Als Hobby Jurist meinerseits habe ich mir das auch schon mal angesehen und beim Kauf eines ABO PLUS über den Online-Ticketshop besteht gemäß den AGB kein Rücktrittsrecht nach § 11 FAGG.
Dies liegt daran, dass es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt, die für ein bestimmtes Datum oder einen bestimmten Zeitraum erbracht werden.
Diese fallen unter die Ausnahme des § 18 Abs 1 Z 10 FAGG, weshalb ein Rücktritt nicht möglich ist...
Die beim Kauf nicht bekannten Preise sind über die allgemeinen Vertragsbedingungen geregelt und als Verbraucher bist ja vorab informiert worden...