Die Austria und das liebe Geld


Recommended Posts

Postinho
brillantinbrutal schrieb vor 22 Minuten:

Ich mach es kurz: Das ist in vielfacher Hinsicht falsch, was du da schreibst und ich hoffe, dass das außer dir niemand glaubt. Ich frage mich nur, wie du darauf kommst, ohne jede Ausbildung, mit so viel Inbrunst hier zu dozieren?

Das ist jetzt natürlich das Killerargument.

Aus dem Dialog zwischen uns beiden ist glaub ich ganz gut ersichtlich, wer in dem Bereich eine Ausbildung genossen hat und wer nicht. 

Aber es steht dir frei etwas anderes zu glauben, wenngleich du es auch ohne große Mühewaltung selbst nachlesen könntest. Dass Verträge oder Beschlüsse, die schwere Gesetzesverstösse nach sich ziehen nichtig sind, sollte an sich zur Allgemeinbildung gehören, insbesondere da viele Österreicher in Vereinen tätig sind.

bearbeitet von multispeed

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Held von heute
multispeed schrieb vor 17 Minuten:

Ich bin nicht nur ausgebildet; ich mach den Spaß hauptberuflich.

Aber es steht dir frei etwas anderes zu glauben, wenngleich du es auch ohne große Mühewaltung selbst nachlesen könntest. Dass Verträge oder Beschlüsse, die gegen Gesetz verstossen nichtig sind, sollte an sich zur Allgemeinbildung gehören, insbesondere da viele Österreicher in Vereinen tätig sind.

Ich dachte, du seist WP. 

Der Beschluss der Mitgliederversammlung selbst müsste wegen Gesetz- oder Sittenwidrigkeit nichtig sein, was er mitnichten ist. Oder hast du in deinem Hauptberuf gelernt, dass es ein Gesetz gibt, dass es einem Verein verbietet, Dinge über dem angeblichen Wert zu erstehen, oder dass dies sittenwidrig sei. Diesfalls bitte ich um Bekanntgabe des Paraphen. 

Verträge oder Beschlüsse, die gegen Gesetze verstoßen, sind übrigens nicht allesamt nichtig. Ich hoffe, solche Falschmeldungen werden nicht Teil der Allgemeinbildung, weshalb ich deinem Viertelwissen entgegentrete. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Postinho
brillantinbrutal schrieb vor 2 Stunden:

Ich dachte, du seist WP. 

Der Beschluss der Mitgliederversammlung selbst müsste wegen Gesetz- oder Sittenwidrigkeit nichtig sein, was er mitnichten ist. Oder hast du in deinem Hauptberuf gelernt, dass es ein Gesetz gibt, dass es einem Verein verbietet, Dinge über dem angeblichen Wert zu erstehen, oder dass dies sittenwidrig sei. Diesfalls bitte ich um Bekanntgabe des Paraphen. 

Verträge oder Beschlüsse, die gegen Gesetze verstoßen, sind übrigens nicht allesamt nichtig. Ich hoffe, solche Falschmeldungen werden nicht Teil der Allgemeinbildung, weshalb ich deinem Viertelwissen entgegentrete. 

Du sagst, der Beschluss der Mitgliederversammlung sei trotz eines allfälligen massiven Missverhältnisses zwischen subjektivem Unternehmenswert und €10 Mio. Kaufpreis jedenfalls nicht nichtig. 

§1 Abs.2 VerG verlangt die zweckmäßige Verwendung des Vereinsvermögens, §24 VerG den Maßstab des ordentlichen und gewissenhaften Organwalters.

Wenn der subjektive Unternehmenswert der Beteiligung deutlich unter dem Kaufpreis liegt und kein nachweisbarer  zusätzlicher Nutzen für den Verein besteht, der dieses Delta überbrückt: Auf welcher gesetzlichen Grundlage soll ein derartiger Mitgliederversammlungsbeschluss diese Vermögensverwendung mit §1 Abs.2 VerG vereinbar machen?

Da thematisiere ich nicht mal § 24 Abs. 2 VerG (Eingehen eines Vereinsvorhabens ohne ausreichende finanzielle Absicherung), denn wir wir alle wissen hat der Verein dieses Geld ja nicht herumliegen. 

Dass nicht jeder Gesetzesverstoß automatisch Nichtigkeit bewirkt, bestreite ich nicht - es hängt von der verletzten Norm ab. Warum soll ein Beschluss, der bewusst eine massive, wirtschaftlich nicht zu rechtfertigende Vermögensschädigung des Vereins vorsieht, lediglich anfechtbar und nicht nichtig sein?

 

bearbeitet von multispeed

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Postet viiiel zu viel
brillantinbrutal schrieb vor 1 Stunde:

Ich mach es kurz: Das ist in vielfacher Hinsicht falsch, was du da schreibst und ich hoffe, dass das außer dir niemand glaubt. Ich frage mich nur, wie du darauf kommst, ohne jede Ausbildung, mit so viel Inbrunst hier zu dozieren?

Ich würde echt gerne wissen, ob die Austria eine eigene Abteilung beschäftigt, die sich mit euren ‚ökonomischen‘ Beiträgen auseinandersetzen muss. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Postinho
zico74 schrieb vor 21 Minuten:

Ich würde echt gerne wissen, ob die Austria eine eigene Abteilung beschäftigt, die sich mit euren ‚ökonomischen‘ Beiträgen auseinandersetzen muss. 

Es wäre zumindest nicht schlecht, wenn die Erkenntnis dieses Diskussion zu einer soliden Unternehmensbewertung führt, welche die Transaktionshöhe legitimiert. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Weltklassecoach
zico74 schrieb vor 27 Minuten:

Ich würde echt gerne wissen, ob die Austria eine eigene Abteilung beschäftigt, die sich mit euren ‚ökonomischen‘ Beiträgen auseinandersetzen muss. 

Am besten öffentlich in einem Blog dokumentieren.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

V.I.P.
TorpedoPeda schrieb vor 4 Stunden:

woher die Quelle? Hast Zahlen?

Also in den Landhaus-Zeiten werden wir kaum mehr als 100k jährlich investiert haben, aktuell dürfte das Budget in Richtung Million gehen. Quellen sind ehemalige Zeitungsberichte aus dem Jahre Schnee und diverse Berichte über SKN und deren Budget von vor zwei(?) Jahren die ich mal gelesen habe und wo auch die Ligakonkurrenz eingeordnet wurde. 

Das jetzt rauszusuchen wäre wohl ein bissel zach, weil es das damals schon war. Könnte aber über die SuFu vom ASB auffindbar sein, falls nicht zu lange her. 

bearbeitet von pramm1ff

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

V.I.P.
FAKforever1911 schrieb Gerade eben:

das geld der damen mannschaft sollt auch bei den damen bleiben. die haben sich das verdient. denen kann man wenigstens zuschauen. der helm antifussball ist köperverletzung fürs auge.

Geld hat kein Mascherl und dann muss man Ausgaben auch explizit der Sektion Damen umhängen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Im ASB-Olymp
J.E schrieb Gerade eben:

Geld hat kein Mascherl und dann muss man Ausgaben auch explizit der Sektion Damen umhängen.

im gegensatz zur männer domäne bringen die wenigstens leistung. gings nach dem leistungsprinzip müssten unserer profis inkl. trainer dem zahlenden fan noch geld geben, damit er sich diese körperverletzung überhaupt an tut.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

V.I.P.
FAKforever1911 schrieb vor 1 Stunde:

im gegensatz zur männer domäne bringen die wenigstens leistung. gings nach dem leistungsprinzip müssten unserer profis inkl. trainer dem zahlenden fan noch geld geben, damit er sich diese körperverletzung überhaupt an tut.

eh toll, X gegen Vienna und gegen SKN verloren 

bißchen Realismus 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Im ASB-Olymp
J.E schrieb vor 1 Minute:

eh toll, X gegen Vienna und gegen SKN verloren 

bißchen Realismus 

würde so manchen der herren profis und trainer gut tun bevor sie irgendwelche haarsträubende interviews geben. bei den derzeit agierten personen, wäre das geld dort eh nur verheizt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

ASB-Legende
J.E schrieb vor 9 Stunden:

eh toll, X gegen Vienna und gegen SKN verloren 

bißchen Realismus 

Wenn die Herren in eine Gruppenphase eingezogen wären, würds auch da etwas entspannter ausschauen. Sind sie aber nicht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Held von heute
multispeed schrieb vor 19 Stunden:

Du sagst, der Beschluss der Mitgliederversammlung sei trotz eines allfälligen massiven Missverhältnisses zwischen subjektivem Unternehmenswert und €10 Mio. Kaufpreis jedenfalls nicht nichtig. 

§1 Abs.2 VerG verlangt die zweckmäßige Verwendung des Vereinsvermögens, §24 VerG den Maßstab des ordentlichen und gewissenhaften Organwalters.

Wenn der subjektive Unternehmenswert der Beteiligung deutlich unter dem Kaufpreis liegt und kein nachweisbarer  zusätzlicher Nutzen für den Verein besteht, der dieses Delta überbrückt: Auf welcher gesetzlichen Grundlage soll ein derartiger Mitgliederversammlungsbeschluss diese Vermögensverwendung mit §1 Abs.2 VerG vereinbar machen?

Da thematisiere ich nicht mal § 24 Abs. 2 VerG (Eingehen eines Vereinsvorhabens ohne ausreichende finanzielle Absicherung), denn wir wir alle wissen hat der Verein dieses Geld ja nicht herumliegen. 

Dass nicht jeder Gesetzesverstoß automatisch Nichtigkeit bewirkt, bestreite ich nicht - es hängt von der verletzten Norm ab. Warum soll ein Beschluss, der bewusst eine massive, wirtschaftlich nicht zu rechtfertigende Vermögensschädigung des Vereins vorsieht, lediglich anfechtbar und nicht nichtig sein?

 

Du lernst zwar nun dazu und erweiterst deine Allgemeinbildung, aber ich habe derzeit weder Zeit noch Lust, dich kostenlos umfänglich im Vereins- und allgemeinen Zivilrecht auszubilden. Als WP hast du davon ja eh ganz viel Ahnung - es ist ja dein Beruf, oder so. Sollte der Verein die Anteile kaufen, werden wir ohnehin sehen, ob du Recht hattest. Und da die von dir herbeigesponne Untreue ein Offizialdelikt ist, geht auch dein vorsorglich konstruiertes Argument "Wo kein Kläger, da kein Richter" ins Leere. Vertagen wir uns also bitte bis dahin. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.



  • FK Austria
  • Partnerlinks

  • Unsere Sponsoren und Partnerseiten

  • Wer ist Online