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Sandmännchen

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Junior Vizepräsident

Wenn in der Bundeshauptstadt ein Haus mit Garten renoviert wird, aber die Fassade, bis auf die Fenster, unverändert bleibt, dann ist keine Hinweistafel gemäß § 124 Abs. 2a der Bauordnung für Wien nötig, weil es sich um Bauführungen gemäß § 62 handelt oder? Unabhängig wie groß die Baustelle ist? Normal hat man ja diverse Aushänge am Brett, kann man darauf gänzlich verzichten?

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ASB-Legende
miffy23 schrieb am 10.3.2022 um 11:45 :

Danke euch, ich such mir dann mal eine(n) auf Erbschaftsrecht spezialisierten Anwalt/AnwältIn.

Nehm auch gern Empfehlungen an btw.

Wieso gehst nicht zum kostenlosen Notariatssprechtag? Sollte es ja nicht nur in Kärnten sondern auch in anderen Bundesländern geben.

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Bunter Hund im ASB
miffy23 schrieb am 10.3.2022 um 11:23 :

Liebe Rechtsexperten und -besserwisser im ASB,

ich hätte da eine kompliziertere Frage.

Meine Verlobte und ich heiraten nun im September, und es ergibt sich folgende Konstellation:

Ich habe eine 13jährige Tochter in Deutschland, für welche ich Unterhalt leiste. Ich habe mit dieser Tochter nie im selben Haushalt gelebt, war nie in die Erziehung einbezogen, und habe erst seit kurzem sporadischen Kontakt via Email. 

Nun ist es nicht so, dass ich meiner Tochter ihren rechtmäßigen Anteil an *meinem* Erbe irgendwann streitig machen möchte - allerdings würde ich meine zukünftige Ehefrau gerne dagegen absichern, dass meine Tochter, mit der sie natürlich so rein gar nichts zu tun hat, mit ihr über Erbanteile streiten müsste. 

Wüsste jemand, an was für eine Fachkraft ich mich da wenden müsste? Erbschaftsrecht, Eherecht, etc?

Da stellen sich nämlich viele Fragen - hat meine biologische Tochter dann irgendwann einen Anspruch auf Besitztümer aus der Ehe, etc etc. Es gibt ja einen gesetzlichen Fixerbanspruch für Kinder, soweit ich das weiß - die Frage wäre eben, inwieweit man das vorher absichern/klären kann, inwieweit dieser zutrifft in meiner spezifischen Situation, und vieles mehr.

Aktuell würde aufgrund des gesetzlichen Erbrechtes deine Tochter alles erben, was du zum Zeitpunkt deines Ablebens besitzt. Mit einem Testament zu Gunsten deiner zukünftigen Frau stünde deiner Tochter nocht immer ein Pflichtteil von 1/2 deines Eigentums zu. Sollten ihr bereits geheiratet haben, beträgt der Pflichtteil noch immer 1/3, wobei sich dieser unter Umständen auf 1/6 mindern ließe, wenn zwischen euch in den letzten 20 Jahren kein Kontakt bestanden hat, wie er zwischen Vater udn Tocher üblicherweise besteht. "Kniffe" gibt es wenig seriöse, selbst Schenkungen an deine Ehefrau werden berücksichtigt. Lediglich für den Fall, dass du deine Lebensgefährtin niemals heiraten würdest, würden allfällige Schenkungen binnen zwei Jahren nachdem sie tatsächlich gemacht wurden verjähren. Protipp: Mach dir mit deiner Tochter etwas aus, gib ihr jetzt etwas Geld und dafür verzichtet sie auf ihre Pflichtteilsansprüche nach dir. Den meisten Menschen ist es lieber, etwas weniger Geld, als der rechnerische Anspruch in einer Phase des Lebens zur Verfügung zu haben, in der man es braucht, als aller Voraussicht nach viel, viel später. Jeder Notar sollte dir eine kurze kostenlose Rechtsauskunft anbieten, geh damit nicht zu einem Rechtsanwalt.

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Im ASB-Olymp

Ich bräuchte mal ein paar Meinungen hier bez. eines Immobilienkaufs. Ich weiß, dass ich wsl. wenig Chancen habe, bin aber momentan dezent angefressen, deshalb poste ich mal mein Anliegen.

Ich und meine Frau haben voriges Jahr ein Auge auf eine Doppelhaushälfte geworfen. Lage gut, Preis gut uns war schnell klar, das wir da zuschlagen. Makler und Bauträger haben auch etwas aufs Gas gedückt und nach Abklärung ob wir die Finanzierung bekommen, ist es relativ zügig weitergegangen. Bemustert, Böden ausgesucht, Küche geplant, Wände versetzen lassen, extras bestellt, am Ende war dann das schriftliche Kaufanbot fertig, dass auch vom Bauträger gegengezeichnet wurde. Mir ist gleich aufgefallen, dass von Seiten des Bauträgers die Klausel möglichen Rücktritts bei weniger als 50% verkauften Häusern hinzugefügt wurde. Aber das wäre Standard und es werden natürlich alle Häuser verkauft. Vertrag sollte in 2 Wochen folgen. Baustart sollte im Herbst sein, geplanter Bezug Ende 22 oder Anfang 23.

Das war im August. Danach war lange Funkstille, Makler verwies auf Bauträger, Bauträger sagt alles im Plan, Vertrag kommt im September. Das Spiel ging bis November, da hab ich nochmal Kontakt aufgenommen, laut Bauträger gibt es Verzögerungen, gebaut wird fix, könnte aber etwas länger dauern, Preis hält, da wir ja verbindliches Angebot haben.
Mir ist da aber aufgefallen, dass der Makler bereits die Anzeigen aus dem Netz genommen hat, auf Nachfrage warum wurde mir gesagt, dass sich so viele Interessenten gemeldet haben, dass man die Anzeige rausnehmen musste und erstmal alle abarbeitet.

Kurz vor Weihnachten hab ichs dann direkt beim Projektleiter des Bauträgers probiert: Vertrag kommt sobald fixes Enddatum feststeht, Bau verzögert sich leider und Bauträger will im Vertrag ein realistisches Datum haben. Es wird definitiv gebaut, Bezug verschiebt sich aber auf Ende 23, Preis der anderen Häuser wird erhöht, wir haben aber einen fixierten Preis laut Angebot.

Anfang dieses Jahres dann hab ich wieder den Makler kontaktiert, gleiche Leier, aber er wird beim Bauträger nochmal nachfragen wie es ausschaut. Dann, zwei Wochen später ein eingeschriebener Brief vom Bauträger, sie konnten leider nicht 50% der Häuser verkaufen und treten deshalb vom Angebot zurück. Kein Entschuldigung etc. nur mit "Bitte um Kenntnisnahme." Das war übrigens die einzige Kontaktaufnahme seitens des Bauträgers nach Gegenzeichnung des Kaufanbots. Es halt schwer Häuser zu verkaufen, wenn man den Verkauf einstellt.

Meine Vermutung war, dass sie sich gröber verkalkuliert haben und als ihnen das bewusst wurde haben sie den Verkauf eingestellt um zurücktreten zu können. Jetzt sehe ich, dass sie 1:1 das gleiche Projekt über den selben Makler wieder inseriert haben, nur um 100.000€ teurer. :=

Schaden ist uns prinzipiell keiner entstanden, außer die Aufwände für Finanzierung, Planung und Bemusterung. Wir haben uns schon aufs Haus gefreut und ab dem unterzeichneten Kaufvertrag haben wir auch die Suche nach Alternativen komplett eingestellt. 

 Meine Frage: Das Vorgehen war zwar scheiße, aber rechtlich dürfts da nix geben womit ich ihnen zumindest zeigen könnte, was ich von ihrem Vorgehen halte, oder?

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!

Rechtlich wird es da überhaupt nix geben. Und ja, das Vorgehen vom Bauträger ist Scheiße. Es ist halt so, dass der auch ein Getriebener ist. Der macht das ja nicht per Gaudi oder dass er dich ärgert - der kämpft selber extrem!

Ich hab gestern bei der Feuerwehr mit einem Kameraden geredet, der ist selber bei einer großen Baufirma. Die hat im letzten Jahr den Zuschlag gekriegt, dass sie in einer Nachbargemeinde das Feuerwehrhaus bauen. Jetzt haben sie ihr Angebot zurückziehen müssen, weil sie es um den Preis des Zuschlags einfach nicht mehr bauen können, sie würden draufzahlen. Alles wieder auf Null. Außer Spesen nix gewesen. (Sie haben das Projekt dann noch retten können, indem von beiden Seiten fair und mit viel Verständnis verhandelt wurde. Aber das geht nur, weil die Wege sehr kurz sind und die Leute sich kennen.)

Wir sehen nur die normale Inflation von ein paar Prozent. Aber für Baumaterialien gibt es seit ein paar Jahren eine extreme Inflation, die Preise vervielfachen sich grad. Im Grunde müsste jeder Bauträger ein Riesen Materiallager bewirtschaften, und dann nur anbieten, was er schon eingekauft hat. Was er erst kaufen muss, wird sicher teurer werden. Können sie natürlich auch nicht.

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Im ASB-Olymp
firewhoman schrieb vor 17 Minuten:

Rechtlich wird es da überhaupt nix geben. Und ja, das Vorgehen vom Bauträger ist Scheiße. Es ist halt so, dass der auch ein Getriebener ist. Der macht das ja nicht per Gaudi oder dass er dich ärgert - der kämpft selber extrem!

Ich hab gestern bei der Feuerwehr mit einem Kameraden geredet, der ist selber bei einer großen Baufirma. Die hat im letzten Jahr den Zuschlag gekriegt, dass sie in einer Nachbargemeinde das Feuerwehrhaus bauen. Jetzt haben sie ihr Angebot zurückziehen müssen, weil sie es um den Preis des Zuschlags einfach nicht mehr bauen können, sie würden draufzahlen. Alles wieder auf Null. Außer Spesen nix gewesen. (Sie haben das Projekt dann noch retten können, indem von beiden Seiten fair und mit viel Verständnis verhandelt wurde. Aber das geht nur, weil die Wege sehr kurz sind und die Leute sich kennen.)

Wir sehen nur die normale Inflation von ein paar Prozent. Aber für Baumaterialien gibt es seit ein paar Jahren eine extreme Inflation, die Preise vervielfachen sich grad. Im Grunde müsste jeder Bauträger ein Riesen Materiallager bewirtschaften, und dann nur anbieten, was er schon eingekauft hat. Was er erst kaufen muss, wird sicher teurer werden. Können sie natürlich auch nicht.

Danke schonmal für die Antwort. Ich habe es fast vermutet. 
Irgendwo habe ich mal gelesen, dass nach einem Anbot beide Parteien alles unternehmen müssen, damit der Vertrag zustande kommt. Anzeigen entfernen und Verkauf einstellen ist halt mMn. die falsche Herangehensweise. Uns wurde im Gegenzug immer gesagt, dass wenn wir zurücktreten sie uns die anfallenden Aufwände verrechnen müssen.

Wenn die Kommunikation etwas transparenter und v.a. offen gewesen wäre, wäre es weniger bitter gewesen. Die wussten sicher bald mal, dass es preislich knapp wird. Die haben 3 Häuser in den ersten 3 Wochen verkauft und danach nix mehr. Dazu die mehrmaligen Beteuerung, dass gebaut wird, unser Preis hält und maximal die andern Häuser teurer werden.

So war es halt ein Hinhalten über mehr als ein halbes Jahr mit einer formlosen Absage. Davor konnte es ihnen nicht schnell genug gehen.

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legende

bin weder experte noch jurist, aber dass das gleiche projekt heute wieder inseriert ist, nur mit einem höheren verkaufspreis ist zumindest mal frech.

hast den makler auch mal kontaktiert? bzw. hast einen RS - wenns nichts bzw. allzuviel kostet würd ich da trotzdem mal einen geviften anwalt kontaktieren um abzuklären, ob es für euch nicht doch noch irgendwas zu holen gibt.

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
herr_bert schrieb vor 3 Stunden:

Danke schonmal für die Antwort. Ich habe es fast vermutet. 
Irgendwo habe ich mal gelesen, dass nach einem Anbot beide Parteien alles unternehmen müssen, damit der Vertrag zustande kommt. Anzeigen entfernen und Verkauf einstellen ist halt mMn. die falsche Herangehensweise. Uns wurde im Gegenzug immer gesagt, dass wenn wir zurücktreten sie uns die anfallenden Aufwände verrechnen müssen.

 

Das steht dir durchaus zu. Auf die Nase binden werden sie es dir natürlich nicht.

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Harry Wijnvoord Fußballgott

Es wird wohl nicht exakt das selbe Projekt sein und ich nehme an das ist auch juristisch der springende Punkt. (bin aber auch nur Laie, der schonmal in einer sehr ähnlichen Situation war)

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Im ASB-Olymp
firewhoman schrieb am 17.3.2022 um 14:28 :

Das steht dir durchaus zu. Auf die Nase binden werden sie es dir natürlich nicht.

Aber da reden wir wsl nur von monetär belegbaren Sachen, oder? Weil Zeitaufwände für das ganze drumherum sind ja schwer quantifizierbar.

Indurus schrieb am 17.3.2022 um 16:14 :

Es wird wohl nicht exakt das selbe Projekt sein und ich nehme an das ist auch juristisch der springende Punkt. (bin aber auch nur Laie, der schonmal in einer sehr ähnlichen Situation war)

Hast recht, die Flächenangaben unterscheiden sich. Zwar in fast allen Fällen nur in der zweiten Nachkommastelle, aber dennoch. :=

AlexR schrieb am 17.3.2022 um 16:36 :

Probier mit dem Aufwand, den du hast  eine Vergünstigung beim neuen Projekt heraus zu holen. 

Bei knapp 35 % Verteuerung glaub ich nicht, dass das für mich noch interessant wird, zumal die ganzen Extras etc. da noch gar nicht eingerechnet sind.

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Eierschaukelverzichter
herr_bert schrieb vor 5 Stunden:

Aber da reden wir wsl nur von monetär belegbaren Sachen, oder? Weil Zeitaufwände für das ganze drumherum sind ja schwer quantifizierbar.

Hast recht, die Flächenangaben unterscheiden sich. Zwar in fast allen Fällen nur in der zweiten Nachkommastelle, aber dennoch. :=

Bei knapp 35 % Verteuerung glaub ich nicht, dass das für mich noch interessant wird, zumal die ganzen Extras etc. da noch gar nicht eingerechnet sind.

Lass es einfach gut sein, da verdienen nur die Rechtsanwälte

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  • 2 weeks later...
blablabla

Ich habe mal wieder eine Wohnungs-/Mietfrage:

Ich wohne aktuell (noch) in einer privat vermieteten Wohnung. Dabei ist es grundsätzlich natürlich möglich, auch den Mietzins jährlich (oder zumindest alle zwei Jahre) zu erhöhen. Nachdem ich heute eine Mail von meinem Vermieter erhalten habe, dass sich ab Mai der zu überweisende Betrag erhöht, allerdings keine Aufschlüsselung enthalten war, habe ich etwas zu rechnen begonnen.

Er hat dabei den ab heute geltenden Richtwertzins von 5,85 % verwendet (dürfte ok sein, ich kenn mich ja nicht aus), allerdings auf den Gesamtwert (Mietzins + Betriebskosten) gerechnet. Ich bin Laie, habe diesbezüglich auch bereits eine Anfrage bei der Arbeiterkammer bzw. dem Konsumentenschutz gestellt, kann die Antwort aber nicht abwarten, aber müsste die Erhöhung nicht eigentlich nur für den Mietzins gelten und die Betriebskosten unangetastet bleiben? 

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Rapid. Immer. Überall.
Evilken schrieb vor 5 Minuten:

Ich habe mal wieder eine Wohnungs-/Mietfrage:

Ich wohne aktuell (noch) in einer privat vermieteten Wohnung. Dabei ist es grundsätzlich natürlich möglich, auch den Mietzins jährlich (oder zumindest alle zwei Jahre) zu erhöhen. Nachdem ich heute eine Mail von meinem Vermieter erhalten habe, dass sich ab Mai der zu überweisende Betrag erhöht, allerdings keine Aufschlüsselung enthalten war, habe ich etwas zu rechnen begonnen.

Er hat dabei den ab heute geltenden Richtwertzins von 5,85 % verwendet (dürfte ok sein, ich kenn mich ja nicht aus), allerdings auf den Gesamtwert (Mietzins + Betriebskosten) gerechnet. Ich bin Laie, habe diesbezüglich auch bereits eine Anfrage bei der Arbeiterkammer bzw. dem Konsumentenschutz gestellt, kann die Antwort aber nicht abwarten, aber müsste die Erhöhung nicht eigentlich nur für den Mietzins gelten und die Betriebskosten unangetastet bleiben? 

Korrekt.

Er kann grds das BK-Akonto (sofern es ein Akonto und keine Pauschale is) zwar auch erhöhen, aber da würdest du dann im Rahmen der BK Abrechnung wohl einen Anspruch haben, falls das zu viel ist, was da verrechnet wird (das ist ein extrem mühsames Verfahren, weil du dir das alles selbst errechnen würdest - meistens den Aufwand auch kaum Wert).

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blablabla
BuchiRapid schrieb vor 3 Stunden:

Korrekt.

Er kann grds das BK-Akonto (sofern es ein Akonto und keine Pauschale is) zwar auch erhöhen, aber da würdest du dann im Rahmen der BK Abrechnung wohl einen Anspruch haben, falls das zu viel ist, was da verrechnet wird (das ist ein extrem mühsames Verfahren, weil du dir das alles selbst errechnen würdest - meistens den Aufwand auch kaum Wert).

Ok, vielen Dank mal für die schnelle Antwort. Hab grad nachgesehen, die Betriebskosten werden als Akonto gerechnet. 

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