Covid-19 "Coronavirus"


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V.I.P.
patriot18 schrieb vor 10 Minuten:

Die Gefahr ist ja, dass wenn div Maßnahmen wieder gelockert werden, dass dann die Infektionen wieder ansteigen.

Also bleibt für mich nur 1ne Option. Maßnahmen solange bis ein  wirksamer Impfstoff vorhanden ist. Dann anschließende Impfpflicht für die Risikogruppe und alles kann wieder normal weiterlaufen.

Den Coronavoris wird man nicht mehr los. Entweder man "akzeptiert" das ein gewisser Prozentsatz stirbt oder wir schränken uns bis zum St. Nimmerleinstag ein...

Achtung Ironie:

Böse Zungen behaupten halt auch, dass es einfach die Natürliche Auslese ist *g.

Mahhh bitte, wie oft müssen wir die Grafik jetzt noch posten bis es auch der letzte verstanden hat.

 

 

Covid.jpg

bearbeitet von Derni

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Eierschaukelverzichter

Meine Sekretärin hat 3 kleine Kinder, Home Office ist zwar nur bedingt möglich, hilft aber nichts.

Gesundheit geht vor

Befürcht jedoch drastische Umsatzeinbußen, hoff dass die Rücklagen ausreichen, auf die WKO und Co. verlass ich mich lieber nicht

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FC Wacker Innsbruck 1913
benni889 schrieb vor 3 Minuten:

Pflegefreistellung kann dein Chef immer noch ablehnen. 

Rechtssatz

Für die Inanspruchnahme der Pflegefreistellung ist keine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber und keine Genehmigung durch diesen erforderlich. Der Arbeitnehmer ist lediglich verhalten, den Arbeitgeber von der Arbeitsverhinderung rechtzeitig zu verständigen und erforderlichenfalls für das Vorliegen der Voraussetzungen (Erkrankung, Pflegebedürftigkeit des Angehörigen und Notwendigkeit der Pflege etc) den Nachweis zu erbringen. § 16 UrlG räumt sohin in den genannten Fällen der Notwendigkeit der Pflege von nahen Angehörigen den Vorrang gegenüber den Verpflichtungen aus dem Dienstvertrag ein.

Das glaub ich nicht. 

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uhhuh...h..
fcw_1913 schrieb Gerade eben:

Rechtssatz

Für die Inanspruchnahme der Pflegefreistellung ist keine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber und keine Genehmigung durch diesen erforderlich. Der Arbeitnehmer ist lediglich verhalten, den Arbeitgeber von der Arbeitsverhinderung rechtzeitig zu verständigen und erforderlichenfalls für das Vorliegen der Voraussetzungen (Erkrankung, Pflegebedürftigkeit des Angehörigen und Notwendigkeit der Pflege etc) den Nachweis zu erbringen. § 16 UrlG räumt sohin in den genannten Fällen der Notwendigkeit der Pflege von nahen Angehörigen den Vorrang gegenüber den Verpflichtungen aus dem Dienstvertrag ein.

Das glaub ich nicht. 

Schau, wieder was gelernt. :super:

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.
lp-x schrieb vor 8 Minuten:

Italien: "About 600 new cases can be ascribed to the previous day's delay in reporting"

trotzdem kaum besser. 

das wär logisch. gestern waren es ja zuwenig.

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Liga oida !
Der Athletiker schrieb vor 2 Minuten:

Also was man in Österreich derzeit fürchtet lt den oberen Politikern ist, dass in Deutschland bald die gleiche Kettenreaktion wie in Italien abgeht und Österreich automatisch mitgerissen wird.

Dadurch jetzt diese harten Maßnahmen.

Vor allem ist es gscheider VORHER die Maßnahmen zu setzen und nicht erst wenn die Zahlen drastisch steigen.. Kapieren halt viele nicht.. 

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FC Wacker Innsbruck 1913
benni889 schrieb Gerade eben:

Schau, wieder was gelernt. :super:

Wär ja noch schöner. Aber es sind eben maximal 2 Wochen die bezahlt werden. Freistellen muss er dich aber immer.

Jemand hat aber vorher gepostet das es in diesem Fall auch ohne Pflegefreistellung gehen sollte 

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uhhuh...h..
maxglan schrieb vor 1 Minute:

Hab ich das hier gelesen? Stimmt es, dass im Fall der Fälle ein Anruf beim Hausarzt für eine Krankmeldung genügt?

Nur zur Klarstellung: bin kein Owezahra und auch nicht krank :D

Kann sein das hier gepostet wurde. Gilt nur in Deutschland(nicht überall, oder?)

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