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nur veilchen blühen ewig
Herr Max schrieb vor 3 Stunden:

Ernsthaft jetzt? das kann auch genau geprüft werden wenns 6 Jahre da liegt ....

Google spuckt nur das aus. 
 

Zitat

Grundsätzlich hat das Finanzamt bis zu sechs Monate Zeit, den Lohnsteuerausgleich zu bearbeiten und letztlich - im Falle einer Rückzahlung - das Geld ab die Antragssteller zu überweisen. Dabei kann es durch Rückfragen oder Nachforderungen bzw. sogenannten Ergänzungsansuchen durch das Finanzamt in manchen Fällen auch zu längeren Bearbeitungsdauern kommen.

Für mich klingt das so, als hätten die maximal 6 Monate Zeit. Kann mir nicht vorstellen dass es 6 Jahre dort liegen kann und dann geprüft wegen kann. 
 

edit: aber wenn es so weiter geht werden wir in 5.5 Jahren eine Antwort haben. 

bearbeitet von pesce

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Harry Wijnvoord Fußballgott
pesce schrieb vor 13 Minuten:

Google spuckt nur das aus. 
 

Für mich klingt das so, als hätten die maximal 6 Monate Zeit. Kann mir nicht vorstellen dass es 6 Jahre dort liegen kann und dann geprüft wegen kann. 
 

edit: aber wenn es so weiter geht werden wir in 5.5 Jahren eine Antwort haben. 

Prüfen können sies noch sehr lange zurück. Nur weil du den Bescheid kriegst heißt das ja nicht, dass nicht noch geprüft werden kann. 

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nur veilchen blühen ewig
Indurus schrieb vor 1 Minute:

Prüfen können sies noch sehr lange zurück. Nur weil du den Bescheid kriegst heißt das ja nicht, dass nicht noch geprüft werden kann. 

5 Jahre können sie prüfen laut meinen Infos. 
 

hab letztes Jahr nach 5 Monaten angerufen und dann haben sie mich geprüft, das will ich mir heuer eigentlich ersparen, es nervt. 

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Harry Wijnvoord Fußballgott
pesce schrieb vor 4 Minuten:

5 Jahre können sie prüfen laut meinen Infos. 
 

hab letztes Jahr nach 5 Monaten angerufen und dann haben sie mich geprüft, das will ich mir heuer eigentlich ersparen, es nervt. 

Ja eben. Somit ists völlig wurscht. Auch wenn du nach 6 Monaten anrufst könnten sie dich prüfen. Ich würde ganz einfach nicht anrufen, vor allem dann nicht, wenn du das Gefühl hast, dass du damit die Prüfung heraufbeschwörst.

bearbeitet von Indurus

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Postinho
pesce schrieb vor 1 Stunde:

5 Jahre können sie prüfen laut meinen Infos. . 

egal wann die ANV gemacht wurde? sprich wenn man jetzt gerade die ANV für 2019 macht hätten sie auch wieder 5 jähre zeit? das würde sich ja mit den 6 jahren wo man das ganzen rechnungen usw. aufheben muss nicht ausgehen.

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Knows how to post...

Ich mach gerade meine Arbeitnehmerveranlagung/Steuerausgleich für 2022. Wenn ich beim Pendlerrechner alles eingebe, kommt das selbe Ergebnis raus wie 2021. Von Mai bis Dezember sollte ich aber mehr bekommen. Nun gibt es das so ein Hilfsformular, welches mehr verwirrt als es hilft. 

Kann mir das jemand ev. ein bisschen erklären?

Pendlerpauschale waren 2021 bei mir € 1.356,-! Wenn ich jetzt die Zusatzleistungen für Mai bis Dez. dazurechne komme ich auf gesamt € 1.808,-! Stimmt das?

Und beim Pendlereuro blicke ich gar nicht durch. Der war 2021 genau bei €100 und soll für 2022 nur € 96 betragen. Wie berechne ich diese zusätzlichen 50 cent pro km/Wegstrecke/Tag/Schießmichtot?

Lt. Pendlerrechner handelt es sich um eine Wegstrecke von 48km.

Ich frag mich warum man sich was mit dem Pendlerrechnerformular online berechnen kann, wenn man dann sowieso wieder "händisch" nachbessern muss für Mai bis Dezember. Kann mir doch niemand erzählen, dass da keiner in der Lage dazu ist das entsprechend zu programmieren. Is das absichtliche Schikane?

bearbeitet von Richie_106

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Im ASB-Olymp
Taffspeed schrieb am 10.5.2023 um 16:53 :

egal wann die ANV gemacht wurde? sprich wenn man jetzt gerade die ANV für 2019 macht hätten sie auch wieder 5 jähre zeit? das würde sich ja mit den 6 jahren wo man das ganzen rechnungen usw. aufheben muss nicht ausgehen.

Nein, dann haben sie natürlich nicht wieder 5 jahre zeit. 

Es gelten die ganz normalen verjährungsfristen. 

Gepruft wird im Normalfall auch vor bescheiderstellung

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ASB-Gott

Frage:

Bin dieser Tage dabei, meine Steuerausgleiche zu machen für letzten Jahre. Jetzt habe ich da ein Kind in Deutschland, für welches ich Unterhalt leiste. Reicht bei den Angaben für das Kind lediglich das Geburtsdatum? Denn die SV-Nummer habe ich nicht, die Mutter meint sie hätte davon kA, obwohl die in D eigentlich auch bei Geburt vergeben wird laut meinem Informationsstand, und sie diese eigentlich auch bräuchte immer wieder.

Als Vater müsste ich die eigentlich auch beim Amt dort erfahren können, eventuell frag ich beim Jugendamt dort.

Aber reicht prinzipiell das Geburtsdatum?

Und: ist es ratsam, Nachweise der Zahlungen gleich ohne Aufforderung mit einzureichen, oder kann man da wirklich auf eine Forderung abwarten? Als Nachweise gelten vermutlich wohl nur vollständige Kontoauszüge der Überweisungen (und nicht etwa zB nur eine Übersicht der Überweisungen via e-Konto-Maske)?

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get the fuck in!
Richie_106 schrieb vor 13 Stunden:

Ich mach gerade meine Arbeitnehmerveranlagung/Steuerausgleich für 2022. Wenn ich beim Pendlerrechner alles eingebe, kommt das selbe Ergebnis raus wie 2021. Von Mai bis Dezember sollte ich aber mehr bekommen. Nun gibt es das so ein Hilfsformular, welches mehr verwirrt als es hilft. 

Kann mir das jemand ev. ein bisschen erklären?

Pendlerpauschale waren 2021 bei mir € 1.356,-! Wenn ich jetzt die Zusatzleistungen für Mai bis Dez. dazurechne komme ich auf gesamt € 1.808,-! Stimmt das?

Und beim Pendlereuro blicke ich gar nicht durch. Der war 2021 genau bei €100 und soll für 2022 nur € 96 betragen. Wie berechne ich diese zusätzlichen 50 cent pro km/Wegstrecke/Tag/Schießmichtot?

Lt. Pendlerrechner handelt es sich um eine Wegstrecke von 48km.

Ich frag mich warum man sich was mit dem Pendlerrechnerformular online berechnen kann, wenn man dann sowieso wieder "händisch" nachbessern muss für Mai bis Dezember. Kann mir doch niemand erzählen, dass da keiner in der Lage dazu ist das entsprechend zu programmieren. Is das absichtliche Schikane?

Beim Pendlerpauschale passen die € 1.808,-

Der Pendlereuro sind normalerweise pro Jahr € 2,- je einfache Wegstrecke (= bei dir € 8,- pro Monat) und ab Mai € 8,- je einfache Wegstrecke (= bei dir € 32,- pro Monat).

Also 2022 in deinem Fall insgesamt € 288,-.

e: laut meinen Informationen gibt es übrigens aktuell keine Bestrebungen, dass man das über 30.06.23 hinaus verlängert, also viel Spaß allen, die dann wieder weniger bekommen bzw. 2023 auch wieder anteilig rechnen müssen. :glubsch:

 

 

bearbeitet von Maulinho

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Wacker !
Richie_106 schrieb vor 13 Stunden:

Ich mach gerade meine Arbeitnehmerveranlagung/Steuerausgleich für 2022. Wenn ich beim Pendlerrechner alles eingebe, kommt das selbe Ergebnis raus wie 2021. Von Mai bis Dezember sollte ich aber mehr bekommen. Nun gibt es das so ein Hilfsformular, welches mehr verwirrt als es hilft. 

Kann mir das jemand ev. ein bisschen erklären?

Pendlerpauschale waren 2021 bei mir € 1.356,-! Wenn ich jetzt die Zusatzleistungen für Mai bis Dez. dazurechne komme ich auf gesamt € 1.808,-! Stimmt das?

Und beim Pendlereuro blicke ich gar nicht durch. Der war 2021 genau bei €100 und soll für 2022 nur € 96 betragen. Wie berechne ich diese zusätzlichen 50 cent pro km/Wegstrecke/Tag/Schießmichtot?

Lt. Pendlerrechner handelt es sich um eine Wegstrecke von 48km.

Ich frag mich warum man sich was mit dem Pendlerrechnerformular online berechnen kann, wenn man dann sowieso wieder "händisch" nachbessern muss für Mai bis Dezember. Kann mir doch niemand erzählen, dass da keiner in der Lage dazu ist das entsprechend zu programmieren. Is das absichtliche Schikane?

Ja. Und das beste ist sie wollen zb auch von mir eine neue Auskunft. Kennen sich ja selbst nicht aus 

Wenn ich jetzt die Daten in den Rechner eingebe kommt ja was anderes raus (kann nur ein Datum bis 2W in der Zukunft wählen )als damals...

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get the fuck in!
miffy23 schrieb vor 32 Minuten:

Frage:

Bin dieser Tage dabei, meine Steuerausgleiche zu machen für letzten Jahre. Jetzt habe ich da ein Kind in Deutschland, für welches ich Unterhalt leiste. Reicht bei den Angaben für das Kind lediglich das Geburtsdatum? Denn die SV-Nummer habe ich nicht, die Mutter meint sie hätte davon kA, obwohl die in D eigentlich auch bei Geburt vergeben wird laut meinem Informationsstand, und sie diese eigentlich auch bräuchte immer wieder.

Als Vater müsste ich die eigentlich auch beim Amt dort erfahren können, eventuell frag ich beim Jugendamt dort.

Aber reicht prinzipiell das Geburtsdatum?

Und: ist es ratsam, Nachweise der Zahlungen gleich ohne Aufforderung mit einzureichen, oder kann man da wirklich auf eine Forderung abwarten? Als Nachweise gelten vermutlich wohl nur vollständige Kontoauszüge der Überweisungen (und nicht etwa zB nur eine Übersicht der Überweisungen via e-Konto-Maske)?

Hab es noch nie versucht, aber trag es einfach mal mit dem Geburtsdatum ein; eine ausländische SV-Nummer bringt dir sowieso nichts. Es funktioniert ja auch z.B. mit Familienbonus o.ä. ohne einer ö. SV-Nummer des Kindes, wenn es im Ausland lebt.

Was als Nachweis reicht, liegt wohl im Ermessen des Finanzbeamten, bei dem du landest. ;) Ich würde mal abwarten, ob sie etwas sehen wollen.

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ASB-Gott
Maulinho schrieb vor 4 Minuten:

Hab es noch nie versucht, aber trag es einfach mal mit dem Geburtsdatum ein; eine ausländische SV-Nummer bringt dir sowieso nichts. Es funktioniert ja auch z.B. mit Familienbonus o.ä. ohne einer ö. SV-Nummer des Kindes, wenn es im Ausland lebt.

Was als Nachweis reicht, liegt wohl im Ermessen des Finanzbeamten, bei dem du landest. ;) Ich würde mal abwarten, ob sie etwas sehen wollen.

Passt, danke für die Info, so hätte ich es am WE mal versucht :)

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Fröhliches Mäxchen
miffy23 schrieb vor 4 Stunden:

Passt, danke für die Info, so hätte ich es am WE mal versucht :)

Sollte eigentlich sowieso im System sein, wenn nicht, dann einfach die Unterhaltsvereinbarung samt Kontoauszüge schicken, ist kein Problem.

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Knows how to post...
Maulinho schrieb vor 9 Stunden:

Beim Pendlerpauschale passen die € 1.808,-

Der Pendlereuro sind normalerweise pro Jahr € 2,- je einfache Wegstrecke (= bei dir € 8,- pro Monat) und ab Mai € 8,- je einfache Wegstrecke (= bei dir € 32,- pro Monat).

Also 2022 in deinem Fall insgesamt € 288,-.

e: laut meinen Informationen gibt es übrigens aktuell keine Bestrebungen, dass man das über 30.06.23 hinaus verlängert, also viel Spaß allen, die dann wieder weniger bekommen bzw. 2023 auch wieder anteilig rechnen müssen. :glubsch:

 

 

Mein Dank sei dir gewiss! Ich verneige mich. 

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Im ASB-Olymp

Bin den Irrglauben aufgesessen das ich die Pendlerpauschale schon über die Arbeit bekomme was nicht der fall war.

Jetzt ist die Frage wie ist das mit den letzten 4 Jahren wo ich schon einen steuerausgleich gemacht habe? Hab gehört die Pendlerpauschale kann ich nur schriftlich beim Finanzamt nachreichen und nicht online, stimmt das?

Für das letzte Jahr kann ich sie ganz einfach online ja machen.

Bzg. Pendlerpauschale muss ich jedes Jahr extra berechnen und drauf achten weil sich die Werte mit Mai immer änderen, oder?

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