RenZ Ich bin /root, ich darf das! Geschrieben 11. Oktober 2013 Eine Bankomat und eine Kreditkarte ist aber dabei! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Relii legende Geschrieben 11. Oktober 2013 weil ich gerade wieder was wegen des parkpickerls bekommen habe: darin steht, dass werktags ein parkticket ausgefüllt werden sollte. ist der samstag jetzt ein werktag oder nicht? jetzt habe ich als laie mal ganz kurz gesucht und da steht zb im kschg: §5e: (2) Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. kann man sich das jetzt drehen wie man will oder hat jedes gesetz eine eigene definition von werktag? ich mein es gibt ja auch parkschilder auf denen steht von mo - fr parken verboten und dann gibt es schilder werktags parken verboten? nein, warum sollte der samstag ein werktag sein? und am schild steht "mo - fr werktags" weil dann an einem feiertag unter der woche das parkverbot/kurzparkzone/whatever aufgehoben ist. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hakuna Matata Arena Institut für genoppte Gurken Geschrieben 11. Oktober 2013 Mir wurde beigebracht dass Samstag ein Werktag ist. Siehe Tempobeschränkungen auf de Autobahn (100 > werktags 6-22 Uhr) 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
psywalker 1899 Geschrieben 11. Oktober 2013 (bearbeitet) nein, warum sollte der samstag ein werktag sein? weils im straßenverkehrsrecht so drin steht bearbeitet 11. Oktober 2013 von psYwalkeR 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Relii legende Geschrieben 11. Oktober 2013 oh, tatsächlich? wieder was gelernt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
psywalker 1899 Geschrieben 11. Oktober 2013 so stehts drinnen: Unter Werktag ist jeder Tag zu verstehen, der nicht ein Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag ist (Hinweis E 20. April 1972, 2399/71, VwSlg 8216 A/1972). 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FAK-masteR AAAAlte Zeiten Geschrieben 11. Oktober 2013 hm ok, also gibt es keine allgemeine definition von werktag. sprich von gesetz zu gesetz unterschiedlich. a leiwand... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Evilken blablabla Geschrieben 11. Oktober 2013 Habe mal wieder zwei Fragen: 1.) Durch unseren Mailverteiler der FH ist ein Inventur-Tagesjob bei einem Baumarkt angekommen. Stundenlohn lt. KV ist dabei angegeben. Ich hab mal gesucht, weiß aber nicht wirklich, welcher Kollektivvertrag dabei zutrifft, gefunden hätte ich eine Lohntafel von Handelsarbeitern, aber weiß dabei auch absolut nicht, welcher Eintrag zutreffen würde. 2.) Dann komme ich gleich zur nächsten Frage. Kann ein Lehrer alle Schüler einer/mehrerer Klassen ohne deren Wissen bei einer Inventur anmelden, mit Anwesenheitspflicht mit Androhung eines Disziplinarverfahrens, wenn man abwesend ist? Da geht es nämlich um genau obigen Job, die Klasse meiner Freundin muss da arbeiten. Kann mir allerdings nicht wirklich vorstellen, dass das rechtens ist, besonders wäre das für manche Schüler, wegen der weiten Anreise auch ein Verlustgeschäft. Lt. der Lehrerin läge der Stundenlohn bei € 3,50 netto, gearbeitet werden 10 Stunden. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
flanders #27 Branko Boskovic Geschrieben 11. Oktober 2013 (bearbeitet) 1) Hab exakt die selbe Arbeit 2x gemacht. 10 Euro pro Stunde hab ich bekommen. War aber ziemlich anstrengend. 2) kann mich noch an einen Rodel Ausflug erinnern. War auch eine Pflichtveranstaltung und war mit Kosten und viel Zeit verbunden. Ärztliche Entschuldigung und das Thema war erledigt. Kann das deiner Freundin auch raten. 3, 50 in der Stunde sind ein Witz. Wird die Frau Lehrerin kräftig mitkassieren. bearbeitet 11. Oktober 2013 von flanders 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Source Nagymarton Geschrieben 11. Oktober 2013 (bearbeitet) Dann komme ich gleich zur nächsten Frage. Kann ein Lehrer alle Schüler einer/mehrerer Klassen ohne deren Wissen bei einer Inventur anmelden, mit Anwesenheitspflicht mit Androhung eines Disziplinarverfahrens, wenn man abwesend ist? Da geht es nämlich um genau obigen Job, die Klasse meiner Freundin muss da arbeiten. Kann mir allerdings nicht wirklich vorstellen, dass das rechtens ist, besonders wäre das für manche Schüler, wegen der weiten Anreise auch ein Verlustgeschäft. Lt. der Lehrerin läge der Stundenlohn bei € 3,50 netto, gearbeitet werden 10 Stunden. Also so einen Schwachsinn würd ich schon hinterfragen, vor allem den pädagogischen Nutzen (und wenns mit irgendeinem blabla über Praxis oder ähnlichen Schmarn kommt solls gepflegt scheißen gehen) Da würd ichs uU sogar auf so ein lustiges Disziplinarverfahren ankommen lassen bearbeitet 11. Oktober 2013 von Source 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OoK_PS Konteradmiral a.D. Geschrieben 11. Oktober 2013 klasse zur inventur in einem baumarkt verpflichten? was ist denn das für ein blödsinn? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Source Nagymarton Geschrieben 11. Oktober 2013 klasse zur inventur in einem baumarkt verpflichten? was ist denn das für ein blödsinn? Wird bei denen wahrscheinlich unter die Kategorie dringend notwendiges Pflichtpraktikum o.ä fallen. (auf Deutsch Sklavenarbeit) 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
aXXit schreibt ... Geschrieben 11. Oktober 2013 darf man ein angemeldetes auto (wenn ja, wie lange?) auf einem öffentlichen parkplatz ohne kennzeichen stehen lassen, wenn die kennzeichen wechselkennzeichen sind und gerade am anderen auto im einsatz sind? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Evilken blablabla Geschrieben 11. Oktober 2013 Hab mir auch gedacht, was das sollte, weil ich sowas bis jetzt noch nie gehört hab. Ein Pflichtpraktikum müsste dann aber doch für alle Klassen eines Jahrganges gelten, oer? Jedenfalls müssens manche Klassen machen, von denen die Lehrerin Schüler kennt und manche nicht. Außerdem sollte das doch irgendwo ersichtlich aufgeschrieben sein, dass ein Pflchtpraktikum nötig ist. Jedenfalls ist das sehr dubios. Ist halt auch sonst so eine Lehrerin, die ned allzu hell ist. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Source Nagymarton Geschrieben 11. Oktober 2013 darf man ein angemeldetes auto (wenn ja, wie lange?) auf einem öffentlichen parkplatz ohne kennzeichen stehen lassen, wenn die kennzeichen wechselkennzeichen sind und gerade am anderen auto im einsatz sind? Afaik nicht. Die meisten legen halt einen Zettel rein und es passiert nix. Hab mir auch gedacht, was das sollte, weil ich sowas bis jetzt noch nie gehört hab. Ein Pflichtpraktikum müsste dann aber doch für alle Klassen eines Jahrganges gelten, oer? Jedenfalls müssens manche Klassen machen, von denen die Lehrerin Schüler kennt und manche nicht. Außerdem sollte das doch irgendwo ersichtlich aufgeschrieben sein, dass ein Pflchtpraktikum nötig ist. Jedenfalls ist das sehr dubios. Ist halt auch sonst so eine Lehrerin, die ned allzu hell ist. Die Lehrerin kennt wahrscheinlich den Geschäftsführer ganz gut :> So eine einmalige Gelegenheit sich im echten Betrieb Praxiserfahrung zu verdienen sollt aber deine Freundin niemals ausschlagen 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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