halbe südfront Baltic Cup Champion Geschrieben 26. April 2018 Sohnemann schrieb vor 1 Minute: Ja ich habe Ausgehzeit, bin zum Glück nicht bettlegrig. Danke, ich nehme das als JA! Natürlich darfst während der Ausgehzeit zur Werkstatt fahren, schadet ja nichts. Du darfst dich nicht zum verrauchten Wirten setzen und saufen und rauchen, oder einen Marathon laufen, oder freeclimben, .... 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wux シ Geschrieben 26. April 2018 (bearbeitet) raumplaner schrieb am 15.4.2018 um 18:27 : die lösung heißt übrigens geld-zurück. keine gutscheine oder solche späße. mache ich auch immer so. die sollen sich das schön brav mit der firma ausmachen, bei der sie ein defektes produkt gekauft haben. bearbeitet 26. April 2018 von Wux 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Campione ASB-Gott Geschrieben 26. April 2018 mache ich auch immer so. die sollen sich das schön brav mit der firma ausmachen, bei der sie ein defektes produkt gekauft haben. Eben. Der hat eh die Möglichkeit des Händlerregresses. Im Grunde genommen hätte er ja auch im Bereich der ersten Gewährleistungsstufe spätestens nach der ersten Reparatur den Umtausch verlangen können, das Wahlrecht kommt dem Übernehmer zu, sofern der Austausch nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellt. Und bei Serienprodukten schlägt das Pendel da eigentlich immer zugunsten des Übernehmers raus. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
sdfsdf so is des Geschrieben 4. Mai 2018 Wird ein Ehevertrag vor Gericht halten, wenn ich festschreiben möchte, dass nur aufgeteilt wird was die beiden Eheleute selbst während der Ehe erwirtschaften? Falls also Partner A etwas erbt, dass Gattin B im Falle der Scheidung keinen Anspruch darauf hat? Allgemein wird ja im Fall der Scheidung nur aufgeteilt was während der Ehe „erwirtschaftet“ wird. Wenn man also vor der Eheschließung erbt hat die Gattin im Scheidungsfall auch keinen Anspruch darauf? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Neocon Wien nur du allein! Geschrieben 4. Mai 2018 sdfsdf schrieb vor 36 Minuten: Wird ein Ehevertrag vor Gericht halten, wenn ich festschreiben möchte, dass nur aufgeteilt wird was die beiden Eheleute selbst während der Ehe erwirtschaften? Falls also Partner A etwas erbt, dass Gattin B im Falle der Scheidung keinen Anspruch darauf hat? Allgemein wird ja im Fall der Scheidung nur aufgeteilt was während der Ehe „erwirtschaftet“ wird. Wenn man also vor der Eheschließung erbt hat die Gattin im Scheidungsfall auch keinen Anspruch darauf? Soweit ich weiß wird ein Erbe nie aufgeteilt sondern verbleibt immer beim Erben. Egal ob vor oder während der Ehe, ob mit oder ohne Vertrag. Aber sicher bin ich mir dabei nicht. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PostingGmbH DIE Firma für Ihr Posting! Geschrieben 4. Mai 2018 sdfsdf schrieb vor 6 Stunden: Wird ein Ehevertrag vor Gericht halten, wenn ich festschreiben möchte, dass nur aufgeteilt wird was die beiden Eheleute selbst während der Ehe erwirtschaften? Falls also Partner A etwas erbt, dass Gattin B im Falle der Scheidung keinen Anspruch darauf hat? Allgemein wird ja im Fall der Scheidung nur aufgeteilt was während der Ehe „erwirtschaftet“ wird. Wenn man also vor der Eheschließung erbt hat die Gattin im Scheidungsfall auch keinen Anspruch darauf? In einem Ehevertrag darfst du sehr viel hineinschreiben. Solange es nicht sittenwidrig oder rechtswidrig ist, sollte das dann auch vor Gericht Bestand haben. Die Trennung von Eigentum, das jeweils nur ein Ehepartner erwirtschaftet hat, ist dabei zulässig. https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/7/Seite.070310.html#Guetertrennung Wenn ich das richtig verstehe, ist geerbtes Vermögen sowieso von der Gütertrennung ausgenommen. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Herr Max Fröhliches Mäxchen Geschrieben 4. Mai 2018 sdfsdf schrieb vor 6 Stunden: Wird ein Ehevertrag vor Gericht halten, wenn ich festschreiben möchte, dass nur aufgeteilt wird was die beiden Eheleute selbst während der Ehe erwirtschaften? Falls also Partner A etwas erbt, dass Gattin B im Falle der Scheidung keinen Anspruch darauf hat? Allgemein wird ja im Fall der Scheidung nur aufgeteilt was während der Ehe „erwirtschaftet“ wird. Wenn man also vor der Eheschließung erbt hat die Gattin im Scheidungsfall auch keinen Anspruch darauf? Ja natürlich kannst das machen, ist bei Eheverträgen auch meistens die übliche Form, absolut nix außergewöhnliches 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
oggy4tw Wacker ! Geschrieben 4. Mai 2018 halbe südfront schrieb am 26.4.2018 um 13:05 : Natürlich darfst während der Ausgehzeit zur Werkstatt fahren, schadet ja nichts. Du darfst dich nicht zum verrauchten Wirten setzen und saufen und rauchen, oder einen Marathon laufen, oder freeclimben, .... kommt drauf an wegenw as krank geschrieben bist 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hammerwerfer Postinho Geschrieben 7. Mai 2018 (bearbeitet) Hat jemand schon mal Erfahrung mit dem Einreichen eines Antrags für eine Abstimmung bei der Jahreshauptversammlung gemacht? Also den Antrag, der eine gewisse Zeit vor der JHV schriftlich beim Vorstand eingebracht werden muss. An alle Rieder: es hat nichts mit der geilen Sau zu tun. bearbeitet 7. Mai 2018 von Hammerwerfer 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Neocon Wien nur du allein! Geschrieben 8. Mai 2018 Hammerwerfer schrieb vor 11 Stunden: Hat jemand schon mal Erfahrung mit dem Einreichen eines Antrags für eine Abstimmung bei der Jahreshauptversammlung gemacht? Also den Antrag, der eine gewisse Zeit vor der JHV schriftlich beim Vorstand eingebracht werden muss. An alle Rieder: es hat nichts mit der geilen Sau zu tun. Glaub der @Elwood und seine Partie machen das öfters. Aber soweit ich weiß gelten da meistens nicht all zu strenge Regeln. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AlexR V.I.P. Geschrieben 9. Mai 2018 Ja, mehrmals sogar und erfolgreich #stolzdrauf 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
bianco verde ASB-Legende Geschrieben 9. Mai 2018 Neocon schrieb vor 22 Stunden: Glaub der @Elwood und seine Partie machen das öfters. Aber soweit ich weiß gelten da meistens nicht all zu strenge Regeln. "Meist" ist Interpretationssache. Vor allem bei kritischen Anträgen und anderen heiklen Angelegenheiten sollte man sich auf Punkt und Beistrich genau an die Regeln halten, sonst wird sowas ganz schnell abgeschmettert. 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AlexR V.I.P. Geschrieben 9. Mai 2018 (bearbeitet) bianco verde schrieb vor 8 Stunden: "Meist" ist Interpretationssache. Vor allem bei kritischen Anträgen und anderen heiklen Angelegenheiten sollte man sich auf Punkt und Beistrich genau an die Regeln halten, sonst wird sowas ganz schnell abgeschmettert. afaik gibt es aber bis auf die rechtzeitige einlagung der anträge, keine größeren vorgaben. zumindest bei wacker innsbruck, der vienna und rapid. bearbeitet 9. Mai 2018 von AlexR 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
halbe südfront Baltic Cup Champion Geschrieben 9. Mai 2018 Hammerwerfer schrieb am 7.5.2018 um 20:39 : Hat jemand schon mal Erfahrung mit dem Einreichen eines Antrags für eine Abstimmung bei der Jahreshauptversammlung gemacht? Also den Antrag, der eine gewisse Zeit vor der JHV schriftlich beim Vorstand eingebracht werden muss. Ja. Rechtzeitig einbringen (nachweislich!) und klar ausformulieren. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hammerwerfer Postinho Geschrieben 9. Mai 2018 halbe südfront schrieb vor 46 Minuten: Ja. Rechtzeitig einbringen (nachweislich!) und klar ausformulieren. Nachweislich: also sich die Übergabe bestätigen vom Vorstand lassen schätz ich mal. Es geht um einen Antrag auf Statutenänderung => also im Antrag ausformulieren, was man ändern will, und als Anhang der Änderungsvorschlag der Statuten, und die Änderungen farblich hervorheben...? Habe nämlich null Anhang, wie so ein Antrag auszusehen hat. Hab vor einer Weile im Internet mal gesucht, aber mit dem gefunden war ich nicht wirklich glücklich (zB. ein ähnlicher Antrag, den man nur abändern braucht). 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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