DonFetzo ASB-Legende Geschrieben 22. Dezember 2021 Hat wer eine Ahnung von einem Implantatpass? Verhütungsspiralen müssen offenbar eingetragen werden, wurden von den Ärzt:innen aber offenbar nicht korrekt vermerkt und im Gerichtsverfahren ist der Nachweis, dass es sich um eine defekte Spirale eine spanischen Herstellers, für die es eine Produktwarnung bzw. einen Produktrückruf gibt, daher schwieriger zu erbringen. Ist der Implantatpass einfach so ein Käsezettel, den die Patien:innen mitbekommen oder muss das ins Implantateregister eingemeldet werden und man kann es bei einem Schadenfall dann einfach abrufen? Ich hätte nur die Zettelvariante gefunden, ins Register muss offenbar laut 73a Medizinproduktegesetz z.B. nur ein Hüftimplantat eingetragen werden. Die Zettel werfen die Kundinnen dann aber oft weg bzw. wird in den meisten Fällen gar nix, also weder Chargennummer und Herstellerprodukt vermerkt und der Implantatpass(zettel) gar nicht mitgegeben. Wie muss die Dokumentation da genau ablaufen? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Agogo Knows how to post... Geschrieben 2. Februar 2022 Kurze Frage und ich hoffe mir kann wer helfen: Darf meine Freundin wenn sie in Frühkarenz ist nebenbei noch geringfügig was dazuverdienen? Also zb eine Kerzenparty auf Provisionsbasis veranstalten und wenn dort jemand welche kauft und sie 100 Euro damit verdient, bekommt sie dann mit dem Finanzamt oder so ein Problem oder nicht solang sie nicht über die Zuverdientsgrenze kommt? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Juli93scr Posting-Pate Geschrieben 2. Februar 2022 Wie ist es geregelt wenn bei meiner Eigentumswohnung die Glocke nicht mehr funktioniert. Läutet bei Eingangs und Haustür nicht mehr. ist in diesem Fall die Hausverwaltung zuständig oder bin ich es? dank für eure Hilfe 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AlexR V.I.P. Geschrieben 2. Februar 2022 fallen förderungen des landtages auch in das konkursunterworfene Vermögen oder nicht? Haben gerade eine Diskussion unter Kollegen... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hammerwerfer Postinho Geschrieben 2. Februar 2022 Juli93scr schrieb vor einer Stunde: Wie ist es geregelt wenn bei meiner Eigentumswohnung die Glocke nicht mehr funktioniert. Läutet bei Eingangs und Haustür nicht mehr. ist in diesem Fall die Hausverwaltung zuständig oder bin ich es? dank für eure Hilfe Du. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Neocon Wien nur du allein! Geschrieben 2. Februar 2022 (bearbeitet) AlexR schrieb vor 3 Stunden: fallen förderungen des landtages auch in das konkursunterworfene Vermögen oder nicht? Haben gerade eine Diskussion unter Kollegen... Kommt wohl auf die konkrete Förderrichtlinie an. Beim Verlustersatz ist man nicht mehr anspruchsberechtigt, wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Also gibt es auch keine Förderung mehr, die in Insolvenzmasse fallen kann. bearbeitet 2. Februar 2022 von Neocon 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AlexR V.I.P. Geschrieben 2. Februar 2022 Neocon schrieb vor 1 Stunde: Kommt wohl auf die konkrete Förderrichtlinie an. Beim Verlustersatz ist man nicht mehr anspruchsberechtigt, wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Also gibt es auch keine Förderung mehr, die Insolvenzmasse fallen kann. danke mal für die rudimentäre antwort. spannend, spannend, spannend 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Evilken blablabla Geschrieben 10. Februar 2022 Evilken schrieb am 22.12.2021 um 18:20 : Keine Ahnung, ich denks mir ja auch die von der Hausverwaltung meinte nur, das müsste bis 31.12. abgewickelt sein, ganz verstanden hab ich das aber auch nicht Nochmal zurückkommend auf mein Rohrverstopfungsversicherungsthema mit der Hausverwaltung: Ich hab dann Mitte Jänner nochmal angerufen, wie es denn jetzt aussieht. Da wurde mir erklärt, dass die alte Hausverwaltung, bei der ich den Schaden eingereicht habe, das Geld am 31.12. erhalten hat. Nachdem sie allerdings ab 01.01. keine Überweisungen für das betroffene Objekt mehr durchführen dürfen, müssen sie sich erst mit der neuen Hausverwaltung ausmachen, wie das passiert. Da gäbs dann die zwei Möglichkeiten, dass mir das Geld direkt überwiesen wird oder aufs Betriebskostenkonto gutgeschrieben wird. Ersteres ist mir eh weitaus lieber, aber wie käme ich bei Zweiterem überhaupt zu meinem Geld? Ich bin mir sicher, dass es dann wieder zu Problemen mit meinem Vermieter kommt oder kann man sich vom Betriebskostenkonto selbst das Geld auch irgendwohin überweisen lassen? Ich dreh schon durch mittlerweile... Übrigens habe ich seitdem auch noch keine weitere Info erhalten und auch kein Geld am eigenen Konto. Jetzt darf ich nächste Woche wieder nachlaufen. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
BuchiRapid Rapid. Immer. Überall. Geschrieben 10. Februar 2022 Evilken schrieb vor 6 Stunden: Nochmal zurückkommend auf mein Rohrverstopfungsversicherungsthema mit der Hausverwaltung: Ich hab dann Mitte Jänner nochmal angerufen, wie es denn jetzt aussieht. Da wurde mir erklärt, dass die alte Hausverwaltung, bei der ich den Schaden eingereicht habe, das Geld am 31.12. erhalten hat. Nachdem sie allerdings ab 01.01. keine Überweisungen für das betroffene Objekt mehr durchführen dürfen, müssen sie sich erst mit der neuen Hausverwaltung ausmachen, wie das passiert. Da gäbs dann die zwei Möglichkeiten, dass mir das Geld direkt überwiesen wird oder aufs Betriebskostenkonto gutgeschrieben wird. Ersteres ist mir eh weitaus lieber, aber wie käme ich bei Zweiterem überhaupt zu meinem Geld? Ich bin mir sicher, dass es dann wieder zu Problemen mit meinem Vermieter kommt oder kann man sich vom Betriebskostenkonto selbst das Geld auch irgendwohin überweisen lassen? Ich dreh schon durch mittlerweile... Übrigens habe ich seitdem auch noch keine weitere Info erhalten und auch kein Geld am eigenen Konto. Jetzt darf ich nächste Woche wieder nachlaufen. Beim BK-Konto würd das whsl als laufende Gutschrift auf dein BK-Akonto dienen, du müsstest dann entsprechend deinen Dauerauftrag anpassen, etc Schreib der neuen HV mit der alten in CC dass du das Geld haben willst, schick Kontodaten mit und es sollte passen. 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Relii legende Geschrieben 14. Februar 2022 weiß jemand wie die mietersituation bei einem einzug eines lebensgefährten ist? also wenn ich zB vermieter einer wohnung bin, hauptmieterin ist frau müller und es möchte jetzt ihr lebensgefährte zu ihr ziehen (inkl. meldung, also nicht nur "am wochenende"). ist da eine mietvertragsanpassung notwendig damit ich von dem lebensgefährten auch irgendeine unterschrift habe? kann's mir als vermieter grundsätzlich wurscht sein weil ohnehin die hauptmieterin für mich relevant ist (und die zwei dann ein "untermietverhältnis" oder was auch immer haben)? was passiert wenn die hauptmieterin das mietverhältnis kündigt - hat dann der in der wohnung gemeldete lebensgefährte irgendwelche ansprüche? ist's besser wenn der zusätzliche bewohner ebenfalls als hauptmieter geführt wird? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
firewhoman Sekt für die Nutten - Champagner für uns! Geschrieben 14. Februar 2022 Relii schrieb vor 2 Minuten: weiß jemand wie die mietersituation bei einem einzug eines lebensgefährten ist? also wenn ich zB vermieter einer wohnung bin, hauptmieterin ist frau müller und es möchte jetzt ihr lebensgefährte zu ihr ziehen (inkl. meldung, also nicht nur "am wochenende"). ist da eine mietvertragsanpassung notwendig damit ich von dem lebensgefährten auch irgendeine unterschrift habe? kann's mir als vermieter grundsätzlich wurscht sein weil ohnehin die hauptmieterin für mich relevant ist (und die zwei dann ein "untermietverhältnis" oder was auch immer haben)? was passiert wenn die hauptmieterin das mietverhältnis kündigt - hat dann der in der wohnung gemeldete lebensgefährte irgendwelche ansprüche? ist's besser wenn der zusätzliche bewohner ebenfalls als hauptmieter geführt wird? Das weiß ich jetzt nicht, sondern GLAUBE ... dass es egal ist. Du hast den Vertrag mit ihr. Der LG ist für den Mietvertrag irrelevant. Aber wie gesagt, das ist maximal gefährliches Halbwisse jetzt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ooeveilchen V.I.P. Geschrieben 14. Februar 2022 firewhoman schrieb vor 25 Minuten: Das weiß ich jetzt nicht, sondern GLAUBE ... dass es egal ist. Du hast den Vertrag mit ihr. Der LG ist für den Mietvertrag irrelevant. Aber wie gesagt, das ist maximal gefährliches Halbwisse jetzt. Wird so sein. Als ich noch in Wien studiert habe, war es der HV auch vollkommen egal an wen ich mein zusätzliches Zimmer untervermietet habe. Genaugenommen haben die noch nicht einmal danach gefragt. Aufgrund des aufrechten Mietvertrages haftet der Mieter ja ohnedies auch für seine "Mitbewohner". 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
*KichertBeimKacken* Knows how to post... Geschrieben 14. Februar 2022 Relii schrieb vor 37 Minuten: weiß jemand wie die mietersituation bei einem einzug eines lebensgefährten ist? also wenn ich zB vermieter einer wohnung bin, hauptmieterin ist frau müller und es möchte jetzt ihr lebensgefährte zu ihr ziehen (inkl. meldung, also nicht nur "am wochenende"). ist da eine mietvertragsanpassung notwendig damit ich von dem lebensgefährten auch irgendeine unterschrift habe? kann's mir als vermieter grundsätzlich wurscht sein weil ohnehin die hauptmieterin für mich relevant ist (und die zwei dann ein "untermietverhältnis" oder was auch immer haben)? was passiert wenn die hauptmieterin das mietverhältnis kündigt - hat dann der in der wohnung gemeldete lebensgefährte irgendwelche ansprüche? ist's besser wenn der zusätzliche bewohner ebenfalls als hauptmieter geführt wird? Wenn der Mitbewohner seinen Hauptwohnsitz in der Wohnung anmeldet musst du als Vermieter dem normal zustimmen. Dadurch verpflichtest du dich aber als Vermieter auch, dem Untermieter eine Auszugsfrist(? - keine Ahnung ob man das so nennt) zu gewährleisten falls der Hauptmierter sein Mietverhältnis beendet (bei uns in der WG waren das damals 6 Monate die uns der Vermieter gegeben hat - keine Ahnung ob das gesetzlich vorgeschrieben ist oder er das einfach nur so festgelegt hat). 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
firewhoman Sekt für die Nutten - Champagner für uns! Geschrieben 14. Februar 2022 ooeveilchen schrieb vor 6 Minuten: Wird so sein. Als ich noch in Wien studiert habe, war es der HV auch vollkommen egal an wen ich mein zusätzliches Zimmer untervermietet habe. Genaugenommen haben die noch nicht einmal danach gefragt. Aufgrund des aufrechten Mietvertrages haftet der Mieter ja ohnedies auch für seine "Mitbewohner". Naja, Untervermietung wird oft nicht gerne gesehen oder sogar explizit in Mietverträgen ausgeschlossen. Aber gegen Lebensgefährt*innen, die was dazuzahlen, kann wohl niemand was sagen. *KichertBeimKacken* schrieb vor 2 Minuten: Wenn der Mitbewohner seinen Hauptwohnsitz in der Wohnung anmeldet musst du als Vermieter dem normal zustimmen. Dadurch verpflichtest du dich aber als Vermieter auch, dem Untermieter eine Auszugsfrist(? - keine Ahnung ob man das so nennt) zu gewährleisten falls der Hauptmierter sein Mietverhältnis beendet (bei uns in der WG waren das damals 6 Monate die uns der Vermieter gegeben hat - keine Ahnung ob das gesetzlich vorgeschrieben ist oder er das einfach nur so festgelegt hat). WGs sind sowieso eine Sonderform. Manchmal gibt es einen Hauptmieter, der alle Zimmer untervermietet. Manchmal macht das aber auch der Wohnungseigentümer selber. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
*KichertBeimKacken* Knows how to post... Geschrieben 14. Februar 2022 firewhoman schrieb vor 10 Minuten: WGs sind sowieso eine Sonderform. Manchmal gibt es einen Hauptmieter, der alle Zimmer untervermietet. Manchmal macht das aber auch der Wohnungseigentümer selber. Bei uns gab es einen Hauptmieter der an uns untervermietet hat. Als der aber ausgezogen ist, hat der Vermieter gemeint, dass entweder einer von uns verbleibenden Mietern mit Hauptwohnsitz (nach Meldeamt) den Hauptmieter machen soll, oder wir in den nächsten 6 Monaten ausziehen sollen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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