raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Beitrag melden Geschrieben 1. Februar 2015 Weiß jemand wie die Rechtslage bezüglich Einfuhr von Raubkopien (aktuelle Kinofilme) von Asien nach Österreich aussieht? ich würde einfach mal hier konkret fragen: https://www.bmf.gv.at/zoll/produktpiraterie/kontaktdaten-produktpiraterie.html 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GreenwhiteWarrior Surft nur im ASB Beitrag melden Geschrieben 1. Februar 2015 (bearbeitet) ME ein klarer Fall für § 198 StGB: Verletzung der Unterhaltspflicht § 198. (1) Wer seine im Familienrecht begründete Unterhaltspflicht gröblich verletzt und dadurch bewirkt, daß der Unterhalt oder die Erziehung des Unterhaltsberechtigten gefährdet wird oder ohne Hilfe von anderer Seite gefährdet wäre, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten zu bestrafen. Seine Unterhaltspflicht verletzt insbesondere auch, wer es unterläßt, einem Erwerb nachzugehen, der ihm die Erfüllung dieser Pflicht ermöglichen würde. (2) Ist der Täter rückfällig (§ 39) oder hat die Tat die Verwahrlosung oder eine beträchtliche Schädigung der Gesundheit oder der körperlichen oder geistigen Entwicklung des Unterhaltsberechtigten zur Folge, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren, hat die Tat aber den Tod des Unterhaltsberechtigten zur Folge, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen. (3) Der Täter ist nicht nach Abs. 1 zu bestrafen, wenn er bis zum Schluss der Verhandlung die vom Verfolgungsantrag umfassten Unterhaltsbeträge zur Gänze bezahlt. Wusste nicht das es so einen Paragraphen gibt. Wird der noch angewendet? Auf jeden Fall wollte ich aufzeigen wohin das im Extremfall führen kann. Weiß jemand wie die Rechtslage bezüglich Einfuhr von Raubkopien (aktuelle Kinofilme) von Asien nach Österreich aussieht? Ist sicher nicht legal, ich denke mal das wird so ähnlich gehandhabt wie Plagiate. Edit: Risikoloser ist es du saugst sie dir hier runter. bearbeitet 1. Februar 2015 von GreenwhiteWarrior 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wienerfußballfan ASB-Gott Beitrag melden Geschrieben 14. März 2015 Ich dachte, ich frag mal hier...Kennt sich jemand mit Arbeitsrecht aus? Gibt es denn grundsätzlich ein Recht auf Sonntags und Feiertagszuschläge, wenn dies nicht explizit im Vertrag geregelt ist? Sprich: Ist der Arbeitgeber verpflichtet Zuschläge zu bezahlen? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
TheManuel Rechtschreibpunker Beitrag melden Geschrieben 15. März 2015 Am besten du rufst bei der Arbeiterkammer an! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Relii legende Beitrag melden Geschrieben 15. März 2015 kollektivvertrag? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gibson ASB-Legende Beitrag melden Geschrieben 15. März 2015 Ich dachte, ich frag mal hier...Kennt sich jemand mit Arbeitsrecht aus? Gibt es denn grundsätzlich ein Recht auf Sonntags und Feiertagszuschläge, wenn dies nicht explizit im Vertrag geregelt ist? Sprich: Ist der Arbeitgeber verpflichtet Zuschläge zu bezahlen? Müsste man wissen, welcher Vertrag. Kollektiv, Werks, freier Dienstnehmer.......... Unabhängig davon. Man bekommt, wofür man unterschreibt. Im KV muss dieser Punkt geregelt sein. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wienerfußballfan ASB-Gott Beitrag melden Geschrieben 15. März 2015 K.A ob das ein KV ist. Ich weiß nur, da stand Gleitzeit Vereinbarung, die eben Sonntag und Feiertage mit einschließt... Generell geht es mir darum ob so ein Vertrag nicht sittenwidrig ist, in dem steht, dass man für Sonntag und Feiertage ohne Zuschlag arbeitet... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Maulinho get the fuck in! Beitrag melden Geschrieben 15. März 2015 K.A ob das ein KV ist. Ich weiß nur, da stand Gleitzeit Vereinbarung, die eben Sonntag und Feiertage mit einschließt... Generell geht es mir darum ob so ein Vertrag nicht sittenwidrig ist, in dem steht, dass man für Sonntag und Feiertage ohne Zuschlag arbeitet... Es gibt fast überall einen KV, der für das Dienstverhältnis anzuwenden ist. Den muss man dazu ja nicht gesehen oder unterschrieben haben. Dessen Regelungen können grundsätzlich mal nicht einzelvertraglich verschlechtert werden, außer es ist ausdrücklich möglich. Wenn es nicht anhand der Branche schon eindeutig ist, welcher KV zuständig ist, dann such dir die Firma auf wko.at im Firmen A-Z heraus und schau bei den Firmeninfos, welche Gewerbeberechtigungen vorliegen. Wenn du das einmal weißt, kann ich mir den KV ja ansehen. Davon abgesehen, müsste man die Gleitzeitvereinbarung auch genauer betrachten. Wenn so wenig aus der Fragestellung ersichtlich ist, wirst in einem Forum sowieso nur wischi-waschi-Auskünfte kriegen. Meine größte Stärke ist das auch nicht. Grundsätzlich ist es natürlich möglich, z.B. an Sonntagen ohne Zuschläge zu arbeiten. "Sittenwidrig" passt hier wohl nicht hin, da es ja gesetzliche Regelungen dazu gibt, also wäre es dann einfach rechtswidrig. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wienerfußballfan ASB-Gott Beitrag melden Geschrieben 15. März 2015 Okay, werde ich mal machen vielen Dank, ich weiß meine Informationen sind eher dünn, aber es ging mir einerseits allgemeinen um Informationen, andererseits ist das Thema eben ein wenig heikel, ich will dort noch weiter Arbeiten, daher muss ich eben aufpassen, welche Informationen ich in ein Forum schreibe....man weiß nie wer mit liest... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
casa Europaklassespieler Beitrag melden Geschrieben 15. März 2015 hab am freitag prüfung zu privatem wirtschaftsrecht. mir ist beim lernen eine frage untergekommen und bin mir auch nach mehrmaligem durchlesen des UGBs bei einer antwortmöglichkeit noch immer nicht sicher. Als Unternehmer kraft Eintragung gilt, wer - unter der zu Unrecht im Firmenbuch eingetragenen Firma handelt ist diese antwort richtig? die anderen antwortmöglichkeiten sind mir klar, bei dieser steig ich allerdings aus^^ 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
unnerum für leiwand, gegen oasch. Beitrag melden Geschrieben 15. März 2015 Ja, wer zu unrecht im FB eingetragen ist und unter der eingetragenen Firma handelt, gilt als Unternehmer kraft Eintragung. Steht so auch genau in § 3 UGB. Was gibt's da nicht zu verstehen? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
casa Europaklassespieler Beitrag melden Geschrieben 15. März 2015 das UND war mir nicht klar. wenn er zB nicht eingetragen ist, aber trotzdem unter einer zu unrecht eingetragenen firma handelt 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nopowertothebauer Postinho Beitrag melden Geschrieben 15. März 2015 das UND war mir nicht klar. wenn er zB nicht eingetragen ist, aber trotzdem unter einer zu unrecht eingetragenen firma handelt Wie kann er, wenn er nicht eingetragen ist, unter einer zu unrecht eingetragenen Firma handeln? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aegis Im ASB-Olymp Beitrag melden Geschrieben 21. März 2015 (bearbeitet) Hallo an die Rechtsabteilung! Folgende Frage: Habe im Jänner falsch geparkt und mein Auto wurde abgeschleppt. Eine Stunde später in Simmering ausgelöst und auf die Verwaltungsstrafe gewartet. Am Freitag hab ich endlich den Brief bekommen. Da drin steht was von Aufforderung zur Rechtfertigung wegen Verwaltungsübertretung §99 Abs 3 lit a Stvo 1960 in Verbindung mit § 24 Abs 3 lit d Stvo 1960 Habe scheinbar in einer Fahrbahn geparkt (so wie min 10 Andere auch) wo dann keine 2 Fahrstreifen mehr frei waren. Warum schicken die mir nicht einen Erlagschein und gut is? bzw. weiß jemand was sowas kostet und wozu ich mich rechtfertigen muß? Danke bearbeitet 21. März 2015 von Aegis 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hutz Chefjugo am Platz Beitrag melden Geschrieben 23. März 2015 Hallo an die Rechtsabteilung! Folgende Frage: Habe im Jänner falsch geparkt und mein Auto wurde abgeschleppt. Eine Stunde später in Simmering ausgelöst und auf die Verwaltungsstrafe gewartet. Am Freitag hab ich endlich den Brief bekommen. Da drin steht was von Aufforderung zur Rechtfertigung wegen Verwaltungsübertretung §99 Abs 3 lit a Stvo 1960 in Verbindung mit § 24 Abs 3 lit d Stvo 1960 Habe scheinbar in einer Fahrbahn geparkt (so wie min 10 Andere auch) wo dann keine 2 Fahrstreifen mehr frei waren. Warum schicken die mir nicht einen Erlagschein und gut is? bzw. weiß jemand was sowas kostet und wozu ich mich rechtfertigen muß? Danke Keine Anonymverfügung bekommen? Normalerweise bekommst die geschickt - bist evt. erst umgezogen und noch nicht das Auto umgemeldet? Gegen dich wurde das ordentliche Strafverfahren eingeleitet. In welcher Gasse bist denn gestanden? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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