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Sandmännchen

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ASB-Legende

Hätte da auch eine Frage....

Es geht um einen Sportverein!

Kann der Verein seinen Mitgliedern eine Vereinbarung unterschreiben lassen das der Obmann/Kassier nicht für Unfälle von Mitgliedern auf dem Vereinsgelände bei Ausübung des Sports haftet?

mWn nach ist die Haftbarkeit in solchen Fällen nicht eindeutig geklärt....

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Fröhliches Mäxchen

Was ist denn das überhaupt für eine Kletterwand, ich mein Kletterwand ist ja nicht Kletterwand ^^

 

RapidWien07 schrieb Gerade eben:

Hätte da auch eine Frage....

Es geht um einen Sportverein!

Kann der Verein seinen Mitgliedern eine Vereinbarung unterschreiben lassen das der Obmann/Kassier nicht für Unfälle von Mitgliedern auf dem Vereinsgelände bei Ausübung des Sports haftet?

mWn nach ist die Haftbarkeit in solchen Fällen nicht eindeutig geklärt....

Muss jetzt zugeben das Thema ist lange her bei mir, wenn ich mich nicht täusche geht das nur für normale Verletzungen, die sich Leute "selber" zufügen, nicht für Verletzungen die durch kaputte Sportgeräte und co entstehen, also wo die Gefahr aus der Sphäre vom Sportverein kommt. Man möge mich verbessern wenn ich mich irre oder sich was geändert hat ^^

 

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Beruf: ASB-Poster
Hätte da auch eine Frage....

Es geht um einen Sportverein!

Kann der Verein seinen Mitgliedern eine Vereinbarung unterschreiben lassen das der Obmann/Kassier nicht für Unfälle von Mitgliedern auf dem Vereinsgelände bei Ausübung des Sports haftet?

mWn nach ist die Haftbarkeit in solchen Fällen nicht eindeutig geklärt....




Unterschreiben kann er sie schon lassen. Die Frage ist eher, ob die Freizeichnung vor Gericht hält. M.E. nein, wenngleich Funktionäre ohnehin nur haften, wenn sie gegen relevante Bestimmungen oder Sorgfaltspflichten verstoßen.

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Junior Vizepräsident
Admira Fan schrieb vor 7 Minuten:

:lol: du hast keine Kinder oder!???

Also sind Knochenbrüche bei unter 5 Jährigen normal?

Ich würde mal behaupten, dass mein Umfeld bzw. ich eine Kindheit nach der Norm hatten und da wurde keiner mit unter 5 ins Krankenhaus gebracht. Doch, einmal, allerdings zum Glück nicht selbst betroffen. Schädelbasisbruch, weil die Kindergärtnerin telefonierte, aber anscheinend ist das für viele keine Verletzung der Aufsichtspflicht und daher nicht ungewöhnlich. Meine Verletzungen begannen alle erst mit der Volksschule und so erging es vielen. 

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Devil Jin schrieb vor 2 Minuten:

Also sind Knochenbrüche bei unter 5 Jährigen normal?

Ich würde mal behaupten, dass mein Umfeld bzw. ich eine Kindheit nach der Norm hatten und da wurde keiner mit unter 5 ins Krankenhaus gebracht. Doch, einmal, allerdings zum Glück nicht selbst betroffen. Schädelbasisbruch, weil die Kindergärtnerin telefonierte, aber anscheinend ist das für viele keine Verletzung der Aufsichtspflicht und daher nicht ungewöhnlich. Meine Verletzungen begannen alle erst mit der Volksschule und so erging es vielen. 

Ich kenne kein einziges Kind in meinem Umkreis das nicht im Krankenhaus war!!! Und das sind eigentlich alles Kids aus gut behütetem Haus :ratlos:

meiner war bereits wegen Knochenbruch (ich stand 20cm daneben), Leistenbruch, einer weiteren OP, Sturz auf den Kopf, hohes Fieber,... im Krankenhaus

und das ist nicht überwiegend auffällig - allein in seiner Kindergartengruppe hatten schon 2 Mädls und 2 Burschen Hand oder Fuss im Gips

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Junior Vizepräsident
halbe südfront schrieb vor 3 Minuten:

Aha, du weißt also, dass die Kindergärtnerin im hier angeführten Fall gerade telefoniert hat. Interessant. Glaskugel?
Lustig wärs nur, wenn die ihr Telefon gar nicht in den Gruppenraum mitnehmen durfte, woe vielerorts üblich.

Sie war draußen und wurde dabei beobachtet. Gab auch einen langen Prozess. 

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Im ASB-Olymp
Devil Jin schrieb vor 11 Minuten:

Also sind Knochenbrüche bei unter 5 Jährigen normal?

Ich würde mal behaupten, dass mein Umfeld bzw. ich eine Kindheit nach der Norm hatten und da wurde keiner mit unter 5 ins Krankenhaus gebracht. Doch, einmal, allerdings zum Glück nicht selbst betroffen. Schädelbasisbruch, weil die Kindergärtnerin telefonierte, aber anscheinend ist das für viele keine Verletzung der Aufsichtspflicht und daher nicht ungewöhnlich. Meine Verletzungen begannen alle erst mit der Volksschule und so erging es vielen. 

Tja, wenn du die Beiträge nicht liest, dann kann ich dir auch nicht helfen. Natürlich ist telefonieren eine Verletzung der Aufsichtspflicht, aber zu zweit kann man nie im Leben auf 20 Kinder aufpassen, ohne das man sie ankettet.


Ich war im KH wegen Verdachts auf Nasenbeinbruch, weil ich im Bett rumgehüpft bin und an der Bettkante eingeschädelt. Ich musste am Kopf genäht werden, weil ich die Höhe eines Abflussrohres unter einem Balkon unterschätz habe.
Ich war als Kleiner stets unterwegs und bin überall wos mir möglich war raufgeklettert und auch manchmal wieder unsanft zu Boden gesegelt (Laderampe eines Pritschenwagens z.B.). Und das seitdem ich Gehen konnte.

 

Devil Jin schrieb vor 3 Minuten:

Sie war draußen und wurde dabei beobachtet. Gab auch einen langen Prozess. 

Und das ist im aktuellen Fall weshalb von Belang ?
E: Ok in deiner Zeit, aber wo wurde hier geschrieben, dass das keine Verletzung der Aufsichtspflicht ist?

bearbeitet von herr_bert

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Junior Vizepräsident
herr_bert schrieb vor 1 Minute:

E: Ok in deiner Zeit, aber wo wurde hier geschrieben, dass das keine Verletzung der Aufsichtspflicht ist?

Niemand weiß, ob die Kletterwand gesichert war, niemand weiß wie viele Personen/Kinder sich tatsächlich im Raum befanden, niemand weiß, ob die Kindergärtnerin anwesend war usw. usf. Anstatt das zu hinterfragen oder berücksichtigen, kommen Äußerungen, dass sich Kinder nun eben mal verletzen. Darauf wollte ich hinaus. Hier wurde eine normale Frage gestellt und der Fragesteller wird gleich als rachsüchtiger, geldgeiler Denunziant dargestellt. 

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Baltic Cup Champion
Devil Jin schrieb Gerade eben:

Nein, in meiner Kindergartenzeit. 


Nun, die ist ja schon eine Weile her.

Im aktuellen Fall waren scheinbar 2 Aufsichtspersonen im Gruppenraum, was mehr als ausreichend ist. Und niemand hat behauptet, dass auch nur eine davon telefonierte oder sonstwas "unnötiges" getan hat. Ich habe sogar explizit angeführt, dass "am Handy spielen" eine Verletzung der Aufsichtspflicht darstellt und niemand hat etwas gegenteiliges behauptet.
Wie also kommst du auf die Idee, dass "anscheinend ist das für viele keine Verletzung der Aufsichtspflicht und daher nicht ungewöhnlich"?

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