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ASB-Süchtige(r)

Wie funktioniert das eigentlich mit dem Alleinverdiener? Gilt das nur bei Ehepartner oder reicht da zusammen Wohnen?

Mein Freundin War bis Januar im Mutterschutz und das restliche Jahr im Karenz, wir leben im gemeinsamen Haushalt, zählt das als "Alleinverdiener" und macht des wirklich soviel aus?

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Wie funktioniert das eigentlich mit dem Alleinverdiener? Gilt das nur bei Ehepartner oder reicht da zusammen Wohnen?

Mein Freundin War bis Januar im Mutterschutz und das restliche Jahr im Karenz, wir leben im gemeinsamen Haushalt, zählt das als "Alleinverdiener" und macht des wirklich soviel aus?

ja zählt

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Rapid muss immer.

Laut Pendlerrechner soll mein Vater anstatt bisher 19 min. mit dem Auto 70-80 min. mit den Öffis fahren :davinci:

Same here.

gehe ich richtig in der annahme, dass ich für ein am 2.07. geborenes kind keinerlei Alleinverdienerabsatzbeitrag geltendmachen kann.....?

Leider richtig. Du brauchst 6 Monate um diesen Anspruch zu haben.

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jung, dynamisch, erfolglos

Same here.

Leider richtig. Du brauchst 6 Monate um diesen Anspruch zu haben.

6 Monate hätte ich, es müssen aber MEHR als 6 Monate sein.

36 Stunden zu spät geboren.... Dabei wär der geburtstermin am 26. Juni gewesen :facepalm:

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Rapid muss immer.

6 Monate hätte ich, es müssen aber MEHR als 6 Monate sein.

36 Stunden zu spät geboren.... Dabei wär der geburtstermin am 26. Juni gewesen :facepalm:

Sorry sind mehr Faktoren. Muss auch unter 6000.- anscheinend verdient haben?!

Hier werden sie geholfen: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/8/Seite.080720.html

also lt vorberechnung bei mir nicht, sind um die 700 unterschied mit / ohne

Wahrscheinlich hast den Alleinverdiener (494.-)+ Kinderfreibetrag (220.-)!

Den Kinderfreibetrag ist aber besser aufzuteilen, da bekommen beide 132.-!

Kommt ja auch darauf an, in welcher Einkommensstufe du bist.

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Ritter von der traurigen Gestalt

Hat jemand Erfahrung bei der ANVA mit auswärtig studierenden Kindern? Beim Punkt "Kostentragung in Prozent" bin ich mir unsicher, ob ich bei meinem Vater 100% eintragen darf und ihm somit die Pauschale von 110€ / Monat zusteht. Ich beziehe außerdem noch Familienbeihilfe und Studienbeihilfe und verdiene mir im Sommer noch ein nettes Sümmchen dazu, natürlich ohne dabei irgendwelche Limits zu überschreiten. Die tatsächliche Kostentragung des gesamten Studiums meines Vaters beträgt im Endeffekt wohl ~25% ...

Wurde durch Google nicht unbedingt schlauer, glaube jetzt aber, dass 100% einzutragen zulässig ist, da diese Pauschale nur die Belastung durch "Auswärtigkeit" auszugleichen versucht. :)

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Homerist

Hat jemand Erfahrung bei der ANVA mit auswärtig studierenden Kindern? Beim Punkt "Kostentragung in Prozent" bin ich mir unsicher, ob ich bei meinem Vater 100% eintragen darf und ihm somit die Pauschale von 110€ / Monat zusteht. Ich beziehe außerdem noch Familienbeihilfe und Studienbeihilfe und verdiene mir im Sommer noch ein nettes Sümmchen dazu, natürlich ohne dabei irgendwelche Limits zu überschreiten. Die tatsächliche Kostentragung des gesamten Studiums meines Vaters beträgt im Endeffekt wohl ~25% ...

ich hab während Studium Fbh+Studienbeihilfe+Halbwaisenpension bekommen (wobei Fbh ja eigentlich die Eltern bekommen) und bei meiner Mutter trotzdem immer die volle Pauschale reingeschrieben obwohl sie genau keine Kosten getragen hat - gab nie Probleme.

Ist aber natürlich keine Garantie ;)

bearbeitet von onkelandy

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Ritter von der traurigen Gestalt

ich hab während Studium Fbh+Studienbeihilfe+Halbwaisenpension bekommen (wobei Fbh ja eigentlich die Eltern bekommen) und bei meiner Mutter trotzdem immer die volle Pauschale reingeschrieben obwohl sie genau keine Kosten getragen hat - gab nie Probleme.

Ist aber natürlich keine Garantie ;)

Danke - melden sich ja eh, wenn ihnen was nicht passt. :=

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