der "wichtige frage thread"


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Kennt sich jemand mit Ablösezahlungen aus?

Würde gerne eine Genossenschaftswohnung übernehmen und auch die Küche die der Vormieter gekauft hat. Der Vormieter sagt jedoch, dass es nix schriftliches dazu geben wird wenn ich die Küche übernehme, weil Ablöse verboten ist. Hätte jedoch gern etwas schriftlich aufgesetzt, um mich abzusichern, wenn es aus irgendeinem Grund doch nicht dazu kommen sollte, dass ich die Wohnung bekomme, die Ablösezahlungen für die Küche wieder zurück bekomme....

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Olle weg !!!

Das wirst wohl ned machen können, sollte Ablöse wirklich verboten sein ...

Die Edit meint: du kannst ihn schon was unterschreiben lassen, aber du wirst es NIE einklagen können, da du dich damit schuldig machst, ebendiese Ablöse bezahlt zu haben

bearbeitet von stifflor

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Postet viiiel zu viel

Die Unfähigkeit der meisten Installateure ist zurückzuführen auf enormen Alkoholkonsum während der Arbeitszeit, einer grenzenlosen "Mir-wurscht-Mentalität", Ungeschick, Nichtbeachtung sämtlicher Sicherheitsvorschriften, Tagträumerein, Unwissen, debiler Blödeleien und einer großen Portion Bosheit gegenüber dem Endverbraucher. I

Uii dieses Argument spricht allerdings nicht nur die Installateure an!

Und großteils berufstätige, verzweifelte und blonde Frauen :=

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Erfolgloser Detektiv, Hobbyarzt

Uii dieses Argument spricht allerdings nicht nur die Installateure an!

Und großteils berufstätige, verzweifelte und blonde Frauen :=

Auch dazu gibt es sehr gute Dokumentationen. Sehr populär sind hierbei: Gina Wild go wild für künstlerische Berufe wie Fotograf etc., In Diana Jones, das sich eher an ein hochschulgebildetes Publikum richtet, da es hier vornehmlich um Archäologen/innen, Museumsdirektoren/innen und Uniprofessoren/innen geht. Für das Arbeitertum kann ich empfehlen Babewatch, die Rettungsfummlerinnen und für die Angestellten bzw. auch mittleres Managment: Versaute Sektretärinnen, bumsfidele Überstunden im Rammlerbüro.

Ich freue mich wieder einmal geholfen zu haben.

IHR Dr. Stone

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Bräuchte eine gscheite Wasser- und windabweisende Jacke mit guter Kapuze um einen erschwinglichen Preis (ergo unter 100) .... Gibts da was in der Preisklasse und falls ja wo?

a geh, so oarsch wird das wetter schon nicht werden :feier:

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legende

Kennt sich jemand mit Ablösezahlungen aus?

Würde gerne eine Genossenschaftswohnung übernehmen und auch die Küche die der Vormieter gekauft hat. Der Vormieter sagt jedoch, dass es nix schriftliches dazu geben wird wenn ich die Küche übernehme, weil Ablöse verboten ist. Hätte jedoch gern etwas schriftlich aufgesetzt, um mich abzusichern, wenn es aus irgendeinem Grund doch nicht dazu kommen sollte, dass ich die Wohnung bekomme, die Ablösezahlungen für die Küche wieder zurück bekomme....

ich bin kein miet-experte; aber warum sollten ablösezahlungen verboten sein (wer sollte die verbieten, die genossenschaft?)? und selbst wenn sie verboten wäre: welche konsequenzen sollten dir/dem vermieter dann drohen? du hättest die wohnung im fall der fälle ohnehin nicht bekommen und der mieter ist ohnehin schon aus der wohnung draußen. also ich würde mir mal dieses verbot genauer erklären lassen und evtl. bei der genossenschaft anrufen und mich darüber schlau machen.

edit: aso, nach einer google recherche bin ich auf das gestoßen:

Grundsätzlich sind alle an die VermieterInnen oder an frühere MieterInnen geleisteten Einmalzahlungen (Ablösen) vom Ablöseverbot des § 27 Abs. 1 MRG umfasst. Der häufigste Anwendungsfall (gilt sowohl für Haupt- als auch für Untermiete) betrifft Leistungen der neuen MieterInnen an frühere MieterInnen (AltmieterInnen) oder an die VermieterInnen oder an andere ohne gleichwertige Gegenleistung. Wenn aber der Ablöse eine Gegenleistung in gleicher Höhe (gleicher Wert) gegenübersteht, ist sie nicht verboten. Das Gleiche gilt, wenn die VermieterInnen den VormieterInnen die Aufwendungen auf die Wohnung (Investitionsersatz) gemäß § 10 MRG ablösen und von den NachmieterInnen die Rückzahlung dieses Aufwandes verlangen. Dieser Vorgang ist gesetzlich zulässig.

die verbotene ablöse ist die, die du für die wohnung bezahlen müsstest. für küchen, möbel, etc. ist die ablöse sehr wohl erlaubt.

bearbeitet von Relii

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We love the Rapid, we do..

Sorry falscher thread, aber was ist mit puffreis und shewolf passiert?^^

wurden im asb wohl zu oft angebaggert und jz scheissens drauf :p

ad topic: wo kann ich in prag das schweden vs österreich match anschaun?

bearbeitet von N1ce *nd Sl0w

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Fröhliches Mäxchen

wurden im asb wohl zu oft angebaggert und jz scheissens drauf :p

ad topic: wo kann ich in prag das schweden vs österreich match anschaun?

In einem Pub oder Lokal wos Fernseher gibt und manchmal Fußball läuft würd ich sagen :trolldad:

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We love the Rapid, we do..

In einem Pub oder Lokal wos Fernseher gibt und manchmal Fußball läuft würd ich sagen :trolldad:

und die übertragen selbstverständlich das österreich match... so wie in unseren lokalen selbstverständlich immer die länderspiele der tschechischen nationalmannschaft laufen? :=

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pour que cette année soit la bonne

und die übertragen selbstverständlich das österreich match... so wie in unseren lokalen selbstverständlich immer die länderspiele der tschechischen nationalmannschaft laufen? :=

Ich bezweifel stark, dass sich hier ein Kenner der Prager Bar-Szene findet. Und selbst wenn: Ich zum Beispiel wüsste nicht, wo ich ein Spiel der Tschechen in Wien sehen kann.

AAAAAAAAber: Als Einheimischer kann man es zumindest herausfinden, sei es durch Internet oder Telefon. Also help yourself und kontaktiere deine Gastgeber(Hotel?), die können das sicher für dich herausfinden.

bearbeitet von Mango

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My rule is never to look at anything on the Internet.

und die übertragen selbstverständlich das österreich match... so wie in unseren lokalen selbstverständlich immer die länderspiele der tschechischen nationalmannschaft laufen? :=

Entweder einen Livestream suchen, wenn du Internet hast oder irgendeine Sportbar/Wettbüro.

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ich bin kein miet-experte; aber warum sollten ablösezahlungen verboten sein (wer sollte die verbieten, die genossenschaft?)? und selbst wenn sie verboten wäre: welche konsequenzen sollten dir/dem vermieter dann drohen? du hättest die wohnung im fall der fälle ohnehin nicht bekommen und der mieter ist ohnehin schon aus der wohnung draußen. also ich würde mir mal dieses verbot genauer erklären lassen und evtl. bei der genossenschaft anrufen und mich darüber schlau machen.

edit: aso, nach einer google recherche bin ich auf das gestoßen:

die verbotene ablöse ist die, die du für die wohnung bezahlen müsstest. für küchen, möbel, etc. ist die ablöse sehr wohl erlaubt.

der genossenschaft ist es egal die informiert einen nur. privat könnte man es aber anscheinend einklagen, wenn zu hohe Ablösevorderungen des Vormieters vorhanden waren.

hab auch gerade erfahren, dass es anscheinend jetzt Pflicht ist, Befunde für Heizungs- und Elektroinstallationen vorlegen muss, wenn man die Wohnung direkt weiter geben will. Würde mich nicht wundern, wenn diverse Firmen sicherheitshalber gleich mal negative Befunde erstellen, um dann an den Umbauarbeiten zu verdienen :ratlos:

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.

Kennt sich jemand mit Ablösezahlungen aus?

Würde gerne eine Genossenschaftswohnung übernehmen und auch die Küche die der Vormieter gekauft hat. Der Vormieter sagt jedoch, dass es nix schriftliches dazu geben wird wenn ich die Küche übernehme, weil Ablöse verboten ist. Hätte jedoch gern etwas schriftlich aufgesetzt, um mich abzusichern, wenn es aus irgendeinem Grund doch nicht dazu kommen sollte, dass ich die Wohnung bekomme, die Ablösezahlungen für die Küche wieder zurück bekomme....

ablöse ist nicht verboten.

zahlen tust du sie aber erst, wenn du den mietvertrag unterschrieben hast.

wenn dann doch etwas schief geht, pech gehabt.

Entweder einen Livestream suchen, wenn du Internet hast oder irgendeine Sportbar/Wettbüro.

letzteres wird auch auch kein interesse haben, gerade schweden - österreich zu zeigen.

noch dazu ist die wettbüroszene in tschechien doch anders als in österreich.

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ablöse ist nicht verboten.

zahlen tust du sie aber erst, wenn du den mietvertrag unterschrieben hast.

wenn dann doch etwas schief geht, pech gehabt.

darauf wird sich keiner einlassen der dir die Wohnung weitergibt. hast ja genau null Druckmittel die Ablöse noch zu bekommen, oder? und selbst wann man die Möbel dann mitnimmt, hat man dann z.B. eine Einbauküche wo du nix mehr damit anfangst weil sie nirgends rein passt

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