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K.A ob das ein KV ist. Ich weiß nur, da stand Gleitzeit Vereinbarung, die eben Sonntag und Feiertage mit einschließt...

Generell geht es mir darum ob so ein Vertrag nicht sittenwidrig ist, in dem steht, dass man für Sonntag und Feiertage ohne Zuschlag arbeitet...

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get the fuck in!

K.A ob das ein KV ist. Ich weiß nur, da stand Gleitzeit Vereinbarung, die eben Sonntag und Feiertage mit einschließt...

Generell geht es mir darum ob so ein Vertrag nicht sittenwidrig ist, in dem steht, dass man für Sonntag und Feiertage ohne Zuschlag arbeitet...

Es gibt fast überall einen KV, der für das Dienstverhältnis anzuwenden ist. Den muss man dazu ja nicht gesehen oder unterschrieben haben. Dessen Regelungen können grundsätzlich mal nicht einzelvertraglich verschlechtert werden, außer es ist ausdrücklich möglich.

Wenn es nicht anhand der Branche schon eindeutig ist, welcher KV zuständig ist, dann such dir die Firma auf wko.at im Firmen A-Z heraus und schau bei den Firmeninfos, welche Gewerbeberechtigungen vorliegen.

Wenn du das einmal weißt, kann ich mir den KV ja ansehen. Davon abgesehen, müsste man die Gleitzeitvereinbarung auch genauer betrachten. Wenn so wenig aus der Fragestellung ersichtlich ist, wirst in einem Forum sowieso nur wischi-waschi-Auskünfte kriegen. Meine größte Stärke ist das auch nicht.

Grundsätzlich ist es natürlich möglich, z.B. an Sonntagen ohne Zuschläge zu arbeiten.

"Sittenwidrig" passt hier wohl nicht hin, da es ja gesetzliche Regelungen dazu gibt, also wäre es dann einfach rechtswidrig.

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Okay, werde ich mal machen :) vielen Dank, ich weiß meine Informationen sind eher dünn, aber es ging mir einerseits allgemeinen um Informationen, andererseits ist das Thema eben ein wenig heikel, ich will dort noch weiter Arbeiten, daher muss ich eben aufpassen, welche Informationen ich in ein Forum schreibe....man weiß nie wer mit liest...

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Europaklassespieler

hab am freitag prüfung zu privatem wirtschaftsrecht. mir ist beim lernen eine frage untergekommen und bin mir auch nach mehrmaligem durchlesen des UGBs bei einer antwortmöglichkeit noch immer nicht sicher.

Als Unternehmer kraft Eintragung gilt, wer

- unter der zu Unrecht im Firmenbuch eingetragenen Firma handelt

ist diese antwort richtig? die anderen antwortmöglichkeiten sind mir klar, bei dieser steig ich allerdings aus^^

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für leiwand, gegen oasch.

Ja, wer zu unrecht im FB eingetragen ist und unter der eingetragenen Firma handelt, gilt als Unternehmer kraft Eintragung. Steht so auch genau in § 3 UGB.

Was gibt's da nicht zu verstehen?

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Europaklassespieler

das UND war mir nicht klar.

wenn er zB nicht eingetragen ist, aber trotzdem unter einer zu unrecht eingetragenen firma handelt

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ASB-Legende

Hallo an die Rechtsabteilung!

Folgende Frage:

Habe im Jänner falsch geparkt und mein Auto wurde abgeschleppt. Eine Stunde später in Simmering ausgelöst und auf die Verwaltungsstrafe gewartet.

Am Freitag hab ich endlich den Brief bekommen. Da drin steht was von Aufforderung zur Rechtfertigung wegen

Verwaltungsübertretung §99 Abs 3 lit a Stvo 1960 in Verbindung mit § 24 Abs 3 lit d Stvo 1960

Habe scheinbar in einer Fahrbahn geparkt (so wie min 10 Andere auch) wo dann keine 2 Fahrstreifen mehr frei waren.

Warum schicken die mir nicht einen Erlagschein und gut is? bzw. weiß jemand was sowas kostet und wozu ich mich rechtfertigen muß?

Danke

bearbeitet von Aegis

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Chefjugo am Platz

Hallo an die Rechtsabteilung!

Folgende Frage:

Habe im Jänner falsch geparkt und mein Auto wurde abgeschleppt. Eine Stunde später in Simmering ausgelöst und auf die Verwaltungsstrafe gewartet.

Am Freitag hab ich endlich den Brief bekommen. Da drin steht was von Aufforderung zur Rechtfertigung wegen

Verwaltungsübertretung §99 Abs 3 lit a Stvo 1960 in Verbindung mit § 24 Abs 3 lit d Stvo 1960

Habe scheinbar in einer Fahrbahn geparkt (so wie min 10 Andere auch) wo dann keine 2 Fahrstreifen mehr frei waren.

Warum schicken die mir nicht einen Erlagschein und gut is? bzw. weiß jemand was sowas kostet und wozu ich mich rechtfertigen muß?

Danke

Keine Anonymverfügung bekommen? Normalerweise bekommst die geschickt - bist evt. erst umgezogen und noch nicht das Auto umgemeldet?

Gegen dich wurde das ordentliche Strafverfahren eingeleitet.

In welcher Gasse bist denn gestanden?

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ASB-Legende

Keine Anonymverfügung bekommen? Normalerweise bekommst die geschickt - bist evt. erst umgezogen und noch nicht das Auto umgemeldet?

Gegen dich wurde das ordentliche Strafverfahren eingeleitet.

In welcher Gasse bist denn gestanden?

Hat sich schon erledigt.

War in der Bertha v. Suttner Gasse im 22.! Hallenturnier (in der Theodor Kramer Schule) vom Buam. Ich hab mich einfach an die parkenden Autos aufgefädelt (die übrigens noch mit einem Ticket dort gestanden sind, dh ich bin wahrscheinlich um ein paar Minuten zu spät gewesen)

Scheinbar hat ein 48er Wagen nicht vorbei gekonnt.

Warum ich jetzt bei der MA 67 ein Verwaltungsstrafverfahren gehabt hab kA.

Anonymverfügung hat meine Freundin (auf die is das Auto angemeldet) bekommen (ohne Erlagschein) und ich ein paar Tage später die Verständigung übers Verwaltungsstrafverfahren.

War heute dort. € 78,-! Danke!

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  • 2 weeks later...
Junior Vizepräsident

8dq2mpdh.jpg

Gibt's in der StVO eine Regelung, die vorschreibt, in welche Spuren die Abbieger dürfen, wenn der Spurverlauf nicht direkt gekennzeichnet ist? Was ist, wenn beide Linksabbieger in die 2. Spur von links wollen?

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ASB-Legende

Der Rechte erste und zweite Spur, der Linke dritte und vierte Spur. Zumindest klappt das immer Gablenzgasse/Gürtel ohne Probleme.

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für leiwand, gegen oasch.

An sich musst du, wenn du bei mehrspurigen Kreuzungen ganz links eingereiht bist auch nach dem Einbiegen am Fahrstreifen ganz links sein. Selbiges gilt mMn auch für die zweite Abbiegespur, welche dann am zweiten Fahrstreifen von links sich einordnen müsste. So hätte ich halt mal § 13 Abs 2a StVO interpretiert:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011336

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Beruf: ASB-Poster

Brauche mal Hilfe.

Vorab möchte ich gleich mal sagen ich bin sehr selten bei FB.

ich hab von einem Typen in DE über FB Autoteile gekauft, ich weiß schon das war nicht die klügste Entscheidung einen Fremden 135€ zu überweisen.

Nur er hatte genau die Teile und auch noch in der Farbe da musste ich zuschlagen.

Mittlerweile hat er längst mein Geld, nur ich noch immer keine Teile.

Er hat mir noch geschrieben das er die Teile letzte Woche Mo verschickt, vor Ostern noch gefragt wo meine Teile sind und ob ich eine Tracking Nr. bekomme, keine Antwort mehr von ihm.

Naja Hauptsache er postet auf FB ein Bild von sich.

Jetzt is die Frage was kann ich machen? Ich habe zwar Daten von ihm ich weiß wie er aussieht nur was nützt mir das Ganze im Ernstfall?

Ein Anwalt wegen 135€ is glaub ich nicht so gut, und Rechtsschutz weiß ich nicht ob das abgedeckt ist und selbst wenn unternehmen die überhaupt was bei so einem Betrag?

Anzeige bei Polizei? Bringt sich das überhaupt was außer Papierkram?

bearbeitet von Scarface0664

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