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für leiwand, gegen oasch.

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Schwarz: Gehsteig - Braun: Hauswand - Grün: Haustür - Rot: Kameras

Die Kameras sind direkt vom Gehsteig aus berührbar und haben nach meinem Empfinden nicht nur die Hauswand bzw. den Zaun, welcher nur auf einer Seite vorhanden ist, im Visier. Das Gebäude ist keine Botschaft o.ä. Kann sowas erlaubt sein?

Wenn nur Privatgrund gefilmt wird, ja, sonst nicht. Hat eh gerade erst eine EuGH-Entscheidung dazu gegeben.

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Junior Vizepräsident

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Solche Kameras sind das und da kann ich natürlich schlecht beurteilen, wie weit der Blickwinkel ist. Das Kuriose ist, dass jeder Fußgänger die Kameras ganz leicht verstellen kann. Darum erschließt mir nicht der Sinn dahinter. Also, wenn es mich stört, dann geh ich zum Anwalt und der schaltet die Datenschutzbehörde ein?

bearbeitet von Devil Jin

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  • 3 weeks later...
Triathlet !!!!!

Hey...folgendes ist mir wiederfahren.

Ich lebe mittlerweile seit fast 9 Monaten in einer Beziehung und war kurzzeitig verlobt. Nur leider haben wir nie verhütet, auch wenn wir uns einig waren dass wir beide keine Kinder wollen. Meine Freundin meinte, sie würde eh abtreiben wenns soweit wäre, ich meinte ich würde die Abtreibung bezahlen. Ich weiss, denkts euch euren Teil.

Jedenfalls, es kommt wie es kommen muss, immer häufiger wird gestritten, und jetzt steht die Beziehung vor dem Ende. Gleichzeitig wird bekannt, dass sie schwanger ist. Natürlich kommt abtreiben jetzt nicht mehr in Frage.

Alles schön und gut, die Streitereien können beiseite geräumt werden, und irgendwie freuen sich dann doch beide auf das Kind. Meine Situation ist die, dass ich zuletzt beim Bundesheer war, aufgrund dessen bin ich jetzt verschuldet, arbeitslos und wohne mit 20 bei Großmutti. Toll, nicht? Passt ein Kind ja richtig schön dazu. Dennoch, einigen wir uns darauf dass wir das schaffen. Sie meint, sie verzichtet auf sämtliche Zahlungen meinerseits. Ich meine, ich werde dem Kind finanziell alles geben was ich kann, möchte aber zu nichts verpflichtet sein. Es wird vereinbart, dass sie schriftlich auf jegliche Unterhaltszahlungen verpflichtet. Alle sind zufrieden, scheint so...

Doch dann der nächste Streit. Und der nächste, immer das gleiche und wieder steht die Beziehung vor dem Ende. Bis dato gibt es noch kein Schriftstück, in dem sie auf Zahlungen verzichtet - mir wurde gesagt das hätte vor Gericht sowieso keine Wirkung??? - egal, jedenfalls habe ich für mich beschlossen dass ich mit dieser Frau nicht mehr zusammensein möchte -habe ihr es allerdings noch nicht gesagt- auch wenn es jetzt eine blöde Situation mit dem Kind ist.

An die Rechtsexperten: Hat sie jetzt meine Eier in der Hand und kann mich ausnehmen wenn das Kind da ist, oder kann ich irgendwie dagegen ankämpfen. Auch wenn sichs schirch anhört, aber wenn ich die Vaterschaft nicht anerkenne, muss ich dann nichts zahlen?

Die Situation ist ohnehin schwer genug, ich habe ein Kind in die Welt gesetzt und kann ihm ws nich beim aufwachsen zusehen, und jetzt soll ich 18 Jahre lang brennen dafür? Kann man da rechtlich gar nichts machen? Eine aussergerichtliche Einigung kann es leider nicht geben, da sie ihre Meinung alle 2 Minuten ändert...

Ich hoffe, es kennt sich wer aus und kann helfen.

ohne jetzt nachlesen zu wollen. ist das kind mittlerweile knapp 4 jahre alt und bezahlt der abtreibungsbefürworter eh richtig kohle?

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if i were a robot, my arm would be an aeropress.

Wie kommst du eigentlich auf derart alte posts?

Unglaubliche sache, übrigens. Und unglaubliche fragen.

Erster Post im Thread halt...

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Surft nur im ASB

ohne jetzt nachlesen zu wollen. ist das kind mittlerweile knapp 4 jahre alt und bezahlt der abtreibungsbefürworter eh richtig kohle?

Wieso? Würdest es Ihm gönnen?

Edit: Glaube aber nicht das du eine Anwort bekommst. laut seinem Profil war er

Zuletzt aktiv: Okt 11 2009 23:24

bearbeitet von GreenwhiteWarrior

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Surft nur im ASB

Das ganze kann doch nur Fake gewesen sein. Solche Geschichten passieren höchstens in sehr miesen B-Movies.

Du wirst lachen, aber weisst du wievielen Freunden und Bekannten das von mir schon passiert ist? Und alle müssens zahlen bzw. werdens bevorschusst.

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ASB-Legende

Ich han auch einen kollegen, der blechen darf. Ach so verliebt, da braucht man nicht verhüten, denn nach ein paar wochen, da weiß man ja, dass man für immer zusammen sein wird. Und dann war sie schwanger und ist in ein anderes bundesland übersiedelt, "weil sie ihre freiheit braucht".

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Surft nur im ASB

Ich han auch einen kollegen, der blechen darf. Ach so verliebt, da braucht man nicht verhüten, denn nach ein paar wochen, da weiß man ja, dass man für immer zusammen sein wird. Und dann war sie schwanger und ist in ein anderes bundesland übersiedelt, "weil sie ihre freiheit braucht".

Ein Bekannter von mir hats geschafft 4 oder 5 Kinder (weiss nicht so genau, ich glaub er auch nicht) zu zeugen und wird bevorschusst. Er lebt von der Mindestsicherung weil er meint das es sich sowiso nicht auszahlen würde zu arbeiten da bis zum Existenzminimun (=Mindestsicherungsbetrag) hinuntergepfändet werden würde.

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Wahnsinniger Poster

Ein Bekannter von mir hats geschafft 4 oder 5 Kinder (weiss nicht so genau, ich glaub er auch nicht) zu zeugen und wird bevorschusst. Er lebt von der Mindestsicherung weil er meint das es sich sowiso nicht auszahlen würde zu arbeiten da bis zum Existenzminimun (=Mindestsicherungsbetrag) hinuntergepfändet werden würde.

ME ein klarer Fall für § 198 StGB:

Verletzung der Unterhaltspflicht

§ 198. (1) Wer seine im Familienrecht begründete Unterhaltspflicht gröblich verletzt und dadurch bewirkt, daß der Unterhalt oder die Erziehung des Unterhaltsberechtigten gefährdet wird oder ohne Hilfe von anderer Seite gefährdet wäre, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten zu bestrafen. Seine Unterhaltspflicht verletzt insbesondere auch, wer es unterläßt, einem Erwerb nachzugehen, der ihm die Erfüllung dieser Pflicht ermöglichen würde.

(2) Ist der Täter rückfällig (§ 39) oder hat die Tat die Verwahrlosung oder eine beträchtliche Schädigung der Gesundheit oder der körperlichen oder geistigen Entwicklung des Unterhaltsberechtigten zur Folge, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren, hat die Tat aber den Tod des Unterhaltsberechtigten zur Folge, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

(3) Der Täter ist nicht nach Abs. 1 zu bestrafen, wenn er bis zum Schluss der Verhandlung die vom Verfolgungsantrag umfassten Unterhaltsbeträge zur Gänze bezahlt.

bearbeitet von schmechi

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