Die Austria und das liebe Geld


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pramm1ff schrieb Gerade eben:

Ich habe den Bericht nicht gelesen und kann seine Glaubwürdigkeit nicht beurteilen, aber der Verein STELLT IN DEN RAUM, dass die Haltlosigkeit ERWIESEN sei - und dann sollte das Konsequenzen haben. 

Auch für Zagiczek?

pramm1ff schrieb vor 2 Minuten:

Ich habe den Bericht nicht gelesen und kann seine Glaubwürdigkeit nicht beurteilen, aber der Verein STELLT IN DEN RAUM, dass die Haltlosigkeit ERWIESEN sei - und dann sollte das Konsequenzen haben. 

Person A erhebt schwere Vorwürfe gegen Person B, die im Bericht „substanzlos“ genannt werden -> es sollte Konsequenzen haben.

Person B erhebt schwere Vorwürfe gegen Person C, die im Bericht „substanzlos“ genannt werden -> es sollte keine Konsequenzen haben

Das geht sich irgendwie nicht so ganz aus.

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Postinho
valentin1911 schrieb vor 2 Minuten:

Auch für Zagiczek?

In dem Kontext muss es wohl um Werner gehen, der offensichtlich Rokov, Fleckl und die Krone für seine Zwecke eingespannt hat. Zagiczek hat die Vorwürfe im Aufsichtsrat erhoben und genau dafür ist der Aufsichtsrat da.

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multispeed schrieb Gerade eben:

In dem Kontext muss es wohl um Werner gehen, der offensichtlich Rokov, Fleckl und die Krone für seine Zwecke eingespannt hat. Zagiczek hat die Vorwürfe im Aufsichtsrat erhoben und genau dafür ist der Aufsichtsrat da.

Zagiczek hat seine Stellungnahme inkl. Vorwürfe an diverse Personen geschickt. 

KindausFavoriten schrieb vor 18 Minuten:

Wieder so ein weit verbreiteter Irrtum. Der Eid dient der Befestigung einer Aussage, nicht dazu, jemanden reinzutheatern. Richter sollen / dürfen jemanden nur unter Eid nehmen, wenn sie davon überzeugt sind, dass derjenige die Wahrheit sagt. 

Abgesehen davon ist Eid kommende Woche. Warum soll er erst dann befragt werden? 

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Im ASB-Olymp

Vielleicht sollten ja Helm und Wegleitner alle Beteiligten einmal für ein ganzes Wochenende zu einem Ubuntu-Workshop vergattern. 

Brief von Trainerteam und Mannschaft an Klubführung, Vorstände und Aufsichtsrat: 
"Entweder ihr tut das oder wir streiken."

;)

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multispeed schrieb vor 4 Minuten:

In dem Kontext muss es wohl um Werner gehen, der offensichtlich Rokov, Fleckl und die Krone für seine Zwecke eingespannt hat. Zagiczek hat die Vorwürfe im Aufsichtsrat erhoben und genau dafür ist der Aufsichtsrat da.

Wenn es Konsequenzen haben muss, dass jemand jemand anderen für seine Zwecke eingespannt hat, verliert morgen die halbe Geschäftsstelle ihren Job.. 

(Nur die halbe wohlgemerkt nicht, weil eine „Seite“ das nicht tun würde - sondern weil es immer noch Leute gibt, die einfach einen möglichst guten Job machen wollen und unter diesem Kasperltheater leiden).

bearbeitet von valentin1911

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Held von heute
multispeed schrieb vor 10 Minuten:

Ja, da hast du recht. Fällt dann halt nicht unter §223 StGB sondern unter §293 StGB oder? Das ändert den Sachverhalt auch in Bezug auf den Strafrahmen nur bedingt.

Es ändert den Sachverhalt potentiell im Bezug auf die Strafbarkeit, weil die Fälschung von Beweismitteln voraussetzt, dass diese in gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahren benutzt werden sollen. 

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Banklwärmer
Altes Landgut schrieb vor 2 Stunden:

Das scheint bei mir seit zirka einer Stunde auf, wenn man den Krone-Artikel dazu anklickt.

Screenshot (72).png

Aber wenigstens hat das Zagi nicht mittels eidesstattlicher Erklärung gemacht (wenn ich alles richtig erfasst habe), so wie dieser Rovkov, was (rechtlich?) doch ein gewisser Unterschied sein sollte, oder?

Rein rechtlich wird das keinen Unterschied machen, entscheidend sind mE die Vorwürfe an sich, die Zagicek öffentlich erhoben hat. Die Vorwürfe von Zagicek gegen Werner hatten ja durchaus auch rechtlich reievante Ebenen - damit könnte das für Zagicek sogar strafrechtliche Folgen haben, so er den Wahrheitsbeweis nicht erbringen kann - was ja offenbar aktuell eher nicht so aussieht. Für Zagicek gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung. 

bearbeitet von MB99

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MB99 schrieb vor 1 Minute:

hoben hat. Die Vorwürfe von Zagicek gegen gegen Werner hatten ja durchaus auch strafrechtliche Ebenen

Inwiefern? Der einzig wirklich relevante Vorwurf ist der der Urkundenfälschung, und da hat er sich ja mit einer externen Prüfung abgesichert.

Der Vorwurf mit dem Sky-Abo wird schon stimmen, aber das ist ja kein strafrechtlicher Vorwurf, sondern eine Beschreibung des Charakters.

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Pressing-Taktgeber

Ich bin sehr froh, dass Harry und Jürgen weiß gewaschen wurden und wieder jungfräulich strahlen. Die beiden sollten heiraten und ein violettes Kind gebären.

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Wustinger mit ST schrieb vor 2 Minuten:

Inwiefern? Der einzig wirklich relevante Vorwurf ist der der Urkundenfälschung, und da hat er sich ja mit einer externen Prüfung abgesichert.

Der Vorwurf mit dem Sky-Abo wird schon stimmen, aber das ist ja kein strafrechtlicher Vorwurf, sondern eine Beschreibung des Charakters.

Dass die Prämie wieder zurückgezahlt wurde, ändert ja nichts am Vorwurf der Untreue, es wäre nur potentiell strafmindernd, oder?

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V.I.P.
KindausFavoriten schrieb vor 19 Minuten:

Wieder so ein weit verbreiteter Irrtum. Der Eid dient der Befestigung einer Aussage, nicht dazu, jemanden reinzutheatern. Richter sollen / dürfen jemanden nur unter Eid nehmen, wenn sie davon überzeugt sind, dass derjenige die Wahrheit sagt. 

Ich hätte gedacht, dass die Vereidigung bei besonders wichtigen Zeugen dazu dient, das Strafmaß für etwaige Falschaussage zu erhöhen und sich somit dagegen (besser) abzusichern? Rokov ist der einzige Belastungszeuge gegen Zagi, alles hängt an ihm. Dass man jetzt dank Gutachten eh nicht gegen Zagi vor Gericht gehen wird ist eh logisch. 

 

valentin1911 schrieb vor 6 Minuten:

Auch für Zagiczek?

Person A erhebt schwere Vorwürfe gegen Person B, die im Bericht „substanzlos“ genannt werden -> es sollte Konsequenzen haben.

Person B erhebt schwere Vorwürfe gegen Person C, die im Bericht „substanzlos“ genannt werden -> es sollte keine Konsequenzen haben

Das geht sich irgendwie nicht so ganz aus.

Natürlich auch für ihn, oder habe ich anderes irgendwo geschrieben?

Sofern dessen Vorwürfe (die relevanten davon) überhaupt Teil dieser Untersuchung waren. Falls ja, wäre es zunächst einmal interessant, wie erst ein externer Prüfer die Verdachtsmomente untermauern bzw. nachweisen kann und der andere externe Prüfer sie als haltlos zurückweist. Da fehlt mir der Hintergrund, wie das zustande gekommen sein sollte und ob es dann ein Fehler von Zagi war oder vom ersten Prüfer. 

Daher vermute ich, weil es naheliegend wäre, dass bereits extern geprüfte Vorwürfe diesmal nicht mehr "part of the game" waren. 

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Banklwärmer
Wustinger mit ST schrieb vor 15 Minuten:

Inwiefern? Der einzig wirklich relevante Vorwurf ist der der Urkundenfälschung, und da hat er sich ja mit einer externen Prüfung abgesichert.

Der Vorwurf mit dem Sky-Abo wird schon stimmen, aber das ist ja kein strafrechtlicher Vorwurf, sondern eine Beschreibung des Charakters.

Du warst beim Zitieren schneller als ich beim Editieren, 😉 Ich hatte noch von "strafrechtlich" auf "rechtlich relevant" geändert.

Die Vorwürfe könnten, wenn der Wahrheitsbeweis durch Zagicek nicht eingetreten werden kann, wohl mindestens die Tatbestände der üblen Nachrede und der Kreditschädigung erfüllen.

Ob es noch andere relevante Delikte gibt, ist schwierig zu bewerten, nachdem wir ja jetzt mal nur die Stellungnahme von Zagicek kennen. Die rechtliche Ebene des Vorhalts der Auszahlung einer unzulässigen Prämie ist damit ebenso schwer zu bewerten wie der Vorhalt Unregelmäßigkeiten bei einem Transfer. Für Zagicek gilt, wie erwähnt, die Unschuldsvermutung.

Werner jedenfalls hat laut ORF am 18. Februar 2026 angekündigt, dass er Klage gegen Zagicek einlegen wolle (https://sport.orf.at/stories/3152393/). Ob er das dann schlussendlich gemacht hat, ist meines Wissens aktuell noch nicht bekannt.

Persönlich würde es mich aber eher nicht wundern, wenn die Anzeige dann gar nicht eingebracht wurde - oder es jetzt irgendeine interne Lösung mit Verzicht auf gegenseitige Klagen gibt.

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V.I.P.
valentin1911 schrieb vor 13 Minuten:

Dass die Prämie wieder zurückgezahlt wurde, ändert ja nichts am Vorwurf der Untreue, es wäre nur potentiell strafmindernd, oder?

Es wurde daher ggf. gar nicht mehr Teil der nun abgeschlossenen Untersuchung weil "eingeräumt und abgeschlossen". 

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Held von heute
valentin1911 schrieb vor 16 Minuten:

Dass die Prämie wieder zurückgezahlt wurde, ändert ja nichts am Vorwurf der Untreue, es wäre nur potentiell strafmindernd, oder?

Untreue ist theoretisch reufähig. Tätige Reue könnte also die Strafbarkeit aufheben. 

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