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Baltic Cup Champion
Sohnemann schrieb vor 1 Minute:

Ja ich habe Ausgehzeit, bin zum Glück nicht bettlegrig. Danke, ich nehme das als JA!

 

Natürlich darfst während der Ausgehzeit zur Werkstatt fahren, schadet ja nichts. Du darfst dich nicht zum verrauchten Wirten setzen und saufen und rauchen, oder einen Marathon laufen, oder freeclimben, ....

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raumplaner schrieb am 15.4.2018 um 18:27 :

die lösung heißt übrigens geld-zurück. keine gutscheine oder solche späße.

mache ich auch immer so. die sollen sich das schön brav mit der firma ausmachen, bei der sie ein defektes produkt gekauft haben. 

bearbeitet von Wux

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ASB-Gott
mache ich auch immer so. die sollen sich das schön brav mit der firma ausmachen, bei der sie ein defektes produkt gekauft haben. 

Eben. Der hat eh die Möglichkeit des Händlerregresses. Im Grunde genommen hätte er ja auch im Bereich der ersten Gewährleistungsstufe spätestens nach der ersten Reparatur den Umtausch verlangen können, das Wahlrecht kommt dem Übernehmer zu, sofern der Austausch nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellt. Und bei Serienprodukten schlägt das Pendel da eigentlich immer zugunsten des Übernehmers raus.

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so is des

Wird ein Ehevertrag vor Gericht halten, wenn ich festschreiben möchte, dass nur aufgeteilt wird was die beiden Eheleute selbst während der Ehe erwirtschaften? Falls also Partner A etwas erbt, dass Gattin B im Falle der Scheidung keinen Anspruch darauf hat?

Allgemein wird ja im Fall der Scheidung nur aufgeteilt was während der Ehe „erwirtschaftet“ wird. Wenn man also vor der Eheschließung erbt hat die Gattin im Scheidungsfall auch keinen Anspruch darauf?

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Wien nur du allein!
sdfsdf schrieb vor 36 Minuten:

Wird ein Ehevertrag vor Gericht halten, wenn ich festschreiben möchte, dass nur aufgeteilt wird was die beiden Eheleute selbst während der Ehe erwirtschaften? Falls also Partner A etwas erbt, dass Gattin B im Falle der Scheidung keinen Anspruch darauf hat?

Allgemein wird ja im Fall der Scheidung nur aufgeteilt was während der Ehe „erwirtschaftet“ wird. Wenn man also vor der Eheschließung erbt hat die Gattin im Scheidungsfall auch keinen Anspruch darauf?

Soweit ich weiß wird ein Erbe nie aufgeteilt sondern verbleibt immer beim Erben. Egal ob vor oder während der Ehe, ob mit oder ohne Vertrag. Aber sicher bin ich mir dabei nicht.

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DIE Firma für Ihr Posting!
sdfsdf schrieb vor 6 Stunden:

Wird ein Ehevertrag vor Gericht halten, wenn ich festschreiben möchte, dass nur aufgeteilt wird was die beiden Eheleute selbst während der Ehe erwirtschaften? Falls also Partner A etwas erbt, dass Gattin B im Falle der Scheidung keinen Anspruch darauf hat?

Allgemein wird ja im Fall der Scheidung nur aufgeteilt was während der Ehe „erwirtschaftet“ wird. Wenn man also vor der Eheschließung erbt hat die Gattin im Scheidungsfall auch keinen Anspruch darauf?

In einem Ehevertrag darfst du sehr viel hineinschreiben. Solange es nicht sittenwidrig oder rechtswidrig ist, sollte das dann auch vor Gericht Bestand haben. Die Trennung von Eigentum, das jeweils nur ein Ehepartner erwirtschaftet hat, ist dabei zulässig.

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/7/Seite.070310.html#Guetertrennung

Wenn ich das richtig verstehe, ist geerbtes Vermögen sowieso von der Gütertrennung ausgenommen.

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Fröhliches Mäxchen
sdfsdf schrieb vor 6 Stunden:

Wird ein Ehevertrag vor Gericht halten, wenn ich festschreiben möchte, dass nur aufgeteilt wird was die beiden Eheleute selbst während der Ehe erwirtschaften? Falls also Partner A etwas erbt, dass Gattin B im Falle der Scheidung keinen Anspruch darauf hat?

Allgemein wird ja im Fall der Scheidung nur aufgeteilt was während der Ehe „erwirtschaftet“ wird. Wenn man also vor der Eheschließung erbt hat die Gattin im Scheidungsfall auch keinen Anspruch darauf?

Ja natürlich kannst das machen, ist bei Eheverträgen auch meistens die übliche Form, absolut nix außergewöhnliches  :) 

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Wacker !
halbe südfront schrieb am 26.4.2018 um 13:05 :

 

Natürlich darfst während der Ausgehzeit zur Werkstatt fahren, schadet ja nichts. Du darfst dich nicht zum verrauchten Wirten setzen und saufen und rauchen, oder einen Marathon laufen, oder freeclimben, ....

kommt drauf an wegenw as krank geschrieben bist

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Hat jemand schon mal Erfahrung mit dem Einreichen eines Antrags für eine Abstimmung bei der Jahreshauptversammlung gemacht? Also den Antrag, der eine gewisse Zeit vor der JHV schriftlich beim Vorstand eingebracht werden muss.

An alle Rieder: es hat nichts mit der geilen Sau zu tun. ;)

bearbeitet von Hammerwerfer

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Wien nur du allein!
Hammerwerfer schrieb vor 11 Stunden:

Hat jemand schon mal Erfahrung mit dem Einreichen eines Antrags für eine Abstimmung bei der Jahreshauptversammlung gemacht? Also den Antrag, der eine gewisse Zeit vor der JHV schriftlich beim Vorstand eingebracht werden muss.

An alle Rieder: es hat nichts mit der geilen Sau zu tun. ;)

Glaub der @Elwood und seine Partie machen das öfters.

Aber soweit ich weiß gelten da meistens nicht all zu strenge Regeln. 

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ASB-Legende
Neocon schrieb vor 22 Stunden:

Glaub der @Elwood und seine Partie machen das öfters.

Aber soweit ich weiß gelten da meistens nicht all zu strenge Regeln. 

"Meist" ist Interpretationssache. Vor allem bei kritischen Anträgen und anderen heiklen Angelegenheiten sollte man sich auf Punkt und Beistrich genau an die Regeln halten, sonst wird sowas ganz schnell abgeschmettert.

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V.I.P.
bianco verde schrieb vor 8 Stunden:

"Meist" ist Interpretationssache. Vor allem bei kritischen Anträgen und anderen heiklen Angelegenheiten sollte man sich auf Punkt und Beistrich genau an die Regeln halten, sonst wird sowas ganz schnell abgeschmettert.

afaik gibt es aber bis auf die rechtzeitige einlagung der anträge, keine größeren vorgaben. zumindest bei wacker innsbruck, der vienna und rapid.

bearbeitet von AlexR

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Baltic Cup Champion
Hammerwerfer schrieb am 7.5.2018 um 20:39 :

Hat jemand schon mal Erfahrung mit dem Einreichen eines Antrags für eine Abstimmung bei der Jahreshauptversammlung gemacht? Also den Antrag, der eine gewisse Zeit vor der JHV schriftlich beim Vorstand eingebracht werden muss.

 

Ja. Rechtzeitig einbringen (nachweislich!) und klar ausformulieren.

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halbe südfront schrieb vor 46 Minuten:

 

Ja. Rechtzeitig einbringen (nachweislich!) und klar ausformulieren.

Nachweislich: also sich die Übergabe bestätigen vom Vorstand lassen schätz ich mal.

Es geht um einen Antrag auf Statutenänderung => also im Antrag ausformulieren, was man ändern will, und als Anhang der Änderungsvorschlag der Statuten, und die Änderungen farblich hervorheben...?

Habe nämlich null Anhang, wie so ein Antrag auszusehen hat.

Hab vor einer Weile im Internet mal gesucht, aber mit dem gefunden war ich nicht wirklich glücklich (zB. ein ähnlicher Antrag, den man nur abändern braucht).

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