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Superkicker

Nachdem meine Lohnzettel doch noch rechtzeitig bis heute hochgeladen wurden habe ich jetzt zwei Fragen:

1. Bei der Berechnung der Pendlerpauschale kommt bei mir raus das mir die große mit 1476€ jährlich zusteht. Bei der Vorberechnung kommt aber nicht mal die Hälfte davon raus. Warum wird die nicht 1-1 ausbezahlt? Hängt das mit dem Gehalt zusammen?

2. Ich bin 2018 in eine Genossenschaftswohnung gezogen und habe daher einen Genossenschaftsanteil bezahlt. Gibt es eine Möglichkeit da etwas abzusetzen?

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jung, dynamisch, erfolglos
Morpheno schrieb vor 32 Minuten:

hatte einen Jobwechsel letztes Jahr und somit unterschiedliches Gehalt...dementsprechend groß waren meine Erwartungen als ich gestern die Erklärung vorberechnen hab lassen

 

22 € :fuckthat: 

naja, wennst bei der neuen Stelle mehr verdienst (was ich für dich hoffe), gibts ja auch keine Auswirkungen für die Steuerrückerstattung, oder?

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Rapid is stabil, Junge!

Hab den Übeltäter für die lange Wartezeit gefunden. Die GKK ist Schuld. Die Daten werden in den "nächsten Tagen" übermittelt. Bin da nicht der einzige.

Wir haben bereits März, oida.

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ASB-Messias
chof03 schrieb vor 2 Stunden:

Nachdem meine Lohnzettel doch noch rechtzeitig bis heute hochgeladen wurden habe ich jetzt zwei Fragen:

1. Bei der Berechnung der Pendlerpauschale kommt bei mir raus das mir die große mit 1476€ jährlich zusteht. Bei der Vorberechnung kommt aber nicht mal die Hälfte davon raus. Warum wird die nicht 1-1 ausbezahlt? Hängt das mit dem Gehalt zusammen?

2. Ich bin 2018 in eine Genossenschaftswohnung gezogen und habe daher einen Genossenschaftsanteil bezahlt. Gibt es eine Möglichkeit da etwas abzusetzen?

Du bekommst nur die schon bezahlte Lohnsteuer für die (Brutto) 1476€ zurück. :)

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get the fuck in!
chof03 schrieb vor 3 Stunden:

Nachdem meine Lohnzettel doch noch rechtzeitig bis heute hochgeladen wurden habe ich jetzt zwei Fragen:

1. Bei der Berechnung der Pendlerpauschale kommt bei mir raus das mir die große mit 1476€ jährlich zusteht. Bei der Vorberechnung kommt aber nicht mal die Hälfte davon raus. Warum wird die nicht 1-1 ausbezahlt? Hängt das mit dem Gehalt zusammen?

2. Ich bin 2018 in eine Genossenschaftswohnung gezogen und habe daher einen Genossenschaftsanteil bezahlt. Gibt es eine Möglichkeit da etwas abzusetzen?

1. Das Pendlerpauschale verringert deine Lohnsteuerbemessungsgrundlage, du bekommst also wie schon vom Vorposter angeführt nur den Betrag, der deinem Grenzsteuersatz für die € 1.476,- entspricht.

Der Pendlereuro ist aber ein Absetzbetrag, der kommt 1:1 zurück.

2. Ja, wenns ca. sowas war (Bestätigung von Genossenschaft anfordern wenn noch nicht erhalten) : 

"Zur Errichtung des Wohnhauses wurden Darlehensmittel bzw. Eigenmittel der gemeinnützigen Bauvereinigung verwendet und sind im angegebenen Kalenderjahr abzüglich allfälliger Annuitäten- oder Zinsenzuschüsse die nachstehenden Beiträge € geleistet worden..."

 

Fuxxl schrieb vor 2 Stunden:

naja, wennst bei der neuen Stelle mehr verdienst (was ich für dich hoffe), gibts ja auch keine Auswirkungen für die Steuerrückerstattung, oder?

Grad dann logischerweise eigentlich schon, weil die Bezüge gleichmäßig aufs ganze Jahr verteilt werden...aber wenns beim selben Grenzsteuersatz bleibt, kommt natürlich nix raus.

Aber wennst z.B. ab Herbst massiv mehr verdienst und die Steuer in diesen Monaten entsprechend hoch gerechnet wird, kannst du ohne weiteres bei der Veranlagung fürs ganze Jahr wieder mit allen Bezügen in eine niedrigere Stufe kommen und dementsprechend etwas zurück erhalten.

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jung, dynamisch, erfolglos
Maulinho schrieb vor 11 Minuten:

Grad dann logischerweise eigentlich schon, weil die Bezüge gleichmäßig aufs ganze Jahr verteilt werden...aber wenns beim selben Grenzsteuersatz bleibt, kommt natürlich nix raus.

stimmt, denkfehler von mir - sry :facepalm:

 

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Fröhliches Mäxchen
SturmfanDöblingMitCape schrieb vor 13 Stunden:

Hat schon mal wer die Jahreskarte der Wr Linien wegen der Uni als Fahrtkosten in den Werbeausgaben geltend gemacht? 

Und was passiert wenn man sowas angibt es aber nicht durchgeht? Strafe zahlen gibt's ja eh nicht soweit ich weiß? :ratlos:

Arbeitet derjenige oder Vollzeitstudent, weil sowas ist normalerweise mitn Verkehrsabsetzbetrag abgedeckt. 

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
Morpheno schrieb vor 3 Stunden:

hatte einen Jobwechsel letztes Jahr und somit unterschiedliches Gehalt...dementsprechend groß waren meine Erwartungen als ich gestern die Erklärung vorberechnen hab lassen

 

22 € :fuckthat: 

Eine gute Wasserpistole geht sich da sicher aus :fuckthat:

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legende
ufo05 schrieb vor 5 Stunden:

Ich würde sagen ja. Sind ja eine tatsächlich angefallenen Reisekosten zur Uni.

https://www.bmf.gv.at/steuern/arbeitnehmer-pensionisten/arbeitnehmerveranlagung/abc-der-werbungskosten.html

Ich fahr mitn Auto zur Uni und schreibe dadurch 2.000€ Werbungskosten ab.

die wr. linien karte wirst halt nicht zu 100% durchkriegen. und dann bist wahrscheinlich schon unter der werbungskostenpauschale.

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uhhuh...h..
GRENDEL schrieb vor 2 Stunden:

Hab den Übeltäter für die lange Wartezeit gefunden. Die GKK ist Schuld. Die Daten werden in den "nächsten Tagen" übermittelt. Bin da nicht der einzige.

Wir haben bereits März, oida.

Nix neues. War bei mir damals 2017 auch net anders. Durfte da sogar 4Monate warten. Wer war schuld? GKK. 

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GRENDEL schrieb vor 4 Stunden:

Hab den Übeltäter für die lange Wartezeit gefunden. Die GKK ist Schuld. Die Daten werden in den "nächsten Tagen" übermittelt. Bin da nicht der einzige.

Wir haben bereits März, oida.

Hast angerufen oder woher weißt das jetzt?

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Auf der Hauptseite von FinanzOnline hab ich unter der Kopfzeile den Hinweis, dass ich noch die Arbeitnehmerveranlagung für 2016 machen könnte. Ich bild mir aber ein, dass ich das schon letztes Jahr gemacht hätte!?

Hat noch jemand so einen Hinweis? Es wird wohl so sein dass ich das doch vergessen hab und das liebe Finanzamt mich an meinen Lapsus erinnern möchte? :ratlos: Ich bin verwirrt :(

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