PjotrTG V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 24. November 2015 Da wird die Stipendienstelle dann aber ein paar andere Fragen stellen, zwecks Lebensgemeinschaft und Einkommen des Freundes. Woher will sie das wissen? Tut sie außerdem ohnehin. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Neocon Wien nur du allein! Beitrag melden Geschrieben 24. November 2015 Ok, und kann seine Freundin dann einen Nebenwohnsitz bei ihm anmelden, wenn er als Unterkunftgeber unterschreibt? Soweit ich weiß muss sich der Hauptmieter beim Vermieter die Unterschrift holen, während der Hauptmieter dann für andere Personen im Haushalt den Meldezettel unterschreiben darf. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
unnerum für leiwand, gegen oasch. Beitrag melden Geschrieben 24. November 2015 Soweit ich weiß muss sich der Hauptmieter beim Vermieter die Unterschrift holen, während der Hauptmieter dann für andere Personen im Haushalt den Meldezettel unterschreiben darf. Jep, hab ich selber schon so gemacht. Da wird die Stipendienstelle dann aber ein paar andere Fragen stellen, zwecks Lebensgemeinschaft und Einkommen des Freundes. Ohne jetzt ein Experte darin zu sein denke ich doch stark, dass sein Einkommen egal ist, da er für sie nicht unterhaltspflichtig ist. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
syndicate Style und das Geld Beitrag melden Geschrieben 24. November 2015 Die Stipendienstelle interessiert was bei Zeit des Antrags Sache ist und natürlich spielt nur der Ehepartner eine Rolle, Lebensgefährtin ist Wurst. Eigentümer muss die Unterschrift geben für die Ummeldung. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PostingGmbH DIE Firma für Ihr Posting! Beitrag melden Geschrieben 24. November 2015 (bearbeitet) Soweit ich weiß muss sich der Hauptmieter beim Vermieter die Unterschrift holen, während der Hauptmieter dann für andere Personen im Haushalt den Meldezettel unterschreiben darf. Jep, hab ich selber schon so gemacht. Danke, dann werd ich ihm das so weiterleiten Edit: Hab gerade das hier gefunden https://www.wien.gv.at/verwaltung/ma62/ahs-info/informationenmeldeservice.html#unterkunftgeber Da steht unter anderem: Für die Person, die eine Wohnung mietet, also die Hauptmieterin beziehungsweise der Hauptmieter, unterschreibt entweder die Eigentümerin beziehungsweise der Eigentümer der Wohnung oder die Hausverwaltung als Unterkunftgeberin beziehungsweise Unterkunftgeber. Für weitere Personen, die in diese Wohnung einziehen (zum Beispiel Kinder nach einer Geburt, Lebenspartnerin beziehungsweise Lebenspartner, Untermieterin beziehungsweise Untermieter), ist die Hauptmieterin beziehungsweise der Hauptmieter der Wohnung Unterkunftgeberin beziehungsweise Unterkunftgeber. bearbeitet 24. November 2015 von PostingGmbH 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
sdfsdf so is des Beitrag melden Geschrieben 24. November 2015 Danke, dann werd ich ihm das so weiterleiten Edit: Hab gerade das hier gefunden https://www.wien.gv.at/verwaltung/ma62/ahs-info/informationenmeldeservice.html#unterkunftgeber Da steht unter anderem: Für die Person, die eine Wohnung mietet, also die Hauptmieterin beziehungsweise der Hauptmieter, unterschreibt entweder die Eigentümerin beziehungsweise der Eigentümer der Wohnung oder die Hausverwaltung als Unterkunftgeberin beziehungsweise Unterkunftgeber. Für weitere Personen, die in diese Wohnung einziehen (zum Beispiel Kinder nach einer Geburt, Lebenspartnerin beziehungsweise Lebenspartner, Untermieterin beziehungsweise Untermieter), ist die Hauptmieterin beziehungsweise der Hauptmieter der Wohnung Unterkunftgeberin beziehungsweise Unterkunftgeber. Den ganzen Absatz nochmal lesen müssen weil diese genderei das ganze unleserlich macht. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Footballhead Hobbyjournalist Beitrag melden Geschrieben 24. November 2015 Habe diese Frage bereits in einem anderen Thread deponiert, aber hier passt sie vermutlich eher rein: Das Gehäuse meines linken Außenspiegels ist durch das Kollidieren mit einem anderen Auto leider abgebrochen und beschädigt, während der Spiegel selbst nach wie vor intakt ist und sich verstellen lässt. Wisst ihr, ob das Auto demnach auch ohne Gehäuse fahrtüchtig ist? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Neocon Wien nur du allein! Beitrag melden Geschrieben 24. November 2015 Habe diese Frage bereits in einem anderen Thread deponiert, aber hier passt sie vermutlich eher rein: Das Gehäuse meines linken Außenspiegels ist durch das Kollidieren mit einem anderen Auto leider abgebrochen und beschädigt, während der Spiegel selbst nach wie vor intakt ist und sich verstellen lässt. Wisst ihr, ob das Auto demnach auch ohne Gehäuse fahrtüchtig ist? § 23 KFG Rückblickspiegel und andere Einrichtungen für die indirekte Sicht Kraftfahrzeuge müssen mit geeigneten, entsprechend großen Rückblickspiegeln und erforderlichenfalls anderen Einrichtungen für die indirekte Sicht ausgerüstet sein, die so angebracht sind, dass der Lenker von seinem Platz aus die Straße neben und hinter dem Fahrzeug ausreichend überblicken kann, auch wenn dieses voll besetzt oder beladen ist. Kannst weiterhin damit fahren, ohne eine Strafe fürchten zu müssen. Ob's beim Pickerl durchgeht, ist eine andere Frage. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
indestructable najo Beitrag melden Geschrieben 24. November 2015 Kleb zumindest mit gewebeband alles ab wo scharfe kanten o.ä. sind. Kann sonst bei einer verkehrskontrolle blöd enden wegen verletzungsgefahr (fußgänger) 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
BDN Postinho Beitrag melden Geschrieben 12. Januar 2016 weiß jemand wie das ist, wenn im mietvertrag ein befristetes mietverhältnis vereinbart worden ist, mit dem zusatz, dass dieses automatisch auslaufe, ohne dass bescheid gegeben werden muss? ein verwandter von mir ist makler und hatte zweifel, ob so ein zusatz rechtens ist. muss ihn dann noch tangieren, dass er mir da vielleicht mehr infos dazu einholt, aber vielleicht weiß hier im asb auch jemand bescheid? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hibenosa Weltklassecoach Beitrag melden Geschrieben 12. Januar 2016 (bearbeitet) Ein Befristetes Mietverhältnis läuft nach Ablauf der Frist ab, wenn der Vermieter ausrücklich (in deinem Fall schriftlich) schriftlich vereinbart , dass der Hauptmietvertrag durch den Ablauf der bedungenen Zeit ohne Kündigung erlischt und mindestens 3 Jahre Vertragsdauer bestand. (§29 MRG und Judikatur) bearbeitet 12. Januar 2016 von Hibenosa 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
BDN Postinho Beitrag melden Geschrieben 12. Januar 2016 gut, bzw. orsch danke jedenfalls, so etwas konkretes habe ich gesucht. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
syndicate Style und das Geld Beitrag melden Geschrieben 12. Januar 2016 (bearbeitet) Falls der Mietvertrag für einen Zeitraum von weniger als drei Jahren abgeschlossen wurde wird der befristete Mietvertrag zu einem unbefristeten. bearbeitet 12. Januar 2016 von syndicate 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
BDN Postinho Beitrag melden Geschrieben 12. Januar 2016 auch nicht der fall, so gescheit war der makler leider hehe 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PostingGmbH DIE Firma für Ihr Posting! Beitrag melden Geschrieben 12. Januar 2016 Ein Befristetes Mietverhältnis läuft nach Ablauf der Frist ab, wenn der Vermieter ausrücklich (in deinem Fall schriftlich) schriftlich vereinbart , dass der Hauptmietvertrag durch den Ablauf der bedungenen Zeit ohne Kündigung erlischt und mindestens 3 Jahre Vertragsdauer bestand. (§29 MRG und Judikatur) Also wenn der Ablauf nach 3 Jahren ausdrücklich im Vertrag steht, wäre eine konkludente Verlängerung nicht möglich? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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