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ASB Postingspreisgewinner 2021
raumplaner schrieb vor 54 Minuten:

Die Aufforderung eines Verbrauchers, der eine Versicherungspolizze in Anspruch nehmen möchte, Dokumente vorzulegen, die vernünftigerweise als für die Gültigkeit des Anspruchs nicht relevant anzusehen sind, oder systematisches Nichtbeantworten einschlägiger Schreiben, um so den Verbraucher von der Ausübung seiner vertraglichen Rechte abzuhalten.

das findet sich jedenfalls in der schwarzen liste im UWG. würde ich an deiner stelle mal der versicherung gegenüber erwähnen. vielleicht empfehlen sie dir dann nicht mehr den gang zum anwalt. wenigstens solltest du dann eine gute begründung bekommen, warum ihr verhalten nicht als "aggressiv" dir gegenüber gilt.

Danke sehr hab am Mo einen Termin dort da wema des schon Regeln ich hab eh diverse Gesetzte ausdruckt kriegt vom Rechtsberater auch des wird schon werden :)

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ASB Postingspreisgewinner 2021

Update die Daten von der ELGA reichen auf einmal nicht mehr ...

Mein Rechtsberater hat gesagt die Versicherung darf keinen Einblick in die Akte fordern,sollte es im Vertrag stehen (konnte nix finden) wäre es trotztem Rechtswidrig ...

Sieht so aus als müsste ich die Versicherung klagen bzw hab ich denen das mal mitgeteilt worauf dort anscheinend alle Alarmglocken zu läuten begannten da ich innerhalb von 5 Minuten mit 4 Leuten sprechen durfte die alle nur Fassungslos wir dürfen das auf jeden Fall stammelten ;)

Mehr als den Satz konnten sie aber nicht belegen ...

Mal schauen wie es weitergeht hab denen eine Woche "Bedenkzeit" gegeben und angeblich kontaktiert mich am Mo einer ...

Ich bin gespannt

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so is des
Grauer Prophet schrieb vor 6 Stunden:

Update die Daten von der ELGA reichen auf einmal nicht mehr ...

Mein Rechtsberater hat gesagt die Versicherung darf keinen Einblick in die Akte fordern,sollte es im Vertrag stehen (konnte nix finden) wäre es trotztem Rechtswidrig ...

Sieht so aus als müsste ich die Versicherung klagen bzw hab ich denen das mal mitgeteilt worauf dort anscheinend alle Alarmglocken zu läuten begannten da ich innerhalb von 5 Minuten mit 4 Leuten sprechen durfte die alle nur Fassungslos wir dürfen das auf jeden Fall stammelten ;)

Mehr als den Satz konnten sie aber nicht belegen ...

Mal schauen wie es weitergeht hab denen eine Woche "Bedenkzeit" gegeben und angeblich kontaktiert mich am Mo einer ...

Ich bin gespannt

drück dir die Daumen 

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ASB Postingspreisgewinner 2021

Heute einen Anruf erhalten ,so wie es aussieht wird der Antrag nun einfach in den nächsten Tagen bearbeitet und auf diese Akteneinsicht wird gepfiffen ...

Ich glaubs erst dann wenn ich die Bestätigung der Zahlung hab ^^

Na mal sehen ich sehe Licht am Horizont 

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tafka BusZero

Eine Kleinigkeit :
Bekannte [emoji6] wurde gekündigt , sie hat daraufhin in einen eingeschriebenen Brief verlangt das ihre Fotos von FB , HP und im Geschäft auf so ner Leinwand zu löschen sind .
Die meisten Fotos sind im Internet gelöscht worden jeweils eines ist auf FB und der HP noch zu finden , im Geschäft laufen alle Fotos von ihr noch über die Leinwand .
Wie soll sie nun weiter vorgehen , sie möchte nicht das mit ihr "geworben" wird ?

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Wien nur du allein!
BusZero schrieb vor 5 Stunden:

Eine Kleinigkeit :
Bekannte emoji6.png wurde gekündigt , sie hat daraufhin in einen eingeschriebenen Brief verlangt das ihre Fotos von FB , HP und im Geschäft auf so ner Leinwand zu löschen sind .
Die meisten Fotos sind im Internet gelöscht worden jeweils eines ist auf FB und der HP noch zu finden , im Geschäft laufen alle Fotos von ihr noch über die Leinwand .
Wie soll sie nun weiter vorgehen , sie möchte nicht das mit ihr "geworben" wird ?
 

Würde vorschlagen nochmals einen eingeschriebenen Brief zuschicken und in diesem damit zu drohen, die Datenschutzbehörde einzuschalten und einen Anwalt damit zu beauftragen, etwaige Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche geltend zu machen.

Ob hier wirklich ein Verstoß vorliegt ist schwierig zusagen und kommt wohl auf die Bilder an. Einzelfoto ziemlich klar, Gruppenfoto mit 20 Personen eher nein.

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ASB-Halbgott
BusZero schrieb am 8.6.2018 um 16:51 :
Relii schrieb am 8.6.2018 um 16:31 :
kommt außerdem auch drauf an, ob die bildrechte überhaupt bei ihr liegen.
 

Sie hat niemals die Erlaubnis gegeben fotografiert zu werden , noch das die Fotos geschäftlich genutzt werden .

Vielleicht hat sie bereits mit der Unterschrift des Dienstvertrags eingewilligt, kann sich aber nicht mehr erinnern?!

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Erfolgloser Detektiv, Hobbyarzt

 

01er Veilchen schrieb vor 10 Stunden:

Vielleicht hat sie bereits mit der Unterschrift des Dienstvertrags eingewilligt, kann sich aber nicht mehr erinnern?!

Vielleicht ist es auch gar nicht die Bekannte auf den Fotos, sondern Manuel Neuer?

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V.I.P.

Folgender Vorfall. Eine Freundin von mir stürzte auf Grund eines nicht befestigten Kanalgitter und verletzte sich leicht. Die optisch Brille ist auch kaputt. Passiert an einem  Mittwoch. Gemeldet hat sie es erst Freitags. Repariert wurde es dann gleich am Samstag. Jetzt kam ein Schreiben von der Gemeinde dass die nicht für den Schaden aufkommen, weil die Stelle regelmäßig kontrolliert wird, und nichts erkennbar war. Kann man da was dagegen machen.

Foto vom bewussten Gitter:

 

IMG_20180613_153742.jpg

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Who let the Drog out?!

Aus der klassischen Wegehalterhaftung (§1319a) wirst schwer einen Socken haben - setzt grobe Fahrlässigkeit voraus (die aufgrund der regelmäßigen Kontrollen wohl net gegeben ist) und die Beweislast trifft den Geschädigten.

Anders würde es ausschauen, wenn man eine cic-Haftung konstruieren kann. Ist der "Wegehalter" ein potentieller Vertragspartner haftet dieser bereits ab leichter Fahrlässigkeit (aber auch hier kannst net endlos überspannen) + Beweislastumkehr. Da sich aber die Gemeinde bereits dazu geäußert hat, gehe ich davon aus, dass es eine öffentliche Fläche sein wird - sonst hätten sie gesagt, dass es sie nichts angeht.

bearbeitet von Flana

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