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DIE Firma für Ihr Posting!
Joe0023 schrieb vor 4 Stunden:

Kurze Frage: Mein Schwager(bereits verheiratet mit meiner Schwester) verstarb bei einem Verkehrsunfall. Bekomme ich dort auch einen Tag Sonderurlaub? Kann das nicht ganz herausfinden aus den Statuten. Danke.

Ist im Kollektivvertrag deiner Branche genau geregelt. Wenn der KV nix sagt, besteht Anspruch laut AngG oder ABGB.

Wie die Vorposter aber schon sagten, am besten den Vorgesetzten fragen und ihm die Situation erklären.

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clock is ticking
halbe südfront schrieb vor 39 Minuten:

 

Wie ging es denn weiter? :ears:

Ich hatte das auch mal, da ist mir einer aus der Parklücke reingefahren, hat diesen Umstand aber bestritten. Anwalt, Gericht, Sachverständiger, Bodenmarkierungsplan, das ganze Programm war die Folge. Nach positivem Urteil, weils wurscht gewesen wäre ob Parklücke oder nicht, kams dann noch zu einem angenommenen Einspruch (weil - "weils wurscht gewesen wäre" keine ausreichende Urteilsbegründung ist) und einer Wiederholung des ganzen Palawatsch. Hat fast 2 Jahre gedauert. Dafür bekam ich dann immerhin 105.000 ÖS überwiesen, bei einem Sachwert von 40.500 ÖS.

nach mehreren Emails mit gegnerischen Versicherung wurde der Schaden bezahlt

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.
halbe südfront schrieb vor 3 Stunden:

 

Wie ging es denn weiter? :ears:

Ich hatte das auch mal, da ist mir einer aus der Parklücke reingefahren, hat diesen Umstand aber bestritten. Anwalt, Gericht, Sachverständiger, Bodenmarkierungsplan, das ganze Programm war die Folge. Nach positivem Urteil, weils wurscht gewesen wäre ob Parklücke oder nicht, kams dann noch zu einem angenommenen Einspruch (weil - "weils wurscht gewesen wäre" keine ausreichende Urteilsbegründung ist) und einer Wiederholung des ganzen Palawatsch. Hat fast 2 Jahre gedauert. Dafür bekam ich dann immerhin 105.000 ÖS überwiesen, bei einem Sachwert von 40.500 ÖS.

na bumm, zwei jahre für eigentlich eine bagatelle. aber zumindest hast du halt einiges gelernt dabei, wenn ich vorher wüsste, dass die geschichte positiv ausgeht, würde ich so etwas auch gerne mal durchmachen.

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ASB-Halbgott

Frage:

Inwiefern kann man das Standard-Sprücherl "Sie haben das Recht zu schweigen, alles was Sie... ...Sie haben das Recht auf einen Anwalt..." aus den US-Serien auch auf das österreichische Recht übertragen? Mich würde insbesondere das Recht auf Aussageverweigerung und jenes auf das Recht auf einen Rechtsberater interessieren...

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`01er Veilchen schrieb vor 3 Stunden:

Frage:

Inwiefern kann man das Standard-Sprücherl "Sie haben das Recht zu schweigen, alles was Sie... ...Sie haben das Recht auf einen Anwalt..." aus den US-Serien auch auf das österreichische Recht übertragen? Mich würde insbesondere das Recht auf Aussageverweigerung und jenes auf das Recht auf einen Rechtsberater interessieren...

Wenn die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen dich einleitet, hast du das Recht auf einen Anwalt. Wenn du dir keinen leisten kannst, wird dir ein sogenannter Pflichtverteidiger zur Verfügung gestellt.

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/246/Seite.2460009.html

Wird hier auch genauer erklärt ;)

Der Satz "Alles was sie sagen..." ist in Österreich nicht in der Form zu finden. Wenn man als Zeuge vorgeladen wird, kann man in gewissen Fällen die Aussage verweigern, ansonsten ist man (theoretisch) zur wahrheitsgemäßen Beantwortung aller Fragen zum Verfahren verpflichtet...

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/99/Seite.991372.html

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jung, dynamisch, erfolglos
sdfsdf schrieb vor 21 Stunden:

Ich glaube man muss sich aber nicht selbst belasten. Man kann also die Aussage verweigern.

jop, so wars bei richter alexander hold auch immer :davinci:

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Fröhliches Mäxchen
`01er Veilchen schrieb am 27.6.2017 um 12:44 :

Frage:

Inwiefern kann man das Standard-Sprücherl "Sie haben das Recht zu schweigen, alles was Sie... ...Sie haben das Recht auf einen Anwalt..." aus den US-Serien auch auf das österreichische Recht übertragen? Mich würde insbesondere das Recht auf Aussageverweigerung und jenes auf das Recht auf einen Rechtsberater interessieren...

Diese Serien überhaupt dir amerikanischen haben in jeder Hinsicht nix mit unserem Alltag hier zu tun :fuckthat:

Aussage darf man aber natürlich als Angeklagter verweigern, man darf auch lügen um sich nicht selbst belasten, als Zeuge musst aber wahrheitsgemäß aussagen.

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so is des
Fuxxl schrieb vor 19 Stunden:

jop, so wars bei richter alexander hold auch immer :davinci:

 

Herr Max schrieb vor 33 Minuten:

Aussage darf man aber natürlich als Angeklagter verweigern, man darf auch lügen um sich nicht selbst belasten, als Zeuge musst aber wahrheitsgemäß aussagen.

:davinci: 

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Mir is ois...

Was mache ich mit einem Wisch, auf dem ich 0 verstehe, da er aus dem Ausland kommt? 
Ist aus Tschechien. Soweit ich mit Google Übersetzer komme hat ein Busunternehmen, bei dem ich mal einen Bus angemietet habe, angegeben, dass ich am 9.9.2016 (da war ich in Schweden auf Auslandssemester haha) mit dem Bus gefahren bin? :lol: 

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Mir is ois...
Devil Jin schrieb vor 24 Minuten:

Geh zum ÖAMTC. Würde die Story gerne in der nächsten Auto Touring lesen. :)

Wird schwierig, da ich noch bis August in Hamburg bin - hab jetzt mal meine tschechischen Kanäle angefunkt, was die so sprechen (außer tschechisch:davinci:)

bearbeitet von ufo05

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so is des
ufo05 schrieb am 3.7.2017 um 18:28 :

Was mache ich mit einem Wisch, auf dem ich 0 verstehe, da er aus dem Ausland kommt? 
Ist aus Tschechien. Soweit ich mit Google Übersetzer komme hat ein Busunternehmen, bei dem ich mal einen Bus angemietet habe, angegeben, dass ich am 9.9.2016 (da war ich in Schweden auf Auslandssemester haha) mit dem Bus gefahren bin? :lol: 

Ich bilde mir ein dass ein Strafbescheid aus dem Ausland in deiner Sprache ausgestellt werden muss. Ansonsten ist er ungültig. Google das aber lieber nach.

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  • 2 months later...
Beruf: ASB-Poster

Wenn jemand mit einem Diktiergerät oder dgl ein Gespräch aufnimmt, ohne den anderen davon zu informieren: Ist der Mitschnitt dann vor Gericht als Beweismittel zugelassen?

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