Bewerbungsgespräche


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Olle weg !!!
forza_rossoneri schrieb vor 10 Minuten:

nein, sie war noch nicht beim Arzt, sprich offiziell ist noch gar nichts und dafür auch noch einige Wochen Zeit, bis sie zum Frauenarzt gehen MUSS

ok...dann könnte sie einfach den Mund halten 

und danach sagen (der Arzt bestimmt ja auch den Zeitpunkt +/-1 Woche) sie hat noch nichts geahnt...gibt auch da genug Beispiele, die erst im 3-4 Monat was merken ... (wobei das ausbleiben der Regel doch schon Hinweis genug sein sollte)

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hcg schrieb vor 23 Minuten:

Ad "der AG zahlt genau nix" - der AG muss diese Arbeitskraft ersetzen (offensichtlich gibt es Bedarf sonst wäre die Stelle nicht ausgeschrieben) --> ich binde mir defacto eine unproduktive Kraft auf die Payroll

wäre ich grundsätzlich bei dir. wäre ich Unternehmer, müsste wohl schon sehr viel passieren, dass ich eine schwangere trotzdem einstelle.

aber, was, wenn sie anbieten würde, quasi einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum Mutterschutz und das wars dann, um zu zeigen " ich will arbeiten, ich will aber gleichzeitig nicht die Firma übern Tisch ziehen" oder quasi für sich selbst zu werben und sagen, ich zeig ihnen während der Probezeit was ich so drauf hab. Überzeug ich sie mich trotz Schwangerschaft zu nehmen, perfekt, falls nicht, dann werden sie auch einen anderen Grund finden um das Arbeitsverhältnis noch in der Probezeit zu beenden.

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chili schrieb vor 7 Minuten:

@forza_rossoneri Schreib doch mal in welchem Bereich sie arbeitet/arbeiten will. Wär ganz spannend find ich.

Grundsätzlich völlig egal, teilzeit oder geringfügig solls sein. Am liebsten eine Bürotätigkeit, aber wie gesagt, sollts dann nur an der Kassa sein, ists ihr für die paar Monate auch egal.  Sie will einfach arbeiten 

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DIE Firma für Ihr Posting!
forza_rossoneri schrieb vor 22 Stunden:

Gute Freundin meiner Frau ist gestern mit folgendem Problem zu uns gekommen.

Sie hatte die letzten Wochen einige Vorstellungsgespräche und noch ein paar weitere vor sich. Nun ists aber ungewollt schwanger geworden und weiß nicht, was sie machen soll.

...

Ich hoffe, dass sie nicht auch so darüber denkt und du das etwas hart formuliert hast. Ansonsten tut mir das Kind jetzt schon leid :(

Natürlich eine oasch Situation. Sagt sich als Mann jetzt einfach, aber ich würds wohl beim Gespräch ansprechen bzw. bei der Jobsuche vor allem auf Teilzeit bzw. Geringfügig gehen, weilst da doch noch leichter etwas bekommst, auch wenn du nur kurzfristig verfügbar bist.

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so is des
Herr Max schrieb vor 5 Stunden:

Sie muss es aus gleichbehandlungsgründen gar nicht bei der Bewerbung sagen, allgemein sind Fragen bezüglich Schwangerschaft, Kinderwunsch und co. nicht zulässig aufgrund von Diskriminierung.

Ist halt die rechtliche Seite, wenn sie kein Wort sagt und gleich nach der Einstellung dann sagt "Jö ich bin schwanger" wird halt der Chef nicht erfreut sein bzw wird das Arbeitsklima nicht fördern ....

 

Muss man halt immer von mehreren Seiten sehen.

Kann man eine schwangere eigentlich trotz Probezeit dann im ersten Monat nicht kündigen wenn sie einmal erwähnt hat dass sie schwanger ist und der Mutterschutz beginnt?

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навсегда
forza_rossoneri schrieb vor 23 Stunden:

aber, was, wenn sie anbieten würde, quasi einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum Mutterschutz und das wars dann, um zu zeigen " ich will arbeiten, ich will aber gleichzeitig nicht die Firma übern Tisch ziehen" oder quasi für sich selbst zu werben und sagen, ich zeig ihnen während der Probezeit was ich so drauf hab. Überzeug ich sie mich trotz Schwangerschaft zu nehmen, perfekt, falls nicht, dann werden sie auch einen anderen Grund finden um das Arbeitsverhältnis noch in der Probezeit zu beenden.

Klingt vernünftig.

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Fröhliches Mäxchen
sdfsdf schrieb vor 18 Stunden:

Kann man eine schwangere eigentlich trotz Probezeit dann im ersten Monat nicht kündigen wenn sie einmal erwähnt hat dass sie schwanger ist und der Mutterschutz beginnt?

Sie dürfen dich im Probemonat auf jeden Fall kündigen, der Grund darf halt nicht die Schwangerschaft sein  (nonaned, wird kein DG das extra dazu sagen zwecks Diskriminierung sondern einfach aus einem andere Grund, was er im Probemonat darf).

Im Probemonat gilt der besondere Kündigungsschutz noch nicht,

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ASB-Süchtige(r)
forza_rossoneri schrieb am 12.9.2017 um 15:08 :

Grundsätzlich völlig egal, teilzeit oder geringfügig solls sein. Am liebsten eine Bürotätigkeit, aber wie gesagt, sollts dann nur an der Kassa sein, ists ihr für die paar Monate auch egal.  Sie will einfach arbeiten 

Ein Praktikum würde ja ganz gut passen, das ist vorbei bevor die Geburt ansteht

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.
pinsa schrieb vor 5 Stunden:

Ein Praktikum würde ja ganz gut passen, das ist vorbei bevor die Geburt ansteht

kommt wohl auf die länge an, dazu gibt's ja keinerlei vorgaben. wobei ich gefühlsmäßig ein praktikum mal mit 4-6 monaten eingeschätzt hätte.

forza_rossoneri schrieb vor 4 Stunden:

sind die normalerweise nicht immer vollzeit?

die meisten wohl schon, aber auch diesbezüglich gibt's natürlich keine vorgaben.

bzw. wenn das gehalt fix ist (was bei einem praktikum aber im regelfall eher bescheiden ist), dann kann man ja am stundenvolumen noch etwas verhandeln.

kurz gesagt: kann durchaus sein, dass ein praktikum die wünsche deiner freundin erfüllt, aber ich würd jetzt eher nicht primär richtung praktikum suchen.

v.a. ist es bei vielen firmen wohl auch so, dass sie durchaus spekulieren, dass der praktikant übernommen werden kann - was dann ja definitiv nicht (sofort) ginge.

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Postinho
kerozene schrieb am 9.3.2017 um 22:38 :

Ist in dem Fall kein Competitor da ich in einen anderen Bereich der Medizintechnik gehen würde in welchem mein momentaner Arbeitgeber nicht tätig ist.


Weil ich den Thread gerade gelesen habe, interessehalber eine Frage, wie wird man zum Medizinprodukteberater bzw. welche Ausbildung hast du?

 

 

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Solo Viola
Mr_Rotten schrieb vor 15 Stunden:


Weil ich den Thread gerade gelesen habe, interessehalber eine Frage, wie wird man zum Medizinprodukteberater bzw. welche Ausbildung hast du?

 

 

Ich habe eine kaufmännische Ausbildung und bin geprüfter Rettungssanitäter - das war der medizinische Backround. Lernen tut man das in der jeweiligen Firma in welcher man diesen Beruf ergreift - natürlich samt Prüfungen (Anatomie, rechtliches, Produkte, Prozeduren) und Zertifikat. Das war mein Weg. Ein anderer Weg wäre den Medizinprodukteberater über zB. Pharma-Education gegen Bezahlung zu machen. Oder eine Medizintechnische FH...

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  • 4 weeks later...
Naturbua

Hat jemand von euch in seinem Vertrag eine Konkurrenzklausel und kennt sich damit aus? Ich bin zwar eh noch nicht lange bei meinem derzeitigen Arbeitgeber und es passt auch wunderbar, die Konkurrenzklausel ist halt dennoch ein wenig lästig (12 Monate Berufsverbot in meiner Branche oder 6 Monatsgehälter Abgeltung). Hab ich eh vorm Unterschreiben gewusst, aber Anstellung ohne die Klausel war damals halt nicht möglich. 

Ich frage mich, ob so etwas im Streitfall für den Arbeitgeber hält, wenn ich praktisch in Österreich für die gesamte Branche, wo ich die Ausbildung habe, 1 Jahr Berufsverbot hätte. Wie ist das denn zB bei Leuten, die Versicherungsmakler oder so sind, kann man denen ganz einfach 1 Jahr Berufsverbot auferlegen? Wär interessant zu wissen.  

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We love the Rapid, we do..
LASK08 schrieb vor 28 Minuten:

Hat jemand von euch in seinem Vertrag eine Konkurrenzklausel und kennt sich damit aus? Ich bin zwar eh noch nicht lange bei meinem derzeitigen Arbeitgeber und es passt auch wunderbar, die Konkurrenzklausel ist halt dennoch ein wenig lästig (12 Monate Berufsverbot in meiner Branche oder 6 Monatsgehälter Abgeltung). Hab ich eh vorm Unterschreiben gewusst, aber Anstellung ohne die Klausel war damals halt nicht möglich. 

Ich frage mich, ob so etwas im Streitfall für den Arbeitgeber hält, wenn ich praktisch in Österreich für die gesamte Branche, wo ich die Ausbildung habe, 1 Jahr Berufsverbot hätte. Wie ist das denn zB bei Leuten, die Versicherungsmakler oder so sind, kann man denen ganz einfach 1 Jahr Berufsverbot auferlegen? Wär interessant zu wissen.  

1:1 die selbe situation bei mir gewesen. noch dazu wie du schreibst in der versicherungsbranche :D die klausel war im neuen dienstvertrag drinn (habe das vor einem monat angetreten) - natürlich den AG darauf angesprochen das das ned sein kann - habe lehre gemacht und bin seit 10 jahren in der branche, kann mir ned leisten da ein berufsverbot zu haben wenn ich warum auch immer eines tages gewollt oder ungewollt wieder wechseln muss.

wurde in dem sinne beruhigt, das sie gemeint haben die klausel gehört formhalber in die dienstverträge rein - sie wissen aber selbst das die vor gericht nicht hält (gibt einige ogh urteile bzw. präzedenzfälle dazu die zugunsten des AN ausgegangen sind). mitarbeiter die in der vergangenheit den job gewechselt haben innerhalb der branche seinen trotz klausel dementsprechend auch nicht belangt worden. natürlich ein bisschen beigeschmack das man diese zusage nur mündlich bekommt - die klausel ist dennoch im vertrag geblieben, dennoch sind die oben erwähnten ogh urteile / präzendenzfälle Fakt.

Sehe das dementsprechend entspannt.

bearbeitet von N1ce *nd Sl0w

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