Die Austria und das liebe Geld


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multispeed schrieb vor 1 Minute:

Kleiner Nachsatz aus der Praxis:

Sie haben keine Vorstellung was sich manche Vorstände, Geschäftsführer und Unternehmer herausnehmen und über die Kreditkarte an Privatkosten abrechnen - wir haben in Österreich eine sehr eigenartige Kultur derartige Dinge auch zu verfolgen; im Endeffekt bleiben solche Betrügereien meistens ohne Konsequenzen. Das war das erste was mir eingefallen ist, als ich von Skyabo und ähnlichem gelesen habe.

Das sowieso.

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Postinho
valentin1911 schrieb vor 7 Minuten:

Wäre es also immer noch verfälscht, wenn man die Rückdatierung begründen kann? Also ist das Wort „verfälscht“ in dem Fall nicht wertend?

Rückdatierung ist unzulässig; insofern kann man es auch nicht begründen. 

Man wird daher in Bezug auf das Datum eher von einem Irrtum sprechen und argumentieren, dass man mit dem nachträglich abgeschlossenen Vertrag nur bereits im Vorfeld vereinbartes nachdokumentiert hat. Wenn der Vertragspartner - der ja mit im Boot sitzt - dann auch noch bezeugt, bleibt vom Vorwurf wenig übrig. 

bearbeitet von multispeed

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V.I.P.
multispeed schrieb vor 12 Minuten:

Rückdatierung ist unzulässig; insofern kann man es auch nicht begründen. 

Man wird daher in Bezug auf das Datum eher von einem Irrtum sprechen und argumentieren, dass man mit dem nachträglich abgeschlossenen Vertrag nur bereits im Vorfeld vereinbartes nachdokumentiert hat. Wenn der Vertragspartner - der ja mit im Boot sitzt - dann auch noch bezeugt, bleibt vom Vorwurf wenig übrig. 

Der Vorwurf war ja nicht nur die Rückdstierung, sondern die daraus folgende Konsequenz. 

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V.I.P.

Wir wissen ja gar nicht, ob die bereits "extern geprüften" Vorwürfe erneut "extern geprüft" wurden, oder ob man sich an neue Sachverhalte beschränkt hat. 

 

Grundsätzlich ist aber schon bemerkenswert, dass jetzt eigentlich als Erwiesen im Raum steht, dass "jemand" einen externe Person dazu gebracht hat, eine eidesstattliche Erklärung mit haltlosen und schweren Vorwürfen (Untreue via Kick-back-Forderungen) abzugeben und diese Erklärung dann auf wundersame Weise und ungeprüft in einem Auftrags-Anpatzartikel in der Kronenzeitung verarbeitet wurde. 

Da steckt schon reichlich kriminelle Energie dahinter. 

 

Was hatte den Rokov davon? Wurde er bezahlt und wenn ja, von wem? 

Wie lange war das angebahnt? Hat Rokov überhaupt je ernsthaft mit Zagi verhandelt oder sollte es ein Zeitgewinn durch einen Pseudo-Interessenten für WTF werden bzw. gar von Anfang an eine Falle für Zagi? 

Wer hat den Kontakt zu Fleckl hergestellt und was hat ihn motiviert das so in die Zeitung zu bringen? 

 

Das wird jetzt hoffentlich nicht einfach zu den Akten gelegt. Rokov gehört in einen Zeugenstand und unter Eid befragt! 

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V.I.P.
pramm1ff schrieb vor 2 Minuten:

Wir wissen ja gar nicht, ob die bereits "extern geprüften" Vorwürfe erneut "extern geprüft" wurden, oder ob man sich an neue Sachverhalte beschränkt hat. 

 

Grundsätzlich ist aber schon bemerkenswert, dass jetzt eigentlich als Erwiesen im Raum steht, dass "jemand" einen externe Person dazu gebracht hat, eine eidesstattliche Erklärung mit haltlosen und schweren Vorwürfen (Untreue via Kick-back-Forderungen) abzugeben und diese Erklärung dann auf wundersame Weise und ungeprüft in einem Auftrags-Anpatzartikel in der Kronenzeitung verarbeitet wurde. 

Da steckt schon reichlich kriminelle Energie dahinter. 

 

Was hatte den Rokov davon? Wurde er bezahlt und wenn ja, von wem? 

Wie lange war das angebahnt? Hat Rokov überhaupt je ernsthaft mit Zagi verhandelt oder sollte es ein Zeitgewinn durch einen Pseudo-Interessenten für WTF werden bzw. gar von Anfang an eine Falle für Zagi? 

Wer hat den Kontakt zu Fleckl hergestellt und was hat ihn motiviert das so in die Zeitung zu bringen? 

 

Das wird jetzt hoffentlich nicht einfach zu den Akten gelegt. Rokov gehört in einen Zeugenstand und unter Eid befragt! 

Ist es erwiesen, oder steht es im Raum oder spinnst du dir was zusammen?

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Austr(al)ia!
Altes Landgut schrieb vor 2 Stunden:

Die liebe KI hat mir gesagt, dass eine vorsätzliche Falschaussage eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von ein bis drei.......

Vor einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde. Auf ein Kasblattl zu kitzeln 'Eidesstättige Erklärung" hat nur eine einzige Relevanz, es klingt super wichtig und super glaubwürdig.

ooeveilchen schrieb vor 2 Stunden:

Natürlich wird EY alleine schon aus Eigeninteresse da kein Gefälligkeitsgutachten abgeben...

Wäre ich an einem wahrhaftigen Ergebnis interessiert, würde ich sie nicht einmal die Abrechnung meiner Haushälterin überprüfen lassen, wenn sie Wurstsemmeln holen war. Selbstverständlich kommt das raus, was der Auftraggeber wollte.

vomfeinsten schrieb vor 2 Stunden:

ob das nicht wieder eine österreichische Lösung ist? 

Wortwörtlich auch mein erster Gedanke. Es ist ein Klassiker. Und es entspricht diesem hässlichen Appeasement, dass ich unlängst schon an anderer Stelle angesprochen habe. Nur ja nicht zu viel Staub aufwirbeln, immer schön aussitzen.

Und nur falls die Klarstellung erforderlich sein sollte, ich glaube nicht, dass an den Vorwürfen gegen Zagiczek etwas dran ist, umgekehrt.....(siehe oben und den kürzlichen Verweis auf mangelnde Eier mancher Verantwortlicher).

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Postinho
J.E schrieb vor 11 Minuten:

Der Vorwurf war ja nicht nur die Rückdstierung, sondern die daraus folgende Konsequenz. 

Der Vorwurf war den Vertrag rückdatiert zu haben um nachträglich einen Provisionsanspruch an einen Spielerberater zu begründen, den der vermittelte Spieler (!) nicht gekannt hat. Der erste Prüfer hat die Rückdatierung festgestellt; ich glaube nicht, dass EY etwas anderes festgestellt hat.

Mit einer entsprechenden Story ist die Suppe für einen Forensiker halt zu dünn. Sauber schaut das für mich trotzdem nicht aus.

bearbeitet von multispeed

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Der Bundeskanzler und auf seinen 
Vorschlag
 die übrigen Mitglieder der Bundesregierung werden vom Bundespräsidenten ernannt.

 

multispeed schrieb vor 35 Minuten:
Altes Landgut schrieb vor einer Stunde:

OK, somit sind eidesstattlicher Erklärungen quasi heiße Luft.

Der einzige Unterschied einer eidesstattlichen Erklärung zu einer herkömmlichen Erklärung ist das Satzfragment "Ich erkläre von Eides statt". 

Ist so ähnlich wie als irgendwann einmal vor Jahrzehnten irgendein Politiker irgendwas in einem "Notariatsakt" erklärt hat. 

Der hat damals was geschrieben, unterschrieben und seine Unterschrift von einem Notar beglaubigen lassen. 

In österreichischen Medien wird gern einmal irgendwelchen Dingen ein falsches juristisches Mascherl gegeben und dann so getan als wäre das jetzt etwas Superwichtiges, weil keiner eine Ahnung hat. Musterbeispiel ist immer die Frage, ob der Bundespräsident irgendjemanden "angeloben" würde. Die Angelobung ist völlig Powidl, bzw nur eine Folge der Ernennung. In der Verfassung steht:
"Der Bundeskanzler und auf seinen Vorschlag die übrigen Mitglieder der Bundesregierung werden vom Bundespräsidenten ernannt."

Abgesehen davon, dass der Satz sprachlich zumndest nicht präzise ist ("dessen" statt "seinen" wäre angebracht), steht da vor allem nichts von Angeblobung. 

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Dauer-ASB-Surfer
multispeed schrieb vor 27 Minuten:

Es wurde eine Rückdatierung eines Vertrags festgestellt. Das entspricht dem Tatbestand des § 223 (1) StGB.

  1. Wer eine falsche Urkunde mit dem Vorsatz herstellt oder eine echte Urkunde mit dem Vorsatz verfälscht, daß sie im Rechtsverkehr zum Beweis eines Rechtes, eines Rechtsverhältnisses oder einer Tatsache gebraucht werde, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.
  2. Ebenso ist zu bestrafen, wer eine falsche oder verfälschte Urkunde im Rechtsverkehr zum Beweis eines Rechtes, eines Rechtsverhältnisses oder einer Tatsache gebraucht.

Nein, so einfach ist das nicht. Wenn die Urkunde nur inhaltlich unrichtig ist (= falsches Datum), diese unrichtige Urkunde aber vom tatsächlichen Aussteller der Urkunde (= der Unterschreibende) erstellt wurde, handelt es sich um eine sog Lugurkunde, die den Tatbestand der Urkundenfälschung nicht erfüllt. Beim (Urkunden-)Betrug ist das anders, aber da brauchts eben weitere Elemente wie Täuschung, bewirkten Irrtum und Vermögensverfügung (und entspr Vorsatz auf diese Elemente). 

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Top-Schriftsteller
valentin1911 schrieb vor 28 Minuten:

„Eine externe Prüfung hat nachgewiesen, dass Herr Werner eine Spielerberater-Vereinbarung rückdatiert und das Unterschriftsdatum gefälscht hat.“

Das ist der einzige wirklich schwerwiegender Vorwurf von Zagiczek, und da hat er sich mit einer externen Prüfung abgesichert. 

Das mit den Spesen (Sky-Abo bzw. JE-Spesen sind viermal so hoch wie HZ-Spesen) ist wahrscheinlich Fakt aber nicht relevant, da geht’s nur darum, dass Werner das trotz Vorstandsgehalt trotzdem gemacht hat (und HZ scheinbar nicht)

Die „unzulässige Prämie“ hat JW eh freiwillig wieder zurückgezahlt, da liegt also nichts vor und es gibt nichts zu sehen.

Bleibt noch „AR belogen und Unterschriftsregelungen ignoriert“ - Da gehts wahrscheinlich um den El Azzouzi-Transfer. Der ist dann eh geplatzt, weil der AR noch rechtzeitig draufgekommen ist, also gibt es auch hier nichts zu sehen.

(alles unter der Annahme, dass a) die Stellungnahme authentisch ist und sich b) die beschriebenen Sachverhalte so zugetragen haben)

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Postinho
KindausFavoriten schrieb vor 1 Minute:

Ist so ähnlich wie als irgendwann einmal vor Jahrzehnten irgendein Politiker irgendwas in einem "Notariatsakt" erklärt hat. 

Der hat damals was geschrieben, unterschrieben und seine Unterschrift von einem Notar beglaubigen lassen. 

hehe ja stimmt. 

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pramm1ff schrieb vor 12 Minuten:

Das wird jetzt hoffentlich nicht einfach zu den Akten gelegt. Rokov gehört in einen Zeugenstand und unter Eid befragt! 

Wieder so ein weit verbreiteter Irrtum. Der Eid dient der Befestigung einer Aussage, nicht dazu, jemanden reinzutheatern. Richter sollen / dürfen jemanden nur unter Eid nehmen, wenn sie davon überzeugt sind, dass derjenige die Wahrheit sagt. 

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austria-wien schrieb vor 1 Minute:

Nein, so einfach ist das nicht. Wenn die Urkunde nur inhaltlich unrichtig ist (= falsches Datum), diese unrichtige Urkunde aber vom tatsächlichen Aussteller der Urkunde (= der Unterschreibende) erstellt wurde, handelt es sich um eine sog Lugurkunde, die den Tatbestand der Urkundenfälschung nicht erfüllt. Beim (Urkunden-)Betrug ist das anders, aber da brauchts eben weitere Elemente wie Täuschung, bewirkten Irrtum und Vermögensverfügung (und entspr Vorsatz auf diese Elemente). 

Klar. Entscheidend ist die Motivation dahinter. Datiert man einen Vertrag zurück um nachträglich einen Provisionsanspruch zu begründen den es davor nicht gegeben hat, ist's aber zweifellos Urkundenfälschung. 

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Dauer-ASB-Surfer
KindausFavoriten schrieb vor 33 Minuten:

Wieder so ein weit verbreiteter Irrtum. Der Eid dient der Befestigung einer Aussage, nicht dazu, jemanden reinzutheatern. Richter sollen / dürfen jemanden nur unter Eid nehmen, wenn sie davon überzeugt sind, dass derjenige die Wahrheit sagt. 

Viel wichtiger: In vielen Gerichtssälen Saal habens nicht mal Bibel und Kerzen parat, die muss man als Anwalt dann schon selbst mitbringen. :-) 

bearbeitet von austria-wien

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Postinho
KindausFavoriten schrieb vor 4 Minuten:

Wieder so ein weit verbreiteter Irrtum. Der Eid dient der Befestigung einer Aussage, nicht dazu, jemanden reinzutheatern. Richter sollen / dürfen jemanden nur unter Eid nehmen, wenn sie davon überzeugt sind, dass derjenige die Wahrheit sagt. 

Zudem er als Beschuldigter in einem Gerichtsverfahren gegen sich sowieso das Recht hat zu lügen oder die Aussage zu verweigern.

bearbeitet von multispeed

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