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ASB-Legende
firewhoman schrieb am 17.3.2022 um 10:56 :

Rechtlich wird es da überhaupt nix geben. Und ja, das Vorgehen vom Bauträger ist Scheiße. Es ist halt so, dass der auch ein Getriebener ist. Der macht das ja nicht per Gaudi oder dass er dich ärgert - der kämpft selber extrem!

Ich hab gestern bei der Feuerwehr mit einem Kameraden geredet, der ist selber bei einer großen Baufirma. Die hat im letzten Jahr den Zuschlag gekriegt, dass sie in einer Nachbargemeinde das Feuerwehrhaus bauen. Jetzt haben sie ihr Angebot zurückziehen müssen, weil sie es um den Preis des Zuschlags einfach nicht mehr bauen können, sie würden draufzahlen. Alles wieder auf Null. Außer Spesen nix gewesen. (Sie haben das Projekt dann noch retten können, indem von beiden Seiten fair und mit viel Verständnis verhandelt wurde. Aber das geht nur, weil die Wege sehr kurz sind und die Leute sich kennen.)

Wir sehen nur die normale Inflation von ein paar Prozent. Aber für Baumaterialien gibt es seit ein paar Jahren eine extreme Inflation, die Preise vervielfachen sich grad. Im Grunde müsste jeder Bauträger ein Riesen Materiallager bewirtschaften, und dann nur anbieten, was er schon eingekauft hat. Was er erst kaufen muss, wird sicher teurer werden. Können sie natürlich auch nicht.

Bei welcher Feuerwehr bist du?

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ASB-Gott

Update übrigens bezüglich meiner Frage hier punkto Erbe, nachdem wir bei einer Anwältin in der Rechtsberatung waren:

Es ist großteils durchaus so, wie hier schon ausgeführt wurde (Pflichtanteil kann man ned wirklich streitig machen), und Schenkungen sind blöd - wohl aber können wir quasi alles im Namen meiner zukünftigen Gattin führen, darauf hätte meine Tochter im Prinzip keinen Anspruch.

Wir werden das also so ähnlich regeln, zusammen mit einem Ehevertrag der Eventualitäten vorsieht, und mit meiner Tochter werde ich in 4-5 Jahren wenn sie volljährig ist wohl besprechen, ob ich ihr nicht einen Anspruch schon auszahle.

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
herr_bert schrieb am 17.3.2022 um 11:23 :

Irgendwo habe ich mal gelesen, dass nach einem Anbot beide Parteien alles unternehmen müssen, damit der Vertrag zustande kommt. Anzeigen entfernen und Verkauf einstellen ist halt mMn. die falsche Herangehensweise. Uns wurde im Gegenzug immer gesagt, dass wenn wir zurücktreten sie uns die anfallenden Aufwände verrechnen müssen.

Schick denen eine Rechnung wegen deiner Aufwände.

herr_bert schrieb am 23.3.2022 um 12:15 :

Aber da reden wir wsl nur von monetär belegbaren Sachen, oder? Weil Zeitaufwände für das ganze drumherum sind ja schwer quantifizierbar.

Lege einen Stundensatz fest und das verrechnest diesen Heisln.

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blablabla
BuchiRapid schrieb am 1.4.2022 um 09:08 :

Korrekt.

Er kann grds das BK-Akonto (sofern es ein Akonto und keine Pauschale is) zwar auch erhöhen, aber da würdest du dann im Rahmen der BK Abrechnung wohl einen Anspruch haben, falls das zu viel ist, was da verrechnet wird (das ist ein extrem mühsames Verfahren, weil du dir das alles selbst errechnen würdest - meistens den Aufwand auch kaum Wert).

Hab heute mit dem Konsumentenschutz der Arbeiterkammer gesprochen und die haben mir wie du bestätigt, dass der Richtwertzins nur auf den Mietzins angewandt werden darf. 

Zudem hat mich die Dame darauf aufmerksam gemacht, ob überhaupt eine Mietzinserhöhung gerechtfertigt ist. Es gibt ja pro Bundesland einen Richtwert pro m^2 (Salzburg sind es € 8,50), den der Mietzins nicht überschreiten darf. Bei befristeten Wohnungen werden dem Richtwert zudem 25% abgezogen. Im Anschluss werden noch Zu- und Abschläge im Vergleich zu einer Normwohnung gemacht. Und ich hab es so verstanden, dass der Mietzins nur erhöht werden darf, wenn er unter dem zuvor errechneten Beitrag ist. 

Kann das jemand bestätigen? Ich hab mich vorhin etwas ins Mietrechtgesetz eingelesen, da wirkt das auch sehr schlüssig, bin nur kein Jurist :davinci: ansonsten könnten wir uns auch an die Schlichtungsstelle wenden... 

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Rapid. Immer. Überall.
Evilken schrieb vor 5 Stunden:

Hab heute mit dem Konsumentenschutz der Arbeiterkammer gesprochen und die haben mir wie du bestätigt, dass der Richtwertzins nur auf den Mietzins angewandt werden darf. 

Zudem hat mich die Dame darauf aufmerksam gemacht, ob überhaupt eine Mietzinserhöhung gerechtfertigt ist. Es gibt ja pro Bundesland einen Richtwert pro m^2 (Salzburg sind es € 8,50), den der Mietzins nicht überschreiten darf. Bei befristeten Wohnungen werden dem Richtwert zudem 25% abgezogen. Im Anschluss werden noch Zu- und Abschläge im Vergleich zu einer Normwohnung gemacht. Und ich hab es so verstanden, dass der Mietzins nur erhöht werden darf, wenn er unter dem zuvor errechneten Beitrag ist. 

Kann das jemand bestätigen? Ich hab mich vorhin etwas ins Mietrechtgesetz eingelesen, da wirkt das auch sehr schlüssig, bin nur kein Jurist :davinci: ansonsten könnten wir uns auch an die Schlichtungsstelle wenden... 

kommt drauf an :davinci: 

schreib mir morgen eine PN mit Errichtungsdatum deines Wohnhauses, dann kann ich dir vl was sagen ;) 

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  • 3 weeks later...

Analog zum Thema im :fuckthat: Thread würde es mich doch interessieren, wie die Haftung der Prater Attraktionen rechtlich aussieht weiß das jemand? Ist das klassisch "benützung auf eigene Gefahr" denn muss ich tatsächlich rechnen das denen der Strom ausgeht / die Maschine eingeht und man festsitzt? Eigentlich sollte man da jemand zur Rechenschaft ziehen können oder? Ich bin aber absolut kein Jurist, daher die Frage. 

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Wien nur du allein!

Rechnen musst du nicht damit aber es kann durchaus passieren. Ein technischer Defekt kann nur ausgeschlossen werden. Festsitzen wird weniger ein Problem sein. Da kommt die Feuerwehr und holt dich raus.

Problematisch ist eher, wenn sich wer verletzt. Dann muss man schauen ob den Betreiber eine Schuld trifft, weil er zB nicht regelmäßig Wartungen durchgeführt hat.

OK gerade den tatsächlichen Vorfall nachgelesen, da kann dir die Feuerwehr natürlich nicht helfen :lol:

Neben der Frage der Haltbarkeit/Fahrlässigkeit stellt sich aber auch die Frage des Schadens. 45 Minuten in luftiger Höhe festzusitzen ist sicher nicht angenehm aber wohl eher nicht schadensersatzpflichtig.

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wienerfußballfan schrieb vor 23 Stunden:

Analog zum Thema im :fuckthat: Thread würde es mich doch interessieren, wie die Haftung der Prater Attraktionen rechtlich aussieht weiß das jemand? Ist das klassisch "benützung auf eigene Gefahr" denn muss ich tatsächlich rechnen das denen der Strom ausgeht / die Maschine eingeht und man festsitzt? Eigentlich sollte man da jemand zur Rechenschaft ziehen können oder? Ich bin aber absolut kein Jurist, daher die Frage. 

Der Schock muss sehr tief sitzen mein Lieber; Hast eh keine Albträume oder sowas? sry. aber :lol: Kein Mensch hat Dich in luftige Höhen gezwungen und ich hoffe, das war Dir eine Lehre :holy:

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Oasch
Neocon schrieb vor 6 Stunden:

Rechnen musst du nicht damit aber es kann durchaus passieren. Ein technischer Defekt kann nur ausgeschlossen werden. Festsitzen wird weniger ein Problem sein. Da kommt die Feuerwehr und holt dich raus.

Problematisch ist eher, wenn sich wer verletzt. Dann muss man schauen ob den Betreiber eine Schuld trifft, weil er zB nicht regelmäßig Wartungen durchgeführt hat.

OK gerade den tatsächlichen Vorfall nachgelesen, da kann dir die Feuerwehr natürlich nicht helfen :lol:

Neben der Frage der Haltbarkeit/Fahrlässigkeit stellt sich aber auch die Frage des Schadens. 45 Minuten in luftiger Höhe festzusitzen ist sicher nicht angenehm aber wohl eher nicht schadensersatzpflichtig.

Auch nicht wenn ich ein Herr Graf wäre, der einen dementsprechenden Stundensatz an Verdienstausgang geltend machen könnte?

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Neocon schrieb vor 17 Stunden:

Rechnen musst du nicht damit aber es kann durchaus passieren. Ein technischer Defekt kann nur ausgeschlossen werden. Festsitzen wird weniger ein Problem sein. Da kommt die Feuerwehr und holt dich raus.

Problematisch ist eher, wenn sich wer verletzt. Dann muss man schauen ob den Betreiber eine Schuld trifft, weil er zB nicht regelmäßig Wartungen durchgeführt hat.

OK gerade den tatsächlichen Vorfall nachgelesen, da kann dir die Feuerwehr natürlich nicht helfen :lol:

Neben der Frage der Haltbarkeit/Fahrlässigkeit stellt sich aber auch die Frage des Schadens. 45 Minuten in luftiger Höhe festzusitzen ist sicher nicht angenehm aber wohl eher nicht schadensersatzpflichtig.

Da hast du ja Recht, wobei es ja auch eher ums "psychische" geht beim Schaden, wobei ich jetzt nicht im Ami-Style Millionen klagen will, mir geht's halt eher darum, dass mir die Geschichte als "lustige Story" abtun zu wenig ist. Denn auch wenn's sehr amüsant klingt, 1) hab ich dort oben wahrlich Todesangst gehabt und 2) könnte das zu anderen Zeitpunkten mit anderen Personen (Kindern z.B) dir massiv schief gehen. 

bearbeitet von wienerfußballfan

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Fröhliches Mäxchen
wienerfußballfan schrieb vor 14 Stunden:

Da hast du ja Recht, wobei es ja auch eher ums "psychische" geht beim Schaden, wobei ich jetzt nicht im Ami-Style Millionen klagen will, mir geht's halt eher darum, dass mir die Geschichte als "lustige Story" abtun zu wenig ist. Denn auch wenn's sehr amüsant klingt, 1) hab ich dort oben wahrlich Todesangst gehabt und 2) könnte das zu anderen Zeitpunkten mit anderen Personen (Kindern z.B) dir massiv schief gehen. 

Ich versteh dich durchaus, diese Geschichte liest sich wie der reinste Horror für mich, deshalb hab ich mich noch nie da rauf getraut. (So Black Mamba und alles was sich schnell dreht in der Luft stört mich hingegen gar nicht).

In österreichischen Recht gibts aber dafür nix, da ist man bei psychischen Schäden recht gnadenlos, wennst dich oben anscheißt bist selbst schuld, dann darfst halt nicht damit fahren. Anders schauts dann aus wenn wirklich jemand verletzt wird.

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Herr Max schrieb vor 10 Minuten:

Ich versteh dich durchaus, diese Geschichte liest sich wie der reinste Horror für mich, deshalb hab ich mich noch nie da rauf getraut. (So Black Mamba und alles was sich schnell dreht in der Luft stört mich hingegen gar nicht).

In österreichischen Recht gibts aber dafür nix, da ist man bei psychischen Schäden recht gnadenlos, wennst dich oben anscheißt bist selbst schuld, dann darfst halt nicht damit fahren. Anders schauts dann aus wenn wirklich jemand verletzt wird.

Ja, wie gesagt beim fahren anscheißen ist a) beim feststecken b :D aber ja da ist Österreich bzw. Europa sehr eindeutig 

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ASB-Legende
wienerfußballfan schrieb am 29.4.2022 um 21:00 :

Analog zum Thema im :fuckthat: Thread würde es mich doch interessieren, wie die Haftung der Prater Attraktionen rechtlich aussieht weiß das jemand? Ist das klassisch "benützung auf eigene Gefahr" denn muss ich tatsächlich rechnen das denen der Strom ausgeht / die Maschine eingeht und man festsitzt? Eigentlich sollte man da jemand zur Rechenschaft ziehen können oder? Ich bin aber absolut kein Jurist, daher die Frage. 

Worum ging es?

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