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Super FOMO

Irgendwie so drehen dass du noch irgendwo ein wettkonto gefunden hast dass du damals in deiner depperten Phase benutzt hast was aber sicher schon einzige Zeit her ist ...

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V.I.P.

ich wollte eigentlich nur wissen, ob der Anbieter mir das Geld verwehren kann mehr nicht, meine Fehler und die anderen Sachen sind mir schon selber klar

irgendwie ists einfacher wenn man verliert :lol:

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MarkoBB8 schrieb vor 1 Minute:

ich wollte eigentlich nur wissen, ob der Anbieter mir das Geld verwehren kann mehr nicht

Kann er sogar ganz einfach, weil du dein Konto unter falschen Angaben erstellt hast. 

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I'll be back!
ooeveilchen schrieb vor 5 Stunden:

Kann er sogar ganz einfach, weil du dein Konto unter falschen Angaben erstellt hast. 

Aber sollte es da dann nicht wenigstens den Spieleinsatz retour geben?

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V.I.P.
ooeveilchen schrieb vor 6 Stunden:

Kann er sogar ganz einfach, weil du dein Konto unter falschen Angaben erstellt hast. 

ich ziele auf das Argument "vertippt" viele Handys speichern die Daten und sobald ein Feld ausgefüllt ist wird der Rest ausgefüllt

es muss doch eine Lösung geben :ratlos:

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  • 4 weeks later...
V.I.P.
BuchiRapid schrieb vor 2 Minuten:

:ears: 

mir wars am Ende wurscht ob der Name der Gattin korrigiert wird, oder es auf meinen Namen umgeschrieben wird, Hauptsache ich bekomm die Kohle

erste Meldung war, dass das umschreiben nicht möglich ist, dann kurz mit dem Dannyo gequatscht der hat sich mal schlau gemacht und am Samstag kam das Mail, dass das Geld ausgezahlt wird und das Spielkonto gelöscht wird und in Zukunft nur der einzahlen und spielen soll dem das Konto auch gehört

woher die plötzliche Kulanz, kA bin aber ziemlich erleichtert und die Frau bekommt auch ein Geschenk bleibt aber unwissend :lol:

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uhhuh...h..
MarkoBB8 schrieb vor 2 Stunden:

mir wars am Ende wurscht ob der Name der Gattin korrigiert wird, oder es auf meinen Namen umgeschrieben wird, Hauptsache ich bekomm die Kohle

erste Meldung war, dass das umschreiben nicht möglich ist, dann kurz mit dem Dannyo gequatscht der hat sich mal schlau gemacht und am Samstag kam das Mail, dass das Geld ausgezahlt wird und das Spielkonto gelöscht wird und in Zukunft nur der einzahlen und spielen soll dem das Konto auch gehört

woher die plötzliche Kulanz, kA bin aber ziemlich erleichtert und die Frau bekommt auch ein Geschenk bleibt aber unwissend :lol:

wos net waß, mochts net haß :davinci:

bearbeitet von benni889

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  • 3 weeks later...
Wien nur du allein!

Ein Arbeitnehmer (eingetreten mit 01.01.2017) geht ab 01.08.2022 in den Krankenstand. Auf Grund der Dauer des Dienstverhältnisses hat er nun Anspruch auf 8 Wochen volles Entgelt und 4 Wochen halbes. Nach diesen 12 Wochen (also so ab November) muss der Arbeitgeber dann nichts mehr zahlen und es besteht nur noch Anspruch auf Krankengeld durch die Krankenkasse. Soweit so klar.

Was passiert, wenn der Krankenstand bis ins nächste Jahr andauert? Zum Beispiel bis 31.05.2023. Dann bekommt der Arbeitnehmer wieder Entgeltfortzahlung ab 01.01.2023 und wieder 8 Wochen voll sowie 4 Wochen halb? Oder erneut sich der Anspruch bei durchgehendem Krankenstand nicht und es gebührt weiter nur Krankengeld?

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Wahnsinniger Poster
Neocon schrieb vor 31 Minuten:

Ein Arbeitnehmer (eingetreten mit 01.01.2017) geht ab 01.08.2022 in den Krankenstand. Auf Grund der Dauer des Dienstverhältnisses hat er nun Anspruch auf 8 Wochen volles Entgelt und 4 Wochen halbes. Nach diesen 12 Wochen (also so ab November) muss der Arbeitgeber dann nichts mehr zahlen und es besteht nur noch Anspruch auf Krankengeld durch die Krankenkasse. Soweit so klar.

Was passiert, wenn der Krankenstand bis ins nächste Jahr andauert? Zum Beispiel bis 31.05.2023. Dann bekommt der Arbeitnehmer wieder Entgeltfortzahlung ab 01.01.2023 und wieder 8 Wochen voll sowie 4 Wochen halb? Oder erneut sich der Anspruch bei durchgehendem Krankenstand nicht und es gebührt weiter nur Krankengeld?

--> gesundheitskasse.at

Dort steht:
"Reicht eine Dienstverhinderung von einem Arbeitsjahr ins nächste Arbeitsjahr, steht mit Beginn des neuen Arbeitsjahres wieder der volle EFZ-Anspruch zu. Dies gilt auch dann, wenn im alten Arbeitsjahr wegen Ausschöpfung des Anspruches keine EFZ mehr bestanden hat."

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Dazn hat mir jetzt alle Beträge zurückgezahlt und meinen Vertrag gekündigt, nachdem ich ihnen per Mail nochmals ausgerichtet habe, dass ich 3 Monatsraten nicht akzeptieren werde und bereits der konsumentenschutz eingeschalten wurde - fühlt sich sehr gut an. hat zwar 2 monate gedauert, aber das war es wert und da muss man Dazn auch dankbar sein, dass sie sich im endeffekt erbarmt haben. immerhin war es ja nicht meine schuld.,

edit: problem war dass ich mal einen account einrichten wollte, mich bei der mail - adresse vertippt habe scheinbar und dadurch meinen account nie aktivieren konnte. trotzdem habens beinhart geld von meinem konto abgebucht.

bearbeitet von Patrax Jesus

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Postinho
Neocon schrieb am 8.8.2022 um 11:58 :

Ein Arbeitnehmer (eingetreten mit 01.01.2017) geht ab 01.08.2022 in den Krankenstand. Auf Grund der Dauer des Dienstverhältnisses hat er nun Anspruch auf 8 Wochen volles Entgelt und 4 Wochen halbes. Nach diesen 12 Wochen (also so ab November) muss der Arbeitgeber dann nichts mehr zahlen und es besteht nur noch Anspruch auf Krankengeld durch die Krankenkasse. Soweit so klar.

Was passiert, wenn der Krankenstand bis ins nächste Jahr andauert? Zum Beispiel bis 31.05.2023. Dann bekommt der Arbeitnehmer wieder Entgeltfortzahlung ab 01.01.2023 und wieder 8 Wochen voll sowie 4 Wochen halb? Oder erneut sich der Anspruch bei durchgehendem Krankenstand nicht und es gebührt weiter nur Krankengeld?

Ja, sobald ein neues Arbeitsjahr beginnt, hat er wieder einen Anspruch auf Entgeldfortzahlung

Habe eine Frage bezüglich Ausbildungskostenrückersatz.

Es wurde eine Vereinbarung VOR Beginn der Ausbildung unterschrieben, somit ist der Dienstnehmer verpflichtet die Kosten für die Ausbildung zurückzuzahlen. Im konkreten Fall muss er 36 Monate nach der Ausbildung noch im Unternehmen sein, damit keine Kosten bei einer Kündigung durch den Dienstnehmer anfallen.

Was ist aber, wenn im Arbeitsvertrag , den der Dienstnehmer zu Beginn des Dienstverhältnisses unterfertig hat , festgeschrieben ist, dass diese Ausbildung (spezieller Lehrgang) gemacht werden muss?

Hat das irgendeine Relevanz bezüglich des Kostenrückersatzes, oder zählt nur was in der konkreten Vereinbarung unterschrieben worden ist?

bearbeitet von patriot18

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  • 3 weeks later...
DIE Firma für Ihr Posting!

Kurze Frage: Beim Nachbargebäude hängt genau auf Höhe unseres Wohnzimmerfensters eine Klimaanlage einer Arztpraxis. Die Anlage läuft natürlich im Sommer fleißig und bläst die warme Abluft genau beim Fenster rein. Teilweise läuft die Anlage sogar nachts durch :facepalm:

Der Mindestabstand zum Fenster laut kurzer Google-Suche (4 Meter) wird definitiv nicht eingehalten. Allerdings ist unser Wohnhaus ein Neubau und die Klimaanlage war sozusagen vor dem Fenster da. Gibts da realistisch irgendwelche Chancen darauf, dass die Betriebszeiten eingeschränkt oder die Anlage sogar entfernt werden muss?

Wenn ja, soll ich zuerst mit der Arztpraxis reden oder ihnen gleich die Behörde auf den Hals hetzen?

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PostingGmbH schrieb vor 2 Stunden:

Wenn ja, soll ich zuerst mit der Arztpraxis reden oder ihnen gleich die Behörde auf den Hals hetzen?

Gleich extrem herumbrüllen und mit hochrotem Kopf und angeschwollenen Adern "I klog eich bis noch Luxemburg" drohen 

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