Anti__Violett Postinho Geschrieben 14. Januar 2012 Dass die Aktion jetzt nicht die leiwandste war. Der Meinung bin ich auch. Aber du hast es erfasst. Genau das ist das Problem: Das Problem ist, dass hier rechtl. Paragraphen zur Anwendung gelangten, die man durchaus als totes Recht bezeichnen kann. Weiters ist es ein Problem, dass die eigentlich TAT nicht beweisbar ist, da außerhalb der Überwachungskameras. Indizien sind keine Beweise. Der Kritikpunkt ist mE nicht ganz falsch: hier sollte ein Exempel statuiert werden. ABER EINES IST DENNOCH EGAL: Auch wenn ich privat die Punkte 1-3 so empfinde, wie ich es schreibe und somit die Handlungsweisen mancher Leute nicht nahvollziehen kann, so verdienen sich diese Angeklagten einen FAIREN UND KORREKTEN Prozess, der hier, mE nach und Wissensstand nach, NICHT stattfand......Die Urteilsbegründungen waren schwammig und nicht schlüssig, sogar in sich selbst unlogisch..... Damit verstehe ich die Aufregung über die Urteile, diese ist aus rechtl. Sicht sogar zum Teil begründet........ Man kann zu den Aktionen am Westbahnhof stehen wie man will, aber der Prozess und die Urteile waren mit Sicherheit ales andere als gerecht. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
laotse Respekt ist keine Krankheit Geschrieben 14. Januar 2012 Es gibt kein totes Recht. Es gibt Paragraphen die seltener Anwendung finden, da es in diesem Land z.b. auch selten solche Situationen gibt, in denen dieses Recht anwendbar wäre. Sollte die Urteilsbegründung nicht schlüssig sein, wird es in einem Folgeverfahren ein Leichtes sein, dieses Urteil zu bekämpfen. Wenn man nüchtern bleibt in der Betrachtung, dann handelt es sich im Moment um die Halbzeit und noch kann man das Ergebnis umdrehen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GWforEver Top-Schriftsteller Geschrieben 14. Januar 2012 Deinem Schlussatz ist nichts hinzuzufügen - in diesem Sinne sollte man die Diskussion gut sein lassen...... Soweit ich weiß, wurde Berufung angemeldet - bis die Urteile ausgefertigt sind, bleiben alle noch auf freien Fuß.....und ich kann mir nicht vorstellen, dass die 2.Instanz diese Urteile bestätigt, da es jede Menge Fehler beinhaltet. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Santiago82 Top-Schriftsteller Geschrieben 14. Januar 2012 Seit auf der West ein Machtkampf tobt, ist es Oli P leider entglitten. Das er über viele Jahre hindurch ein Fels in der Brandung war, ist unbestritten...... nur ich weiß es von ihm direkt: es war ihm bewusst, worauf er sich eingelassen hat.....und das es eng werden könnte, wusste er. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GWforEver Top-Schriftsteller Geschrieben 14. Januar 2012 Es gibt kein totes Recht. Es gibt Paragraphen die seltener Anwendung finden, da es in diesem Land z.b. auch selten solche Situationen gibt, in denen dieses Recht anwendbar wäre. Sollte die Urteilsbegründung nicht schlüssig sein, wird es in einem Folgeverfahren ein Leichtes sein, dieses Urteil zu bekämpfen. Wenn man nüchtern bleibt in der Betrachtung, dann handelt es sich im Moment um die Halbzeit und noch kann man das Ergebnis umdrehen. Der Paragraph der hier zur Anwendung gelangte, wird seit einiger Zeit begutachtet vom OGH, ob er überhaupt zeitgemäß ist, da der Paragraph in sich ungenau ist....... Ob der Paragraph überhaupt zulässig war für den Prozess bzw. die Anklage, darüber wird die 2.Instanz entscheiden.....mE ist auch die Anwendung dieses Paragraphen nicht passend gewählt, das war auch die VErt.strategie der Verteidiger...... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Pipovienna Tribünenzierde Geschrieben 14. Januar 2012 und die ahnungslosen posten mal wieder auf der news seite... http://www.news.at/articles/1202/203/316415/prozess-rapid-fans-haftstrafen-rapid-anhaenger 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Anti__Violett Postinho Geschrieben 14. Januar 2012 Sollte die Urteilsbegründung nicht schlüssig sein, wird es in einem Folgeverfahren ein Leichtes sein, dieses Urteil zu bekämpfen. Wenn man nüchtern bleibt in der Betrachtung, dann handelt es sich im Moment um die Halbzeit und noch kann man das Ergebnis umdrehen. THIS!!! Ich denke und hoffe auch, dass sich in 2. Instanz noch einiges ändert. Bis dahin wird außerdem wohl auch noch einige Zeit vergehen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GWforEver Top-Schriftsteller Geschrieben 14. Januar 2012 davon kannst du ausgehen - ich habe im august ein strafverfahren gewonnen, wo ich mitankläger war, und bis heute ist das urteil nicht ausgefertigt.......also das dauert garantiert noch ewigkeiten. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
windbreaker Fanatischer Poster Geschrieben 14. Januar 2012 " Das versteh ich nicht ganz. Einerseits waren alle "Mitläufer", und "mitgehangen - mitgefangen", andererseits sind die vermeintlichen Anführer auch nicht schuldig, weil die können ja nix dafür, was die Trotteln um sie herum so anstellen. Der Capo der Ultras zeichnet sich durch seine Stellung in der Fanszene nunmal in gewisser Weise "verantwortlich" - wenn er an dem Tag gesagt hätte "Burschen lassma den Scheiß, das bringt nix außer Ärger", dann wäre vermutlich keine Sau zum WBHF gefahren, und die ganze Geschichte wäre verpufft. Stattdessen war er dabei, hat es durch seine Anwesenheit mehr oder weniger auch goutiert; das ist jetzt vielleicht Interpretationssache, aber ich sehs zumindest so. Ob und wie viel er "dirigiert" hat können wir wohl nicht wissen, und dass er nicht den Kopf hinhalten sollte, weil sich irgendein Bsoffener nicht zamreißen kann und Mülltonnen durch die Gegend fetzt, sehe ich auch so. Aber in Summe ist er jetzt die "Zielscheibe", weil er nunmal in der Hierarchie des BW ganz oben steht, und irgendwo muss die Justiz ansetzen. vor allem wenn er zum wiederholten male "nichts" getan hat und einschlägig vorbestraft ist. da sollte man dann irgendwann darüber nachdenken, oder ? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
k3nny Fr33sp4m3r Geschrieben 14. Januar 2012 eine berufung kann mwn nur strafmilderung bringen, keine strafaufhebung (siehe berufung: §295 stpo vs. nichtigkeitsbeschwerde: §281 stpo). 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
StepDoWn Captain Awesome Geschrieben 14. Januar 2012 Das, was antiqua denke ich in erster Line gemeint hat, ist, dass die Justiz mit ihm den Falschen ausgeschaltet hat. Es gibt da sicher andere, die bei solchen Aktionen meist weit mehr involviert sind und bei gewalttätigenden Aktionen viel mehr im Vordergrund stehen (Beispiel Platzsturm: Da hat O.P. absolut nichts gemacht und auch nichts dirigiert). Er hat die Szene meist sehr gut geführt und bei zahlreichen Situationen im Block auch deeskalierend gewirkt. Wenn er in den Häfen geht, hat man das vermeintliche "Gewaltproblem" mit Sicherheit alles andere als gelöst - Ganz im Gegenteil! Es ist auf jeden Fall ein herber Verlust für die Fanszene Rapids. Und genau das ist der falsche Weg. Weil er der Capo ist, setzt die Justiz bei ihm an und versucht erst mal den Kopf der Gruppe zu stürzen. Und dass die Urteile verhältnismäßig viel zu hoch ausgefallen sind (im Vergleich zu dem, was dort an besagtem Tag passiert ist, im Hinblick auf die absolut dünne Beweislage und im Vergleich zu anderen Fällen, die in Österreich vor Gericht behandelt werden) - Der Meinung bin ich nach wie vor. Ich habe überhaupt kein Problem mit Oli bzw seiner Art, den Block zu führen. Ich heiße viele Dinge, die sich unter seiner Führung manifestiert haben (Stichtwort "braune Flecken", ein Problem dass am VTK sehr viel größer ist - ich denke, da kann man ihn positiv hervorheben?), gut. Und ich bin auch sehr gespannt und besorgt, wie sich der BW jetzt weiterentwickeln wird. Und über das Strafmaß habe ich auch gesagt - scheint mir als Laie enorm hoch, da muss noch was drin sein. Aber es geht eher um den Grundtenor, hier werden die Leute wieder als Opfer hingestellt, die von "toten Paragraphen" erschlagen werden, weil sich manche Leute einen großen Namen machen wollen. Das halt ich für nicht richtig - sie haben vollwissentlich Scheiße gebaut, und in einem Rechtsstaat wird eine Gesetzesübertretung nunmal geahndet, das ist jetzt auch nicht unbedingt was neues. Sie sind und bleiben die Täter in diesem Prozess, ganz unabhängig davon, ob das Urteil zu hart/zu weich ausgefallen ist; sich da wieder in die Opferrolle begeben halte ich für daneben. Auch ich hoffe, dass die Strafen runtergesetzt werden, einfach zumal sowohl die Wirrköpfe auf der Anklageband denselben Verein verehren wie ich, und ich damit irgendwie doch Sympathie für sie hege - auch wenn ich mit der Aktion per se überhaupt nichts anfangen kann. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
k3nny Fr33sp4m3r Geschrieben 14. Januar 2012 einfach zumal sowohl die Wirrköpfe auf der Anklageband denselben Verein verehren wie ich, sorry, aber da hörts für mich auf. wenn einer die spielregeln des alltags, des gesellschaftlichen zusammenseins nicht wahrhaben will, ignoriert, und regeln bricht, hat er mit den konsequenzen zu leben. für mich sind die leute auf der anklagebank keine märtyrer. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GWforEver Top-Schriftsteller Geschrieben 14. Januar 2012 inkorrekt, wenn es rechtl. inkorrekt ist, oder die beurteilung inkorrekt kann es sehr wohl zu einer aufhebung kommen 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Neocon Wien nur du allein! Geschrieben 14. Januar 2012 eine berufung kann mwn nur strafmilderung bringen, keine strafaufhebung (siehe berufung: §295 stpo vs. nichtigkeitsbeschwerde: §281 stpo). Juristisch gesehen stimmt das, allerdings wird im allgemeinen Sprachgebrauch das Wort "Berufung" sowohl für die Strafberufung als auch für die NIchtigkeitsbeschwerde verwendet. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
antisymmetric ei - klar Geschrieben 14. Januar 2012 ich würd mir da jetzt nicht allzu große hoffnungen machen, dass die urteil (nicht die strafen) aufgehoben werden. wiedermal beim exempel. dass man wie gesagt gleich die größte szene hernimmt, mag nach einmal drüber schlafen sinn. wenn man beispielsweise andere radaufreunde (ust, brigatta, tgs, VK,...) hernimmt, dann könnte es durchaus zu solidaritätsbekundungen kommen. so werden die wohl verschreckt sein und kuschen, im endeffekt das, was unsere eisernen ladies im innenministerium wollen. das problem mit der rechtsprechung anhand eines beispiels: unlängst hab ich 35 € strafe bekommen, weil ich von der rufgasse auf die nussdorferstraße aufgebogen bin. man darf anscheinend nur rtechts abbiegen, ich hab natürlich drauf geschaut, dass ich niemanden gefährde, war aber bei einem termin spät dran. seis wies is: ich muss pecken, aber nur, weil halt wem fad war. dass mans net darf, is klar. zu unseren freunden am WBF: 180 leute wären ja auf jeden fall aufgefallen. blöd halt, dass die polizei anwesend war. der zug war umgeleitet und es wäre nichts passiert. die absicht ist aber anscheinend bewiesen, die polizei war da, darum strafe. wie verhältnismäßig die is, wird sich in der nächsten instanz entscheiden. willsagen: das recht wäre wissentlich gebrochen worden (wie gesagt, bei "tuH dem FAK" wärs gesungenerweise net geblieben), das war jedem bewusst. es gibt ja berichte von massenschlägereien in den letzten jahren, da waren die beteiligten halt gscheit genug, dass keine polizei in der nähe war. jetzt im nachhinein raunzen is auch blöd... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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