Der Spekulations-Thread


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ASB-Legende
loewinger schrieb vor 6 Minuten:

War ja gestern schon mal kurz Thema. Ich denke nicht, dass das heutzutage rechtlich machbar ist. So etwas müsste doch dem Verbot von 3rd party ownership widersprechen, oder?

3rd Party ownership wäre ja nur, wenn die Rechte nicht dem Verein gehören sondern einem Drittem.

Wenn ich den Kicker leihe kann man Klauseln in den Vertrag einverhandeln (Rückholklausel zB). Warum könnte ich nicht eine Geldklausel a' wenn Kicker a verkauft wird, bekommst du Geld reinverhandeln und wie umgehst du 3rd party? Das ist wie a Erfolgsprämie zu sehen: Weil Kicker bei dir spielt, bekommt er Bühne und du einen Anteil. Da umgehst doch nix, oder?

Wenn kann ich ma eh nur an Kauf inkl. Rückkaufklausel oder Beteiligung am Verkauf vorstellen. Bei letzterem umgehst ja auch nix....

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Kombiniere...
rmax1 schrieb vor 3 Minuten:

keine Ahnung aber was ist der Unterschied ob ich einen Spieler der dem Verein gehört verkaufe und ich verdiene beim neuerlichen Weiterverkauf mit (so wie es ja gang und gäbe ist) oder ob ich einen Spieler Leihe (und dadurch auch mit ausbilde) und nach Leihende kehrt er zum abgebenden Verein zurück. Der wiederrum verkauft ihn und ich bin auch am Weiterverkauf beteiligt.

Naja eben die Transferrechte :D

Ich verkaufe mit dem Spieler natürlich auch die Transferrechte, die ja immer zu 100 Prozent beim aktuellen Verein liegen. Bei einer Leihe bleiben die Transferrechte dementsprechend bei mir. Witerverkaufsklauseln kann es also auch nur geben, wenn ein anderer Verein die Transferrechte erwirbt, sprich: meinen Spieler kauft.

Das Modell ist somit eigentlich ausgeschlossen, wenn ich da keinen groben Denkfehler drin hab.

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Kennt das ASB in und auswendig
nero08 schrieb vor 27 Minuten:

Was ist mit Grillitsch? Der hat immernoch keinen Verein und mit einem Vertrag über ein Jahr kannst net viel falsch machen.

sicher besser als peda

Barca will ja Aubameyang loswerden. Könnt ma ja so nebenbei mal ausleihen :=

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Suni schrieb vor 3 Minuten:

3rd Party ownership wäre ja nur, wenn die Rechte nicht dem Verein gehören sondern einem Drittem.

Wenn ich den Kicker leihe kann man Klauseln in den Vertrag einverhandeln (Rückholklausel zB). Warum könnte ich nicht eine Geldklausel a' wenn Kicker a verkauft wird, bekommst du Geld reinverhandeln und wie umgehst du 3rd party? Das ist wie a Erfolgsprämie zu sehen: Weil Kicker bei dir spielt, bekommt er Bühne und du einen Anteil. Da umgehst doch nix, oder?

Wenn kann ich ma eh nur an Kauf inkl. Rückkaufklausel oder Beteiligung am Verkauf vorstellen. Bei letzterem umgehst ja auch nix....

Keine Ahnung. Aber so könnte, umgedeutet, doch auch die Werner Austria versuchen, um Hausnummer 500.000 Euro 20 Prozent von einem Braunöder zu vertandeln, wenn's ihn  weiter behalten wollen, aber grad gravierenden Geldmangel haben? Was sie natürlich nicht haben.:davinci:

Könnte es sein, dass eine Zahlung eines fixen Betrags bei einem solchen theoretischen Leihvertrag möglich wäre, eine prozentuelle Beteiligung aber nicht? Weil, nochmal, es müssten ja die Rechte zu 100 Prozent beim Stammverein bleiben. Mir wird's da jetzt aber eh zu juristisch. :fuckthat:

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ASB-Halbgott

Ähhhh, wir könnten mit dem Höjlund Erlös auch noch den Rest der Austria kaufen.

Der ultimative Win sozusagen mit Braunöder, Huskovic, El Sheiwi udgl. um knappe € 13.000.000

Den Werner könnt ma dann als Sitzzwerg ausstellen.

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Im ASB-Olymp

Wenn wir wirklich noch 2 Stürmer holen bzw 2 Spieler für die Offensive und uns noch jemand verlassen würde könnte es sich ja rein Theoretisch ja auch um Sarkaria handeln oder nicht ? Da gab es ja vor 1-2 Monaten auch Gerüchte und vlt. hat sich da wieder was getan in den letzten Tagen.

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Beruf: ASB-Poster
loewinger schrieb vor 1 Stunde:

Naja eben die Transferrechte :D

Ich verkaufe mit dem Spieler natürlich auch die Transferrechte, die ja immer zu 100 Prozent beim aktuellen Verein liegen. Bei einer Leihe bleiben die Transferrechte dementsprechend bei mir. Witerverkaufsklauseln kann es also auch nur geben, wenn ein anderer Verein die Transferrechte erwirbt, sprich: meinen Spieler kauft.

Das Modell ist somit eigentlich ausgeschlossen, wenn ich da keinen groben Denkfehler drin hab.

Die Transferrechte bleiben doch in dem Fall völlig bei Verein A. Verein A verleiht Spieler zu Verein B mit der Leihvertragsmodalität, dass Verein B, wenn idF Verein A eine Ablöse erzielt, Verein B einen Prozentsatz davon als Gegenleistung für die in den Spieler investierten Ressourcen erhält, da anderweitig ohne Leihe und Spielpraxis entweder keine oder eine geringere Ablöse erzielt worden wäre, da der Spieler durch fehlende Einsatzzeit weniger bis keine Aufmerksamkeit potentieller Interessenten auf sich ziehen hätte können.

A verleiht Spieler an B (Transferrechte bleiben 100% bei A) -> Spieler spielt und steigert Wert -> Spieler nach Leihende retour zu A -> A verkauft Spieler aufgrund während Leihe erhöhter Aufmerksamkeit teurer als ohne Leihe -> B bekommt Anteil an der Ablöse -> Win-Win - Situation für beide Vereine.

Die Transferrechte bleiben zu 100% bei Verein A, Verein B hat bezüglich Transfer nichts mitzureden, bekommt aber Anteil der Ablöse.

 

Wenn sich alle Parteien einig sind, bzw. alle einen Vorteil darin sehen, wird eine solche Vereinbarung zustande kommen. Ob's juristische Bedenken oder Einwände gibt, müssen unsere Fachleute im Forum beantworten, dass kann ich als Laie ned sagen.

bearbeitet von Clemens701

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