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Junior Vizepräsident

na wennst erst nach 10 monaten mit dem schaden daherkommst, wird es ungemütlich für dich.

hat aber mit dem aktuellen fall exakt NULL zu tun, denn dieser wurde ja erst ende mai/anfang juni erworben. somit innerhalb der 6-monate-frist. ein kleiner unterschied für manche, ein riesiger für solche, die wissen, wie gewährleistung funktioniert.

abgesehen davon ist beim privatkauf davon auszugehen, dass die gewährleistung ausgeschlossen wurde. aber einen versuch ist es natürlich wert, wer weiß, wie der kaufvertrag aussieht. zudem kann auch ein privater händler kulanz zeigen, das ist ihm nicht verboten. insofern wäre es hilfreich, wenn man zuerst die positiven optionen aufzeigt, einfach nichts tun und den schaden zahlen kann er ohne ratschläge auch.

Mein Beispiel bezog sich auf einen Kauf beim Händler. (Stichwort Händlerkosten) Aber auch nach 5 Monaten kann viel verschleißen.

Dass es innerhalb der Frist liegt ist klar.

Klar soll man es versuchen. Ich hab nur geschrieben, dass es mich überraschen würde, wenn die Kosten (zu 100%) übernommen werden. Vorausgesetzt natürlich, dass der Verkäufer nichts verheimlicht hat. Bei mir wurden beispielsweise die Querlenker (Mangel) anstandslos ausgetauscht, während bei meinem Cousin die Kupplung (Verschleiß) nicht auf Kulanz ging bzw. nur teilweise. Beide Autos wurden gebraucht beim Händler gekauft und die Schäden traten innerhalb des 1. Jahres nach dem Kauf auf. (Natürlich nicht gleichzeitig.)

bearbeitet von Devil Jin

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Mein Beispiel bezog sich auf einen Kauf beim Händler. (Stichwort Händlerkosten) Aber auch nach 5 Monaten kann viel verschleißen.

Dass es innerhalb der Frist liegt ist klar.

Klar soll man es versuchen. Ich hab nur geschrieben, dass es mich überraschen würde, wenn die Kosten (zu 100%) übernommen werden. Vorausgesetzt natürlich, dass der Verkäufer nichts verheimlicht hat. Bei mir wurden beispielsweise die Querlenker (Mangel) anstandslos ausgetauscht, während bei meinem Cousin die Kupplung (Verschleiß) nicht auf Kulanz ging bzw. nur teilweise. Beide Autos wurden gebraucht beim Händler gekauft und die Schäden traten innerhalb des 1. Jahres nach dem Kauf auf. (Natürlich nicht gleichzeitig.)

wie der händler jeweils reagiert hat halt nur bedingt etwas damit zu tun, was rechtlich in ordnung wäre und was nicht. das ist ja kein richter, sondern nur der vertragspartner. zudem dann wie du richtig schreibst dann auch immer noch kulanz möglich ist.

außerdem kann man beim auto alles und nichts als verschleiß sehen, je nach dauer und nutzung kann da eigentlich fast alles mal kaputt werden. nachdem das aber bekannt ist, gilt diese ausrede nicht mehr, der händler hat eben die erfahrung, dass er einschätzen kann, was in nächster zeit bei normaler nutzung kaputtgehen wird.

wenn die kupplung im ersten halbjahr probleme macht, dann stünde ich sicher beim händler auf der matte. dann hängt's davon ab, wie er reagiert, da hat er ja gottseidank gute optionen, da ihm die arbeitszeit recht günstig kommt. ansonsten liegt es halt grundsätzlich bei ihm zu beweisen, dass deine fahrweise die kupplung so geschädigt hat, dass diese statt mindestens einem jahr (oder auch 2, je nach kondition) nun schon in den ersten monaten kaputt ging. das wird er nicht können und daher im idealfall nicht wollen, aber freilich bringt dir dieses wissen nichts, wenn er sich unkooperativ zeigt, denn dann müssen rechtsmittel her.

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Also ich hab meinen passat damals über weltauto gekauft, nach 2 monaten kam das lamper bremsen defekt -> bin hingefahren, hab sie gefragt ob sie mich veroarschen wollen, immerhin kam das lamper nach 2.000km und sie haben einfach alles gratis getauscht - 4x scheibe 4x packerl

Man muss halt auch dazusagen das das jemanden der sich auskennt bei einer kontrolle während der probefahrt aufgefallen wäre!!

War aber damals kein thema für den händler

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Danke nochmals für die Antworten.

Waren 20 für 4l Öl. So hatte er's gemeint ;).

Die Gewährleistung hat der Verkäufer übrigens im Kaufvertrag nicht ausgeschlossen. Ich habe ihm einfach mal geraten zu dem Verkäufer Kontakt aufzunehmen und das arme Hascherl zu spielen und einmal seinen Standpunkt abzufragen, bzw. inwiefern er ihm entgegenkommen könnte. Dabei eben auf die Rechtslage verweisen , damit er sich auskennt, was überhaupt gewollt wird.

Nachdem mein Freund keine Rechtsschutzversicherung hat, habe ich ihn gesagt, dass man dann sowieso noch einmal abwägen müsste, ob sich der Rechtsweg überhaupt für den Anlasser auszahlt. Selbst glaube ich es ja nicht.

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Posting-Pate

kurze blöde Frage:

wenn eine Person immer wieder damit droht ein Haustier umzubringen, kann man was dagegen machen?

oder muss man es "drauf ankommen lassen" bis das was passiert?

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Triathlet !!!!!

also der starter und die batterie sind solche sachen. du kannst, gerade bei solchen sachen nachweisen das sie bei der auslieferung funktioniert haben. weil sonst wäre er ja gar ned weg gefahren. und darum gehts ja bei der gewährleistung - ob der mangel schon bei der auslieferung da war. (sofern kein versteckter mangel und das sind ja beide ned). eine batterie kann auf die sekunde hin werden (säure etc.) da ists praktisch unmöglich. und starter ists ähnlich. noch dazu wenn er schon ein paar monate gefahren ist. wenn er ihn wirklich bei privat gekauft hat, wird er wohl durch die finger schauen.

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DIE Firma für Ihr Posting!

kurze blöde Frage:

wenn eine Person immer wieder damit droht ein Haustier umzubringen, kann man was dagegen machen?

oder muss man es "drauf ankommen lassen" bis das was passiert?

Kommt auf die konkrete Situation an. Wenn zb deine Katze ständig in seinen Garten scheißt, würd ich versuchen ein klärendes Gespräch zu suchen. Ansonsten kann man wohl nicht sehr viel machen :ratlos: bearbeitet von PostingGmbH

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für leiwand, gegen oasch.

Gelten Haustiere rechtlich gesehen nicht als Sache/Gegenstand?

Nein, sind sie nicht. Das ABGB ist da sehr eindeutig (§ 285a ABGB). Lässt sich aber auch schon daran erkennen, dass bei Tieren Behandlungskosten ersetzt werden müssen, die über den eigentlich Wert des Tieres hinausgehen.

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  • 3 weeks later...
Postinho

habe letztens eine verständigung erhalten, wo vermerkt war, dass anzeige erstatt wird (wo jetzt die anonymverfügung gekommen, hab gedacht mit anzeige kommt etwas "ärgeres" auf mich zu) weil bei meinem motorrad das pickerl abgelaufen ist, der plottwist dabei ist nur, dass es rechtlich gesehen ordnungsgemäß rechtzeitig überprüft worden ist, die werkstatt nur vergessen hat das pickerl draufzukleben. zu beweisen ganz einfach per werkstatt-echnung.

als ich bei der zuständigen dienststelle war, ist mir gesagt worden, dass sie leider nix mehr machen können, weil eben schon die anzeige raus ist. jetzt kam eben besagte anonymverfügung über 75 € von der behörde.

da es leider zuviel verlangt ist, ein solches "missverständnis" unkompliziert zu lösen, müsste ich die 4 wochen frist verstreichen lassen, womit dann ein verwaltungsstrafverfahren (?) eingeleitet wird ( :facepalm: )

bevor ich es dazu kommen lasse, wäre wohl die 75€ einzahlen der bessere rat, schätze ich, da es ja schlussendlich doch mein fehler war, nicht zu kontrollieren, ob das pickerl auch wirklich klebt?

edit: gerad gelesen, dass dann eine strafverfügung nach ablauf der anonymverfügungs-frist kommen würde, und diese nur geringfügig höher ist als die anonymverfügung. habe gedacht, da kommen gleich hunderte von € dazu. so würde ich das schon probieren wollen, weil es nicht der tatsache entspricht, dass das motorrad nicht mehr der STVO entsprochen hat

bearbeitet von stefAn92

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Postaholic

Wenn du es beweisen kannst dann warte auf die strafverfügung und du zahlst dann nichts. Da das ganze verfahren gesetzlich geregelt ist hat der kiwara keine möglichkeit das zurückzunehmen.

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  • 2 weeks later...
My rule is never to look at anything on the Internet.

Ich habe eine kurze rechtliche Frage bzgl. Gebrauchtwagenkauf und daraus folgende Gewährleistung. Dazu kurz mal die Rahmenbedingungen: Auto wurde vom Händler Mitte Juni gekauft, zusätzlich wurde eine Autogarantie erworben. Außerdem hat der Händler die 57a-Überprüfung, die im August fällig war, gratis erledigt. Problem ist jetzt aber, dass eine Benachrichtigung über die Bremsbeläge am Display erscheint, die also auszutauschen sind. Hab dann nachgeschaut, ob im Prüfbericht etwas steht und dort steht, dass sie nahe der Verschleißgrenze sind. Mir ist zwar klar, dass es ein Verschleißteil ist, aber mich ärgert halt, dass mich a) keiner darauf hingewiesen hat und b) sie bei der Überprüfung, bei der es auf ihre Kosten gewesen wäre, es nicht austauschen. Werde jetzt mal unabhängig von euren Meinungen Kontakt aufnehmen und auf Kulanz hoffen, dennoch würde ich gerne wissen, ob ich da irgendwo irgendwie im Recht bin?

TL/DR: Autokauf inkl. gratis 57a+Autogarantie für 1 Jahr, Bremsen 4 nach Kauf/2 Monate nach Überprüfung lt. Display defekt

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ASB-Legende

Kontakt aufnehmen auf jeden fall. Ich geh mal nicht von bösartigkeit aus. Sollte das schon so sein: es gibt ja eine mängelliste (leichte und schwere mängel) - die werkstatt repariert die schweren mängel nicht unbedingt, die können auch sagen, dass ein teil bis zum nächsten mal noch durchhält und dann getauscht werden muss. Auf das könnten sie sich rausreden.

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