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ASB-Legende

Als juris, welcher derzeit selbst im hg lg wien tätig ist, muss ich dem blogger entgegenhalten, dass der bericht zwar einige interessante details an den tag bringt, es sich aufgrund der infos beim autor offensichtlich um einen insider handelt, aber unter einem auch sehr viel "juristischer blödsinn" publiziert wurde. Der blogger trifft teilweise feststellungen welche jeglicher grundlage entbehren. Die äusserungen sind also doch mit vorsicht zu geniesen.

Gwg

Dann stell es richtig. Mit deiner Aussage lässt alle im Dunkeln sitzen.

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uhhuh...h..

Wenn ja, gibt es wohl ab Oktober ein paar neue AMS Angestellte. Kein Chef gibt einem da jeden Tag frei. Man wird sehen.

Wennst a G'richtvorladung hast, ist das automatisch Dienstverhinderung. Muss er unbedingt gehen lassen! Die Sorge ist eher: Nach wievielten Mal dienstverhinderungen wirds den Chefleuten den Kragen platzen..

Dienstverhinderung=keine Kündigungsgrund? Vkt kann mir da jemand genaures aufklären!

bearbeitet von benni889

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Ruhe in Frieden, kleiner Liebling!

Wennst a G'richtvorladung hast, ist das automatisch Dienstverhinderung. Muss er unbedingt gehen lassen! Die Sorge ist eher: Nach wievielten Mal dienstverhinderungen wirds den Chefleuten den Kragen platzen..

Dienstverhinderung=keine Kündigungsgrund? Vkt kann mir da jemand genaures aufklären!

Eine "Dienstverhinderung" ist per se kein Kündigungsgrund. Und bei einer Gerichtsborladung ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zu geben, dieser Ladung Folge zu leisten.

Ob sich ein Arbeitgeber aber so einfach damit abfindet, dass er einen Beschäftigten hat, der als Beschuldigter quasi dauervorgeladen ist, wage ich zu bezweifeln.

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Knows how to post...

hab heute diesen Blog gefunden, welcher sich unter anderem mit dem Thema "Westbahnhof" auseinandersetzt:

http://justizkultur.wordpress.com/2011/08/05/rapid-fussball-fans-bald-zum-vorwurf-des-landfriedensbruchs-vor-gericht/

Ist ja fein, wenn man liest wer namentlich in diesem Link angeklagt wird.

Unpackbar...

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Im ASB-Olymp

Ist ja fein, wenn man liest wer namentlich in diesem Link angeklagt wird.

Unpackbar...

finde ich auch mehr als bedenklich. völlig unabhängig davon, wie man zu der sache steht, sollte jeder das recht auf privatsphäre haben. frage mich auch, was der schreiberling davon hat, die ganzen namen im internet zu veröffentlichen...

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Posting-Pate

hab heute diesen Blog gefunden, welcher sich unter anderem mit dem Thema "Westbahnhof" auseinandersetzt:

http://justizkultur.wordpress.com/2011/08/05/rapid-fussball-fans-bald-zum-vorwurf-des-landfriedensbruchs-vor-gericht/

Zum Mitschreiben:

Es sind 96 Personen angeklagt, unter anderem wegen Landfriedensbruch. - Landfriedensbruch ist wiederum erst mit einer Gruppe ab 100 Personen möglich.

2 Polizisten wurden verletzt und 6.500 € Schaden sind entstanden. - Für diese zweifache Körperverletzung sowie der Sachbeschädigung sind bis zu 37 Verhandlungstage geplant.

Unsere Justiz dürfte echt nix anderes zu tun haben... :o

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Im ASB-Olymp

Zum Mitschreiben:

Es sind 96 Personen angeklagt, unter anderem wegen Landfriedensbruch. - Landfriedensbruch ist wiederum erst mit einer Gruppe ab 100 Personen möglich.

2 Polizisten wurden verletzt und 6.500 € Schaden sind entstanden. - Für diese zweifache Körperverletzung sowie der Sachbeschädigung sind bis zu 37 Verhandlungstage geplant.

Unsere Justiz dürfte echt nix anderes zu tun haben... :o

die frage, die sich mir stellt: müssen mindestens 100 personen angeklagt sein, damit der tatbestand erfüllt wird, oder reicht es, wenn 100 personen beteiligt waren, einige davon aber eventuell nicht identifiziert werden konnten?

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Rapid is stabil, Junge!

die frage, die sich mir stellt: müssen mindestens 100 personen angeklagt sein, damit der tatbestand erfüllt wird, oder reicht es, wenn 100 personen beteiligt waren, einige davon aber eventuell nicht identifiziert werden konnten?

Ich hab davon keine Ahnung, aber rein von der Logik her muss es reichen, wenn 100 Leute beteiligt sind, auch wenn ned alle angeklagt werden.

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die frage, die sich mir stellt: müssen mindestens 100 personen angeklagt sein, damit der tatbestand erfüllt wird, oder reicht es, wenn 100 personen beteiligt waren, einige davon aber eventuell nicht identifiziert werden konnten?

So stehts in einem StGB-Kommentar:

1. Eine Menschenmenge ist eine räumlich vereinigte, große und unbestimmte Anzahl von Personen, die von einem Außenstehenden nicht mehr überblickt werden kann und jedenfalls so groß ist, dass der Einzelne darin nicht mehr im Stande ist, mit jedem anderen in unmittelbare Kommunikation zu treten, und bei der es gleichgültig ist, ob ein Einzelner weggeht oder hinzutritt (L/St § 274 Rz 3 mwN; ähnlich auch Fabrizy StGB9 274 Rz 2; Hinterhofer BT II4 § 274 Rz 1; Oshidari/Althuber, SbgK § 274 Rz 8).

Entscheidend ist der äußere Eindruck zahlenmäßiger Unbestimmtheit. Eine absolute Mindestanzahl für das Vorliegen einer Menschenmenge lässt sich nicht festlegen. Hundert oder mehr Personen sind jedenfalls eine Menschenmenge (12 Os 47/08s); das schließt aber nicht aus, auch bei weniger als hundert, etwa bei achtzig oder neunzig Personen, schon von einer Menschenmenge zu sprechen (idS auch Lewisch, AnwBl 1990, 689; Hinterhofer BT II4 § 274 Rz 1; Oshidari/Althuber, SbgK § 274 Rz 8; abw Fabrizy StGB9 § 274 Rz 2, der meint, dass bei weniger als hundert Menschen kaum je von einer Menschenmenge gesprochen werden könne; ähnlich auch B/Sch BT II8 § 274 Rz 2: „etwa 100“, und Mayerhofer StGB5 § 169 Anm 11). Ob die Teilnehmer organisiert oder nicht organisiert sind, ist unerheblich.

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