Die Spielverschiebungen sind in § 5 der Spielbetriebsrichtlinien geregelt. Wo die Zahlung der 1,5 bzw. 3% geregelt sind, hab ich aber nicht gefunden.
Die Bundesliga bezeichnet die Zahlungen auf Grund von Spielverschiebungen aber als "Solidaritätstopf". Also hängt das zusammen. Siehe hier:
https://www.bundesliga.at/de/news/artikel/spielverschiebung-4-runde-admiral-bundesliga-auf-antrag-des-sk-puntigamer-sturm-graz-stu-wsg
Was ich mir vorstellen kann: Dass der "Solidaritätstopf" der Bundesliga für Mannschaften, die nicht am EC bzw. der Ligaphase teilnehmen, grundsätzlich aus den Zahlungen der UEFA gespeist wird ("Solidarity payments" lt. Punkt 3 - siehe oben). Jedes Jahr. Sollten Spielverschiebungen beantragt werden, muss lt. Regelung der ÖBL weiteres Geld in diesen Topf eingezahlt werden. Also selber Topf, aber zwei verschiedene Quellen.