Stipendium studieren zu gehen, müsste allerdings während ich auf einer mehrmonatigen Auslandsreise bin, inskribieren (danach ist es nicht möglich, weil ich dann die erforderlichen Arbeitsjahre nicht zammbringen würde). a) geht das überhaupt oder muss ich da persönlich antanzen (was ja nicht möglich wäre)? b) ist das sinnvoll? ich verliere ja ein ganzes Semester (ergo mein Toleranzsemester) .... andererseits hab ich sonst keine Chance mehr zu studieren, weil es sich dann mit den Arbeitsjahren nicht ausginge. c) wie sieht das mit Leistungsnachweisen aus? Ist da gleich am Anfang ein Nachweis erforderlich (was wiederum nicht möglich wäre)? noch was anderes: ich habe bei einer einvernehmlichen Kündigung (oder Kündigung des Arbeitgebers), die Möglichkeit mir von der VBS Vorsorgekassa einen gewissen Betrag auszahlen zu lassen. Da ich mich noch nicht im Geringsten damit beschäftigt habe: Was genau macht diese Vorsorgekassa? Ist das eine Art "Add-On" für meine Pension oder ist meine Pension einzig und allein durch diese Vorsorgekassa definiert? Wäre es demnach sinnvoll diesen Betrag auszahlen zu lassen oder das weiterrennen zu lassen? Was wären da die Vor- und Nachteile? Danke 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Admira Fan V.I.P. Geschrieben 27. Mai 2016 so mal ein bissl was (zumindest für mich) kniffligeres: plane mittels Selbsterhalter-Stipendium studieren zu gehen, müsste allerdings während ich auf einer mehrmonatigen Auslandsreise bin, inskribieren (danach ist es nicht möglich, weil ich dann die erforderlichen Arbeitsjahre nicht zammbringen würde). a) geht das überhaupt oder muss ich da persönlich antanzen (was ja nicht möglich wäre)? b) ist das sinnvoll? ich verliere ja ein ganzes Semester (ergo mein Toleranzsemester) .... andererseits hab ich sonst keine Chance mehr zu studieren, weil es sich dann mit den Arbeitsjahren nicht ausginge. c) wie sieht das mit Leistungsnachweisen aus? Ist da gleich am Anfang ein Nachweis erforderlich (was wiederum nicht möglich wäre)? noch was anderes: ich habe bei einer einvernehmlichen Kündigung (oder Kündigung des Arbeitgebers), die Möglichkeit mir von der VBS Vorsorgekassa einen gewissen Betrag auszahlen zu lassen. Da ich mich noch nicht im Geringsten damit beschäftigt habe: Was genau macht diese Vorsorgekassa? Ist das eine Art "Add-On" für meine Pension oder ist meine Pension einzig und allein durch diese Vorsorgekassa definiert? Wäre es demnach sinnvoll diesen Betrag auszahlen zu lassen oder das weiterrennen zu lassen? Was wären da die Vor- und Nachteile? Danke ohne Gewähr, aber die Vorsorgekasse ist doch eigentlich die "Abfertigung NEU" sprich das hat nix mit der Pension zu tun!? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
revo Oasch Geschrieben 27. Mai 2016 so mal ein bissl was (zumindest für mich) kniffligeres: plane mittels Selbsterhalter-Stipendium studieren zu gehen, müsste allerdings während ich auf einer mehrmonatigen Auslandsreise bin, inskribieren (danach ist es nicht möglich, weil ich dann die erforderlichen Arbeitsjahre nicht zammbringen würde). a) geht das überhaupt oder muss ich da persönlich antanzen (was ja nicht möglich wäre)? b) ist das sinnvoll? ich verliere ja ein ganzes Semester (ergo mein Toleranzsemester) .... andererseits hab ich sonst keine Chance mehr zu studieren, weil es sich dann mit den Arbeitsjahren nicht ausginge. c) wie sieht das mit Leistungsnachweisen aus? Ist da gleich am Anfang ein Nachweis erforderlich (was wiederum nicht möglich wäre)? noch was anderes: ich habe bei einer einvernehmlichen Kündigung (oder Kündigung des Arbeitgebers), die Möglichkeit mir von der VBS Vorsorgekassa einen gewissen Betrag auszahlen zu lassen. Da ich mich noch nicht im Geringsten damit beschäftigt habe: Was genau macht diese Vorsorgekassa? Ist das eine Art "Add-On" für meine Pension oder ist meine Pension einzig und allein durch diese Vorsorgekassa definiert? Wäre es demnach sinnvoll diesen Betrag auszahlen zu lassen oder das weiterrennen zu lassen? Was wären da die Vor- und Nachteile? Danke Frag mal bei der AK nach. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Relii legende Geschrieben 27. Mai 2016 die MAV ist so ziemlich der größte scam der arbeitsgeschichte. lass es dir auszahlen wenn es geht; die kohle kannst du 100 pro besser investieren - egal ob du es anlegst oder am schädel haust 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
chelsea91 1 8 9 9 Geschrieben 27. Mai 2016 (bearbeitet) so mal ein bissl was (zumindest für mich) kniffligeres: plane mittels Selbsterhalter-Stipendium studieren zu gehen, müsste allerdings während ich auf einer mehrmonatigen Auslandsreise bin, inskribieren (danach ist es nicht möglich, weil ich dann die erforderlichen Arbeitsjahre nicht zammbringen würde). a) geht das überhaupt oder muss ich da persönlich antanzen (was ja nicht möglich wäre)? b) ist das sinnvoll? ich verliere ja ein ganzes Semester (ergo mein Toleranzsemester) .... andererseits hab ich sonst keine Chance mehr zu studieren, weil es sich dann mit den Arbeitsjahren nicht ausginge. c) wie sieht das mit Leistungsnachweisen aus? Ist da gleich am Anfang ein Nachweis erforderlich (was wiederum nicht möglich wäre)? noch was anderes: ich habe bei einer einvernehmlichen Kündigung (oder Kündigung des Arbeitgebers), die Möglichkeit mir von der VBS Vorsorgekassa einen gewissen Betrag auszahlen zu lassen. Da ich mich noch nicht im Geringsten damit beschäftigt habe: Was genau macht diese Vorsorgekassa? Ist das eine Art "Add-On" für meine Pension oder ist meine Pension einzig und allein durch diese Vorsorgekassa definiert? Wäre es demnach sinnvoll diesen Betrag auszahlen zu lassen oder das weiterrennen zu lassen? Was wären da die Vor- und Nachteile? Bezüglich des Selbsterhalterstipendiums würde ich falls es für dich möglich ist nach Wien fahren und dich dort von ihnen beraten lassen. Falls nicht kannst du auch mit ihnen telefonieren. Die haben wirklich sehr kompetente Mitarbeiter und nehmen sich ausreichend Zeit bis wirklich alle Fragen geklärt sind. Fristen sind laut Internet: nach 2 Semester: 30ECTS oder 14 SST nach 6 Semester: 90 ECTS oder 42 SST wenn ich es richtig verstanden habe, müsstest du dann in einem Semester 30ECTS machen, was mmn nicht ganz so leicht bzw. unmöglich ist, vor allem wenn man mim Studium erst anfängt, aber am besten ist es, wenn du dich dort gut beraten lässt. ad Vorsorgekasse: ich hab mir die Summe auszahlen lassen. Ob es taktisch klug oder sinnvoll war weiß ich nicht ... bearbeitet 27. Mai 2016 von chelsea91 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
J.E V.I.P. Geschrieben 27. Mai 2016 ohne Gewähr, aber die Vorsorgekasse ist doch eigentlich die "Abfertigung NEU" sprich das hat nix mit der Pension zu tun!? du kannst dir das Geld aber später als "zusatzpension" auszahlen lassen. genialer schüssel/grasser plan 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
qwertz133 Tribünenzierde Geschrieben 27. Mai 2016 Zur Mitarbeitervorsorgekasse: Wenn die Möglichkeit besteht, sollte ma sich das Geld immer auszahlen lassen, privat kann mans besser veranlagen und man hat Zugriff darauf - es könnte sonst sein, dass du erst wieder darüber verfügen kannst, wenn du in Pension gehst. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
LarsUlrich ASB-Gott Geschrieben 27. Mai 2016 Danke für die Antworten, hilft mir schonmal sehr weiter 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mazunte Ω Geschrieben 27. Mai 2016 Zur Mitarbeitervorsorgekasse: Wenn die Möglichkeit besteht, sollte ma sich das Geld immer auszahlen lassen, privat kann mans besser veranlagen und man hat Zugriff darauf - es könnte sonst sein, dass du erst wieder darüber verfügen kannst, wenn du in Pension gehst. das stimmt so. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lurker Beruf: ASB-Poster Geschrieben 27. Mai 2016 Zur Mitarbeitervorsorgekasse: Wenn die Möglichkeit besteht, sollte ma sich das Geld immer auszahlen lassen, privat kann mans besser veranlagen und man hat Zugriff darauf - es könnte sonst sein, dass du erst wieder darüber verfügen kannst, wenn du in Pension gehst. Das stimmt nur bedingt. Die Idee dahinter ist ja die, daß 1) beim alten Abfertigungssystem ein Großteil der Leute durch den Rost gefallen sind und somit nie in den Genuß einer Abfertigung gekommen sind. Für die ist das neue System logischerweise auf jeden Fall besser. 2) Die Idee hinter der Abfertigung war ja die, daß man (im alten System) bis zu einem Jahresgehalt fast steuerfrei (Pauschalbesteuerung mit 6%) bei Pensionsantritt ausbezahlt bekam und somit der deutliche Einkommensverlust in der Pension etwas geschmälert wurde. Wie gesagt: Ein Gutteil der Arbeitnehmer hat nie eine Abfertigung bekommen, auch hat sich die durchschnittliche Dauer einer Anstellung bei einem und demselben Dienstgeber in den letzten beiden Jahrzehnten deutlich vermindert. Daß jemand bei seinem ersten Dienstgeber auch in Pension gegangen ist war früher sehr oft der Fall, heutzutage ist das eine enorme Ausnahme. Im neuen System hat JEDER Anspruch auf die einbezahlten Beträge, egal wie lange man angestellt war und egal, von welcher Seite die Beendigung des Dienstverhältnisses ausgeht. Somit sollte zu Pensionsantritt ebenfalls ein nettes Sümmchen vorhanden sein, mit dem die Pension (geringfügig) aufgebessert werden kann. Ob die Veranlagung privat besser gemacht werden kann sei mal dahingestellt, aber nicht alle Leute haben das Talent eines Warren Buffets. Eines ist jedenfalls sicher: Wenn man sich die Beträge ausbezahlen lässt und auch ansonsten keine Vorsorge für die Pension trifft (wobei die MVK nur als Zusatz zu einer privaten Vorsorge zu sehen ist und diese nicht ersetzen kann), dann darf man sich auch nicht wundern, wenn man in der Pension kein Geld hat. Aber gerade die werden es sein, die dann am meisten jammern. 3) Die Möglichkeit, jederzeit Zugriff zu haben ist ein zweischneidiges Schwert. Prinzipiell ist Liquidität positiv, bei einer Pensionsvorsorge aber nur sehr bedingt. Zu groß sind nunmal die Versuchungen, das Geld auszugeben, welches einem dann jedoch später fehlt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Geschrieben 27. Mai 2016 die abfertigung neu finanziert in erster linie ein paar abfertigungskassen, die extra dafür eingerichtet wurden (und wo ich gar nicht wissen will, welche parteibücher relevant waren für die höheren positionen). die grundidee ist freilich gut - bzw. nein, gut war, dass das alte abfertigungssystem abgeschafft wurde. es wurde halt durch etwas ersetzt, was ebenfalls nachteile hat - billiger für staat, arbeitgeber und arbeitnehmer wäre gewesen, man hätte es ersatzlos gestrichen und einfach das gehalt um einen teil davon aufgefettet und gleichzeitig die lohnsteuer um einen teil gesenkt - und die abfertigungskassen hätten 0 euro davon gesehen. wenn du das geld jetzt haben willst (keine ahnung, wie hoch der betrag bei dir ist), dann hol es dir (der steuerlicher abschlag ist zu verkraften), wenn du ohnehin etwas für später sparen willst, dann lass es oben (und ich hoffe, etwaige erträge frisst nicht die verwaltung). so mal ein bissl was (zumindest für mich) kniffligeres: plane mittels Selbsterhalter-Stipendium studieren zu gehen, müsste allerdings während ich auf einer mehrmonatigen Auslandsreise bin, inskribieren (danach ist es nicht möglich, weil ich dann die erforderlichen Arbeitsjahre nicht zammbringen würde). a) geht das überhaupt oder muss ich da persönlich antanzen (was ja nicht möglich wäre)? b) ist das sinnvoll? ich verliere ja ein ganzes Semester (ergo mein Toleranzsemester) .... andererseits hab ich sonst keine Chance mehr zu studieren, weil es sich dann mit den Arbeitsjahren nicht ausginge. c) wie sieht das mit Leistungsnachweisen aus? Ist da gleich am Anfang ein Nachweis erforderlich (was wiederum nicht möglich wäre)? das ist ordentlich kniffelig. ist es zumindest ein studium, wo du problemlos ein semester später starten kannst? die auslandsreise ist bereits fix gebucht (oder fix vorgesehen in deinem lebensplan)? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
BuchiRapid Rapid. Immer. Überall. Geschrieben 27. Mai 2016 so mal ein bissl was (zumindest für mich) kniffligeres: plane mittels Selbsterhalter-Stipendium studieren zu gehen, müsste allerdings während ich auf einer mehrmonatigen Auslandsreise bin, inskribieren (danach ist es nicht möglich, weil ich dann die erforderlichen Arbeitsjahre nicht zammbringen würde). a) geht das überhaupt oder muss ich da persönlich antanzen (was ja nicht möglich wäre)? b) ist das sinnvoll? ich verliere ja ein ganzes Semester (ergo mein Toleranzsemester) .... andererseits hab ich sonst keine Chance mehr zu studieren, weil es sich dann mit den Arbeitsjahren nicht ausginge. c) wie sieht das mit Leistungsnachweisen aus? Ist da gleich am Anfang ein Nachweis erforderlich (was wiederum nicht möglich wäre)? Danke Also, inskribieren ist glaub ich persönlich notwendig, kenn zumindest niemanden ders selbst gemacht hat aber da rufst du am besten beim study Service Center der Uni die du besuchen möchtest an und erkundigst dich. 30 ECTS im Semester ist viel Arbeit, machbar aber du musst dich dann reinknien. Dein Vorteil ist, dass die Prüfungszeit im Oktober noch zum 2. Semester gehört und somit gewinnst du quasi hintenraus Zeit, auch wenn lernen im September natürlich immer zach ist wenn man aus den Ferien kommt Ein ECTS-Punkt steht für 25 Echtstunden á 60 Minuten an tatsächlichen Arbeitsaufwand für die Studierende/den Studierenden. Der Arbeitsaufwand eines Studienjahres wird für eine Vollzeitstudentin/einen Vollzeitstudenten mit 60 ECTS-Punkten bemessen. Das entspricht einem tatsächlichen Arbeitsaufwand von ca. 1.500 Stunden. So definiert sich ECTS Punkt. Schwer zu sagen ob ein ects Punkt wirklich dem entspricht, es gibt Prüfungen wo das viel eher hinkommt als bei anderen. Zum Vergleich: ich hab für eine 4 ECTS Prüfung auf der WU 4 Tage je 5 Stunden ca gelernt und geschafft und für eine 10 ECTS Prüfung am juridicum sicher mehr als 250h aufgewandt (und nicht geschafft ) Was willst du überhaupt studieren? Die Frage ist immer ob es mit der Steop Phase sinnvoll möglich ist, soviele ECTS außerhalb der Steop zu schaffen, weil du sonst nichts machen darfst im Studium. Es gibt immer wieder Studien wo man das erste Semester lange Pflicht LVs hat die zur Steop gehören und du die Steop somit erst Ende des Semester abschließen kannst. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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