valentin1911 Postinho Geschrieben 12. März multispeed schrieb vor 1 Minute: Als Prüfungsergebnis einer forensischen Untersuchung eines anderen großen Wirtschaftsprüfungsunternehmens wohlgemerkt - der Vorwurf war nicht aus der Luft gegriffen. Gut. Aber wenn man die Glaubwürdigkeit des EY-Gutachtens in Frage stellt (was mMn. durchaus berechtigt ist), sind weder Werner noch Zagiczek entlastet. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
brillantinbrutal Held von heute Geschrieben 12. März Altes Landgut schrieb vor 17 Minuten: OK, somit könnte man diese eidesstattliche Erklärung als ein von medialem Getöse begleitetes Manöver verstehen, das Zagi in die Falle gelockt hat, indem er mit einem vereinsinternen Schreiben, das unrichtige Vorwürfe zum Inhalt hatte, gekontert hat? Meines Erachtens ist eine eidesstattliche Erklärung nicht mehr oder weniger als eine Erklärung - von mir aus eine, bei der man nachher schwerlich sagen kann, man hat sie nicht mit Bedacht abgegeben. Natürlich kann die rechtliche Konsequenzen haben, aber wenn sie öffentlich "eidesstattlich" abgegeben wird, ist das ein starkes Indiz für Getöse. 4 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
multispeed Postinho Geschrieben 12. März Altes Landgut schrieb vor 25 Minuten: OK, somit sind eidesstattlicher Erklärungen quasi heiße Luft. Der einzige Unterschied einer eidesstattlichen Erklärung zu einer herkömmlichen Erklärung ist das Satzfragment "Ich erkläre von Eides statt". 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
brillantinbrutal Held von heute Geschrieben 12. März valentin1911 schrieb vor 10 Minuten: Urkundenfälschung Worin wäre die bestanden? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
valentin1911 Postinho Geschrieben 12. März brillantinbrutal schrieb vor 1 Minute: Worin wäre die bestanden? „Eine externe Prüfung hat nachgewiesen, dass Herr Werner eine Spielerberater-Vereinbarung rückdatiert und das Unterschriftsdatum gefälscht hat.“ 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
multispeed Postinho Geschrieben 12. März (bearbeitet) valentin1911 schrieb vor 7 Minuten: Gut. Aber wenn man die Glaubwürdigkeit des EY-Gutachtens in Frage stellt (was mMn. durchaus berechtigt ist), sind weder Werner noch Zagiczek entlastet. Das hat nichts mit Glaubwürdigkeit zu tun - EY wird die Sache ebenso richtig gemacht haben wie der andere Prüfer; ich kenne teils sogar die handelnden Personen, da ich mehr als 10 Jahre dort gearbeitet habe. Wenn man aus der Forensik feststellt, dass ein Dokument rückdatiert wurde, dann ist das eine Tatsache die es zu berichten gilt (Prüfer 1). Wenn dann mehrere Wochen vergehen und sich der Beschuldigte eine gute Story hierfür überlegt wie er die Rückdatierung begründen kann (war ein Versehen, dass man es mit dem falschen Datum unterschrieben hat; es gab davor ja selbstverständlich schon einen mündlichen Vertrag; der Spieler KONNTE den Berater ja natürlich gar nicht kennen, weil... ) wird Prüfer 2 den Sachverhalt anders - deutlich neutraler - werten. Kein Wirtschaftsprüfer - ich bin einer - lehnt sich hier aus dem Fenster. bearbeitet 12. März von multispeed 3 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
valentin1911 Postinho Geschrieben 12. März multispeed schrieb vor 3 Minuten: Das hat nichts mit Glaubwürdigkeit zu tun - EY wird die Sache ebenso richtig gemacht haben wie der andere Prüfer. Wenn man aus der Forensik feststellt, dass ein Dokument rückdatiert wurde, dann ist das eine Tatsache die es zu berichten gilt (Prüfer 1). Wenn dann mehrere Wochen vergehen und sich der Beschuldigte eine gute Story hierfür überlegt wie er die Rückdatierung begründen kann (man es mit dem falschen Datum unterschrieben; es gab davor schon einen mündlichen Vertrag WHATEVER) wird Prüfer 2 den Sachverhalt anders werten. Kein Wirtschaftsprüfer - ich bin einer - lehnt sich hier aus dem Fenster. Ich kann mir schwer vorstellen, dass im ersten Gutschten das Wort „gefälscht“ vorkam. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
austria-wien Dauer-ASB-Surfer Geschrieben 12. März (bearbeitet) brillantinbrutal schrieb vor 1 Stunde: Ich sehe zwei Verlierer. Diesen Rovkov, der jedem wurscht ist, und Zagi, der - wenn alles richtig zusammengefasst wurde - laut EY substanzlose Vorwürfe erhoben hat. Nur Werner kommt in der Liste nicht unmittelbar vor. Nein, so ist es nicht, vertraue mir da. Verlierer ist Rokov und nur Rokov. bearbeitet 12. März von austria-wien 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
multispeed Postinho Geschrieben 12. März valentin1911 schrieb Gerade eben: Ich kann mir schwer vorstellen, dass im ersten Gutschten das Wort „gefälscht“ vorkam. Es wurde eine Rückdatierung eines Vertrags festgestellt. Das entspricht dem Tatbestand des § 223 (1) StGB. Wer eine falsche Urkunde mit dem Vorsatz herstellt oder eine echte Urkunde mit dem Vorsatz verfälscht, daß sie im Rechtsverkehr zum Beweis eines Rechtes, eines Rechtsverhältnisses oder einer Tatsache gebraucht werde, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen. Ebenso ist zu bestrafen, wer eine falsche oder verfälschte Urkunde im Rechtsverkehr zum Beweis eines Rechtes, eines Rechtsverhältnisses oder einer Tatsache gebraucht. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
valentin1911 Postinho Geschrieben 12. März multispeed schrieb vor 1 Minute: Es wurde eine Rückdatierung eines Vertrags festgestellt. Das entspricht dem Tatbestand des § 223 (1) StGB. Wer eine falsche Urkunde mit dem Vorsatz herstellt oder eine echte Urkunde mit dem Vorsatz verfälscht, daß sie im Rechtsverkehr zum Beweis eines Rechtes, eines Rechtsverhältnisses oder einer Tatsache gebraucht werde, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen. Ebenso ist zu bestrafen, wer eine falsche oder verfälschte Urkunde im Rechtsverkehr zum Beweis eines Rechtes, eines Rechtsverhältnisses oder einer Tatsache gebraucht. Wäre es also immer noch verfälscht, wenn man die Rückdatierung begründen kann? Also ist das Wort „verfälscht“ in dem Fall nicht wertend? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
multispeed Postinho Geschrieben 12. März Kleiner Nachsatz aus der Praxis: Sie haben keine Vorstellung was sich manche Vorstände, Geschäftsführer und Unternehmer herausnehmen und über die Kreditkarte an Privatkosten abrechnen - wir haben in Österreich eine sehr eigenartige Kultur derartige Dinge auch zu verfolgen; im Endeffekt bleiben solche Betrügereien meistens ohne Konsequenzen. Das war das erste was mir eingefallen ist, als ich von Skyabo und ähnlichem gelesen habe. 3 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
valentin1911 Postinho Geschrieben 12. März multispeed schrieb vor 1 Minute: Kleiner Nachsatz aus der Praxis: Sie haben keine Vorstellung was sich manche Vorstände, Geschäftsführer und Unternehmer herausnehmen und über die Kreditkarte an Privatkosten abrechnen - wir haben in Österreich eine sehr eigenartige Kultur derartige Dinge auch zu verfolgen; im Endeffekt bleiben solche Betrügereien meistens ohne Konsequenzen. Das war das erste was mir eingefallen ist, als ich von Skyabo und ähnlichem gelesen habe. Das sowieso. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
multispeed Postinho Geschrieben 12. März (bearbeitet) valentin1911 schrieb vor 7 Minuten: Wäre es also immer noch verfälscht, wenn man die Rückdatierung begründen kann? Also ist das Wort „verfälscht“ in dem Fall nicht wertend? Rückdatierung ist unzulässig; insofern kann man es auch nicht begründen. Man wird daher in Bezug auf das Datum eher von einem Irrtum sprechen und argumentieren, dass man mit dem nachträglich abgeschlossenen Vertrag nur bereits im Vorfeld vereinbartes nachdokumentiert hat. Wenn der Vertragspartner - der ja mit im Boot sitzt - dann auch noch bezeugt, bleibt vom Vorwurf wenig übrig. bearbeitet 12. März von multispeed 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
J.E V.I.P. Geschrieben 12. März multispeed schrieb vor 12 Minuten: Rückdatierung ist unzulässig; insofern kann man es auch nicht begründen. Man wird daher in Bezug auf das Datum eher von einem Irrtum sprechen und argumentieren, dass man mit dem nachträglich abgeschlossenen Vertrag nur bereits im Vorfeld vereinbartes nachdokumentiert hat. Wenn der Vertragspartner - der ja mit im Boot sitzt - dann auch noch bezeugt, bleibt vom Vorwurf wenig übrig. Der Vorwurf war ja nicht nur die Rückdstierung, sondern die daraus folgende Konsequenz. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pramm1ff V.I.P. Geschrieben 12. März Wir wissen ja gar nicht, ob die bereits "extern geprüften" Vorwürfe erneut "extern geprüft" wurden, oder ob man sich an neue Sachverhalte beschränkt hat. Grundsätzlich ist aber schon bemerkenswert, dass jetzt eigentlich als Erwiesen im Raum steht, dass "jemand" einen externe Person dazu gebracht hat, eine eidesstattliche Erklärung mit haltlosen und schweren Vorwürfen (Untreue via Kick-back-Forderungen) abzugeben und diese Erklärung dann auf wundersame Weise und ungeprüft in einem Auftrags-Anpatzartikel in der Kronenzeitung verarbeitet wurde. Da steckt schon reichlich kriminelle Energie dahinter. Was hatte den Rokov davon? Wurde er bezahlt und wenn ja, von wem? Wie lange war das angebahnt? Hat Rokov überhaupt je ernsthaft mit Zagi verhandelt oder sollte es ein Zeitgewinn durch einen Pseudo-Interessenten für WTF werden bzw. gar von Anfang an eine Falle für Zagi? Wer hat den Kontakt zu Fleckl hergestellt und was hat ihn motiviert das so in die Zeitung zu bringen? Das wird jetzt hoffentlich nicht einfach zu den Akten gelegt. Rokov gehört in einen Zeugenstand und unter Eid befragt! 5 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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