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Homerist
stifflor schrieb vor 21 Stunden:

Nein, sind 2 Kinder - dann 600 € HomeOffice Pauschal-Absetzbetrag (seit diesem Jahr kannst einfach 5 € pro Tag bis zu 120 Tagen absetzen) - dann muss ich mir Strom/Internet/Gas ned alles zusammen rechnen 

und dann noch die Priv.Krankenversicherung + Recheninstitut bei der Tochter, die ich als außergewöhnliche Belastung bei Kindern angebe 

Home Office Pauschale ist 3,-- Euro pro Tag und wird automatisch berücksichtigt wenn der Arbeitgeber Home Office Tage gemeldet hat. Es gibt keine korrekte Möglichkeit HO Pauschale selbst einzutragen.

Private Krankenversicherung ist keine außergewöhnliche Belastung (bei behinderten Kindern könnt mans evt. argumentieren). Bis 2020 war die Absetzung als Sonderausgabe möglich - seither nicht mehr.

Du kannst natürlich trotzdem Glück haben dass dir das durchgeht wenn nicht ordentlich geprüft wird

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ASB-Gott
Neocon schrieb vor 17 Stunden:

Hab gerade meine Erklärung online abgegeben und bin drauf gekommen, dass ich als Kleinunternehmer 12% pauschale Betriebsausgaben und nicht 20% angegeben habe. Online ist eine Korrektur nicht mehr möglich. Brief schreiben? Morgen anrufen?

sobald der Bescheid da ist hast du 4 Wochen Zeit einen Einspruch zu machen, zumindest als Privatperson, wird wohl als Kleinunternehmer gleich sein

ich hatte letzes Jahr zB vergessen meine Augenlaser OP reinzugeben, Bescheid und Geld bekommen, Einspruch gemacht 1 Monat später zusätzliche 150€ bekommen

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Wien nur du allein!
MarkoBB8 schrieb vor 33 Minuten:

sobald der Bescheid da ist hast du 4 Wochen Zeit einen Einspruch zu machen, zumindest als Privatperson, wird wohl als Kleinunternehmer gleich sein

Bescheid war bereits heute im elektronischen Postfach. Hab dann beim Finanzamt angerufen. Beschwerde kann über FinanzOnline (Weitere Services -> Bescheidänderung) eingebracht werden. Dort können dann die Angaben wie im Antrag korrigiert werden. Wichtig: Relativ weit unten gibts ein Freifeld mit "Begründung". Da den Sachverhalt kurz reinschreiben, dann sollte das passen.

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Neocon schrieb am 20.4.2023 um 10:20 :

Bescheid war bereits heute im elektronischen Postfach. Hab dann beim Finanzamt angerufen. Beschwerde kann über FinanzOnline (Weitere Services -> Bescheidänderung) eingebracht werden. Dort können dann die Angaben wie im Antrag korrigiert werden. Wichtig: Relativ weit unten gibts ein Freifeld mit "Begründung". Da den Sachverhalt kurz reinschreiben, dann sollte das passen.

Ginge genauso mit einem Antrag auf Bescheidaufhebung gem. § 299 BAO, kommt im Endeffekt für dein Anliegen aufs selbe raus.

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ASB-Gott
stifflor schrieb am 19.4.2023 um 12:17 :

ja genau - ab 2022 kannst du eine Pauschale abrechnen

ersparst dir das mühsame zusammenrechnen von Strom/Heizung/Internet und davon dann 40% ... das wäre bei mir in etwa dasselbe 

Und wie / wo hast du das gemacht?

Der AG muss ja die HO-Tage an das Finanzamt melden und dann werden pro Tag automatisch 3€ berücksichtigt. Also ich konnte da nichts mehr ändern oder sonst wo eingeben. 

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Postinho
aurinko schrieb vor einer Stunde:

Und wie / wo hast du das gemacht?

Der AG muss ja die HO-Tage an das Finanzamt melden und dann werden pro Tag automatisch 3€ berücksichtigt. Also ich konnte da nichts mehr ändern oder sonst wo eingeben. 

https://www.oesterreich.gv.at/themen/steuern_und_finanzen/arbeitnehmerveranlagung/Steuerliche-Homeoffice-Regelungen.html#:~:text=Arbeitnehmerinnen%2FArbeitnehmer können ab dem,Beleuchtung) über die Arbeitnehmerveranlagung absetzen.

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ASB-Gott

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Postinho
aurinko schrieb vor 19 Minuten:

Da steht aber auch nur, was ich eh schon geschrieben habe - die 3€ / Tag. 

Ich hätte es so verstanden, dass wenn man sich z.B. einen Bürosesssel kaufen muss und dieser die 300 € übersteigt, dass man die Kosten darüber auch einreichen kann.

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ASB-Gott
Mr_Rotten schrieb vor 11 Stunden:

Ich hätte es so verstanden, dass wenn man sich z.B. einen Bürosesssel kaufen muss und dieser die 300 € übersteigt, dass man die Kosten darüber auch einreichen kann.

Es gibt 2 Posten: 

* Home Office Pauschale (welche als Ersatz für Strom, Heizung, Internet gilt) mit den 3€ / Tag für max. 100 Tage

* für ergonomisches Büromaterial (Sessel, Schreibtisch, Lampe) ebenfalls 300€ / Jahr

 

Aber das ich als HO Pauschale 5€ / Tag (und das für 120 Tage) absetzen kann, wäre mir einerseits neu und andereseits wäre es bei mir gar nicht möglich gewesen das zu ändern, weil der Betrag automatisch reingenommen wird (die HO Tage werden ja mittels Lohnzettel automatisch ans FA gemeldet). 

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  • 2 weeks later...
nur veilchen blühen ewig

Darf das Finanzamt, wenn es wieder die Bearbeitungszeit von 6 Monaten überschreitet eine Prüfung machen oder müssen die dann direkt das Geld auszahlen? Weiß das jemand? 

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Fröhliches Mäxchen
pesce schrieb vor 4 Stunden:

Darf das Finanzamt, wenn es wieder die Bearbeitungszeit von 6 Monaten überschreitet eine Prüfung machen oder müssen die dann direkt das Geld auszahlen? Weiß das jemand? 

Ernsthaft jetzt? das kann auch genau geprüft werden wenns 6 Jahre da liegt ....

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