Rechtsexperten @ASB??


Sandmännchen

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Im ASB-Olymp
Devil Jin schrieb Gerade eben:

Niemand weiß, ob die Kletterwand gesichert war, niemand weiß wie viele Personen/Kinder sich tatsächlich im Raum befanden, niemand weiß, ob die Kindergärtnerin anwesend war usw. usf. Anstatt das zu hinterfragen oder berücksichtigen, kommen Äußerungen, dass sich Kinder nun eben mal verletzen. Darauf wollte ich hinaus. Hier wurde eine normale Frage gestellt und der Fragesteller wird gleich als rachsüchtiger, geldgeiler Denunziant dargestellt. 

Stimmt, es ist besser gleich alle Rechtsmittel auszuloten und sich über Haftungen bez. der Aufsichtsperson abzuklären, bevor man die Sache nüchtern betrachtet.Am besten gleich vor Ort präventiv die Kindergärtnerin anschreien wie das dem Kind passieren konnte und auf die eigene Rechtsschutzversicherung verweisen.

Wie ich schon erwähnt habe, in Anbetracht der Tatsache, dass es einem Kind im Kindergarten passiert ist, ist es wichtig, dass der Kleine wieder wird und nichts gröberes hat. Danach kann man die Sache aufarbeiten und Schlüsse ziehen.
Defekte Geräte o.ä. sind natürlich was anderes und zu ahnden, aber sich gleich auf die einzige Person einzuschießen halte ich für voreilig, zumal Kindergärtnerinnnen selbst wohl auch mit jedem verletzten Kind mitleiden.

Dürfte aber eine generelle gesellschaftliche Entwicklung heutzutage sein.

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Junior Vizepräsident
halbe südfront schrieb vor 1 Minute:

Im aktuellen Fall waren scheinbar 2 Aufsichtspersonen im Gruppenraum, was mehr als ausreichend ist. Und niemand hat behauptet, dass auch nur eine davon telefonierte oder sonstwas "unnötiges" getan hat. Ich habe sogar explizit angeführt, dass "am Handy spielen" eine Verletzung der Aufsichtspflicht darstellt und niemand hat etwas gegenteiliges behauptet.
Wie also kommst du auf die Idee, dass "anscheinend ist das für viele keine Verletzung der Aufsichtspflicht und daher nicht ungewöhnlich"?

Nein, es waren anscheinend 2 Aufsichtspersonen eingeteilt und da ist man im Endeffekt so schlau wie vorher. Darum macht es ohne den Fakten keinen Unterschied, ob man jetzt "normal" oder "nicht normal" schreibt. 

herr_bert schrieb vor 6 Minuten:

Stimmt, es ist besser gleich alle Rechtsmittel auszuloten und sich über Haftungen bez. der Aufsichtsperson abzuklären, bevor man die Sache nüchtern betrachtet.

Nur wird die Sache nicht nüchtern betrachtet, wenn man Dinge à la "Der @Sohnemann ist ein depperter Denunziant. Kinder verletzen sich nun mal." schreibt. 

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Schön langsam wird es Zeit, dass sich diese Gemüter wieder beruhigen.
Der Sohnemann hat seinen ersten Beitrag wohl noch im komplett aufgewühlten Gefühlszustand geschrieben. Ob hier ein Verschulden der Kindergartenpädagogin vorliegt, wird sicher noch geklärt werden - nicht hier, sondern im Kindergarten.

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ASB-Legende
Lurker schrieb vor 3 Stunden:

 

 

 

 


Unterschreiben kann er sie schon lassen. Die Frage ist eher, ob die Freizeichnung vor Gericht hält. M.E. nein, wenngleich Funktionäre ohnehin nur haften, wenn sie gegen relevante Bestimmungen oder Sorgfaltspflichten verstoßen.

 

 

In diesem Fall sitze ich selbst im Vorstand und wir würden einfach ein paar Zeilen im einvernehmen mit den Mitgliedern schreiben und diese unterschreiben damit es bei etwaigen Problemen etwas gibt ob das dann vor Höchstrichtern stand hält ist nicht relevant...

Nur bräuchten wir eine Vorlage.....

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Beruf: ASB-Poster
In diesem Fall sitze ich selbst im Vorstand und wir würden einfach ein paar Zeilen im einvernehmen mit den Mitgliedern schreiben und diese unterschreiben damit es bei etwaigen Problemen etwas gibt ob das dann vor Höchstrichtern stand hält ist nicht relevant...

Nur bräuchten wir eine Vorlage.....

So ein Wisch wird nicht viel bringen. Über kurz oder lang hast du jemanden, der sich verletzt und im ASB fragt, ob der Vereinsvorstand nicht trotzdem die Sorgfaltspflicht außer Acht gelassen hat. :-)

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ASB-Legende
Lurker schrieb vor 11 Minuten:

So ein Wisch wird nicht viel bringen. Über kurz oder lang hast du jemanden, der sich verletzt und im ASB fragt, ob der Vereinsvorstand nicht trotzdem die Sorgfaltspflicht außer Acht gelassen hat. :-)

Das ist mir schon bewusst er dient ja nur dafür das sich jeder benimmt und darauf nochmals hingewiesen wird.... Sowas sollte es doch schon irgendwo in einem Verein geben....

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Erfolgloser Detektiv, Hobbyarzt

@Devil Jin

Also ich will den Sohnemann in keinster Weise als Denunziant hinstellen. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass Kinder sich sehr leicht verletzen können und dass dies normal ist. Und vor allem wollte ich darauf hinweisen, dass ich persönlich es als eine Unart empfinde, sofort mit Rechtsanwälten und Klage zu drohen. Was soll das auch in dem Fall bringen? Wird der Arm schneller heil? Sind die Krankenhauskosten so horrend, dass man Schadenersatz haben möchte? Oder will man einfach nur die unfähige Tante loswerden? (Wobei wir für den letzten Punkt ja alle zu wenig Infos haben).

Und ich möchte daran erinnern, dass du mit der gesunden Watschn bisher am meisten Polemik reingebracht hast. Den Zusammenhang hab ich bisher sowieso nicht verstanden. Wäre schön, wenn du mir das erklären könntest, wie du das gemeint hast.

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pour que cette année soit la bonne
Sohnemann schrieb am 15.11.2016 um 14:13 :

Ich habe eine Frage aus meinem privaten Umfeld: Ab wann ist die Aufsichtspflicht seitens der "Kindergartentante" verletzt? Mein Neffe ist heute im Kindergarten von einer Kletterwand gestürzt und unglücklich auf seinen Arm gefallen. Jetzt ist er gerade auf dem Weg ins Krankenhaus und der Arm ist geschwollen. Fällt das einfach unter Pech, oder ist die Aufsichtsperson hier irgendwie haftbar? Wo sie im Moment des Unfalls war, weiß ich leider nicht. Spielt das eine Rolle?

Naja du fragst halt schon explizit ob sie haftbar ist. Warum willst du es denn wissen, wenn nicht aus dem Grund, ob man nicht klagen könnte?

Reines Interesse oder?

 

Edit: Ist der Arm jetzt tatsächlich gebrochen? War ja nicht klar bis jetzt.

bearbeitet von Mango

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pour que cette année soit la bonne
Sohnemann schrieb vor 2 Stunden:

Der Arm ist gebrochen, es gibt aber keinen Gips.

Im Übrigen war das aus der ersten Emotion heraus geschrieben.

Eh verständlich auch!

 

Alles Gute deinem Neffen. Wird sicher bald wieder der alte sein.

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