Das ist falsch - es muss schlicht vor dem Kauf bekannt und ersichtlich sein - da würde es schon reichen es in den agbs zu schreiben - der Kunde muss kein explizites Einverständnis geben - mit zustande kommen des Kaufvertrags aktzeptiert er die agbs. Wenn es nicht bekannt ist und nirgends steht - dann muss man Bargeld aktzeptierne (da das Kuriosum ist eher, dass es bei Cash Inlay nirgends stehen muss)