wienerfußballfan V.I.P. Geschrieben 15. März 2015 K.A ob das ein KV ist. Ich weiß nur, da stand Gleitzeit Vereinbarung, die eben Sonntag und Feiertage mit einschließt... Generell geht es mir darum ob so ein Vertrag nicht sittenwidrig ist, in dem steht, dass man für Sonntag und Feiertage ohne Zuschlag arbeitet... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Maulinho get the fuck in! Geschrieben 15. März 2015 K.A ob das ein KV ist. Ich weiß nur, da stand Gleitzeit Vereinbarung, die eben Sonntag und Feiertage mit einschließt... Generell geht es mir darum ob so ein Vertrag nicht sittenwidrig ist, in dem steht, dass man für Sonntag und Feiertage ohne Zuschlag arbeitet... Es gibt fast überall einen KV, der für das Dienstverhältnis anzuwenden ist. Den muss man dazu ja nicht gesehen oder unterschrieben haben. Dessen Regelungen können grundsätzlich mal nicht einzelvertraglich verschlechtert werden, außer es ist ausdrücklich möglich. Wenn es nicht anhand der Branche schon eindeutig ist, welcher KV zuständig ist, dann such dir die Firma auf wko.at im Firmen A-Z heraus und schau bei den Firmeninfos, welche Gewerbeberechtigungen vorliegen. Wenn du das einmal weißt, kann ich mir den KV ja ansehen. Davon abgesehen, müsste man die Gleitzeitvereinbarung auch genauer betrachten. Wenn so wenig aus der Fragestellung ersichtlich ist, wirst in einem Forum sowieso nur wischi-waschi-Auskünfte kriegen. Meine größte Stärke ist das auch nicht. Grundsätzlich ist es natürlich möglich, z.B. an Sonntagen ohne Zuschläge zu arbeiten. "Sittenwidrig" passt hier wohl nicht hin, da es ja gesetzliche Regelungen dazu gibt, also wäre es dann einfach rechtswidrig. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wienerfußballfan V.I.P. Geschrieben 15. März 2015 Okay, werde ich mal machen vielen Dank, ich weiß meine Informationen sind eher dünn, aber es ging mir einerseits allgemeinen um Informationen, andererseits ist das Thema eben ein wenig heikel, ich will dort noch weiter Arbeiten, daher muss ich eben aufpassen, welche Informationen ich in ein Forum schreibe....man weiß nie wer mit liest... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
casa Europaklassespieler Geschrieben 15. März 2015 hab am freitag prüfung zu privatem wirtschaftsrecht. mir ist beim lernen eine frage untergekommen und bin mir auch nach mehrmaligem durchlesen des UGBs bei einer antwortmöglichkeit noch immer nicht sicher. Als Unternehmer kraft Eintragung gilt, wer - unter der zu Unrecht im Firmenbuch eingetragenen Firma handelt ist diese antwort richtig? die anderen antwortmöglichkeiten sind mir klar, bei dieser steig ich allerdings aus^^ 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
unnerum für leiwand, gegen oasch. Geschrieben 15. März 2015 Ja, wer zu unrecht im FB eingetragen ist und unter der eingetragenen Firma handelt, gilt als Unternehmer kraft Eintragung. Steht so auch genau in § 3 UGB. Was gibt's da nicht zu verstehen? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
casa Europaklassespieler Geschrieben 15. März 2015 das UND war mir nicht klar. wenn er zB nicht eingetragen ist, aber trotzdem unter einer zu unrecht eingetragenen firma handelt 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nopowertothebauer Im ASB-Olymp Geschrieben 15. März 2015 das UND war mir nicht klar. wenn er zB nicht eingetragen ist, aber trotzdem unter einer zu unrecht eingetragenen firma handelt Wie kann er, wenn er nicht eingetragen ist, unter einer zu unrecht eingetragenen Firma handeln? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aegis ASB-Legende Geschrieben 21. März 2015 (bearbeitet) Hallo an die Rechtsabteilung! Folgende Frage: Habe im Jänner falsch geparkt und mein Auto wurde abgeschleppt. Eine Stunde später in Simmering ausgelöst und auf die Verwaltungsstrafe gewartet. Am Freitag hab ich endlich den Brief bekommen. Da drin steht was von Aufforderung zur Rechtfertigung wegen Verwaltungsübertretung §99 Abs 3 lit a Stvo 1960 in Verbindung mit § 24 Abs 3 lit d Stvo 1960 Habe scheinbar in einer Fahrbahn geparkt (so wie min 10 Andere auch) wo dann keine 2 Fahrstreifen mehr frei waren. Warum schicken die mir nicht einen Erlagschein und gut is? bzw. weiß jemand was sowas kostet und wozu ich mich rechtfertigen muß? Danke bearbeitet 21. März 2015 von Aegis 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hutz Chefjugo am Platz Geschrieben 23. März 2015 Hallo an die Rechtsabteilung! Folgende Frage: Habe im Jänner falsch geparkt und mein Auto wurde abgeschleppt. Eine Stunde später in Simmering ausgelöst und auf die Verwaltungsstrafe gewartet. Am Freitag hab ich endlich den Brief bekommen. Da drin steht was von Aufforderung zur Rechtfertigung wegen Verwaltungsübertretung §99 Abs 3 lit a Stvo 1960 in Verbindung mit § 24 Abs 3 lit d Stvo 1960 Habe scheinbar in einer Fahrbahn geparkt (so wie min 10 Andere auch) wo dann keine 2 Fahrstreifen mehr frei waren. Warum schicken die mir nicht einen Erlagschein und gut is? bzw. weiß jemand was sowas kostet und wozu ich mich rechtfertigen muß? Danke Keine Anonymverfügung bekommen? Normalerweise bekommst die geschickt - bist evt. erst umgezogen und noch nicht das Auto umgemeldet? Gegen dich wurde das ordentliche Strafverfahren eingeleitet. In welcher Gasse bist denn gestanden? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aegis ASB-Legende Geschrieben 25. März 2015 Keine Anonymverfügung bekommen? Normalerweise bekommst die geschickt - bist evt. erst umgezogen und noch nicht das Auto umgemeldet? Gegen dich wurde das ordentliche Strafverfahren eingeleitet. In welcher Gasse bist denn gestanden? Hat sich schon erledigt. War in der Bertha v. Suttner Gasse im 22.! Hallenturnier (in der Theodor Kramer Schule) vom Buam. Ich hab mich einfach an die parkenden Autos aufgefädelt (die übrigens noch mit einem Ticket dort gestanden sind, dh ich bin wahrscheinlich um ein paar Minuten zu spät gewesen) Scheinbar hat ein 48er Wagen nicht vorbei gekonnt. Warum ich jetzt bei der MA 67 ein Verwaltungsstrafverfahren gehabt hab kA. Anonymverfügung hat meine Freundin (auf die is das Auto angemeldet) bekommen (ohne Erlagschein) und ich ein paar Tage später die Verständigung übers Verwaltungsstrafverfahren. War heute dort. € 78,-! Danke! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Devil Jin Junior Vizepräsident Geschrieben 5. April 2015 Gibt's in der StVO eine Regelung, die vorschreibt, in welche Spuren die Abbieger dürfen, wenn der Spurverlauf nicht direkt gekennzeichnet ist? Was ist, wenn beide Linksabbieger in die 2. Spur von links wollen? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gibson ASB-Legende Geschrieben 5. April 2015 Der Rechte erste und zweite Spur, der Linke dritte und vierte Spur. Zumindest klappt das immer Gablenzgasse/Gürtel ohne Probleme. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
unnerum für leiwand, gegen oasch. Geschrieben 5. April 2015 An sich musst du, wenn du bei mehrspurigen Kreuzungen ganz links eingereiht bist auch nach dem Einbiegen am Fahrstreifen ganz links sein. Selbiges gilt mMn auch für die zweite Abbiegespur, welche dann am zweiten Fahrstreifen von links sich einordnen müsste. So hätte ich halt mal § 13 Abs 2a StVO interpretiert: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011336 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Devil Jin Junior Vizepräsident Geschrieben 6. April 2015 Danke, so hätte ich es auch interpretiert. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Scarface0664 Beruf: ASB-Poster Geschrieben 7. April 2015 (bearbeitet) Brauche mal Hilfe. Vorab möchte ich gleich mal sagen ich bin sehr selten bei FB. ich hab von einem Typen in DE über FB Autoteile gekauft, ich weiß schon das war nicht die klügste Entscheidung einen Fremden 135€ zu überweisen. Nur er hatte genau die Teile und auch noch in der Farbe da musste ich zuschlagen. Mittlerweile hat er längst mein Geld, nur ich noch immer keine Teile. Er hat mir noch geschrieben das er die Teile letzte Woche Mo verschickt, vor Ostern noch gefragt wo meine Teile sind und ob ich eine Tracking Nr. bekomme, keine Antwort mehr von ihm. Naja Hauptsache er postet auf FB ein Bild von sich. Jetzt is die Frage was kann ich machen? Ich habe zwar Daten von ihm ich weiß wie er aussieht nur was nützt mir das Ganze im Ernstfall? Ein Anwalt wegen 135€ is glaub ich nicht so gut, und Rechtsschutz weiß ich nicht ob das abgedeckt ist und selbst wenn unternehmen die überhaupt was bei so einem Betrag? Anzeige bei Polizei? Bringt sich das überhaupt was außer Papierkram? bearbeitet 7. April 2015 von Scarface0664 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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