Genau. In der Regel, also wenn man die Person gut kannte und weiß, dass Geld da ist, macht man eine unbedingte Erbantrittserklärung. Dann muss man bei der KK-Firma auch den negativen Saldo ausgleichen.
Macht man eine bedingte Erbantrittserklärung, gleicht zuerst die Verlassenschaft (der Notar) den negativen Saldo mit dem vorhandenen Vermögen aus und die Erben bekommen das, was übrig bleibt.