iceman Triathlet !!!!! Geschrieben 24. September 2015 also der starter und die batterie sind solche sachen. du kannst, gerade bei solchen sachen nachweisen das sie bei der auslieferung funktioniert haben. weil sonst wäre er ja gar ned weg gefahren. und darum gehts ja bei der gewährleistung - ob der mangel schon bei der auslieferung da war. (sofern kein versteckter mangel und das sind ja beide ned). eine batterie kann auf die sekunde hin werden (säure etc.) da ists praktisch unmöglich. und starter ists ähnlich. noch dazu wenn er schon ein paar monate gefahren ist. wenn er ihn wirklich bei privat gekauft hat, wird er wohl durch die finger schauen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ruffruff0408 Postinho Geschrieben 24. September 2015 Gelten Haustiere rechtlich gesehen nicht als Sache/Gegenstand? ja. bei Behandlungen spricht man dann auch von "Reparaturkosten". 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PostingGmbH DIE Firma für Ihr Posting! Geschrieben 24. September 2015 (bearbeitet) kurze blöde Frage: wenn eine Person immer wieder damit droht ein Haustier umzubringen, kann man was dagegen machen? oder muss man es "drauf ankommen lassen" bis das was passiert? Kommt auf die konkrete Situation an. Wenn zb deine Katze ständig in seinen Garten scheißt, würd ich versuchen ein klärendes Gespräch zu suchen. Ansonsten kann man wohl nicht sehr viel machen bearbeitet 24. September 2015 von PostingGmbH 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
unnerum für leiwand, gegen oasch. Geschrieben 24. September 2015 Gelten Haustiere rechtlich gesehen nicht als Sache/Gegenstand? Nein, sind sie nicht. Das ABGB ist da sehr eindeutig (§ 285a ABGB). Lässt sich aber auch schon daran erkennen, dass bei Tieren Behandlungskosten ersetzt werden müssen, die über den eigentlich Wert des Tieres hinausgehen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
BDN Postinho Geschrieben 16. Oktober 2015 (bearbeitet) habe letztens eine verständigung erhalten, wo vermerkt war, dass anzeige erstatt wird (wo jetzt die anonymverfügung gekommen, hab gedacht mit anzeige kommt etwas "ärgeres" auf mich zu) weil bei meinem motorrad das pickerl abgelaufen ist, der plottwist dabei ist nur, dass es rechtlich gesehen ordnungsgemäß rechtzeitig überprüft worden ist, die werkstatt nur vergessen hat das pickerl draufzukleben. zu beweisen ganz einfach per werkstatt-echnung. als ich bei der zuständigen dienststelle war, ist mir gesagt worden, dass sie leider nix mehr machen können, weil eben schon die anzeige raus ist. jetzt kam eben besagte anonymverfügung über 75 € von der behörde. da es leider zuviel verlangt ist, ein solches "missverständnis" unkompliziert zu lösen, müsste ich die 4 wochen frist verstreichen lassen, womit dann ein verwaltungsstrafverfahren (?) eingeleitet wird ( ) bevor ich es dazu kommen lasse, wäre wohl die 75€ einzahlen der bessere rat, schätze ich, da es ja schlussendlich doch mein fehler war, nicht zu kontrollieren, ob das pickerl auch wirklich klebt? edit: gerad gelesen, dass dann eine strafverfügung nach ablauf der anonymverfügungs-frist kommen würde, und diese nur geringfügig höher ist als die anonymverfügung. habe gedacht, da kommen gleich hunderte von € dazu. so würde ich das schon probieren wollen, weil es nicht der tatsache entspricht, dass das motorrad nicht mehr der STVO entsprochen hat bearbeitet 16. Oktober 2015 von stefAn92 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rlh33 Postaholic Geschrieben 20. Oktober 2015 Wenn du es beweisen kannst dann warte auf die strafverfügung und du zahlst dann nichts. Da das ganze verfahren gesetzlich geregelt ist hat der kiwara keine möglichkeit das zurückzunehmen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Silva My rule is never to look at anything on the Internet. Geschrieben 30. Oktober 2015 Ich habe eine kurze rechtliche Frage bzgl. Gebrauchtwagenkauf und daraus folgende Gewährleistung. Dazu kurz mal die Rahmenbedingungen: Auto wurde vom Händler Mitte Juni gekauft, zusätzlich wurde eine Autogarantie erworben. Außerdem hat der Händler die 57a-Überprüfung, die im August fällig war, gratis erledigt. Problem ist jetzt aber, dass eine Benachrichtigung über die Bremsbeläge am Display erscheint, die also auszutauschen sind. Hab dann nachgeschaut, ob im Prüfbericht etwas steht und dort steht, dass sie nahe der Verschleißgrenze sind. Mir ist zwar klar, dass es ein Verschleißteil ist, aber mich ärgert halt, dass mich a) keiner darauf hingewiesen hat und b) sie bei der Überprüfung, bei der es auf ihre Kosten gewesen wäre, es nicht austauschen. Werde jetzt mal unabhängig von euren Meinungen Kontakt aufnehmen und auf Kulanz hoffen, dennoch würde ich gerne wissen, ob ich da irgendwo irgendwie im Recht bin? TL/DR: Autokauf inkl. gratis 57a+Autogarantie für 1 Jahr, Bremsen 4 nach Kauf/2 Monate nach Überprüfung lt. Display defekt 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
bianco verde ASB-Legende Geschrieben 30. Oktober 2015 Kontakt aufnehmen auf jeden fall. Ich geh mal nicht von bösartigkeit aus. Sollte das schon so sein: es gibt ja eine mängelliste (leichte und schwere mängel) - die werkstatt repariert die schweren mängel nicht unbedingt, die können auch sagen, dass ein teil bis zum nächsten mal noch durchhält und dann getauscht werden muss. Auf das könnten sie sich rausreden. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Geschrieben 30. Oktober 2015 was genau ist denn die autogarantie und könnte die nicht einspringen? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Silva My rule is never to look at anything on the Internet. Geschrieben 30. Oktober 2015 was genau ist denn die autogarantie und könnte die nicht einspringen?Garantie umfasst keine Verschleißteile, Bremsbeläge sind ned in der Auflistung darin.Kontakt aufnehmen auf jeden fall. Ich geh mal nicht von bösartigkeit aus. Sollte das schon so sein: es gibt ja eine mängelliste (leichte und schwere mängel) - die werkstatt repariert die schweren mängel nicht unbedingt, die können auch sagen, dass ein teil bis zum nächsten mal noch durchhält und dann getauscht werden muss. Auf das könnten sie sich rausreden.Bösartigkeit will ich eh nicht unterstellen, aber beim Kauf hätte man darauf hinweisen können, dass innerhalb eines halben Jahres bzw. 5000km Bremsen machen zu sind. Und wenn das Auto bei jeder Fahrt aufschreibt ist aufschieben bis zum nächsten Servicetermin keine Option.Aber mal schauen, Garantie deckt es natürlich nicht, Gewährleistung wäre halt interessant. Ansonsten bleibt mir nur die Hoffnung auf Kulanz, immerhin bin ich durch die Garantie bei ihnen länger Kunde bzw. könnte es sein. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
cmburns Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur! Geschrieben 2. November 2015 Frage zur Wohnbauförderung NÖ (informier mich eh über mehrere Kanäle, hier gehts eventuell schneller): Haben jetzt den "Schuldschein" von der Förderstelle bekommen und unserer Vorrangeinräumungserklärung retour - jetzt steht auf einem unübersichtlichen Kaszettel fürs weitere Vorgehen: Eintragung am Bezirksgericht ins Grundbuch und notarielle Beglaubigung bzw. gerichtliche - die Vorrangeinräumungserklärung ist doch eh schon von der Bank/deren Notar beglaubigt oder brauchts da noch a 2te und wenn ja geht das dann in einem Aufwaschen beim Bezirksgericht, also hingehen einreichen und passt? Und dann zahlens endlich aus? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Silva My rule is never to look at anything on the Internet. Geschrieben 2. November 2015 Hab mich beim ÖAMTC erkundigt und die meinen, dass Verschleißteile bei Gewährleistung ausgeschlossen sind und die Bremsen wohl sowieso schwer zu beweisen wären, da die durch ein Fahrmanöver beschädigt werden können. Bleibt mir nur die Hoffnung auf Kulanz. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Geschrieben 2. November 2015 im ersten halben jahr hat der händler die beweislast, das wär nicht dein problem. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Silva My rule is never to look at anything on the Internet. Geschrieben 2. November 2015 im ersten halben jahr hat der händler die beweislast, das wär nicht dein problem.Wie gesagt: Rechtsberatung vom ÖAMTC hat mir mitgeteilt, dass keine Chance auf Gewährleistung besteht, weil Verschleißteile ausgeschlossen sind. Wird schon so stimmen, leider. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
syndicate Style und das Geld Geschrieben 2. November 2015 Wenn du genaue Antworten haben willst musst du halt auch genaue Angaben machen. Wie Alt ist das Auto? Wie viele Kilometer? Wie teuer? Hat der Verkäufer irgendetwas bezüglich den Bremsen gesagt? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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