der "wichtige frage thread"


j.d.

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Erfolgloser Detektiv, Hobbyarzt

Herzlichsten Dank Herr Doktor. Ich habe im asb schon lange nicht mehr so gelacht. :thup: Die Spesenrechnung wird natürlich in Kürze bei IHNEN einlangen und ich freue mich auf weitere Zusammenarbeit.

Freut mich, dass ich wieder einmal helfen konnte.Vielen Dank auch für die prompte Überweisung der Spesen. IHR Dr. Stone.

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.

mir gehts ja darum, dass ich die Wohnung unbedingt haben möchte. Die Ablöse ist nicht überzogen und die Küche gefällt mir. Würde sie also gerne übernehmen. Die Wohnung bekomm ich aber nur, wenn mich der bisherige Mieter bei der Genossenschaft als Nachmieter vorschlägt. Diese Option hat er aber nur 1 mal. Sollte ich aus irgendeinem Grund die Wohnung dann nicht nehmen ist es vorbei mit dem Weitergaberecht für den Vormieter und dieser muss die Wohnung leer räumen und besenrein an die Genossenschaft übergeben. Da ich aber die Wohnung will und der Vormieter die Küche nicht brauchen kann und am liebsten noch etwas dafür haben will, kann dieser eigentlich die Ablöse nur gleich zu Beginn einfordern. Denn somit hat man eigentlich auch die Gewissheit dass der Nachmieter es ernst meint. Weil auch wenn dieser dann die Küche rausreißen würde und vielleicht verkaufen kann, bleibt bei weitem weniger über, als wenns der Nachmieter übernimmt. Und ich würde es eigentlich auch so machen. Gibt ja genügend Leute die eine Wohnung haben wollen. Solange die Ablöse nicht überzogen ist, sehe ich da keine Probleme

also schon wieder ein korruptes system, in dem der vormieter rechte über fremdes eigentum hat.

da wird wohl die wohnung bekommen, wer am meisten für die küche zahlt. so ein zufall aber auch.

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jung, dynamisch, erfolglos

also schon wieder ein korruptes system, in dem der vormieter rechte über fremdes eigentum hat.

da wird wohl die wohnung bekommen, wer am meisten für die küche zahlt. so ein zufall aber auch.

find ich jetzt aber nicht schlimm....? :ratlos:

ermutigt dazu, auch was in die Wohnung reinzustecken, wenn man nachher damit rechnen kann, einen Teil davon wieder zurückzubekommen.

beide Seiten profitieren, wo ist das Problem?

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.

find ich jetzt aber nicht schlimm....? :ratlos:

ermutigt dazu, auch was in die Wohnung reinzustecken, wenn man nachher damit rechnen kann, einen Teil davon wieder zurückzubekommen.

diese und viele andere genossenschaften wollen aber primär leere wohnungen vermieten. denen ist am liebsten, wenn du gar nichts reinsteckst, sondern am besten alles so belässt, wie es beim einzug war. jegliche abweichung ist primär zuerst eher ein schaden als ein nutzen. deswegen kann der vormieter die küche auch nicht einfach drinnenlassen, auch nicht geschenkt.

beide Seiten profitieren, wo ist das Problem?

das ist bei korrupten systemen eigentlich immer so, dass beide seiten profitieren.

nicht profitieren tun diejenigen, die nicht an diesem deal teilhaben.

findest du es gut, dass jemand eine geförderte wohnung nicht bekommt, weil ihm die küche des vormieters nicht gefällt? oder weil ihm die küche (oder auch andere möbelstücke, der phantasie sind keine grenzen gesetzt) nicht so viel wert ist, wie der vormieter haben will?

der vormieter hat prinzipiell überhaupt nichts mitzureden, das ist nur solange seine wohnung, wie er dafür miete bezahlt. was danach ist, sollte sache des eigentümers sein.

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.

übertreibst es da nicht? der Mieter hat ja (hier) explizit das Recht einen Nachmiter anzugeben, in anderen Fällen sogar die Pflicht(?), einen zu bringen. Wo ist da die Korruption?

indem nur jemand die wohnung bekommen wird, der ihm die küche zu möglichst guten konditionen ablöst. bei mehreren interessenten wird garantiert der höchstbieter die wohnung bekommen. somit wird der vormieter praktisch zum makler und kassiert auch provision.

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V.I.P.

Nochmal, überhöhte (daher nicht dem tatsächlichen Restwer entsprechende) und unzulässige Ablösen können sehr unproblematisch trotz vertraglicher Vereinbarung zurückgefordert werden. Das System wurde bewusst gegen die Mietrechtsablösen eingeführt, da ja oft zuerst gezahlt werden müssen, dann aber eben zurückgeholt werden können, Insolvenzrisiko bleibt.

Gibt übrigens auch Verwaltungsstrafen dafür.

indem nur jemand die wohnung bekommen wird, der ihm die küche zu möglichst guten konditionen ablöst. bei mehreren interessenten wird garantiert der höchstbieter die wohnung bekommen. somit wird der vormieter praktisch zum makler und kassiert auch provision.

Siehe oben!

übertreibst es da nicht? der Mieter hat ja (hier) explizit das Recht einen Nachmiter anzugeben, in anderen Fällen sogar die Pflicht(?), einen zu bringen. Wo ist da die Korruption?

Recht ja, Pflicht nie (außer b. gewolltem Unterschreiten der Kündigungsfrist). Außerdem darf nie Ablöse für das Mietrecht gezahlt werden, Par. 27 MRG setzt das alles wie gesagt fest. bearbeitet von PjotrTG

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eh, man muss sich halt nur wie von dir empfohlen auch entsprechende beweise sichern - und daran hat der vormieter ja möglicherweise kein interesse, so wie das geklungen hat.

wobei, solange die ablöse für die küche in normalem rahmen ist, dann wird's wohl auch rechtlich passen. dann hat der vormieter einfach sein vorschlagrecht bestmöglich für sich finanziell verwertet.

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Im ASB-Olymp

indem nur jemand die wohnung bekommen wird, der ihm die küche zu möglichst guten konditionen ablöst. bei mehreren interessenten wird garantiert der höchstbieter die wohnung bekommen. somit wird der vormieter praktisch zum makler und kassiert auch provision.

für eine finanzielle Leistung, die er selbst erbracht hat. Ist ja nicht so, dass er Provision für die bereits durch die Genossenschaft installierten Fenster verlangt.

Nochmal, überhöhte (daher nicht dem tatsächlichen Restwer entsprechende) und unzulässige Ablösen können sehr unproblematisch trotz vertraglicher Vereinbarung zurückgefordert werden. Das System wurde bewusst gegen die Mietrechtsablösen eingeführt, da ja oft zuerst gezahlt werden müssen, dann aber eben zurückgeholt werden können, Insolvenzrisiko bleibt.

Gibt übrigens auch Verwaltungsstrafen dafür.

Siehe oben!

Recht ja, Pflicht nie (außer b. gewolltem Unterschreiten der Kündigungsfrist). Außerdem darf nie Ablöse für das Mietrecht gezahlt werden, Par. 27 MRG setzt das alles wie gesagt fest.

Eben jener ist so ein Fall. Du verziehst ins Ausland während die Kündigungsfrist läuft, hast aber Investitionen in die Wohnung getätigt, Diese "wieder hereinzuholen" kann dir imo nicht verboten werden, nur weil die Fliesen einem weniger gefallen als einem anderen,

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V.I.P.

Ad raumplaner

Ja, es muss halt eine adäquate Gegenleistung vorliegen. Wegen 50 Euro geht man dann eh ohnehin nicht zur Schlichtungsstelle oder zum Gericht (weiß jetzt nicht auswendig, wo man das einbringen müsste)... Aber das hat den Ablösenmissbrauch schon eingedämmt grundsätzlich.

Warum man einem Mieter als Vermieter so ein Präsentationsrecht einräumt, erschließt sich mir aber nicht ganz, es sei denn, der Vermieter will, dass der Mieter was investiert.

Eben jener ist so ein Fall. Du verziehst ins Ausland während die Kündigungsfrist läuft, hast aber Investitionen in die Wohnung getätigt, Diese "wieder hereinzuholen" kann dir imo nicht verboten werden, nur weil die Fliesen einem weniger gefallen als einem anderen,

Die Investitionen haben mal zunächst nichts mit dem früheren "Nachmieter bringen" zu tun. Ob deine Aussage richtig ist, kann man schwer beurteilen, das muss nämlich nicht generell so sein (Altbau, Neubau, was steht im Mietvertrag, etc).

bearbeitet von PjotrTG

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für eine finanzielle Leistung, die er selbst erbracht hat. Ist ja nicht so, dass er Provision für die bereits durch die Genossenschaft installierten Fenster verlangt.

er hat anscheinend sehr viel bezüglich nachmieter mitzureden und nimmt daher den, der ihm das meiste geld gibt.

und der nachmieter wird immer primär daran denken, dass er so zur wohnung kommt, nicht zur küche. insofern hat der nachmieter eine sehr hohe zahlungsbereitschaft - aber nicht aufgrund der küche, sondern eben aufgrund der wohnung. inklusive der von der genossenschaft installierten fenster.

Eben jener ist so ein Fall. Du verziehst ins Ausland während die Kündigungsfrist läuft, hast aber Investitionen in die Wohnung getätigt, Diese "wieder hereinzuholen" kann dir imo nicht verboten werden, nur weil die Fliesen einem weniger gefallen als einem anderen,

wie gesagt, genossenschaften haben in der regel null interesse daran, dass der mieter etwas aufwertet. wenn man damit ein problem hat, darf man keine genossenschaftswohnung mieten bzw. muss man solche dinge vorab klären. was vielleicht eh gemacht wurde, ist schwer zu beurteilen.

nichtsdestotrotz sind systeme, in denen der vormieter über entscheidungsmacht besitzt, grundsätzlich anfällig dafür, dass provisionsgelder fließen, auch wenn diese dann mitunter mit dem restwert von möbelstücken oder anderen einbauten getarnt werden.

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Im ASB-Olymp

mir gehts ja darum, dass ich die Wohnung unbedingt haben möchte. Die Ablöse ist nicht überzogen und die Küche gefällt mir. Würde sie also gerne übernehmen. Die Wohnung bekomm ich aber nur, wenn mich der bisherige Mieter bei der Genossenschaft als Nachmieter vorschlägt. Diese Option hat er aber nur 1 mal. Sollte ich aus irgendeinem Grund die Wohnung dann nicht nehmen ist es vorbei mit dem Weitergaberecht für den Vormieter und dieser muss die Wohnung leer räumen und besenrein an die Genossenschaft übergeben. Da ich aber die Wohnung will und der Vormieter die Küche nicht brauchen kann und am liebsten noch etwas dafür haben will, kann dieser eigentlich die Ablöse nur gleich zu Beginn einfordern. Denn somit hat man eigentlich auch die Gewissheit dass der Nachmieter es ernst meint. Weil auch wenn dieser dann die Küche rausreißen würde und vielleicht verkaufen kann, bleibt bei weitem weniger über, als wenns der Nachmieter übernimmt. Und ich würde es eigentlich auch so machen. Gibt ja genügend Leute die eine Wohnung haben wollen. Solange die Ablöse nicht überzogen ist, sehe ich da keine Probleme

Der Vormieter hat das Recht dazu. Ihm wird also im Wege des Genossenschaftsvertrages ermöglicht, Investitionen, die er getätigt hat, an den Nachmieter (und zwar nur an den ersten, für den er sich bei der Genossenschaft offiziell entscheidet) weiterzugeben, der davon profitiert, weil er sich keine neue Küche/garderobe/etc kaufen muss. Dadurch kann der neue sich die Wohnung eventuell auch leichter leisten (hängt natürlich von der Menge der Dinge ab, die da übernommen und deshalb billiger werden) Deine Annahme, Genossenschaften würden lieber leere Wohnungen vergeben als welche, in denen diverse Einbauteile von Mieter zu Mieter weitergegeben werden ist genau das. Eine Annahme.

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Der Vormieter hat das Recht dazu. Ihm wird also im Wege des Genossenschaftsvertrages ermöglicht, Investitionen, die er getätigt hat, an den Nachmieter (und zwar nur an den ersten, für den er sich bei der Genossenschaft offiziell entscheidet) weiterzugeben, der davon profitiert, weil er sich keine neue Küche/garderobe/etc kaufen muss. Dadurch kann der neue sich die Wohnung eventuell auch leichter leisten (hängt natürlich von der Menge der Dinge ab, die da übernommen und deshalb billiger werden) Deine Annahme, Genossenschaften würden lieber leere Wohnungen vergeben als welche, in denen diverse Einbauteile von Mieter zu Mieter weitergegeben werden ist genau das. Eine Annahme.

auch ohne vorschlagrecht kann der vormieter logischerweise ablöse für seine möbel verlangen. nur bekommt er dann halt nur mehr das, was ihm der nachmieter für die möbel zahlen will und kein körberlgeld, weil davon der bezug der wohnung abhängt.

auch das ist übrigens nur eine annahme.

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...


auch ohne vorschlagrecht kann der vormieter logischerweise ablöse für seine möbel verlangen. nur bekommt er dann halt nur mehr das, was ihm der nachmieter für die möbel zahlen will und kein körberlgeld, weil davon der bezug der wohnung abhängt.

auch das ist übrigens nur eine annahme.

das von dir "bevorzugte" system, wäre aber dann mehr oder weniger das Ende von Genossenschaften, wer nimmt sich denn dann noch eine Mietkaufwohnung, wenn er bei einem Auszug relativ sicher einen Mega Verlust machen wird!?

Da würde ich es weit sinnvoller finden das mal ordentlich kontrolliert wird, wer in geförderte Genossenschaftswohnungen einzieht!!! Zum Zeitpunkt des "kaufes" sollte man halt schon förderwürdig sein.

Hat bei uns damals noch geklappt das wir förderungswürdig sind, wenn ich dann aber unzählige Nachbarn sehe wo nur eine Person die Wohnung "gekauft" hat, der Ehemann etc. nicht hier gemeldet ist,... Das ist eigentlich der wahre Beschiss!!

Nicht jemand der für seine Investitionen (Küche, bessere Böden, Außenrolladen,...) einen kleinen Betrag zurück haben will -> und da meine ich jetzt nicht das sich einer für die Küche die 10.000 wert war, nach 5 Jahren noch 10.000 zahlen lassen will -> da gibts Online und auch bei der AK ganz gute "Berechnungsmodelle" wie man die Ablöse seriös ermittelt.

bearbeitet von Admira Fan

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