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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!

Naja, mWn ist schon der Zustand herzustellen, in dem man die Wohnung übernommen hat.

Was man nicht mehr muss, ist ausmalen - außer man hat selber die,Wände auffällig bemalt, dann muss man das wegmachen bzw. übermalen. Aber Löcher, Schrauben usw. wird schon so sein, dass keine zurückbleiben dürfen. (Keiner hat Lust, vom Vorgänger eine Mondkraterlandschaft zu übernehmen und mit einem Haufen Hacken zu starten!)

Ich fürchte, da musst du ran.

Relii schrieb vor 3 Stunden:

okay, das gilt für löcher? schrauben/dübel kann ich einfach in der wand drinnen lassen?

pfh, sag das nicht - ich hab in meiner letzten wohnung ein paar schrauben bzw. dübel gehabt, die hab ich verdammt beim rausziehen. bei ein paar ist überhaupt gleich die halbe wand mitgekommen. :D wenn ich das gewusst hätte, hätte ich mir einige stunden arbeit erspart. :holy:

Schrauben würde ich schon rausdrehen, das ist mit dem Akkuschrauber im  Nullkommanix erledigt.

Dübel würd ich aber eher drin lassen, da richtet man wohl mehr Schaden als Nutzen an, wenn man die unbedingt rausziehen will. Entweder sie gehen eh leicht raus, sonst Loch mit Dübel drin zuschmieren, fertig. Merkt kein Mensch.

bearbeitet von firewhoman

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uhhuh...h..

Gut, das Nägel und Schrauben rausdrehen und zuspachteln sehe ich kein Problem. Wir können nur hoffen das jemand die Küche übernimmt. Sonst könnens wir rausreißen samt Fließen. :glubsch::betrunken:

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
benni889 schrieb vor einer Stunde:

Gut, das Nägel und Schrauben rausdrehen und zuspachteln sehe ich kein Problem. Wir können nur hoffen das jemand die Küche übernimmt. Sonst könnens wir rausreißen samt Fließen. :glubsch::betrunken:

Ja, das ist immer das Problem. Da könnt ihr nur verhandeln. Recht drauf, dass euch irgendwelche Einbauten (Küche, Fliesen) abgelöst werden, habt ihr keines. Meistens einigt man sich dann doch irgendwie, weil eine fertig eingebaute Küche natürlich schon praktisch ist. Aber wenn die Übernehmer der Wohnung sie partout nicht wollen, dann habt ihr Pech gehabt.

WorkingPoor schrieb vor 46 Minuten:

Muss das Plan gespachtelt sein? Ansonsten hau über jedes Loch einen Riesenbatzen drauf :D

Ich bin mir sicher, dass das plan sein muss.

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uhhuh...h..
firewhoman schrieb vor 10 Minuten:

Ja, das ist immer das Problem. Da könnt ihr nur verhandeln. Recht drauf, dass euch irgendwelche Einbauten (Küche, Fliesen) abgelöst werden, habt ihr keines. Meistens einigt man sich dann doch irgendwie, weil eine fertig eingebaute Küche natürlich schon praktisch ist. Aber wenn die Übernehmer der Wohnung sie partout nicht wollen, dann habt ihr Pech gehabt.

 

wir würdens sogar verschenken, sonst kommts auf sperrmüll. Genug OT hier. 

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ASB-Legende
firewhoman schrieb vor 2 Stunden:

Naja, mWn ist schon der Zustand herzustellen, in dem man die Wohnung übernommen hat.

Was man nicht mehr muss, ist ausmalen - außer man hat selber die,Wände auffällig bemalt, dann muss man das wegmachen bzw. übermalen. Aber Löcher, Schrauben usw. wird schon so sein, dass keine zurückbleiben dürfen. (Keiner hat Lust, vom Vorgänger eine Mondkraterlandschaft zu übernehmen und mit einem Haufen Hacken zu starten!)

Ich fürchte, da musst du ran.

Schrauben würde ich schon rausdrehen, das ist mit dem Akkuschrauber im  Nullkommanix erledigt.

Dübel würd ich aber eher drin lassen, da richtet man wohl mehr Schaden als Nutzen an, wenn man die unbedingt rausziehen will. Entweder sie gehen eh leicht raus, sonst Loch mit Dübel drin zuschmieren, fertig. Merkt kein Mensch.

Das ist alleine das Problem des Vermieters, er kassiert ja auch entsprechend Miete für die Abnutzung des Mietgegenstands. Wieso soll ich dann auch eigene Kosten und Arbeitszeit auch noch renovieren? Mit genau dem gleichen Argument kannst dann sagen der Vormieter muss Tapeten entfernen usw., das spielts aber schlicht und einfach nicht. 

@benni889 Hier hast du alles nochmal gut zusammengfasst: https://mietervereinigung.at/789/Wohnungsrueckgabe Besonders den Hinweis auf die Fotos würd ich beherzigen, wenn der Vermieter schon damit anfängt dass du spachteln sollst.

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benni889 schrieb vor 3 Stunden:

wir würdens sogar verschenken, sonst kommts auf sperrmüll. Genug OT hier. 

Willhaben :ratlos: die küche in der wohnung meiner mutter (wohl 20 Jahre alt) war binnen einem tag verschenkt - und damit ers auf jedenfall kriegt, hat er sogar noch einen hunderter bezahlt :lol:

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  • 4 weeks later...
ASB-Legende

Ich kann folgendes Rechtsproblem nicht lösen:

Mündiger Minderjähriger hat 5.000 Euro (sein gesamtes offenbar durch Ferialjobs erwirtschaftetes Vermögen) ohne Genehmigung der Eltern von seinem Jugendkonto nach Amerika als Spende überwiesen. Die Amerikaner rühren sich natürlich nicht, die Bank schiebt das Problem ab, weil sie nur "kontoführende Stelle" ist und will das Geld erst erstatten, wenn aus Amerika das Geld retour gebucht wurde.

Sieht wer die Möglichkeit, dass die Bank in Vorleistung gehen muss? Wenn sie bei "Besachwalteten" Geld überweisen bzw. freigeben oder auszahlen, haften sie logischerweise, weil sie das ja davor prüfen müssen, aber bei mündigen Minderjährigen habe ich irgendwie Probleme mit der Argumentation einer "Prüf- und Warnpflicht".

 

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DonFetzo schrieb vor 8 Minuten:

Ich kann folgendes Rechtsproblem nicht lösen:

Mündiger Minderjähriger hat 5.000 Euro (sein gesamtes offenbar durch Ferialjobs erwirtschaftetes Vermögen) ohne Genehmigung der Eltern von seinem Jugendkonto nach Amerika als Spende überwiesen. Die Amerikaner rühren sich natürlich nicht, die Bank schiebt das Problem ab, weil sie nur "kontoführende Stelle" ist und will das Geld erst erstatten, wenn aus Amerika das Geld retour gebucht wurde.

Sieht wer die Möglichkeit, dass die Bank in Vorleistung gehen muss? Wenn sie bei "Besachwalteten" Geld überweisen bzw. freigeben oder auszahlen, haften sie logischerweise, weil sie das ja davor prüfen müssen, aber bei mündigen Minderjährigen habe ich irgendwie Probleme mit der Argumentation einer "Prüf- und Warnpflicht".

 

Muss die Bank nicht ab einer gewissen Höhe, bzw. wenn es von üblichen Überweisungen abweicht telefonisch Rückfrage halten bevor die Überweisung durchgeführt wird?

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Junior Vizepräsident
Hammerwerfer schrieb vor 5 Minuten:

Muss die Bank nicht ab einer gewissen Höhe, bzw. wenn es von üblichen Überweisungen abweicht telefonisch Rückfrage halten bevor die Überweisung durchgeführt wird?

Da kenne ich einen Fall, wo jemand zwei Kunstgegenstände (jeweils fast im fünfstelligen Bereich) gekauft hat. Beide Male wurde das Geld ins EU-Ausland überwiesen und war ein atypischer Vorgang. Rückmeldung von der Bank? Keine. Aber als via Sofortüberweisung (Klarna) ein Artikel für ca. € 50,- bezahlt wurde, gab es binnen wenigen Minuten einen Anruf der Bank, weil der Empfänger dieser Zahlungsdienstleistung in den Niederlanden (?) sitzt. Und auch ich bekomme nicht nachvollziehbare Rückmeldungen. :ratlos: Wenn man da nicht etwas eingerichtet hat, dann funktionieren diese Warnsysteme mehr schlecht als recht.

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!

Uff. Überhaupt nicht mein Bereich. Aber bei einem mündigen Mj. fürchte ich, dass das Geld weg ist, notabene aus den USA.

Ich würd da wirklich fachlich kompetente Rechtsberatung suchen.

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ASB-Legende
firewhoman schrieb vor 5 Minuten:

Uff. Überhaupt nicht mein Bereich. Aber bei einem mündigen Mj. fürchte ich, dass das Geld weg ist, notabene aus den USA.

Ich würd da wirklich fachlich kompetente Rechtsberatung suchen.

Vom Fach wäre ich schon selbst. ;) Mich würden da bei einem Jugendkonto eher die bankinternen Abläufe interessieren, ob es da nicht ein bankinternes Sicherheitssystem bzgl. Rückfragen oder automatischer Sperre bei einem höheren Betrag oder sowas gibt. Habe den Fall an unsere Vertragsanwältin ausgelagert, die sieht auch nicht sonderlich gute Chancen, damit gebe ich mich aber nicht gern zufrieden. :D Wenn ich klage bzw. klagen lasse, will ich davor aber schon alle Möglichkeiten ausloten, damit es nicht nur sinnlos produzierte Anwaltskosten sind und eine Klage in Amerika macht natürlich null Sinn und wenn dann würde ich den "einfacheren" Weg gegen die Bank wählen.

 

Schlussendlich kommt dabei eh nix raus, denn wenn das Geld zurückkommt, wartet der Jugendliche halt bis er 18 ist und spendet bzw. überweist dann den Betrag halt nochmal, aber das ist dann nicht mehr mein :stoesschen: 

 

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