Rechtsexperten @ASB??


Sandmännchen

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Ich kann nur nach meinem Rechtsempfinden schreiben, aber keine Versicherung zahlt dir auch nur einen Cent ohne Beweis, dass der Kratzer wirklich von deiner Frau kommt, oder?

seine frau meldet den schaden seiner versicherung, der gschädigt fährt in die werkstatt, der gutachter stellt fest ob in ordnung und von dem zwischenfall, die versicherung bezahlt -> die beweise die man braucht, hat man ja eh -> 2 autos

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Hobbyjournalist

Mein Vater hat heute Vormittag einen Brief vom Landesgericht für Strafsachen in Graz bekommen, konnte diesen aber nicht entgegen nehmen, da er sich bei der Arbeit befand. Insofern wurde der Brief in der ortsansässigen Poststelle hinterlassen und er muss ihn morgen abholen. Irgendwelchen Untaten ist er sich nicht bewusst. Ich persönlich wüsste zwar auch nichts von illegalen Aktivitäten, werde aber trotzdem heute Nacht wohl ganz schlecht schlafen...

bearbeitet von Footballhead

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Postaholic

Oder er muss als schöffe ran

Gut möglich.

Mir fällt gerade ein für eine aussage muss man vorher immer zur polizei, also wüsste er dann um was es geht, wenn er irgendwie in ein verfahren involvuert wäre.

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für leiwand, gegen oasch.

Gut möglich.

Mir fällt gerade ein für eine aussage muss man vorher immer zur polizei, also wüsste er dann um was es geht, wenn er irgendwie in ein verfahren involvuert wäre.

Nein, muss man nicht. Es kann sehr leicht sein, dass sich erst im Hauptverfahren ergibt, dass sein Vater ein potentieller Zeuge ist. In solchen Fällen wird er die Polizei niemals zu Gesicht bekommen, sofern er nicht zwangsweise vom Richter durch die Polizei vorgeführt wird, weil er einer Ladung nicht nachgekommen ist. Sein Vater hat aber nichts zu befürchten, denn wenn ihm etwas zu lasten gelegt werden würde, hätte er als Beschuldigter zuvor immer mit Polizei und Staatsanwaltschaft zu tun und nicht direkt mit dem Landesgericht für Strafsachen.

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Im ASB-Olymp

Nein, muss man nicht. Es kann sehr leicht sein, dass sich erst im Hauptverfahren ergibt, dass sein Vater ein potentieller Zeuge ist. In solchen Fällen wird er die Polizei niemals zu Gesicht bekommen, sofern er nicht zwangsweise vom Richter durch die Polizei vorgeführt wird, weil er einer Ladung nicht nachgekommen ist. Sein Vater hat aber nichts zu befürchten, denn wenn ihm etwas zu lasten gelegt werden würde, hätte er als Beschuldigter zuvor immer mit Polizei und Staatsanwaltschaft zu tun und nicht direkt mit dem Landesgericht für Strafsachen.

Richtig. Dein vater hat nichts zu befürchten. Einfach so vor gericht als beschuldigter geladen zu werden geht nicht. Zuerst ermittelt die exekutive, die leitet das an den staatsanwalt weiter.

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