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Wien nur du allein!

Wenn du in Palästina gelebt und dort den Führerschein gemacht hast (ausgestellt von einer echten Behörde), und diesen dann bei einer Führerschein-Kontrolle in Ö herzeigst, kann dir maximal passieren, dass dieser nicht akzeptiert wird und du eine Strafe für die fehlende Lenkberechtigung erhältst. Urkundenfälschung ist das aber keine. Problematisch ist es hingegen, wenn du online einen Führerschein eines Fantasiegebiets bestellst, das keinerlei staatliche Strukturen hat. Natürlich gibt’s dann viele Zwischenstufen. Da muss dann im Rahmen des Strafprozesses geklärt werden, ob eine falsche oder eine nicht anerkannte Urkunde.

Finde auch den Vergleich mit den Reichsbürgern passend und richtig, dass diese wegen der Herstellung von falschen Urkunden bestraft werden (auch wenn ihre Konstrukte faktisch existieren und von einigen Dutzend Personen anerkannt werden).

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Neocon schrieb vor 2 Stunden:

Finde auch den Vergleich mit den Reichsbürgern passend und richtig, dass diese wegen der Herstellung von falschen Urkunden bestraft werden (auch wenn ihre Konstrukte faktisch existieren und von einigen Dutzend Personen anerkannt werden).

Zumal es sich hier eben auch wie von dir schon erläutert um eine bewusste Täuschung handelt.
Man versucht dem Kontrollorgan vorzutäuschen man sei im Besitz einer gültigen Lenkerlaubnis, wohlwissend dass dem nicht so ist. 

Das eigene Empfinden bzw. die eigene Einschätzung was den nun ein Staat ist und was nicht hat sich in diesem Fall hinter den Gesetzen des Staates Österreich anzustellen. 

bearbeitet von ooeveilchen

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I'll be back!
ooeveilchen schrieb vor 1 Stunde:

Zumal es sich hier eben auch wie von dir schon erläutert um eine bewusste Täuschung handelt.
Man versucht dem Kontrollorgan vorzutäuschen man sei im Besitz einer gültigen Lenkerlaubnis, wohlwissend dass dem nicht so ist. 

Das eigene Empfinden bzw. die eigene Einschätzung was den nun ein Staat ist und was nicht hat sich in diesem Fall hinter den Gesetzen des Staates Österreich anzustellen. 

Ich halte den Großteil der Schwarzkappler für nicht so intelligent als dass die das überreißen wenn man denen zusätzlich zur Jahreskarte (ohne Lichtbild) nicht den österreichischen Führerschein sondern 1 Pass/Perso von Sealand zeigt. Bei der Polizei wäre es wohl was anderes. 

Die ganz Ahnungslosen würden es womöglich für so 1 britisches Konstrukt wie die Isle of Man, oder die Kanalinseln halten. :lol: 

ooeveilchen schrieb vor 1 Stunde:

Zumal es sich hier eben auch wie von dir schon erläutert um eine bewusste Täuschung handelt.
Man versucht dem Kontrollorgan vorzutäuschen man sei im Besitz einer gültigen Lenkerlaubnis, wohlwissend dass dem nicht so ist. 

Das eigene Empfinden bzw. die eigene Einschätzung was den nun ein Staat ist und was nicht hat sich in diesem Fall hinter den Gesetzen des Staates Österreich anzustellen. 

Und wenn es nun 1 Führerschein/Ausweis von Transnistrien, Abchasien, Nordzypern, etc. wäre? Das wären ja De-Facto-Regime, die von niemandem oder fast niemandem anerkannt werden. Und dann gäbe es ja noch den Sonderfall Taiwan. Hat Österreich überhaupt irgendwie diplomatische Beziehungen mit Taiwan, meinetwegen auch unterhalb von Botschafterebene? Ich habe da Zweifel.

bearbeitet von Iniesta

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Erfolgloser Detektiv, Hobbyarzt
Iniesta schrieb am 9.11.2023 um 19:16 :

Ich halte den Großteil der Schwarzkappler für nicht so intelligent als dass die das überreißen wenn man denen zusätzlich zur Jahreskarte (ohne Lichtbild) nicht den österreichischen Führerschein sondern 1 Pass/Perso von Sealand zeigt. Bei der Polizei wäre es wohl was anderes. 

Die ganz Ahnungslosen würden es womöglich für so 1 britisches Konstrukt wie die Isle of Man, oder die Kanalinseln halten. :lol: 

Und wenn es nun 1 Führerschein/Ausweis von Transnistrien, Abchasien, Nordzypern, etc. wäre? Das wären ja De-Facto-Regime, die von niemandem oder fast niemandem anerkannt werden. Und dann gäbe es ja noch den Sonderfall Taiwan. Hat Österreich überhaupt irgendwie diplomatische Beziehungen mit Taiwan, meinetwegen auch unterhalb von Botschafterebene? Ich habe da Zweifel.

Und was bringt dir das konkret? "Höhö ich hab mich intellektuell gegenüber dem Schwarzkappler erhöht und hab bewusst dafür eine Strafe in Kauf genommen." Steht das für einen Schmäh, den womöglich nur du lustig findest, dafür?

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gordonstone schrieb vor 1 Stunde:

Und was bringt dir das konkret? "Höhö ich hab mich intellektuell gegenüber dem Schwarzkappler erhöht und hab bewusst dafür eine Strafe in Kauf genommen." Steht das für einen Schmäh, den womöglich nur du lustig findest, dafür?

Ich war mir über die grundsätzliche Rechtslage bei dieser Frage nicht sicher, darum die Frage.

Es soll ja auch schon genug Grenzübertritte (wtf?) mit dem Pass gegeben haben.

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Erfolgloser Detektiv, Hobbyarzt
Iniesta schrieb vor 34 Minuten:

Ich war mir über die grundsätzliche Rechtslage bei dieser Frage nicht sicher, darum die Frage.

Es soll ja auch schon genug Grenzübertritte (wtf?) mit dem Pass gegeben haben.

Ernsthaft? Hast einen Artikel dazu? Würde mich nämlich interessieren.

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gordonstone schrieb vor 2 Minuten:

Ernsthaft? Hast einen Artikel dazu? Würde mich nämlich interessieren.

Ich meine dass es im Wikipedia-Artikel dazu erwähnt wird. 

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  • 2 weeks later...
Dauer-ASB-Surfer

Jemand hier der sich vielleicht im Mietrecht auskennt?

Als ich gestern heimgekommen bin, standen 6 Feuerwehrleute und 2 Polizisten in meiner Genossenschaftwohnung. Offenbar hat in meiner nicht mal 5 ständigen Abwesenheit der Rauchmelder einen technischen Defekt gehabt ubd ausgelöst. Die Feuerwehr hat dann mein Schloss aufgebohrt und sich Zutritt verschafft.

Die Genossenschaft sagt sie kümmert das nicht und zahlt keinen neuen Zylinder, mir gehören aber weder die Türe noch der Rauchmelder...

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
23er schrieb vor 22 Minuten:

Jemand hier der sich vielleicht im Mietrecht auskennt?

Als ich gestern heimgekommen bin, standen 6 Feuerwehrleute und 2 Polizisten in meiner Genossenschaftwohnung. Offenbar hat in meiner nicht mal 5 ständigen Abwesenheit der Rauchmelder einen technischen Defekt gehabt ubd ausgelöst. Die Feuerwehr hat dann mein Schloss aufgebohrt und sich Zutritt verschafft.

Die Genossenschaft sagt sie kümmert das nicht und zahlt keinen neuen Zylinder, mir gehören aber weder die Türe noch der Rauchmelder...

Ist der Melder mit irgendwem verbunden? Oder wer hat die Feuerwehr gerufen?

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Dauer-ASB-Surfer
WorkingPoor schrieb vor 21 Minuten:

Ist der Melder mit irgendwem verbunden? Oder wer hat die Feuerwehr gerufen?

Ein Nachbar hat anscheinend die Polizei gerufen. Die haben dann entschieden die Türe durch die Feuerwehr öffnen zu lassen und anschließend den Fehlalarm festgestellt.

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
23er schrieb vor 1 Stunde:

Ein Nachbar hat anscheinend die Polizei gerufen. Die haben dann entschieden die Türe durch die Feuerwehr öffnen zu lassen und anschließend den Fehlalarm festgestellt.

Klar. Gefahr im Verzug. Du könntest ja bewusstlos drin liegen.

Probier es bei deiner Haushaltsversicherung, wie gesagt.

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23er schrieb vor 2 Stunden:

Ein Nachbar hat anscheinend die Polizei gerufen. Die haben dann entschieden die Türe durch die Feuerwehr öffnen zu lassen und anschließend den Fehlalarm festgestellt.

Probiere es über die Haushaltsversicherung, wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, könntest du es eventuell wenn die Haushaltsversicherung aussteigt über die Produkthaftung probieren wobei da die Frage ist, wie alt ist der Feuermelder, wer hat ihn eingebaut und ist der Defekt zweifelsfrei zu ordbar.

 

Edit: ganz allgemein wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast lass dich beraten beim Anwalt, das MRG in Österreich ist so dermaßen einseitig, dass hier so etwas (Eingangstür beschädigung erwiesenermaßen nicht von einem selbst verursacht) nicht geklärt ist würde mich als Laien wundern.

Die Hausverwaltung...so wie ich Hausverwaltungen kenne, wird hier ein Sachbearbeiter 400-500 Wohnungen betreuen und grundsätzlich zuerst Mal nein sagen.

 

bearbeitet von wienerfußballfan

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Junior Vizepräsident
Zitat

In der OIB-Richtline 2 sowie den einzelnen Bauordnungen finden sich bezüglich der Verantwortungsbereiche bei Mietobjekten keine expliziten Hinweise. Basierend auf der diesbezüglich gängigen Auffassung, kann derzeit davon ausgegangen werden, dass die Eigentümer (Vermieter) für die Installation der Rauchmelder verantwortlich sind. Die Besitzer (Mieter) trifft hingegen die Verpflichtung der regelmäßigen Überprüfung der Betriebsbereitschaft.

https://www.rauchmeldertest.net/rauchmelderpflicht-oesterreich/#Wer_ist_fur_Einbau_und_Wartung_zustandig

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