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uhhuh...h..
ooeveilchen schrieb vor 16 Minuten:

Im Zweifel werdens dann halt argumentieren dass das abgeschleppte Auto eine Einfahrt oder die Straße blockiert hat oä. 

auch abschlepper müssen die gegend, rundherum abfotografieren.

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Chefjugo am Platz
Devil Jin schrieb vor 7 Stunden:

Zwei PKWs parken in Wien in einer Ladetätigkeitszone ausgenommen für Lastfahrzeuge. Der Parksheriff lässt ein Fahrzeug abschleppen, während das andere "nur" mit einem Strafzettel davonkommt. Mir wurde mal erklärt, dass das nicht geht, weil das System bei gleichen Parkvergehen am selben Ort nur gleiche Strafen zulässt. Also entweder beide abschleppen oder beide Strafzettel. Stimmt das? Was sagt der Gesetzgeber? Oder liegt es einfach im Ermessen des Parksheriffs? Wegen der Gleichbehandlung wär's.

Es kommt drauf an, ob der Hawara von der PÜG beide zur Abschleppung beantragt hat. Generell ist es hier aber so, dass beide abzuschleppen sind. Wenn einer der beiden wegfährt und der andere nicht, dann passiert das halt so.

benni889 schrieb vor 1 Minute:

auch abschlepper müssen die gegend, rundherum abfotografieren.

No

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uhhuh...h..
Hutz schrieb vor 21 Minuten:

Es kommt drauf an, ob der Hawara von der PÜG beide zur Abschleppung beantragt hat. Generell ist es hier aber so, dass beide abzuschleppen sind. Wenn einer der beiden wegfährt und der andere nicht, dann passiert das halt so.

No

ok. Dan  nicht müssen. Aber sie tun es, va falls sichtbare schäden gibt. In Linz oft beobachtet.

bearbeitet von benni889

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Junior Vizepräsident
Hutz schrieb vor 2 Stunden:

Es kommt drauf an, ob der Hawara von der PÜG beide zur Abschleppung beantragt hat. Generell ist es hier aber so, dass beide abzuschleppen sind. Wenn einer der beiden wegfährt und der andere nicht, dann passiert das halt so.

Mein Schwiegervater hat falsch geparkt, woraufhin abgeschleppt wurde und das Fahrzeug vor ihm, was länger in derselben Ladetätigkeitszone stand, bekam nur einen Strafzettel. Natürlich kann sein, dass der Abschleppdienst einfach noch nicht da war. Vor allem erschließt es mir nicht, warum man unterschiedlich strafen sollte.

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
WorkingPoor schrieb vor einer Stunde:

Oder warum man in Ladezonen parkt.

Mei, jeder von uns ist wahrscheinlich schon mal gestanden mit seiner Kiste, wo man nicht stehen sollte. Dieses "hättest halt nicht" ist mehr als müßig.

Ich hab es in Wien allerdings mal geschafft, für 1x falsch parken doppelt bestraft zu werden. Zuerst einmal, weil innerhalb der Kurzparkzone ohne Parkschein. Und dann für im Halteverbot stehen. 2 Strafzettel á 36 Euro.

Der ÖAMTC-Jurist hat mir dazu gesagt, dass das leider rechtens ist, weil ich eben 2 Rechtsnormen verletzt hätte. Hab zähneknirschend bezahlt. Etwas später hab ich dann von einem Linzer gehört, der das (in Linz) erfolgreich bekämpft hat, weil sich die beiden Rechtsnormen gegenseitig ausschließen, ein Halteverbot kann eben keine Kurzparkzone sein und umgekehrt. Aber dafür, dass ich 1 x 36,- weg kriege, war es mir den Rechtsstreit nicht wert. Geb aber gern die gemachten Erfahrungen weiter.

(Dafür hab ich schon andere Verkehrsstrafen erfolgreich bekämpft, also ich weiß schon, wie's geht.)

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Wien nur du allein!
Devil Jin schrieb vor 6 Stunden:

Natürlich kann sein, dass der Abschleppdienst einfach noch nicht da war. Vor allem erschließt es mir nicht, warum man unterschiedlich strafen sollte.

Das wird es wohl sein. Andere Erklärung würde mir nicht einfallen. Wäre sonst auch Amtsmissbrauch. Außer eines der Fahrzeuge steht gefährlicher bzw. blockiert mehr den Verkehr.

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
firewhoman schrieb vor 30 Minuten:

Mei, jeder von uns ist wahrscheinlich schon mal gestanden mit seiner Kiste, wo man nicht stehen sollte. Dieses "hättest halt nicht" ist mehr als müßig.

Weil man halt auf die Sicht des LKW Fahrers scheißt und ihm seine Fahrzeit reduziert, weil man denkt dass man mit dem SUV eh dort parken kann und schon nix kommen wird. Es ist höchstgradig mies.

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  • 2 months later...
Postaholic

Gibt es irgendwo ein Gesetz oder so etwas zu diesen Sodexo Gutscheinen?

Ich kaufe um etwas über 15 Euro ein, gebe den 50er Sodexo Gutschein her, zieht ihn drüber, malt in mit schwarzen Eding an?! und sagt mir danach, dass nicht rausgegeben wird?

Letztendlich mit Filialleiter und der Polizei geregelt.

Auf meine Frage, warum der mit Eding angeschmiert wird (also der Strichcode übermalt wurde) - damit er nicht nochmals verwendet werden kann. Bitte was? :facepalm:

Meine Frau bekommt immer Supermarktgutscheine, diese um 1 oder 2 Euro als Sodexo und meinte, dass jeder Supermarkt (sogar selbe Kette) anders reagiert, manche nehmen sie, manche geben kein Retourgeld, manche lehnen ab.

Gibt es dazu etwas schriftliches oder kann jeder wie er will?

Und ....... ja, ich weiß dass ich bei der Bank umwechseln kann. 

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legende

müsste irgendwo im kleingedruckten von sodexo stehen wie das zu behandeln ist. ich hatte die mal vor jahren in meiner firma und die "einlösepartner" können da relativ viel nicht akzeptieren. was uns im laufe der zeit alles untergekommen ist: nur ein gutschein pro person, rückgeld gibts keines, einlösbar nur zu bürozeiten, etc.

ich glaub, dass dein händler da im recht ist.

edit: aber klar, dass der kassen-dodl dir vorab nicht sagt dass nicht rausgegeben wird ist ungut - da hätte ich auch den filialleiter kommen lassen. :D aber warum polizei? hat sich der filialleiter auch deppert gestellt?

bearbeitet von Relii

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!

Also, einfach nicht rausgeben und 35,- "Restgeld" einstreichen, das wird so sicher nicht gehen. Kann mir nicht vorstellen, dass das rechtmäßig ist. Wenn sie kein Bargeld hergeben wollen - wozu sie wahrscheinlich berechtigt sind, dann müssen sie dir eine Gutschrift auf den Restwert geben.

Aber heutzutage werben Supermärkte damit, dass man bei ihnen an der Kasse sogar Bargeld kriegt mit der Bankomatkarte, also müsste auch das möglich sein. Sie kriegen ja auch das volle Geld für den Gutschein refundiert - ich glaub, da wollt sich irgendwer ein Körberlgeld verschaffen!

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
firewhoman schrieb vor 1 Minute:

Also, einfach nicht rausgeben und 35,- "Restgeld" einstreichen, das wird so sicher nicht gehen. Kann mir nicht vorstellen, dass das rechtmäßig ist. Wenn sie kein Bargeld hergeben wollen - wozu sie wahrscheinlich berechtigt sind, dann müssen sie dir eine Gutschrift auf den Restwert geben.

Aber heutzutage werben Supermärkte damit, dass man bei ihnen an der Kasse sogar Bargeld kriegt mit der Bankomatkarte, also müsste auch das möglich sein. Sie kriegen ja auch das volle Geld für den Gutschein refundiert - ich glaub, da wollt sich irgendwer ein Körberlgeld verschaffen!

Der an der Kassa. Kein Wunder, wenn man den Handel mit vier Prozent verarscht, da muss man sich neue Einnahmequellen suchen.

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Postaholic
Relii schrieb vor 14 Minuten:

aber warum polizei? hat sich der filialleiter auch deppert gestellt?

Genau. Ich bin schuld, sie hat alles richtig gemacht. Und vor allem weil mir diese Vorgehensweise sehr dubios vorkam.

Was bei mir dazu kam, dass sie den Strichcode vom Gutschein mit dem Eding übermalte und danach sagte, dass sie nicht rausgeben kann.

Polizisten waren am Anfang auch etwas verwirrt. Ich sagte dann, dass doch ganz klar kommuniziert wurde, dass der "Klimabonus" bei den Supermarktketten eingelöst werden kann, .......

Im Endeffekt hat der Filialleiter auf anraten der Polizei mit jemanden telefoniert, ich nehme an Konzernzentrale oder ähnliches und es wurde geklärt. Polizei war auch ziemlich gut muss ich sagen, ist einfach so eingestiegen mit dem Filialleiter: "Na stellens Ihnen vor Ihnen passiert so etwas. Es geht überall nur bei Ihnen nicht? Wie fühlen Sie sich dann?"

Aber das ist ja nun abgehakt. Mich würde hier das rechtliche interessieren, weil das doch alles sehr schwammig ist was ich jetzt nur aus dem Gespräch mitbekommen habe.

Und ich mir nicht vorstellen kann, dass diese ganze Themen Rund um Sodexo noch niemanden etwas passiert ist (vermutlich weil es sonst um kleine Beträge geht?). Akzeptanz, kein Retourgeld. Ich mein wie kann so etwas rechtlich ok sein, die bekommen dann die volle Kohle zurück, wenn sie es einreichen, aber Retourgeld für den Kunden gibt es nicht? Das kann doch nicht rechtens sein.

WorkingPoor schrieb vor 12 Minuten:

Der an der Kassa. Kein Wunder, wenn man den Handel mit vier Prozent verarscht, da muss man sich neue Einnahmequellen suchen.

Da wirst du bald nicht einmal mehr die 4% im Handel haben, weil man sich dann wohl einen neuen Job suchen müsste.

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!

Das mit der Polizei passt schon. Die Geschäfte sind ja auch schnell, dass sie sie rufen, wenn sie z.B. glauben, dass sie einen Ladendieb erwischt haben. Sollen ruhig mal auf der anderen Seite stehen.

Und es kann ja wohl wirklich nicht sein, dass 70%  von deinem Gutschein im Geschäft an der Kassa bleiben ... noch mal, vielleicht kein Bargeld, aber zumindest eine Gutschrift hätte man dir geben müssen! Nein, rechtens ist das absolut nicht.
Wär ein Fall für den Konsumentenschutz ... schreib mal ein Mail dorthin. Eben weil es vielleicht noch anderen so geht.

Naja, hat sich dann eh in deinem Sinne geklärt.

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